„Der Wolf muss in das Jagdgesetz. Nur so können wir auf den Sachverstand der Jäger als Fachkräfte bei der zunehmenden Wolfsproblematik zurückgreifen.“
Der Wolf ist wieder auf dem Vormarsch. Die Populationen steigen ständig an. Allein in Sachsen-Anhalt haben sich im letzten Jahr drei neue Wolfsrudel angesiedelt, die Zahl der Wölfe ist auf 81 – verteilt auf nunmehr 11 Rudel – angestiegen. Zwei weitere Rudel an den Grenzen zu Brandenburg und Niedersachsen werden diesen Bundesländern zugerechnet.
„Die Wölfe machen doch an den Landesgrenzen nicht halt, nur weil wir einen Strich auf der Karte ziehen“, begründet der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Forderung der FDP zur Schaffung einheitlicher Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring.
Dabei kann auf das Engagement der mehr als 380.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland zur Hege und Pflege von Wald, Wild und Natur zurückgegriffen werden. „Die Jäger haben sich als ausgebildete Fachkräfte mit hervorragenden Ortskennnissen im jeweiligen Jagdbezirken bewährt und sind in Notsituationen sehr schnell hilfreich“, erklärt Faber, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt ist. „Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht erkennt die besondere Bedeutung der Jäger an. Sie tragen die Verantwortung für eine ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur.“
Die Zahl der Angriffe ist ebenfalls enorm gestiegen. Wurden 2015 bundesweit noch 700 Angriffe gezählt, waren es im Jahr danach bereits mehr als 1000 Nutztiere. „Es ist Zeit, die Entschädigungen für Weidetierhalter realistisch auszugestalten und die Beweislast bei den Landwirten und Schäfern zu reduzieren. „Angesichts der grausigen Bilder auf unseren Feldern, kann niemand ernsthaft von anderen heimischen Raubtieren ausgehen. Im Zweifel gilt es, zu unseren Land- und Viehwirten zu stehen.“
Hintergrund: Die FDP-Bundestagsfraktion beantragte am 02.02.2018 die Aufnahme des Wolfes ins das Bundesjagtgesetz und in die Anlage V der FFH-Richtlinie, sowie zur Schaffung einheitlicher Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und –monitoring. Außerdem beantrage Sie die Bereitstellung finanzieller Mittel für Schadenprävention und Wolfsgeschädigte. – Deutscher Bundestag Drucksache 19/584
Rücktritt des AfD-Landtagsvize, Durchsetzung der Geschäftsordnung gegen die AfD, Anerkennung von politischen Initiativen der Opposition
Die vergangene Landtagssitzung sowie der Parteitag der AfD an diesem Wochenende zeigen, in welche Richtung unsere Demokratie in Sachsen-Anhalt gerade geht: „vor die Hunde“. Die Form ist immer schon die Schwester der Freiheit gewesen. Respekt vor anderen Meinungen – so sehr man sie inhaltlich ablehnt – ist einer der Markenkerne einer modernen Demokratie. An beidem fehlt es den Abgeordneten der AfD.
Der Ton im Landtag gegenüber der politischen Konkurrenz, ebenso die Form der innerparteilichen Auseinandersetzung auf dem AfD-Parteitag lassen erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass sie wirklich am Wohl unseres Landes interessiert sind. Statt um Problemlösungen für die Bürger geht es wohl um eigene Interessen.
Im Landtag versagte aber auch die Sitzungsleitung, denn Vulgärsprache ist nicht der Umgangston in einem Parlament und es versagten die Spitzen der anderen Fraktionen, die dem unwürdigen Theater nichts entgegenzusetzen hatten. Allein Andreas Steppuhn forderte den AfD-Vizepräsidenten eindringlich zum Einschreiten auf. Noch hoffe ich, dass die Regierungsfraktionen sich wenigstens zu einem gemeinsamen Abwahlantrag durchringen können: Ein Sitzungsleiter, der nicht in der Lage ist, ohne Ansehen der Person für ein Mindestmaß an Umgangsformen zu sorgen, gehört abgewählt.
Außerdem sollten sich die Regierungsfraktionen dringend darauf verständigen, ob sie in Zukunft wirklich alle Gesetzesinitiativen der Oppositionsfraktionen schon bei der ersten Lesung im Landtag ablehnen wollen. Auch Minderheitsideen sollten in den meisten Fällen die Chance haben, im Ausschuss diskutiert zu werden, um ggf. kluge Ansätze aufnehmen zu können. Ein pauschale Ablehnung sollte die Ausnahme sein und ausschließlich in der Art und Qualität der Vorlage begründet sein.
„Ich fordere die Abschaffung der in Sachsen-Anhalt geltenden Rasseliste für Hunde“, sagt der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber.
Die sogenannte Rasseliste regelt im Hundegesetz in Sachsen-Anhalt, dass es Hundebesitzern untersagt ist, bestimmte Rassen zu züchten, zu vermehren oder mit ihnen Handel zu treiben. Das Verbot bezieht sich auf Pitbull- und American Staffordshire-Terrier sowie Staffordshire- und Bullterrier. Auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind betroffen.
„Die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuften Hunderassen seien in anderen Europäischen Ländern teilweise stark verbreitet und völlig unauffällig, was Beiß-Vorfälle angehe“, begründet Faber, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt ist, seine Forderung.
