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Angriff auf Arbeitsplätze: Verzögerung beim GÜZ ist unhaltbar!

Angriff auf Arbeitsplätze: Verzögerung beim GÜZ ist unhaltbar!

13. November 2019 | Aktuelles, Homepage, Pressemitteilungen, Sachsen-Anhalt

„Nach der gerichtlichen Entscheidung zur Vergabe des Betriebs des Gefechtsübungszentrums der Bundeswehr in der Altmark, darf es jetzt keine künstliche Blockade oder politische Verzögerung geben.“ so der liberale Verteidigungspolitiker

Dr. Marcus Faber. „Im Interesse der Bundeswehr und das Standortes müssen die Regierungsfraktionen jetzt den Weg für die Übergabe frei machen.“, fordert Faber nach der Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung.

Der Altmärker Faber hatte den aktuellen Stand des Vergabeprozesses des Gefechtsübungszentrums Heer (kurz: GÜZ) auf die Tagesordnung des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag gesetzt, um „einen reibungslosen Übergabeprozess des GÜZ zu ermöglichen.“ Faber weiter: „Wenn sogar die Schließung des GÜZ durch diese Verschleppung möglich ist, dann sind nicht nur industrielle Arbeitsplätze in Gefahr und die Bundeswehr verliert eine entscheidende Fähigkeit zur Ausbildung der Soldaten, sondern es dürfte auch für den Steuerzahler aufgrund von möglichen Schadensersatzzahlungen teuer werden.“

„Das ganze Vergabeverfahren wird zur Farce und aus meiner Sicht greift die politische Blockade der Abgeordneten von CDU/CSU sowie SPD den Rechtstaat an, wenn trotz höchstrichterlicher Entscheidung die Übergabe nicht durchgeführt wird.“, fasst Faber, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt ist, den aktuellen Stand zusammen.

Hintergrund: Das GÜZ bildet Landstreitkräfte in enger Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Behörden und der Industrie einsatznah aus. Der schwedische Rüstungskonzern Saab wurde im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens als industrieller Betreiber ausgewählt, was seitdem vom unterliegenden Anbieter, Rheinmetall, überklagt wurde. Sowohl die Vergabekammer (am 02.05.2019) als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf als letzte Instanz (am 30.10.2019) haben sämtliche Beschwerden zurückgewiesen und damit die Entscheidung zur Vergabe an Saab bestätigt.

Große Koalition stellt sich offen gegen Autofahrer

Große Koalition stellt sich offen gegen Autofahrer

23. Januar 2019 | Aktuelles, Allgemein, Homepage, Pressemitteilungen, Sachsen-Anhalt

Zu den Vorschlägen der Verkehrskommission der Bundesregierung findet der Altmärker Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber deutliche Worte: „Diese Maßnahmen stellen einen Angriff auf die Mobilität in Deutschland dar. Sie kosten viel und bringen für den Klimaschutz wenig.“
Die Kommission hatte unter anderem in einem Arbeitspapier vorgeschlagen, ein generelles Tempolimit auf Autobahnen, höhere Steuern auf Diesel und Benzin, sowie eine Pflichtquote für Elektroautos einzuführen.
„Die Große Koalition stellt sich mittlerweile offen gegen die Autofahrer, das ist nicht hinnehmbar“, kommentiert Faber. Für einen effektiven Klimaschutz seien andere Maßnahmen wirksamer und günstiger. „Statt Steuern auf Kraftstoffe zu erhöhen, wollen wir Freien Demokraten die Ausweitung des Emissionshandels auf den Verkehr. Wir brauchen Technologieoffenheit für Innovationen aller Art, statt eine Fixierung auf einzelne Antriebsarten und feste Quoten.“, schlägt Faber vor.
Mobilität müsse für alle bezahlbar bleiben. „Wenn die Bundesregierung die Vorschläge umsetzt, ist Autofahren bald ein Luxusgut. Das trifft ein Flächen- und Pendlerland wie Sachsen-Anhalt besonders schwer.“, warnt der Stendaler.
Hintergrund: Nach der Debatte um ein Tempolimit auf Autobahnen hat das Bundesverkehrsministerium ein für heute geplantes Treffen der Arbeitsgruppe zu mehr Klimaschutz im Verkehr abgesagt. Der Verkehrskommission der Bundesregierung gehören neben Regierungsvertretern auch Experten von Industrie, IG Metall, ADAC, Autoindustrie, Bahn, Umwelt- und Kommunalverbänden an. Bis Ende März sollen Vorschläge ausgearbeitet werden, wie der Verkehrssektor zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030 beitragen kann.

