Es ist notwendig, dass spätestens im nächsten Doppelhaushalt des Landes den Städten und Gemeinden mehr Geld für kommunale Straßenbauprojekte zur Verfügung gestellt wird. Im derzeitigen Doppelhaushalt des Landes Sachsen-Anhalt 2020/21 betragen die Ergänzungszuweisungen an die Gemeinden pro Jahr laut Ansatz 32,5 Mio. €. Diese Summe ist für den Investitionsbedarf der gemeindlichen Straßen viel zu gering. „Ohne ein funktionsfähiges Straßennetz wird die Wirtschaft und die Bevölkerung im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt abgehängt, das darf nicht passieren!“, fordert Maximilian Gludau, Vorstandssprecher für Strukturwandel und Verkehrspolitik im FDP-Landesvorstand.
Eine Studie des DeutschenInstituts für Urbanistik zum Zustand der gemeindlichen Straßen in Sachsen-Anhalt kommt zum Fazit, dass der gemeindliche Straßenbau strukturell unterfinanziert ist. Zum Zustand der Straßen und Brückenbauwerke hält die Studie Folgendes fest: „Während sich mehr als ein Drittel aller Straßen in schlechtem bis sehr schlechtem Zustand befinden, liegt der Anteil der Brückenbauwerke, die sich in einem nicht befriedigendem Zustand befinden, sogar bei 56 %.“. Sollte sich die Höhe der Investitionen der Städte und Gemeinden zukünftignicht verändern, dürfte der bereits aufgebaute Investitionsrückstand frühestens im Jahre 2045 vollständig abgebaut sein. „Dieser katastrophale Befund darf auf keinen Fall folgenlos bleiben!“, so Gludau.
Hintergrund: Der hochgerechnete Investitionsbedarf bis 2025 für gesamt Sachsen-Anhalt beläuft sich auf rund 3,7 Mrd. €, ergänzt von einem Instandhaltungsbedarf bis 2025 in Höhe von rund 505 Mio. €. „Im Vergleich haben die Städte und Gemeinden im Bundesland zwischen 2016 und 2019 hochgerechnet durchschnittlich 147 Mio. € investiert und im Mittel 43 Mio. € jährlich für Instandhaltungsmaßnahmen aufgewandt.“, so die Studie.
Zur Vorstellung des neuen Sachsen-Anhalts-Monitors fordert der Stendaler FDP-Bundestagsabgeordnete die Stärkung der Gemeinden: „Die Menschen in Sachsen-Anhalt fühlen sich am meisten mit ihrem Wohnort verbunden. Vor Ort wissen sie auch am besten Bescheid, was gemacht werden muss. Trauen wir den Leuten mehr zu. Eigenverantwortung statt Goldener Zügel aus Magdeburg!”
Offensichtlich hat die Kenia-Koalition sich dafür entschieden, sich bei der Beitragserhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach nicht zu entscheiden. Damit setzt sie ihren chaotischen Regierungsstil fort, der schon für viele Projekte der Tod waren. “Es ist höchste Zeit, dass diese Koalition ein Ende findet. Wenn das nicht über eine Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten oder eine Auflösung des Parlamentes geht dann zumindest dadurch, dass der Landtag seinen Gestaltungsspielraum zur Verkürzung der Legislatur nutzt und im April wählen lässt,” so Dr. Lydia Hüskens, die amtierende Landesvorsitzende der FDP-Sachsen-Anhalt.
Seit 2017 ist den Regierungspartner bekannt, dass es einen Dissens zwischen ihnen zur Struktur und Finanzierung des ÖRR gibt. Seit 2017 hat der Staatsminister für das Bundesland über die Rundfunkgebühr verhandelt, offensichtlich ohne die Interessen der Regierungskoalition zu berücksichtigen. Schon im März 2020 wurde eine Befassung der Vorlage vermieden und jetzt wird erneut ein Beschluss umgangen und damit die Entscheidung den Gerichten zugeschoben. „So kann man ein Bundesland nicht verantwortungsvoll regieren,” so Hüskens, „wie man leider auch bei vielen Entscheidungen zu Sachthemen der Landespolitik sieht.“ Sachsen-Anhalt benötige gerade jetzt eine moderne, handlungsfähige Regierung, die Entscheidungen schnell treffen und entschlossen umsetzen könne. Die Kenia-Koalition habe längst den Rückhalt selbst ihrer Fraktionen verloren.
