Gesetzesvorlage von der Leyens kann Probleme der Bundeswehr nicht lösen

Gesetzesvorlage von der Leyens kann Probleme der Bundeswehr nicht lösen

Zum beschlossenen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung, zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, äußert sich der liberale Verteidigungsexperte Dr. Marcus Faber: „Der Vorstoß Ursula von der Leyens wird die Personalnot der Bundeswehr nicht stoppen können. Es wird versucht die großen Lücken mit Reservisten zu füllen, damit die missglückte Personalstrategie des Ministeriums kaschiert wird.“

Trotzdem stimmt Faber der Aufwertung der Reserve sowie der Zielrichtung des Entwurfes zu: „Auch wenn einige Maßnahmen grundsätzlich richtig sind, kommt dieser Vorschlag für eine Ministerin, die bereits in der zweiten Legislaturperiode im Amt ist, viel zu spät.“

Laut dem Gesetzesentwurf seien die Menschen in der Bundeswehr eine kostbare Ressource: Sie zu gewinnen und zu halten sei der Schlüssel, um die vielfältigen Verpflichtungen der Bundeswehr heute und morgen erfüllen zu können.

„Seit 15 Jahren wird das Ministerium von der Union regiert. Musste die Situation erst so dramatisch werden, bis die Ministerin reagiert?“, fragt sich Faber: „Allein die Luftwaffe hat einen enormen Bedarf an Fachpersonal, den sie aufgrund von Pensionierungen nicht allein durch Rekrutierung auflösen kann. Jetpiloten in Teilzeit sind doch Hirngespinste, oder glaubt Frau von der Leyen wirklich hochspezialisierte Verwendungen durch Reservisten auffüllen zu können. Die fehlenden Flugstunden für die Jetpiloten bleiben trotzdem noch bestehen und damit auch die Unzufriedenheit der Soldaten. Attraktivität sieht anders aus.“

Hintergrund: Die Bundesregierung beschließt heute den von der Bundesministerin der Verteidigung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG). Zur Zufriedenheit der Luftwaffensoldaten hat Dr. Marcus Faber zwei kleine Anfragen gestellt, die die Probleme offen legen (Drs 19/7662 und 19/3816).

Endlich! Weg für bessere Bildung ist frei

Endlich! Weg für bessere Bildung ist frei

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber bewertet das erzielte Ergebnis im Vermittlungsausschuss positiv: „Mit der Einigung ist endlich der Weg frei für eine bessere  Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildungspolitik. Zwar hätten wir uns noch mehr vorstellen können, aber es ist ein großer Fortschritt erzielt worden.“

Für Sachsen-Anhalts Schüler hofft der Stendaler Bundestagabgeordnete nun auf eine schnelle Umsetzung: „Die Große Koalition und allen voran Bildungsministerin Anja Karliczek müssen jetzt zügig den Digitalpakt umsetzen und die neuen Möglichkeiten bei zukünftigen Bund-Länder-Vereinbarungen mit Leben füllen. Ich wünsche mir, dass  möglichst schnell viele Schulen, egal ob in der Altmark, Halle oder Magdeburg von diesem
Kompromiss profitieren können.  WLAN, Whiteboards, Laptops und digitale Lernprogramme gehören flächendeckend in die Schulen.“

Zum Kompromiss erklärt Faber: „Mit der Steigerung der Leistungsfähigkeit wird erstmals eine klare Zielformulierung für Bundesgelder in das Grundgesetz geschrieben. Zudem kann der Bund künftig nicht nur in Kabel und Beton investieren, sondern auch in die Schulung von Lehrpersonal oder die Unterstützung durch IT-Spezialisten.“ Auch würden die Finanzhilfen nicht mehr degressiv ausgestaltet, wodurch für die Länder Verlässlichkeit hergestellt werde. „Die FDP-Fraktion hat erreicht, dass Deutschland weltbester Bildung ein Stück näher kommt“, so Faber.

Hintergrund: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Mittwochabend auf eine Grundgesetzänderung verständigt, die den Bildungsföderalismus in Deutschland modernisiert. Dafür hatte die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen
Bundestag lange gekämpft. Am Donnerstag wurden, durch namentliche Abstimmung, die nötigen Änderungen lediglich gegen die Stimmen der AfD auf den Weg gebracht. Deutschlands Schulen können mit digitalen Mitteln für fünf Milliarden Euro aus Bundesmitteln ausgestattet werden.