Minimierung landwirtschaftlicher Flächenentzug bei Gewerbe- und Industrieansiedlungen

17. April 2010 | Beschlüsse, Wirtschaft

Beschluss des Landesparteitages

Sachsen-Anhalt braucht neue Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie Verkehrsinfrastruktur, die durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnehmen kompensiert werden. Dies darf jedoch nicht einseitig zu Lasten des Entzugs von wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen. In Sachsen-Anhalt wurden in den letzten 20 Jahren viele wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekten realisiert.  Eine Vielzahl von  Gewerbe- und Industriegebieten wurden ausgewiesen und erschlossen, in denen derzeit mehr als 1.200 Hektar für Ansiedlungen zur Verfügung stehen.  Damit waren nicht nur hohe Kosten verbunden, sondern vor allem beträchtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die zu einem weiteren Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche geführt haben. Im Moment investiert die Landesregierung von Sachsen-Anhalt mehr als 100 Millionen Euro in die Erschließung von weiteren großen Industriegebieten, für die es gar keinen Bedarf gibt. Diese Vorratserschließung bedeutet weiteren Entzug von hochwertiger Ackerfläche.

Die wachsende Weltbevölkerung und neue Verzehrgewohnheiten in Schwellen –und Entwicklungsländern erfordern in den nächsten Jahrzehnten eine Verdopplung der Nahrungsmittelproduktion. Der Anbau von Energiepflanzen wird weitere Flächen für die Nahrungsmittelproduktion entziehen.

Die Landesregierung hat keine Strategie, um dem wachsenden Flächenentzug entgegenzuwirken. Schlimmer noch, sie befördert vielmehr mit ihrer Politik der „Industriegebiete auf Vorrat und ohne momentanen Bedarf“ einen weiteren Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Die FDP tritt deshalb für Strategien zur Minimierung des landwirtschaftlichen Flächenentzugs ein. Hierzu gehören:

  • Die von der schwarz-roten Landesregierung angeschobene Erschließung von Industriegebieten ohne ansiedlungswillige Betriebe darf es nicht mehr geben. Zuerst müssen die vielen bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebiete mit Betrieben besiedelt werden.
  • Die Attraktivität von Industriebrachen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen muss durch staatliche Lenkungsinstrumente deutlich erhöht werden. Hierzu gehört, dass   die  Sanierung von Industriebrachen Vorrang vor Neuerschließungen auf wertvollen Ackerflächen bekommt.
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen räumlich noch flexibler gestaltet werden und dürfen nicht mehr zu Lasten des wertvollen Ackerbodens gehen. In diesem Zusammenhang muss auch die Öko-Kontenverordnung angepasst werden.
  • Wertvolle Landwirtschaftsflächen benötigen einen gleichrangigen Schutzstatus wie Vorranggebiete für Naturschutz, Wasser- oder Rohstoffgewinnung. Im Landesentwicklungsplan und den regionalen Entwicklungsplänen muss dieser Status festgesetzt werden.

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06484 Quedlinburg

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Tel.: 0391 – 5 61 92 88
Fax: 0391 – 5 43 13 61

eMail: harz@fdp-lsa.de
Internet: www.fdp-harz.de

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