Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt Frank Sitta fordert die schwarz-rot-grüne Koalition auf, ihren Ankündigungen zur Beitragserhebungspflicht für Abwasseranlagen auch Taten folgen zu lassen. Kommunen bzw. Verbänden sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Investitionen über die Gebühren zu finanzieren und nicht über Herstellungsbeiträge, die oftmals eine große Belastung für die Eigentümer darstellen.
Sitta reagiert damit auf einen Bericht der Volksstimme, wonach die dafür nötigen Anpassungen des Kommunalabgabengesetztes ins Stocken geraten sind.
“Gerade Sachsen-Anhalt muss deutlich mehr dafür tun, dass der Erwerb von Wohneigentum im ländlichen Raum für Familien attraktiver wird. Die Baukosten steigen nicht zuletzt aufgrund überbordender Vorschriften immer weiter. Wenn dann gleichzeitig noch Herstellungsbeiträge in Höhe von häufig mehreren Tausend Euro hinzukommen, wird die Finanzierung eines Eigenheims für viele angehende Bauherren zu einem ernsthaften Problem. Über ein Gebührenmodell verteilen sich zumindest diese Belastungen zeitlich besser. Die Refinanzierung kommunaler Investitionen in Anlagen zur Abwasserentsorgung ist immer ein Streitpunkt, weil es wohl kaum eine Lösung gibt, die alle Beteiligten zufriedenstellt. Bedenkenträgerei darf aber nicht dazu führen, das nun erst einmal gar nichts passiert. Wenn das Land den Kommunen hier mehr Spielraum geben kann, sodass die entsprechenden Entscheidungen vor Ort getroffen werden können, sollte es das auch bald tun.”
Der Parteitag stellt fest, dass die bisherigen Versuche, Ordnung in die Abwasserproblematik des Landes zu bekommen, in einer Sackgasse geendet haben. Die bisherigen Maßnahmen haben weder dazu geführt, dass der Abwasserpreis auf vergleichbares Niveau der anderen neuen Bundesländer sinkt, noch sind die strukturellen Probleme in der Betriebsführung der Abwasserverbände einer Lösung zugeführt worden. Da die Gemeinden für die entstehenden Verluste in Form von Umlagen zur Finanzierung herangezogen werden, wird auf diese Weise die Finanzkraft der Kommunen ebenfalls nachhaltig geschwächt.
1. Die geplante Entschuldung der Landesregierung der notleitenden Abwasserverbände kann nur unter Erfüllung von bestimmten Bedingungen vorgenommen werden.
2. Die Abwasserverbände, die in den Genuss der Entschuldung kommen, müssen nachweisen können, vollständige Kenntnis über ihr Anlagevermögen und den Kundenkreis zu haben.
3. Die Verbände müssen Kenntnis über das von den Mitgliedsgemeinden teilwei-se in eigener Regie hergestellte und noch nicht durch die Verbände übernommene Anlagevermögen haben.
a) in Höhe der zu übernehmenden Kosten und
b) bin Höhe der zu erwartenden Beitragseinnahmen
4. Ferner müssen die Satzungen auf ihre formelle und materielle Richtigkeit durch Verwaltungsjuristen geprüft sein.
5. Die Bearbeitung der Beitragsbescheide und der Widersprüche muss durch ein Kontrollorgan bewertet werden.
6. Die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges muss ebenfalls durch dasselbe Gremium beurteilt werden.
7. Für das Personalmanagement müssen Kriterien entwickelt werden, insbesondere müssen Personalabbau und die Beschäftigung von nachgewie- senem Fachpersonal (Juristen und Betriebswirtschaftler) vorgenommen werden.
8. Die Größe der Abwasserverbände sollte regelmäßig bei 40.000 bis 50.000 Einwohnern liegen.
9. In den Fällen, in denen die beteiligten Gemeinden innerhalb eines Zweckver-bandes so zerstritten sind, dass eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, wird die Privatisierung der Betriebsführung durch die zuständigen Behörden geprüft.
10. Um soziale Härten, die bei einer konsequenten Erhebung von Beiträgen not wendigerweise entstehen, zu vermeiden, ist eine Stundungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt zu entwickeln. Die F.D.P. fordert, sich dabei an den Vorgaben des Landes Sachsen zu orientieren.
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