Endlich! Weg für bessere Bildung ist frei

Der Wolf gehört ins Jagdrecht – Unkontrollierte Population auch in Sachsen-Anhalt stoppen

„Wenn alle Schutzmaßnahmen gegen problematische Wölfe versagen, muss der Wolf zum Abschuss freigegeben werden.“, stellt der Bundestagsabgeordnete, Dr. Marcus Faber, der auch stellvertretendes Mitglied im zuständigen Landwirtschaftsausschuss ist, fest. Die auf mittlerweile über 1.000 Tiere angestiegene Population wird zum Problem zwischen Mensch und Tier. „Die Anzahl der Angriffe auf Nutztiere steigt gewaltig und ein Zögern lässt sich den Weidetierhaltern nicht mehr erklären. Daher ist es mir auch unerklärlich, warum die Altmärker Bundestagsabgeordneten Eckard Gnodtke (CDU) und Matthias Höhn (LINKE) gestern unseren Antrag abgelehnt haben. Sie müssten es besser wissen, “, so Faber.

Der Stendaler Bundestagsabgeordnete fasst die Forderung der FDP-Bundestagsfraktion zusammen „Wir fordern mit unserem Antrag Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht.“ So wird ein aktives Wolfmanagement geschaffen. „Die mehr als 380.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland sind verantwortungsvolle Naturschützer und würden ihre Verantwortung auch bei einem niedrigeren Schutzstatus des Wolfes gerecht werden.“, so Faber.

Weiter schränkt Faber ein: „Gleichzeitig brauchen wir neben der Entnahme – dem Abschuss – des Wolfes auch ausgewiesene Wolfverbreitungsgebiete. Natur- und Artenschutz muss immer differenziert betrachtet werden.“ Ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring ist neben der Aufnahme ins Jagdrecht nötig.

Hintergrund: Der Antrag der FDP-Fraktion wurde mit dem Gros der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt. Der Wolf steht als Anhang IV der 25 Jahre alten Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie aufgeführte Art unter einem besonders strengen Artenschutz nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetztes. Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ohne gleichzeitige Aufnahme in die Verordnung über die Jagdzeiten würde zunächst an dem Schutzstatus nichts ändern.

Finanzierung der NORD/LB ohne Schattenhaushalt absichern

Finanzierung der NORD/LB ohne Schattenhaushalt absichern

„Die Landesregierung ist in der Pflicht, zügig einen Nachtragshaushalt vorzulegen, um die Finanzierung der Nord/LB abzusichern,“ fordert Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP.

„So ärgerlich die Finanzierungsnotwendigkeit ist, aktuell hat die Landesregierung keine andere Möglichkeit, um ihr eigenes Investment abzusichern. Allerdings ist die Regierung gefordert, das Engagement des Landes bei der NORD/LB auf seine Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen. Da es dafür im Landtag sicher eine Mehrheit gibt, besteht für Finanztricks keine Notwendigkeit,“ so Hüskens abschließend.

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Faber: Ersthelfer brauchen keine bürokratischen Sackgassen

Der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber äußert sich zur Absage des Altmarkkreises gegenüber den Ersthelfern der DLRG-Ortsgruppe Diesdorf: „Gerade im ländlichen Raum können die “First Responder” die Rettungsdienste effektiv unterstützen. Rettungsfahrzeuge brauchen hier oft sehr lange, um am Notfallort einzutreffen, jedoch zählt im Ernstfall jede Minute. Das spricht deutlich dafür, Voraushelfer einzusetzen und deren freiwilliges Engagement zu unterstützen.”, so Faber.

Die DLRG-Ortsgruppe Diesdorf hatte dem Kreis vorgeschlagen sogenannte „First Responder“ auch in der Altmark einzusetzen. Der Altmarkkreis hatte diesen aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen eine Absage erteilt.

“Das Argument, es gebe keine weiterführenden gesetzlichen Regelungen für „First Responder“ in Sachsen-Anhalt, darf kein Grund dafür sein, die Arbeit der Erstretter zu blockieren”, so der Altmärker, “In Thüringen wird diese Hilfe längst praktiziert. Hier schafft Verwaltung eine Sackgasse, obwohl wir doch in jeder Hinsicht Rettungsgassen brauchen.”

“Weite Wege, fehlende oder unterbesetzte medizinische Infrastruktur, Überalterung der ländlichen Bevölkerung, all das sind doch Argumente, die deutlich für eine Unterstützung solcher lebensrettenden und dazu noch freiwilligen Unterstützungsmaßnahmen sprechen. Dies muss ein Auftrag an die Landesregierung sein, sie auf den Weg zu bringen, “ so Faber abschließend.

Hintergrund: „First Responder“, in diesem Kontext, sind sogenannte Helfer vor Ort oder auch Sanitäter vor Ort, die als Ergänzung der Rettungskette dienen. Diese Ersthelfergruppen bzw. örtliche Einrichtungen sind unter anderem in Thüringen, Bayern, Hessen und in Nordrhein-Westfalen bereits eine Ergänzung der Rettungskette. First Responder sind mindestens in erweiterter Erster Hilfe und in der Regel grundlegend sanitäts- oder rettungsdienstlich ausgebildete Personen, die bei Notfällen die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels mit qualifizierten basismedizinischen Maßnahmen überbrücken sollen.