Chancen durch Bildung – Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Sachsen-Anhalt besitzt mit seinen Universitäten, Hochschulen und den an den Hochschulen angesiedelten Forschungseinrichtungen ein beachtliches Potential zur Entwicklung der Innovationsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft. Sie spielen eine Schlüsselrolle für die Landesentwicklung, ihre Förderung erfordert zukünftig größere Anstrengungen. Die FDP setzt dabei auf eine hervorragende Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, auf exzellente Forschung und auf intensive Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft.

Die Universitäten Kunst- und Fachhochschulen erhalten in allen Bereichen ein hohes Maß an Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden mit einer Stärkung der Leitungsgremien. Das Humboldtsche Prinzip der Einheit von freier Lehre und freier Forschung ist Grundlage des universitären staatlichen Hochschulangebotes. Die Fachhochschulen verfolgen mit dem Schwerpunkt der Lehre die Verknüpfung mit der angewandten Forschung. Nicht-staatliche Hochschulen entwickeln ihre eigenständigen Profile.

Zwischen Land und Hochschulen werden Zielvereinbarungen über ihr Leistungsspektrum und ihre wesentlichen Entwicklungsziele und Angebotsschwerpunkte für eine Legislaturperiode abgeschlossen.
Neben des umfassenden und stark geförderten staatlichen Hochschulsystems wird in privaten Hochschulen ein ergänzendes Angebot, kein ersetzendes gesehen. Umso vordringlicher ist es, den vorhandenen staatlichen Institutionen einen Wettbewerb um die effizientesten Ergebnisse zu ermöglichen.

Eine Kernaufgabe der Hochschulen ist die exzellente Lehre, hierzu sind geeignete Kontroll-, Steuerungs- und Leistungsanreize zur Umsetzung des Bologna-Prozesses zu setzen. Die Ziele des Bologna-Prozesses, die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit, sind richtig und wichtig. Die FDP will den Bologna-Prozess weiter vorantreiben und dessen Umsetzung optimieren. Für die Zulassung der Lehrangebote sind durch das Land vorgegebene Normative zu erfüllen. Die Bildungsangebote der Hochschulen werden von unabhängigen Instanzen akkreditiert. Die Universitäten erarbeiten ein Zukunftskonzept für exzellente Lehre  und weisen  Fortschritte bei der Verbesserung von Studium und Lehre nach.

Die Stärkung der Hochschulen im Exzellenzwettbewerb ist eine wichtige Aufgabe der Hochschulpolitik. Die FDP setzt sich dafür ein, dass aussichtsreiche Anträge für Exzellenzinitiative II mit den drei Förderlinien Graduiertenschulen, Exzellenz-Cluster und Zukunftskonzepte bei ihren Antragstellungen die notwendige Unterstützung durch  das Land erhalten. Im Landeshaushalt ist die notwendige Vorsorge für eine erfolgreiche Teilnahme an der Exzellenzinitiative zu treffen.

Wissenschaftliche Leistungen, die an Hochschulen erarbeitet werden, sind von den Hochschulen zu verwerten. Die Urheber sind entsprechend zivilrechtlich zu beteiligen.  Die Finanzierung erfolgt neben der Subjektförderung im Hochschulbereich durch eine spezielle, wettbewerblich organisierte Forschungsförderung. Dabei werden alle Träger grundsätzlich gleichgestellt. Hochschulsponsoring ist ein Mittel zur Finanzierung von Hochschulen. Ein jährlicher Finanzbericht macht die Finanzierung öffentlich und transparent. Hochschulen verstehen sich als Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sind uneingeschränkt möglich. Der Hochschulbau ist Aufgabe des Trägers der Hochschule.

Die FDP will für die Hochschulen die Möglichkeit der Einnahmeerzielung aus Studienbeiträgen in Höhe von maximal 500 Euro pro Semester.  Dazu wird eine nachgelagerte Studienbeitragsregelung geschaffen, die sicherstellt, dass jeder, der die Zugangsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium erfüllt, unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgreich studieren kann. Dafür stellt der Staat öffentlich-rechtliche Darlehen zu Selbstkostenkonditionen zur Verfügung, die erst nach dem Studienabschluss in Raten zurückgezahlt werden müssen. Gleichzeitig wird die FDP weiterhin darauf drängen, dass die Mittel zeitnah, treffsicher und im Interesse sowie unter einflussreicher Mitwirkung der Studierenden zur Verbesserung von Studium und Lehre verwendet werden. Die FDP strebt an, dass die Hälfte der Studienbeitragseinnahmen für zusätzliche Professuren und wissenschaftliches Personal eingesetzt wird. Auf diese Weise könnte die Betreuungsrelation nachhaltig verbessert werden.