„Für die so genannten Listenhunde, die als besonders gefährlich eingestuft werden, ist das Tierheim in der Regel die Endstation in ihrem Leben“, beklagt Faber.
„Die Vermittlungschance dieser Hunde ist danach sehr gering, weil vor allem die finanziellen Hürden für Interessenten zu hoch sind. Hier sind auch die Kommunen in der Pflicht nach Rassen diskriminierende Hundesteuern zu überdenken“, so der Stendaler Stadtrat abschließend.
Angesichts der Diskussion zur Volksinitiative heute im Landtag von Sachsen-Anhalt fordert Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, dass die Landesregierung die Kapazitäten für die Lehrerbildung zeitnah erhöht.
Angesichts der analogen Situationen etwa in Sachsen aber auch in anderen Bundesländern könne Sachsen-Anhalt nicht hoffen, eine große Zahl von Lehrkräften aus anderen Ländern zu gewinnen, sondern müsse für einen gewissen Zeitraum selbst mehr Lehrer ausbilden.
Da dies aber nicht von einem Tag auf den anderen geschehe, seien flankierende Maßnahmen, wie befristete Angebote zu Mehrarbeit, Einsatz von Verwaltungskräften, Quereinsteiger etc. erforderlich. Dabei müsse die Absicherung der Unterrichtsversorgung an erster Stelle stehen. Deshalb sei ein zusätzlicher Baustein die Bereitstellung digitaler Lernangebote entsprechend des Lehrplanes, um fachfremde Vertretungen, wenn sie denn nicht zu vermeiden sind, zu erleichtern.
Die GroKo hat in den vergangenen Jahren nach eigenen Angaben 21 Prozent mehr Rüstungsexporte genehmigt als Union und FDP in der Legislaturperiode zuvor. Dazu erklärt Dr. Marcus Faber, Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags:
“Herr Gabriel hat sein Wort gebrochen. Er wollte die Rüstungsexporte reduzieren und hat das Gegenteil getan. Es ist Zeit für einen neuen Realismus in der deutschen Sicherheitspolitik. Wichtiger als die Summe der Exporte ist es sicherzustellen, dass unsere Waffen nur zur nationalstaatlichen und Bündnisverteidigung eingesetzt werden. Ziel muss es sein, dass die deutsche und europäische Verteidigungsindustrie weiterhin einen Beitrag zur Sicherung von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie leistet, weshalb sie modern und wertegebunden sein muss.”
Mit Blick auf die laufende Diskussion um die Nachrüstung türkischer Panzer, während der laufenden türkischen Offensive in Syrien, schließt Faber an: “Wir müssen sicherstellen, dass Waffensysteme die geeignet sind, gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt zu werden, nicht in Konfliktregionen exportiert werden. Dies gilt es auch nach Auslieferung besser zu kontrollieren. Die Nachrüstung türkischer Panzer zum jetzigen Zeitpunkt ist indiskutabel. Ich fordere die Bundesregierung auf, hier von ihrer Position abzurücken.”
Hintergrund: Die große Koalition hat in den vergangenen vier Jahren deutlich mehr Rüstungsexporte genehmigt als die Vorgängerregierung von Union und FDP. Der Gesamtwert der Lieferungen lag von 2014 bis 2017 bei 25,1 Milliarden Euro und damit 21 Prozent höher als in den Jahren der schwarz-gelben Koalition von 2010 bis 2013.
Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete, Frank Sitta, begrüßt, dass die Landesregierung nun endlich ihren Gesetzentwurf zur Gesichtsverschleierung in den Landtag eingebracht hat. Dies könne allerdings nur ein erster Schritt sein.
„Wie wahrscheinlich die allermeisten Menschen in Sachsen-Anhalt lehnen wir die Vollverschleierung von Frauen als menschenverachtend ab. Allerdings sind eben auch die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frauen zu schützen. Anders als etwa in Frankreich wäre ein Komplett-Verbot in Deutschland verfassungsrechtlich gar nicht zulässig und das wollen wir auch nicht. Ein ausnahmsloses Verbot würde den Frauen wohl auch gar nicht helfen, weil ihnen dann der Zugang zum öffentlichen Raum verwehrt würde. Das Ergebnis wäre dann leider nicht Integration, sondern Isolation.
Es gibt jedoch Situationen, in denen staatliche Institutionen das Tragen einer Burka, Nikab und Ähnlichem nicht tolerieren können. In einigen Bereichen des öffentlichen Lebens ist mitunter eine eindeutige Identifikation der Person unabdingbar oder gar eine Frage der Sicherheit. In der Praxis ist das in Sachsen-Anhalt noch kein Problem. Der Gesetzgeber muss hier jedoch vorausschauend aktiv werden. Auch in Deutschland haben bereits Einzelfälle die Behörden vor große Probleme gestellt und zuweilen leider auch überfordert.
Die Landesregierung hat sich zunächst auf den Bereich Schulen und Wahlen beschränkt. Dort ist ein Verbot der Gesichtsverschleierung völlig nachvollziehbar. Warum die Grünen das verzögert haben, kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen. Ich hätte es auch für richtig befunden, wenn Kitas und Hochschulen in das Verbot einbezogen worden wären. Überhaupt sollte die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zum Anlass nehmen, um deutschlandweit für weitere notwendige Schritte zu werben. Bund und Länder sollten eine gemeinsame Linie zum Umgang mit der Burka vor Gericht, im öffentlichen Dienst, im Straßenverkehr und ähnlichen Situationen finden.“
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