Hüskens: FDP Sachsen-Anhalt fordert Verknüpfung von Rundfunkbeitrag mit grundhaften Reformen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks

„Der Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt hält den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar für einen wichtigen Baustein der Medienlandschaft, aber wir halten es auch für zwingend, dass zunächst grundhafte Reformschritte beschlossen werden, bevor über Gebührenerhöhungen abgestimmt wird“, kommentiert Dr. Lydia Hüskens, amtierende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt die anstehende Diskussion des Medienänderungsstaatsvertrages im Medienausschuss des Landtages. Dabei stünden die Landtage genauso in der Pflicht wie die Sender selber.

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in den verschiedenen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland habe dazu geführt, dass eine Vielzahl von Angeboten nebeneinander entstanden sind, die einer Anpassung bedürften. Ohne diese Anpassung sei eine umfassendere Finanzierung durch die Beitragszahler kaum vermittelbar.
„Es ist für uns unstreitig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkt im Sinne der verfassungsrechtlichen Garantie und im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine angemessene Finanzierung erfordert. Die bedeutet aber nicht, dass die medienrechtlichen Gesetzgeber – also die Landtage – jeder vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen müssen.“
Aus Sicht der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt sollte vor einer Beitragsanpassung auch eine umfangreiche Reform innerhalb öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt werden, so die Frage gestellt werden, ob eigenständige Landesrundfunkanstalten im Saarland oder in Bremen zwingend seien, wenn diese so defizitär arbeiten. Im Gegensatz zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) hätten einige Landesrundfunkanstalten und das ZDF noch keine erkennbaren Anstrengungen unternommen, beispielsweise durch Struktur- und Programmanpassungen weitere finanzielle Freiräume zu erschließen, um sich zukunftsfest dem Wettbewerb und den in technischer, wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht bestehenden Herausforderungen der Medienlandschaft zu stellen.

Hüskens: Jetzt kann die CDU beweisen, ob sie ihre Ankündigung auch umsetzt

Hüskens: Jetzt kann die CDU beweisen, ob sie ihre Ankündigung auch umsetzt

Angesichts der Einbringung des Rundfunkstaatsvertrages in den Landtag
von Sachsen-Anhalt, erinnert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende
Landesvorsitzende der FDP, die CDU an ihr Versprechen, eine Erhöhung des
Rundfunkbeitrages zu verhindern. „Jetzt kann die CDU einmal zeigen, ob
das Dampfplauderei war, oder ob es auch ein Konzept gibt, dass einen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk von hoher Qualität finanzieren kann, ohne
die Bürger zusätzlich zu belasten“, so Hüskens.

Die Freie Demokraten fordern eine Neudefinition des Auftrages des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verbunden mit einer Verschlankung.
Dabei sollen auch die sich abzeichnenden zukünftigen Nutzergewohnheiten
berücksichtigt werden, die stärker auf on-demand setzen. Dazu gehört
auch, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Möglichkeit gelassen
werden muss, eigen- und auftragsproduzierte Inhalte länger in den
Mediatheken vorzuhalten, sofern dafür die Rechte vorhanden sind und
angemessen vergütet werden.

Die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler sollen keine
Doppelstrukturen finanzieren, wie sie bei 60 eigenständigen
Hörfunkprogrammen sich ähnelnden Sendungen im Fernsehen
unvermeidbar ist. Deshalb soll eine grundlegende Modernisierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks forciert werden, die sich in Struktur und
Angebot an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert

Die Freien Demokraten fordern eine Rückbesinnung auf die Themen
Bildung, Kultur und Information. Über eine Präzisierung des
Grundversorgungsauftrages mit Fokus auf Public-Value und eine klare
Aufgabenbeschreibung möchte die FDP erreichen, dass der
Rundfunkbeitrag zumindest stabil bleibt.