FDP Sachsen-Anhalt erwartet klare Öffnungsperspektive für Gastronomie und Hotellerie

FDP Sachsen-Anhalt erwartet klare Öffnungsperspektive für Gastronomie und Hotellerie

Unzählige Betreiber von Gastronomie und Hotellerie sind in diesen Zeiten am Verzweifeln. Neben den nur extrem schleppenden Auszahlungen der  Überbrückungshilfen besteht keinerlei Perspektive für die kommenden Monate. „Das kann so nicht weitergehen!“, befindet FDP-Vorstandsmitglied Andreas Silbersack.

„Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Woche einen 7-Stufenplan vorgelegt, wann und unter welchen Bedingungen unter anderem die Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen darf. Einen solchen Stufenplan erwarte ich auch von den Verantwortungsträgern in Sachsen-Anhalt. Es grenzt geradezu an Arbeitsverweigerung, dass die aktuelle Landesregierung um Herrn Haseloff noch nichts vorgelegt hat“, so Silbersack, der für die FDP auf Platz 2 der Landesliste antritt.

Bei sinkenden Infektionszahlen und durchdachten Hygienekonzepten mit verständlichen und praxistauglichen Maßnahmen muss ein gesellschaftliches Leben – zumindest Stück für Stück – wieder möglich sein. Nach einem Jahr mit der Pandemie kann das Motto der Regierung nicht länger Stillstand heißen, befindet die FDP in Bund und Land.

„Mit einem guten Beispiel gehen hierbei auch andere europäische Länder voran. In Italien darf seit mehreren Wochen die Gastronomie mit gewissen Auflagen wieder öffnen. Maßgebend sind hierbei die Infektionszahlen in der jeweiligen Region. Ein solches Konzept muss schnellstmöglich auch in Deutschland umgesetzt werden, auf was wartet die Landesregierung eigentlich noch?“, fragt sich Silbersack.

Auch in der Hotellerie ist die Verzweiflung groß. Wenn es nach Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer geht, soll der Urlaub zu Ostern komplett ausfallen. „Einerseits frage ich mich, wie er die Infektionsklage zu Ostern bereits jetzt seriös beurteilen kann. Andererseits wird hier eine ganze Branche stigmatisiert. Die ganze Branche hat bereits bewiesen, dass die bisherigen Hygienekonzepte funktioniert haben und das sie keine Treiber des Infektionsgeschehens waren. Für mich steht fest, so kann es nicht weitergehen! Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie zeitnah eine klare Perspektive für Gastronomie und Hotellerie erarbeitet. Alles andere wäre eine Bankrott-Erklärung gegenüber den Menschen in unserem Land“, so Silbersack abschließend.

Hüskens: Endlich einen neuen Datenschutzbeauftragten wählen

Hüskens: Endlich einen neuen Datenschutzbeauftragten wählen

Mit den formal abschließenden Beratungen zu den Änderungen in der
Landesverfassung, dem Abgeordneten- und Fraktionsgesetz und weiteren Gesetzen
vollzieht der Landtag einige sinnvolle Korrekturen, fördert z.B. die direkte
Demokratie. Insgesamt sind aber nur wenige grundsätzliche Veränderungen
vorgenommen worden, die man als Bürger spüren wird oder die den
parlamentarischen “Betrieb” verändern werden – wie die Öffentlichkeit von
Ausschusssitzungen. Gleichzeitig hat der Landtag versäumt, grundsätzliche
Veränderungen wie die Umstellung der Altersversorgung wie in NRW oder
Schleswig-Holstein vorzunehmen.

Auch deshalb ist der Landtag gefordert, zumindest den Ursprungsanlass der
Verfassungsänderung – die geplatzte Wahl aufgrund der Zweidrittelmehrheit für die
Wahl des Datenschutzbeauftragten – jetzt zeitnah aus der Welt zu schaffen.
„Die Wahl des Datenschutzbeauftragten gehört m.E. sofort angeschoben und zeitnah
durchgeführt,“ so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP
Sachsen-Anhalt. „Die aktuelle Hängepartie ist sowohl gegenüber Herrn von Bose als
vor allem auch mit Blick etwa auf die Unternehmen oder die Schulen im Land, die
mit der EU-DSGVO umgehen müssen, unverantwortlich. Die Kenia-Koalition muss
hier endlich handeln. Sie hat dem Amt durch ihre innere Zerstrittenheit, die die
Neuwahl mehrfach zum Scheitern verurteilte, Schaden zugefügt.”

Hüskens: Probleme in der Krankenhausplanung nutzen für eine Neuausrichtung

Hüskens: Probleme in der Krankenhausplanung nutzen für eine Neuausrichtung

Vor dem Hintergrund der Diskussion im Landtag von Sachsen-Anhalt zu den Problemen einiger kommunaler Krankenhäuser im Land, aber auch der Tarifstreitigkeiten bei einem privaten Träger fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, die Schwierigkeiten für eine grundsätzliche Überprüfung der Krankenhauslandschaft zu nutzen.