Die Hochschulen sind Teil des internationalen Hochschulmarktes. Akademische Weiterbildung ist ein Teil des Angebotskatalogs der Hochschulen. Bei der Verbesserung der Finanzierung der Hochschulen in unserem Land sind im Bereich der Drittmitteleinwerbung und des Sponsoring noch Potenziale vorhanden.

Im Bereich der Forschung setzt die FDP auf Innovation und auf vorhandene Stärken. Zur Erreichung einer hohen Erneuerungsquote bedarf es intensiver Aktivitäten im Bereich der Grundlagenforschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Sachsen-Anhalt weist eine gute Ausstattung mit derartigen Einrichtungen auf, die es langfristig zu erhalten und zu verknüpfen gilt. Jegliche Einflussnahme auf Themen und Inhalte ist zu verhindern, entscheidend ist die wissenschaftliche Exzellenz.

Parallel zum Ausbau der staatlichen Forschung sind Initiativen zum Ausbau von Forschung und Entwicklung in den Unternehmen zu entwickeln. Langfristig kann die Konkurrenzfähigkeit der  Firmen und Standorte in Sachsen-Anhalt nur über Produktinnovationen gesichert werden.

Die Forschungspolitik wird auf Dauer nur dann erfolgreich sein, wenn sie einerseits der Grundlagenforschung die gebotenen Freiheitsräume einräumt, andererseits aber auch die Implementierung der so gewonnenen Erkenntnisse in weitere Forschungen und Entwicklungen nicht behindert, sondern fördert.

Die FDP will:

  • Universitäten, Fachhochschulen und den an den Hochschulen angesiedelten Forschungseinrichtungen stärken;
  • der Zielvereinbarung zu einem leistungsorientierten System mit garantierten Finanzierungsrahmen für eine Legislaturperiode weiterentwickeln;
  • den Bologna-Prozess weiter vorantreiben und dessen Umsetzung optimieren;
  • die Universitäten im nationalen und internationalen Exzellenzwettbewerb unterstützen;
  • eine Forschungsförderung nach Maßstäben der wissenschaftlichen Exzellenz;
  • die Verbindung von staatlich geförderter Forschung an den Universitäten mit Programmen der regionalen Wirtschaft vorantreiben.

Chancen durch Bildung – Förderschulen in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Die Quote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sachsen-Anhalt gehört mit 8,9 % zu den Höchsten  in der Bundesrepublik Deutschland.

13,2 % dieser Schüler besuchen im Schuljahr 2009/10 Regelschulen im gemeinsamen Unterricht (Integration). In der Bundesrepublik werden im Durchschnitt 17,2 % aller Förderschüler an Regelschulen unterrichtet.
Am 26. März 2009 trat, nach ihrer Unterzeichnung 2006, auch für die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft.

Im Artikel 24 heißt es:

  • „Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
  • Es sollen angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden.
  • Für Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems soll die notwendige Unterstützung geleistet werden, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern.“

Damit ist das Ziel, die inklusive Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in der Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt für die nächsten Jahre vorgegeben!

Aktuell beklagen Eltern, Lehrer und Schüler in Sachsen-Anhalt, dass Lehrer in der Aus- und Fortbildung mangelhaft auf die inklusive Bildung und Erziehung vorbereitet sind. Eltern fühlen sich zu nicht ausreichend informiert und ihre Interessen zu wenig berücksichtigt. Die qualitativ hochwertige Arbeit der Förderzentren und der Förderschulen wird zurzeit öffentlich kaum anerkannt. Zum Beispiel benötigen blinde, gehörlose oder geistig behinderte Kinder einen speziellen Unterricht, den nicht jede Regelschule leisten kann. Eltern haben auch negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht gemacht.

Wunsch von Eltern und Verbänden ist es deshalb, für behinderte Kindern eine echte Wahlfreiheit ohne Kostenvorbehalt zwischen Förderschule und Regelschule gesetzlich vorzuschreiben.

Inklusive Bildung und Erziehung wird von der FDP als ein langfristiger Prozess mit dem Ziel der Teilhabe, der Integration, der Prävention und der Wahrnehmung vorübergehender spezieller Angebote an Förderschulen verstanden.

Dazu gehört eine Pädagogik der Vielfalt auf dem Weg zu inklusiven Bildung und Erziehung in drei Bereichen:

  1. Ausbau der Integration als gemeinsame Bildung und Erziehung von vormals getrennt unterrichten Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung an einem Lern- und Lebensort
  2. Prävention als Unterstützung, Beratung und Förderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie von professionellen Kräften (Förderschullehrern, Betreuungskräften und therapeutischen Personal) in allen Bildungseinrichtungen
  3. Spezielle Angebote als Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen an speziellen Förderorten/Förderschulen, die möglichst zeitlich befristet sind, aber auf Wunsch der Behinderten, bzw. ihrer Sorgeberechtigten ausgebaut werden können.