„Nach dem Rauswurf von Innenminister und CDU-Landesvorsitzenden Holger Stahlknecht muss Ministerpräsident Haseloff die Vertrauensfrage stellen,“ so Dr. Lydia Hüskens, amtierende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Der Ministerpräsident habe offensichtlich seine Landtagsfraktion und den von Innenminister Stahlknecht geführten Landesverband nicht mehr hinter sich. Das ganze Chaos um die Rundfunkgebühren sei ein Desaster mit Ansage, da der Regierung seit 2017 klar sei, welche Haltung die CDU-Fraktion bei diesem Thema einnehme. Es ist eklatantes Regierungsversagen, wenn man dann so weitermacht, als ob nichts sei und im März 2020 auch noch einen Beschluss des Medienausschusses umgeht, um den Vertrag als Ministerpräsident unterschreiben zu können. „Dieses Regierungshandeln ist an Dilettantismus nicht zu überbieten. Jetzt können die Menschen im Land zumindest erwarten, dass die erforderlichen Schritte zu Neuwahlen schnell eingeleitet werden,“ so Hüskens.
Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt lehnen den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, der unter anderem auch eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 ct auf 18,36 € beinhaltet, ab.
Wir fordern die Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt auf, diesen Staatsvertrag nicht zu ratifizieren.
Die Freien Demokraten fordern die Landtage und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, einen längst überfälligen Reformprozess zu beginnen. Dabei sollen unter anderem Vorschläge für Strukturanpassungen und Neufassung des Programmauftrags vorgelegt werden.
Begründung: Wir Freie Demokraten bekennen uns zum Erhalt und der Fortentwicklung einer pluralistischen, demokratischen und kulturstaatlichen Rundfunklandschaft. Dazu gehört auch ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk als ein der freiheitlichen Demokratie dienender Rundfunk, der der Meinungsvielfalt, der Unabhängigkeit, der Wahrheit und der Ausgewogenheit der Berichterstattung verpflichtet ist. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in den verschiedenen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Angeboten nebeneinander entstanden sind, die einer Anpassung bedarf. Ohne Anpassung ist eine Finanzierung durch die Beitragszahler kaum vermittelbar. Es ist für uns unstreitig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkt im Sinne der verfassungsrechtlichen Garantie und im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine angemessene Finanzierung erfordert. Die bedeutet aber nicht, dass die medienrechtlichen Gesetzgeber – also die Landtage – jeder vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen müssen. Deshalb fordern die Freien Demokraten, eine zeitgemäße Neubestimmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags vorzunehmen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Lichte seiner verfassungsrechtlich nicht nur gewährleisteten, sondern ausdrücklich geforderten Bestands- und Entwicklungsgarantie in die Lage zu versetzen, diesen Kernauftrag unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen von Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit auch zu erfüllen. Aus Sicht der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt sollte vor einer Beitragsanpassung auch eine umfangreiche Reform innerhalb öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt werden. Im Gegensatz zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) haben einige Landesrundfunkanstalten und das ZDF noch keine Anstrengungen unternommen, beispielsweise durch Struktur- und Programmanpassungen weitere finanzielle Freiräume zu erschließen, um sich zukunftsfest dem Wettbewerb und den in technischer, wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht bestehenden Herausforderungen der Medienlandschaft zu stellen. Das im Medienänderungsstaatsvertrag nicht nur der Erhalt der seit vielen Jahren defizitär arbeiteten Landesrundfunkanstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk fortgeschrieben, sondern auch noch der inneranstaltliche Finanzausgleich, d.h. zusätzliche Mittel anderer Landesrundfunkanstalten an RB und SR fließen, erhöht wird, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ohne Reformen kann es keine Rechtfertigung für Beitragserhöhungen geben
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