„Statt wie die Gesundheitsministerin am Status quo festzuhalten, fordert die aktuelle Situation eine grundsätzliche Überprüfung der Krankenhauslandschaft.” Dabei sind Grundsätze wie
• eine Trägervielfalt,
• die Erreichbarkeit der medizinischen Grundversorgung und eine hohe Qualität dieser, vor allem aber der Schwerpunktversorgung
• Eine Einbindung der beiden Universitätsklinika in die Krankenhauslandschaft
• Die Sicherung der Finanzierung sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch des Betriebs
zu berücksichtigen. „Die aktuellen Probleme zeigen, dass die Krankenhausplanung ein wirtschaftliches Arbeiten der Kliniken im Land erschwert. Die aktuelle Position der Landesregierung, keine Veränderungen zuzulassen, wird die Probleme verschärfen. Deshalb muss die Landesregierung handeln, auch wenn dies wahrscheinlich zähe Verhandlungen bedeutet“, so Hüskens abschließend.

Hüskens: Probleme in der Krankenhausplanung nutzen für eine Neuausrichtung

Hüskens: Ablösung der Staatskirchenleistungen ist überfällig – Übertragung von Kirchengebäuden prüfen

Die begonnene Debatte zur Ablösung der Staatskirchenleistungen ist nach Auffassung der Liberalen überfällig. Dabei sollte auch die Rückübertragung von früher verstaatlichten Gebäuden und Kirchen geprüft werden.

„Seit etwa 200 Jahren leisten die deutschen Staaten und Länder an die christlichen Kirchen Zahlungen als Entschädigung für Enteignungen von Kirchenbesitz. Seit 100 Jahren gibt es aus der Weimarer Verfassung den Auftrag, diese komplexen historischen Verflechtungen zu entwirren. Das Land sollte diesen Auftrag ernst nehmen“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

Die FDP forderte den Landtag auf – wenn er eine entsprechende Kommission zum Staatskirchenvertrag einsetzt – deren Aufgabe um die Rückübertragung von Kirchen und ehemals kirchlichen Liegenschaften zu ergänzen. „Wir sollten alle Dimensionen betrachten. Gerade die früher enteigneten Liegenschaften haben teilweise einen hohen Wert. Daher kann neben einer Ablösung auch eine Rückübertragung in Betracht kommen“, so Hüskens.

Da der Bund keine Notwendigkeit sieht, dies für alle Länder zu verhandeln, macht es Sinn, in einzelnen Ländern voranzugehen. Zunächst wären die einst verstaatlichten Kirchengüter in einer Art Eröffnungsbilanz zu bewerten und die Summe der an die Kirchen gezahlten Leistungen zu ermitteln. Hieran könnte dann abgelesen werden, ob überhaupt und wenn ja, wie viel staatliches Geld als Restbetrag an die Kirchen gezahlt werden müsste, bzw. welche Kirchen und ehemals kirchlichen Gebäude in diesem Kontext rückübertragen werden könnten.

Sitta: Der Osten darf nicht zum Verlierer der geplanten Grundsteuerreform werden

Sitta: Der Osten darf nicht zum Verlierer der geplanten Grundsteuerreform werden

Angesichts der Debatte zur Grundsteuerreform im Landtag kritisiert der sachsen-anhaltische Bundestagsabgeordnete der FDP Frank Sitta, dass sich die Landesregierung nicht energisch gegen die drohende Reform positioniert.

„Noch steht die Abstimmung über die geplante Grundsteuerreform aus, aber schon jetzt wird mehr als deutlich, dass die Menschen im Osten der Republik als Verlierer dastehen werden. Ich frage mich wo der dringend notwendige Aufschrei der Landesregierung und im Landtag bleibt. Die Menschen werden hier zukünftig mit etwa 70 Prozent mehr Grundsteuern überdurchschnittlich stark belastet, ganz zu schweigen von dem enormen Verwaltungsaufwand und der Frage, ob die zur Berechnung geplanten Bodenwerte und durchschnittlichen Mieten überhaupt juristisch standhaft sind“, so der FDP-Landesvorsitzende.

Die FDP plädiert für ein weitaus sinnvolleres Modell, welches sich an den Grund- und Gebäudeflächen bemessen. „Die heutige Landtagsdebatte kommt viel zu spät. Bis Ende 2019 muss bereits über die Regelung, auch im Bundesrat, abgestimmt werden. Die knappe Zeit, um wirksam etwas gegen die Reform zu tun, hat die Landesregierung wohl verschlafen“, so Sitta.