In Hinblick auf die plötzliche Kehrtwende der schwarz-roten Landesregierung und die Kürzung des Finanzausgleichsgesetzes an die Gemeinden von über 100 Millionen € erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, Marcus Faber:
“Mit dieser Harakiri-Landesregierung hat keine Gemeinde in unserem Land Planungssicherheit. Erst wird die Neuregelung des lückenhaften Finanzausgleichsgesetzes auf die ferne Zukunft verschoben und nun erfolgt die Mittelkürzung nach Gutsherrenart. Da muss sich jede Kommune verarscht vorkommen.”
Auf das heftigste kritisiert Faber, der auch Kreisvorsitzender der FDP Stendal ist, die von der Landesregierung geplante Kürzung im Finanzausgleichsgesetz von knapp 10 Prozent: “Viele Kommunen im Landkreis Stendal, wie etwa Osterburg oder Tangermünde, stehen bereits dieses Jahr, genauso wie der Landkreis selbst seit langem, mit dem Rücken zur Wand. Dass die Landesregierung hier vor Ort die Mittel streicht ist unverantwortlich. Unsere Gemeinden werden in die Insolvenz getrieben.”
Der Liberale hat als Stendaler Stadtrat auch vor Ort die Sanierung des Haushaltes im Blick und sieht die “ständigen Nackenschläge aus Magdeburg” daher als “unverantwortbar”.
Die Landesregierung hat im Finanzausgleichsgesetz den § 19a eingeführt, mit der Verpflichtung für alle „finanziell besser“ ausgestatteten Gemeinden, eine Finanzausgleichsumlage abzuführen.
Die Gemeinden im Umland der Oberzentren Magdeburg und Halle (Saale) haben Vorteile aus der dort vorgehaltenen Infrastruktur.
Der Landesparteitag der FDP identifiziert sich mit den Zielen der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 und befürwortet die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
Gleichzeitig ist anzuerkennen, wenn sich Gemeinden freiwillig zu neuen Strukturen zusammenfinden, und dass für derartige Maßnahmen, die nicht nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich sein sollen, der dafür erforderlich gesetzliche Rahmen bereitzustellen ist
Keine Ausübung von Zwang bei der Bildung von Einheitsgemeinden – kommunalen Strukturen erhalten – Demokratie ermöglichen!
Beschluss des Landesparteitages
Die Liberalen sind sich der enormen Bedeutung verlässlicher kommunaler Strukturen in Sachsen-Anhalt bewusst. Ziel aller Anstrengungen muss die Zukunftsfähigkeit und der Erhalt der Lebensqualität in den kommunalen Gebietskörperschaften sein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes verfassungsrechtlich geschütztes Gut und darf nicht nach Belieben in der Landespolitik als Verhandlungsmasse genutzt werden.
Nur wo sich die Bürger mit ihren Gemeinden identifizieren, werden sie sich aktiv in die Gestaltung des unmittelbaren Lebensraumes einbringen. Dazu sind ortsnahe Entscheidungsstrukturen unerlässlich, auch um ehrenamtliches Arbeiten und gelebte Demokratie zu ermöglichen. Gerade im ländlichen Raum kann auf dieses bürgerschaftliche Engagement nicht verzichtet werden. Bürgernähe bedeutet mehr als nur die Nähe der Verwaltung zu ihren Bürgern – vielmehr muss die Chance bestehen, den verwalteten Lebensraum auch als Heimat zu begreifen und gestalten zu können. Dies ist die Grundlage für das ehrenamtliche Engagement, ohne dass die Demokratie nicht denkbar ist. Demokratie lebt vom Mitmachen!
Der FDP Landesverband Sachsen-Anhalt lehnt die zwangsweise Bildung von Einheitsgemeinden ab, denn sie schwächt das ehrenamtliche Engagement der Bürger vor Ort, führt nur zu anonymen Großstrukturen, die auf die lokalen Gegebenheiten keine Rücksicht nehmen, und dies ist auch kein Beitrag die Bindung der Bürger an ihre lokale Örtlichkeit zu stärken.
Die Liberalen halten nach wie vor die freiwillige Bildung von Einheitsgemeinden für effizienter und zukunftsfähiger als die derzeitige Form der Verwaltungsgemeinschaften mit bis zu 20 Gemeinden, möchte aber dem Bürgerwillen bei der Gestaltung von kommunalen Strukturen ihren angemessenen Raum geben.
Die zwangsweise Bildung von Einheitsgemeinden führt darüber hinaus zur Aufhebung, der erst vor drei Jahren gebildeten Verwaltungsgemeinschaften und damit zur weiteren Finanzierung der Verwaltungsamtsleiter für die Dauer ihrer Amtszeit, was die kommunalen Kassen zusätzlich belastet.
Wir unterstützen aktiv die Volksinitiative!
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert daher:
den Erhalt der Verwaltungsgemeinschaft als Alternative zur Einheitsgemeinde,
das Instrument der Eingemeindung nur als letztes Mittel bei Gemeinden anzuwenden, die nachweislich nicht in der Lage sind, die notwendigen Verwaltungsaufgaben in den bisherigen Strukturen zu bewältigen,
die mittelfristige Evaluierung der kommunalen Strukturreform der 4. Legislaturperiode.
Die FDP lehnt die flächendeckende zwangsweise Bildung von Einheitsgemeinden ab, denn sie schwächt das ehrenamtliche Engagement der Bürger vor Ort.
Effizienz und Bürgernähe bleiben für die FDP die Leitgedanken einer kommunalen Strukturveränderung. Die FDP hält nach wie vor die Einheitsgemeinde für effizienter und zukunftsfähiger als die derzeitige Form der Verwaltungsgemeinschaft mit mehr als 20 Mitgliedsgemeinden. Bürgerwillen, Identität und ehrenamtliches Engagement müssen bei der Gestaltung von gemeindlichen Strukturen aber ihren angemessenen Raum finden. Eine zwangsweise Einmeindung kann deshalb nur als letzte Möglichkeit in wenigen differenzierten Fällen aus Gründen des übergeordneten Gemeinwohls erfolgen.
Die zwangsweise Bildung von Einheitsgemeinden führt darüber hinaus zur Aufhebung der erst vor zwei Jahren gebildeten Verwaltungsgemeinschaften und damit zur weiteren Finanzierung der Verwaltungsamtsleiter für die Dauer ihrer Amtszeit, was die kommunalen Kassen zusätzlich belastet.
Die FDP lehnt die geplante Evaluierung zum Zwecke der Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden ab. Die mögliche Änderung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden nach §§ 116 ff Gemeindeordnung führt nur zu einer weiteren Ausdehnung der Staatstätigkeit, zur zusätzlichen Schwächung des Mittelstandes und zu zusätzlichen finanziellen Risiken der Kommunen.
Der Staat, und damit auch die Kommunen, hat sich auf seine Kernaufgaben zu beschränken und die Liberalen lehnen eine weitere Anhebung der Staatsquote ab.
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