„Wenn alle Schutzmaßnahmen gegen problematische Wölfe versagen, muss der Wolf zum Abschuss freigegeben werden.“, stellt der Bundestagsabgeordnete, Dr. Marcus Faber, der auch stellvertretendes Mitglied im zuständigen Landwirtschaftsausschuss ist, fest. Die auf mittlerweile über 1.000 Tiere angestiegene Population wird zum Problem zwischen Mensch und Tier. „Die Anzahl der Angriffe auf Nutztiere steigt gewaltig und ein Zögern lässt sich den Weidetierhaltern nicht mehr erklären. Daher ist es mir auch unerklärlich, warum die Altmärker Bundestagsabgeordneten Eckard Gnodtke (CDU) und Matthias Höhn (LINKE) gestern unseren Antrag abgelehnt haben. Sie müssten es besser wissen, “, so Faber.
Der Stendaler Bundestagsabgeordnete fasst die Forderung der FDP-Bundestagsfraktion zusammen „Wir fordern mit unserem Antrag Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht.“ So wird ein aktives Wolfmanagement geschaffen. „Die mehr als 380.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland sind verantwortungsvolle Naturschützer und würden ihre Verantwortung auch bei einem niedrigeren Schutzstatus des Wolfes gerecht werden.“, so Faber.
Weiter schränkt Faber ein: „Gleichzeitig brauchen wir neben der Entnahme – dem Abschuss – des Wolfes auch ausgewiesene Wolfverbreitungsgebiete. Natur- und Artenschutz muss immer differenziert betrachtet werden.“ Ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring ist neben der Aufnahme ins Jagdrecht nötig.
Hintergrund: Der Antrag der FDP-Fraktion wurde mit dem Gros der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt. Der Wolf steht als Anhang IV der 25 Jahre alten Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie aufgeführte Art unter einem besonders strengen Artenschutz nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetztes. Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ohne gleichzeitige Aufnahme in die Verordnung über die Jagdzeiten würde zunächst an dem Schutzstatus nichts ändern.
„Die Landesregierung ist in der Pflicht, zügig einen Nachtragshaushalt vorzulegen, um die Finanzierung der Nord/LB abzusichern,“ fordert Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP.
„So ärgerlich die Finanzierungsnotwendigkeit ist, aktuell hat die Landesregierung keine andere Möglichkeit, um ihr eigenes Investment abzusichern. Allerdings ist die Regierung gefordert, das Engagement des Landes bei der NORD/LB auf seine Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen. Da es dafür im Landtag sicher eine Mehrheit gibt, besteht für Finanztricks keine Notwendigkeit,“ so Hüskens abschließend.
Der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber äußert sich zur Absage des Altmarkkreises gegenüber den Ersthelfern der DLRG-Ortsgruppe Diesdorf: „Gerade im ländlichen Raum können die “First Responder” die Rettungsdienste effektiv unterstützen. Rettungsfahrzeuge brauchen hier oft sehr lange, um am Notfallort einzutreffen, jedoch zählt im Ernstfall jede Minute. Das spricht deutlich dafür, Voraushelfer einzusetzen und deren freiwilliges Engagement zu unterstützen.”, so Faber.
Die DLRG-Ortsgruppe Diesdorf hatte dem Kreis vorgeschlagen sogenannte „First Responder“ auch in der Altmark einzusetzen. Der Altmarkkreis hatte diesen aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen eine Absage erteilt.
“Das Argument, es gebe keine weiterführenden gesetzlichen Regelungen für „First Responder“ in Sachsen-Anhalt, darf kein Grund dafür sein, die Arbeit der Erstretter zu blockieren”, so der Altmärker, “In Thüringen wird diese Hilfe längst praktiziert. Hier schafft Verwaltung eine Sackgasse, obwohl wir doch in jeder Hinsicht Rettungsgassen brauchen.”
“Weite Wege, fehlende oder unterbesetzte medizinische Infrastruktur, Überalterung der ländlichen Bevölkerung, all das sind doch Argumente, die deutlich für eine Unterstützung solcher lebensrettenden und dazu noch freiwilligen Unterstützungsmaßnahmen sprechen. Dies muss ein Auftrag an die Landesregierung sein, sie auf den Weg zu bringen, “ so Faber abschließend.
