Der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz hat einen Umfang von fast 300 Seiten, umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren. Das ist allerdings kein Grund für die vier Fraktionen im Landtag, darüber zu debattieren. Man ist sich einig, dass das Datenschutzrecht modernisiert werden muss und verabschiedet gemeinsam eine windelweiche Erklärung, die die Landesregierung nicht besonders fordert.
„Das ist für mich eine Missachtung der Tätigkeit des Landesbeauftragten. Der Landtag nimmt hier seine Aufgabe als politisches Forum nicht wahr“, kritisiert Veit Wolpert, Vorsitzender des FDP-Landesverbandes. Dabei hätte es genug Themen gegeben, über die es sich zu sprechen lohnte, auch und gerade im Landtag von Sachsen-Anhalt, z.B. die personelle Ausstattung der Datenschutzbehörden, die Sensibilisierung der Bürger für das Thema „Datenschutz“ oder das „Dokumentenmanagement des Verfassungsschutzes“.
Die FDP hatte schon in der vergangenen Legislatur die Initiative ergriffen und immer wieder die Zusammenlegung der unter verschiedenen „Dächern“ arbeitenden Datenschützer gefordert, die dann auch Wirklichkeit wurde. Deren Arbeit konstruktiv zu begleiten, das ist nicht nur eine Aufgabe jedes einzelnen Abgeordneten und der Ausschüsse. Der Landtag insgesamt muss dieses Thema angemessen würdigen. Doch für den Datenschutz war dieser Tag im Landtag von Sachsen-Anhalts Landtag ein verlorener Tag. Die Menschen wurden nicht für ein wichtiges Thema sensibilisiert, das jeden von uns in seinem persönlichen und beruflichen Umfeld betrifft. Datenschutz als Bürgerrecht und ebenso auch als sicherheitsrelevantes Thema – das ist ein Zukunftsprogramm, für das sich der Landtag insgesamt interessieren und engagieren sollte.
Der FDP Landesverband Sachsen-Anhalt konzentriert sich in seiner außerparlamentarischen Arbeit auf die Kernkompetenzen liberaler Politik, Wirtschaft, Bildung, Bürgerrechte, und stärkt damit seine Alleinstellungsmerkmale im Parteienspektrum.
Wirtschaft
Die FDP ist die einzige Partei, die die Interessen des Mittelstandes vertritt, weil sie nicht nur wirtschaftliche Kompetenz hat, sondern die Tugenden der Leistungswilligen wie Fleiß, Disziplin, Mut und Verantwortung verinnerlicht hat.
Bildung
Die FDP ist die einzige Partei, die für Bildungsgerechtigkeit steht, weil sie nicht nur das gegliederte Schulsystem verteidigt, sondern daran festhält, dass unterschiedliche Begabungen auch unterschiedliche Förderungen benötigen.
Bürgerrechte
Die FDP ist die einzige Partei, die die Rechte der Bürger verteidigt, weil sie sich nicht nur dem Sicherheitswahn verweigert, sondern im Zweifel für die Freiheit steht.
Der FDP Landesverband Sachsen-Anhalt ist der Auffassung, dass der Einsatz von sogenannten Nacktscannern und Körperscannern die Würde des Menschen antastet und lehnt ihn deshalb ab. Der FDP-Landesverband ist der Auffassung, dass die momentanen Handlungsoptionen für die Sicherheit in sensiblen Bereichen unserer Infrastruktur hinreichend ist. Dies setzt natürlich voraus, dass diese Mittel auch konsequente Anwendung finden! Bei den bisherigen Terrorakten im Bereich von Flughäfen und/oder derartig gesicherten Zonen waren die Ursachen bisher ausschließlich in menschlichem Versagen begründet.
Ein forciertes Training der Sicherheitskräfte und der vermehrte Einsatz von Sprengstoffspürhunden sowie dem so genannten Profiling sowie ein Austausch der Informationen von Sicherheitskräften auf internationaler Ebene sollten deutlich vor dem massiven Eingriff in Persönlichkeitsrechte in Angriff genommen werden.
Sollte die technische Entwicklung den Einsatz von Geräten ermöglichen, die Sprengstoff oder andere gefährliche Gegenstände anzeigt, ohne die Würde des Menschen zu verletzen, kann der Sachverhalt neu bewertet werden.
Die FDP setzt sich dafür ein folgenden Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen:
Der §259 Abs. 1 StGB soll um die Alternative „Daten (§202a Abs. 2)“ erweitert werden. Außerdem soll der §259 Abs.1 StGB um den nachfolgenden Absatz erweitert werden.
Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 als Amtsträger, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
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