Für Schulen in eigener Verantwortung !

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP Sachsen-Anhalt  fordert, dass das Land die Schulen in die Verantwortung der Kommunen übergibt und den Schulen insgesamt einen größeren Freiraum eröffnet. Dazu gehört auch ein Schulbudget, über das die Schule in eigener Verantwortung befindet. Durch den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Landkreis und Trägern der Schulen können zusätzliche freiwillige Finanzierungsanteile, aber auch Mitwirkungsrechte und -pflichten festgelegt werden.

Darüber hinaus bedeutet Schule mit Qualität und Profil für die FDP Sachsen-Anhalt:

Die Kommunikation zwischen Schule, Eltern und Schulverwaltungsamt wird verbessert. Das gilt vor allem für die Schulen, die mit anderen in Umsetzung der Schulentwicklungsplanung zusammengelegt werden müssen.

Die Schulentwicklungsplanung wird hinsichtlich ihrer Rahmendaten regelmäßig überprüft und um eine langfristige Investitionsplanung ergänzt. Beides fließt in einen Kommunalen Bildungsbericht ein.

Die Investitionen für die Sanierung der Schulen werden auf die nach dem Schulentwicklungsplan zu erhaltenden Gebäude und Ausrüstungen konzentriert und Schulsanierungen im Rahmen von PPP- bzw. EFRE-Projekten werden konsequent fortgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen mittelfristig unter vergleichbaren Bedingungen lernen können.

Mit der Einführung von Schulprogrammen, die für alle schulischen Akteure verbindlich sind, kann nur die logische Konsequenz verbunden sein, dass sich Eltern frei für die Schule entscheiden können, deren Schulprogramm ihren Vorstellungen von Bildung und Erziehung entspricht. Die Schuleinzugsgebiete für Grund- und Sekundarschulen sowie Gymnasien werden aufgelöst. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern auch über Landkreis- und Landesgrenzen hinaus, eine Beschulung möglich ist.  Auf Wunsch wird die wohnortnahe Beschulung gewährleistet.

Zusammen mit den Kreissportbünden setzt sich das Schulverwaltungsamt dafür ein, dass die Beteiligung der Schulen an den Jugendsportwettkämpfen (Kreisjugendspiele, Sportabzeichen) verbessert wird.

Es werden die Schulen ausgezeichnet, die hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Vereinen vorbildlich arbeiten. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Landesprogramms „Schule und Verein“ wird durch verbindliche Kooperationsverträge gestaltet.

Datenhehlerei als Straftatbestand einführen

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP setzt sich dafür ein folgenden Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen:

Der §259 Abs. 1 StGB soll um die Alternative „Daten (§202a Abs. 2)“ erweitert werden. Außerdem soll der §259 Abs.1 StGB um den nachfolgenden Absatz erweitert werden.

Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 als Amtsträger, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Demografischer Wandel – die Abwanderung junger Menschen, insbesondere junger Frauen aus Sachsen-Anhalt stoppen

Beschluss des Landesparteitages

Wir fordern für die Schaffung und Erhaltung politischer Rahmenbedingungen, um dem Trend der Abwanderung entgegen zu wirken. Im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips und einer liberaler Landesentwicklungspolitik müssen soziale- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie die Frauen- und Familienpolitik, zukünftig effektiver und nachhaltiger gestaltet werden. Dazu müssen vermehrt finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um in lokalen Mikroprojekten (Programme auf kommunaler Ebene) und regionalen Großprojekten (z.B. für junge Existenzgründerinnen, Akademikerinnen oder Berufsrückkehrerinnen) Maßnahmen zu schaffen, mit denen junge Frauen nach kurzer Arbeitslosigkeit oder nach Geburt ihrer Kinder zeitnah in Beschäftigung integriert werden.

Medizinische Betreuung und die Betreuung des Nachwuchses sind weitere Schwerpunkte. Ziel der landesweiten Anstrengungen muss es sein, die Abwanderungszahlen zu senken und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.

Integrationsplan für das Land Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Der Landesverband Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, die Integration der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Gastarbeiter und Flüchtlinge zielstrebig voranzutreiben und dabei den folgenden beiliegenden Schwerpunkten besondere Beachtung zu schenken:
Verbesserung der Sprachkenntnisse und verstärkte schulische Förderung

Die Kenntnis der deutschen Sprache ist der zentrale Bildungs- und IntegrationsschlüsseI in unserer Gesellschaft. Das Zuwanderungsgesetz bietet mit den bundesunterstützten lntegrationskursen erwachsenen Zuwanderern ein wichtiges Startangebot. Diese Kurse gilt es im Zuge der laufenden Evaluierungsphase noch zielgruppengenauer und differenzierter auszugestalten.

