Angesichts der Ergebnisse der aktuellen PISA-Studie fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, gerade in die Lehramtsstudiengänge und in die beruflichen Weiterbildungsmodule, die mit Ausbilderbefähigungen abschließen, stärkere Praxisanteile zu integrieren. „Wenn man den hohen Anteil von Schülern sieht, die in Mathematik und beim Lesen unterdurchschnittlich abschneiden, erscheint es unrealistisch davon auszugehen, dass dies mit normalem Unterricht kompensiert werden kann. Vor allem angesichts der Probleme, den Unterricht auch abzusichern“, so Hüskens. Deshalb macht es Sinn, jungen Menschen, deren Ziel es ist, zu lehren und auszubilden, im Rahmen ihrer Ausbildung die Möglichkeit zu eröffnen, zusätzlichen Förderunterricht zu geben. Am besten schon in den Grundschulen. Damit können lernschwächere Schüler mit zusätzlichem Unterricht in den Kernkompetenzen an die Klassen herangeführt werden und zukünftige Lehrer und Ausbilder ihre pädagogischen Fähigkeiten in der Praxis erproben. „Wenn dies in die Angebote der Hochschulen und die Ausbildungsgänge mit etwa einer Wochenstunde integriert würde, hätten beide Seiten etwas davon und damit letztendlich das Land“, so Hüskens abschließend.
„Ministerpräsident Haseloff bleibt angesichts der Ankündigungen von SPD und Grünen, der Ernennung von Rainer Wendt zum Staatssekretär nicht zustimmen zu wollen, nur die Vertrauensfrage“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
Die öffentliche Ankündigung von SPD und Grünen, den für die Zieschang-Nachfolge erforderlichen beamtenrechtlichen Beschlüssen im Kabinett nicht zustimmen zu wollen, bringt die Kenia-Koalition an einen Scheideweg. Der ohnehin kleine Vorrat an Gemeinsamkeiten wird durch die strittige Personalie mehr als aufgebraucht.
Lässt sich Ministerpräsident Haseloff den Weg von SPD und Grünen diktieren, gerät er in Konflikt mit seiner eigenen Fraktion. Macht er es nicht, ist Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine Minderheitsregierung (ohne beschlossenen Haushalt). Sein Führungsanspruch ist in Frage gestellt. Er ist gefordert, eine Entscheidung zu treffen und in der nächsten Landtagssitzung die Vertrauensfrage zu stellen.
Gegenüber dem Inforadio vom Rundfunk Berlin-Brandenburg kündigte Landesumweltministerin Claudia Dalbert an, dass in Sachsen-Anhalt die Abstandsregelung von Windkraftanlagen umgangen werden soll. Der Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, äußert sich kritisch zu diesem Vorstoß.
„Der Ausbau der Windkraft ist nahezu zum Erliegen gekommen, noch bevor die 1000-Meter-Regelung überhaupt beschlossen wurde. Das Problem liegt eher an mangelnder Akzeptanz bei den Bürgern auf dem Land. Das hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus völlig richtig festgestellt. Ich glaube nicht, dass sich die Akzeptanz der Windkraft gerade im ländlichen Raum steigt, wenn die Landesregierung Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt näher an die Siedlungen heranrücken lässt als in Bayern. Dass den Grünen bei Windkraftprojekten die Rechte der Anwohner in solchen Fällen dann doch nicht so wichtig sind, ist nichts Neues. Einigermaßen verwundert bin ich allerdings, dass der Unionsteil der Landesregierung nach Aussage Frau Dalberts in vorauseilendem Gehorsam einer Abweichung von der 1000-Meter-Regel zugestimmt hat.“
„Nach der gerichtlichen Entscheidung zur Vergabe des Betriebs des Gefechtsübungszentrums der Bundeswehr in der Altmark, darf es jetzt keine künstliche Blockade oder politische Verzögerung geben.“ so der liberale Verteidigungspolitiker
Dr. Marcus Faber. „Im Interesse der Bundeswehr und das Standortes müssen die Regierungsfraktionen jetzt den Weg für die Übergabe frei machen.“, fordert Faber nach der Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung.