Hintergrund: „First Responder“, in diesem Kontext, sind sogenannte Helfer vor Ort oder auch Sanitäter vor Ort, die als Ergänzung der Rettungskette dienen. Diese Ersthelfergruppen bzw. örtliche Einrichtungen sind unter anderem in Thüringen, Bayern, Hessen und in Nordrhein-Westfalen bereits eine Ergänzung der Rettungskette. First Responder sind mindestens in erweiterter Erster Hilfe und in der Regel grundlegend sanitäts- oder rettungsdienstlich ausgebildete Personen, die bei Notfällen die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels mit qualifizierten basismedizinischen Maßnahmen überbrücken sollen.
Zum Abwägungsprozess der Natura 2000 Verordnung in Sachsen-Anhalt äußert sich Kathrin Tarricone, Mitglied des Landesvorstandes der FDP Sachsen-Anhalt:
„Nachdem die landesweite Sammelverordnung „Natura 2000“ noch schnell verabschiedet wurde, bevor die EU wegen Verfristung Strafen verhängen konnte, gingen über 3.000 Einwände gegen die Verordnung ein. Verbände, die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Belange vertreten, meldeten sich -genau wie der Angler- und der Jagdverband – zu dieser Verordnung zu Wort. Sie kritisierten intensive Eingriffe in ihre Belange und meldeten Abstimmungsbedarf an.
Was stattfand, war eine Abwägung der Belange, ohne sich weiter mit den Betroffenen zu beraten. Jetzt, wo die Verordnung seit Ende 2018 in Kraft ist, bietet das verantwortliche Landesverwaltungsamt „Einsichtnahme in die Abwägungsunterlagen“ an. Im Landkreis Mansfeld-Südharz beispielsweise an einem Freitag und einem Montag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr. Diese Art der Verfahrensweise verfehlt das dringend notwendige, partnerschaftliche Miteinander von Naturschutzbehörden und Nutzern von Flächen. Diese Form der vorgeblichen Bürgernähe ist eine Farce. Die zuständigen Behörden, allen voran das Landesverwaltungsamt, hätten im Vorfeld genug Zeit für Transparenz und den Dialog mit Experten gehabt,” so Tarricone abschließend.
Zum Stand der derzeitigen Ausbildungssituation für das Lehramt in Sachsen-Anhalt äußert sich Lydia Hüskens, bildungspolitische Sprecherin der FDP in Sachsen-Anhalt:
„Abiturienten, die sich in der Orientierungsphase für ein anschließendes Studium befinden, müssen mehr Informationen darüber bekommen, welche Fächer in den nächsten Jahren im Land Sachsen-Anhalt benötigt werden. Da macht das Land zu wenig. Diese Informationen müssen immer aktuell sein und während des 12. Schuljahrs an die Schüler und genauso an die Eltern weitergegeben werden. Grundsätzlich entscheiden sich die Studierenden natürlich selber, was sie studieren und wo sie arbeiten wollen. Lehramtstudiengänge sind ja keine Beamtenausbildung wie bei der Finanzverwaltung.
Im Hinblick darauf, dass Sachsen-Anhalt jedes Jahr mehr als 700 neue Lehrer einstellen muss, um den Bedarf zu decken, stellt sich die Frage, wie man die hohe Zahl der Ablehnung von Bewerbern rechtfertigt. Auch hier würde die rechtzeitige Vorbereitung der Bewerber auf die tatsächlichen Inhalte des gewünschten Studiengangs dabei helfen, dass die Immatrikulationszahlen steigen. Werbekampagnen allein werden hier keine Verbesserung der Situation bringen,“ so Hüskens abschließend.
Das Engagement des Landes bei der NordLB grundsätzlich zu prüfen, fordert Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt angesichts der zu erwartenden Millionenzuschüsse, die auf Sachsen-Anhalt und die Sparkassen im Land zukommen.
„Das Land hätte seine Beteiligung an der NordLB längst abgeben müssen. Zumal bei einem Verlust der Bankenzulassung der NordLB und der eingebetteten Investitionsbank mit erheblichen Kosten und Verlusten für das Land zu rechnen ist. Nun wird womöglich doch wieder Steuergeld fließen, da sich Sachsen-Anhalt kaum seiner Verantwortung als Miteigentümer entziehen kann. Allerdings sollte das Land diese Situation nutzen, um zu prüfen, ob es nicht an der Zeit ist, die Aufgaben der Investitionsbank und das Engagement bei der NordLB mittelfristig neu zu strukturieren und die Anteile zu veräußern.“
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