Der Landesverband begrüßt die Bemühungen der Landesregierung, sich im Zuge der Evaluierung der Integrationskurse bei der Bundesregierung für eine Erhöhung der Stundenzahlen einzusetzen und fordert die Landesregierung auf, sich beim Bund für die nachhaltige Fortsetzung der nach §9 Abs.4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) möglichen Maßnahmen zur Ergänzung der lntegrationskurse einzusetzen. Der Landesverband fordert die Mittel für vorschulische Sprachförderung um über I00 Prozent zu erhöhen und den flächendeckenden Aufbau von Familienzentren ein zuleiten. Auf diese Weise werden erstmals in der Geschichte von Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen für eine frühstmöglich ansetzende und kontinuierlich durchgeführte Förderung in diesem Bereich gewährleistet. Hiervon werden nicht zuletzt auch verstärkt Kinder mit Zuwanderungsgeschichte und damit auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler profitieren. Durch die mit dem neuen Schulgesetz verbundenen verstärkten Anstrengungen zur individuellen Förderung in unseren Schulen werden auch die Bildungschancen der jungen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler grundlegend verbessert.
Verbesserung der Beratungsstrukturen und der beruflichen Qualifikation

Gerade junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler müssen besser dabei unterstützt werden, ihr Potential und ihre Kompetenzen für sich und die Gesellschaft einzubringen. Nur eine Verbesserung der beruflichen lntegration der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wird dauerhaft dazu führen, dass diese sich in unserer Gesellschaft angenommen und heimisch fühlen. Die Weiterentwicklung von Migrationsfachdiensten zu lntegrationsagenturen wird in diesem Zusammenhang einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Unterstützungsstrukturen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler leisten. Ziel muss es dabei sein, auf der Grundlage bestehender Strukturen unterschiedliche Kompetenzfelder wie z.B. Verwaltungsberatung, Berufsorientierung und soziale lntegration zu bündeln. Darüber hinaus sollten in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern auch verstärkt Berufspraktika für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler auf allen Qualifikationsebenen einschließlich der Akademiker eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang spielt die Anerkennungspraxis von beruflichen Abschlüssen eine entscheidende Rolle. Wichtig ist auch, die berufliche bzw. wirtschaftliche Selbständigkeit der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler durch eine bessere Information und Aufklärung über Möglichkeiten in diesem Bereich zu fördern. Der Landesverband begrüßt in diesem Zusammenhang das vielfältige bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und die Aktivitäten der verbandlichen und offenen Jugendarbeit auf diesem Feld als einen wichtigen und unverzichtbaren lntegrationsbeitrag für unsere Gesellschaft.
Bessere Vernetzung der sozialpädagogischen Angebote

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung des kommunalen Engagements, etwa im Bereich des Sports, wo sich hervorragende Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten ergeben. Hierzu gehört auch die Einrichtung von ehrenamtlichen Mentorennetzwerken zur Karriereförderung, die dazu beitragen können, dass beruflich erfolgreiche Spätaussiedler ihre Erfahrungen an andere Jugendliche im Sinne einer individuellen Berufs- und Karriereplanung weiter vermitteln.

Minimierung landwirtschaftlicher Flächenentzug bei Gewerbe- und Industrieansiedlungen

Beschluss des Landesparteitages

Sachsen-Anhalt braucht neue Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie Verkehrsinfrastruktur, die durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnehmen kompensiert werden. Dies darf jedoch nicht einseitig zu Lasten des Entzugs von wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen. In Sachsen-Anhalt wurden in den letzten 20 Jahren viele wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekten realisiert.  Eine Vielzahl von  Gewerbe- und Industriegebieten wurden ausgewiesen und erschlossen, in denen derzeit mehr als 1.200 Hektar für Ansiedlungen zur Verfügung stehen.  Damit waren nicht nur hohe Kosten verbunden, sondern vor allem beträchtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die zu einem weiteren Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche geführt haben. Im Moment investiert die Landesregierung von Sachsen-Anhalt mehr als 100 Millionen Euro in die Erschließung von weiteren großen Industriegebieten, für die es gar keinen Bedarf gibt. Diese Vorratserschließung bedeutet weiteren Entzug von hochwertiger Ackerfläche.

Die wachsende Weltbevölkerung und neue Verzehrgewohnheiten in Schwellen –und Entwicklungsländern erfordern in den nächsten Jahrzehnten eine Verdopplung der Nahrungsmittelproduktion. Der Anbau von Energiepflanzen wird weitere Flächen für die Nahrungsmittelproduktion entziehen.

Die Landesregierung hat keine Strategie, um dem wachsenden Flächenentzug entgegenzuwirken. Schlimmer noch, sie befördert vielmehr mit ihrer Politik der „Industriegebiete auf Vorrat und ohne momentanen Bedarf“ einen weiteren Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Die FDP tritt deshalb für Strategien zur Minimierung des landwirtschaftlichen Flächenentzugs ein. Hierzu gehören:

  • Die von der schwarz-roten Landesregierung angeschobene Erschließung von Industriegebieten ohne ansiedlungswillige Betriebe darf es nicht mehr geben. Zuerst müssen die vielen bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebiete mit Betrieben besiedelt werden.
  • Die Attraktivität von Industriebrachen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen muss durch staatliche Lenkungsinstrumente deutlich erhöht werden. Hierzu gehört, dass   die  Sanierung von Industriebrachen Vorrang vor Neuerschließungen auf wertvollen Ackerflächen bekommt.
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen räumlich noch flexibler gestaltet werden und dürfen nicht mehr zu Lasten des wertvollen Ackerbodens gehen. In diesem Zusammenhang muss auch die Öko-Kontenverordnung angepasst werden.
  • Wertvolle Landwirtschaftsflächen benötigen einen gleichrangigen Schutzstatus wie Vorranggebiete für Naturschutz, Wasser- oder Rohstoffgewinnung. Im Landesentwicklungsplan und den regionalen Entwicklungsplänen muss dieser Status festgesetzt werden.