Der Altmärker Faber hatte den aktuellen Stand des Vergabeprozesses des Gefechtsübungszentrums Heer (kurz: GÜZ) auf die Tagesordnung des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag gesetzt, um „einen reibungslosen Übergabeprozess des GÜZ zu ermöglichen.“ Faber weiter: „Wenn sogar die Schließung des GÜZ durch diese Verschleppung möglich ist, dann sind nicht nur industrielle Arbeitsplätze in Gefahr und die Bundeswehr verliert eine entscheidende Fähigkeit zur Ausbildung der Soldaten, sondern es dürfte auch für den Steuerzahler aufgrund von möglichen Schadensersatzzahlungen teuer werden.“
„Das ganze Vergabeverfahren wird zur Farce und aus meiner Sicht greift die politische Blockade der Abgeordneten von CDU/CSU sowie SPD den Rechtstaat an, wenn trotz höchstrichterlicher Entscheidung die Übergabe nicht durchgeführt wird.“, fasst Faber, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt ist, den aktuellen Stand zusammen.
Hintergrund: Das GÜZ bildet Landstreitkräfte in enger Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Behörden und der Industrie einsatznah aus. Der schwedische Rüstungskonzern Saab wurde im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens als industrieller Betreiber ausgewählt, was seitdem vom unterliegenden Anbieter, Rheinmetall, überklagt wurde. Sowohl die Vergabekammer (am 02.05.2019) als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf als letzte Instanz (am 30.10.2019) haben sämtliche Beschwerden zurückgewiesen und damit die Entscheidung zur Vergabe an Saab bestätigt.
Die sich verschlechternde Haushaltssituation sollte für das Land Anlass sein, das Engagement bei der NordLB grundsätzlich zu prüfen, fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Der Millionenzuschuss, der auf Sachsen-Anhalt und die Sparkassen im Land zukommt, um den Kapitalbedarf der NordLB zu decken, steht auf der heutigen Tagesordnung im Finanzausschuss des Landtages.
„Das Land löst ohnehin die I-Bank mit dem Fördergeschäft aus der Bank heraus. In diesem Kontext macht es Sinn zu prüfen, ob sich für die Anteile des Landes mittelfristig ein Käufer findet,“ so Hüskens.
„Auch wenn das Land sich der aktuellen Verpflichtung, Kapital zur Verfügung zu stellen, nicht entziehen kann, ist gerade nach einer Trennung von Fördergeschäft und Bank eine weitere Beteiligung kaum noch zu erklären. Dies vor allem, weil Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren erfolgreich ohne Landesbeteiligung arbeitet.“
Die FDP in Sachsen-Anhalt begrüßt den Beschluss der Landesregierung zur Einrichtung eines Opferbeauftragten. Gleichzeitig forderten die Liberalen die Errichtung einer Opferschutzstiftung für das Land. „Die Schaffung eines Opferbeauftragten kann nur ein erster Schritt sein. Wenn der Beauftragte zügig im Interesse der Opfer tätig werden will, braucht er flexible und vor allem unkomplizierte Möglichkeiten zu helfen. Eine entsprechende Stiftung wäre ein solches Instrument. Sie könnte Soforthilfen auszahlen und die Opfer- bzw. Angehörigenbetreuung fördern“, erklärte Dr. Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP in Sachsen-Anhalt.
Häufig entstehe der Eindruck, der Staat würde sich nicht ausreichend um die Opfer von Straftaten kümmern. „Das in den vergangenen Jahren zunehmend Opferrechte auch im Strafrecht eine Rolle spielen, ist eine positive Entwicklung. Sie sind aber kein Ersatz für unkomplizierte Soforthilfen für Opfer. Der neue Beauftragte könnte der Stiftung vorstehen und die Hilfsangebote strukturieren und steuern. Nach der Errichtung könnte die Opferschutzstiftung unabhängig von der Kassenlage arbeiten und die wichtigen Opferinteressen in den Fokus stellen“, so Hüskens abschließend.
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