Die FDP fordert das uneingeschränkte Wahlrecht des Behinderten bzw. dessen Sorgeberechtigten.

Für die FDP stehen die Bedürfnisse und speziellen Interessenlagen des Behinderten in den Mittelpunkt. Dazu gehört die Erhaltung Förderschulen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt für Sehbehinderung, Hörbehinderungen, schwer geistige Behinderungen und schwere körperliche Behinderungen als alternatives Angebot sowie temporäre Angebote an besonderen Lernorten für stark lern- und verhaltensauffällige Kinder.

Inklusive Bildung kann nur gelingen, wenn weiterhin das gut ausgebaute System der Förderzentren als Beratungs- und Unterstützungssysteme und zur Qualitätssicherung zur Verfügung steht.

An den Regelschulen müssen Bedingungen für die inklusive Bildung ausgebaut werden.  Dazu gehören unter anderem:

  • barrierefreie Schulgebäude,
  • die Qualifizierung des Lehrerpersonals,
  • die Bereitstellung von speziellen Lehr- und Lernmitteln,
  • die notwendige Assistenz durch zusätzlich Mitarbeiter

Dies wird nicht ohne einen finanziellen Mehraufwand möglich sein.

Arbeitsgruppe zum 130. Geburtstag von Erhard Hübener

Beschluss des Landesparteitages

Der FDP-Landesverband wird gebeten, folgende Maßnahmen in ihr Programm aufzunehmen, damit

  1. eine Ausstellung zu Leben und Werk Erhard Hübeners zusammenstellt, die  2011 in  Magdeburg anlässlich des 130. Geburtstages von Erhard Hübener  gezeigt werden kann,
  2. ein Konzept für ein Erhard-Hübener-Stipendium erarbeitet, das diejenigen  unterstützt, die sich in Promotions- und Diplomarbeiten mit dem Themenfeld “Liberalismus in Mitteldeutschland” beschäftigen.

Aufwandspauschale im „Praktischen Jahr“ der Ausbildung zum Arzt / zur Ärztin

Beschluss des Landesparteitages

Das „Praktische Jahr“ der Ausbildung zum Arzt / zur Ärztin ist mit einer Aufwandspauschale zu vergüten.

Die Ausbildung zum Arzt/Ärztin im „Praktischen Jahr“ findet am Ende der zwölfsemestrigen Regelstudienzeit statt. Dies bedeutet für Medizinstudenten etwa ein Jahr eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden ohne Aufwandspauschale. In vielen Bereichen erledigen die Studenten bereits die Aufgaben eines Assistenzarztes. Bei Krankheit werden die ohnehin wenigen Urlaubstage verrechnet.

Eine Nebentätigkeit während dieser Zeit ist kaum möglich, so dass viele Studenten ein Jahr aussetzen müssen um Geld zu verdienen oder gleich ins Ausland gehen, wo es üblich ist das Praktische Jahr zu vergüten.
Nicht zuletzt darum gibt es eine Abbrecherquote von 30% während des Studiums. Weitere 30% entscheiden sich nach dem Studium aufgrund der erlebten Arbeitsbedingungen in Deutschland nicht als Arzt/Ärztin im Krankenhaus tätig zu sein oder ins Ausland zu gehen. Dies ist vor dem Hintergrund des Ärztemangels vor allem in Ostdeutschland besonders dramatisch.

Keine Schule ohne Abschluss – Schulabbruch bekämpfen

Beschluss des Landesparteitages

Die wesentliche Aufgabe der Schule, auf das Leben vorzubereiten, kann nur dann als erfüllt gesehen werden, wenn ein anerkannter Abschluss den erfolgreichen Besuch attestiert. In Sachsen-Anhalt liegt der Anteil der Schüler, die keinen Abschluss einer Regelschule erwerben bei 12 Prozent. Unser Land nimmt hier einen traurigen Spitzenplatz ein. Das Problem ist  dabei differenziert zu betrachten. Die Hälfte der betroffenen Schüler hat mit einem Förderschulabschluss nur einen begrenzten Zugang zu weiterführenden Gängen der beruflichen Bildung. 7,6 % der Schüler verlassen die Schule ohne jeglichen Abschluss.

Studien im In- und Ausland haben nachgewiesen, dass schulischer Erfolg und Erfolg auf dem Arbeitsmarkt miteinander korrelieren. Denjenigen, die die Schule ohne Hauptschulabschluss beenden, gelingt der Übergang in ein Ausbildungsverhältnis meist nur über aufwändige Qualifizierungsangebote. Um Schulabbrechern das Nachholen des Hauptschulabschlusses zu ermöglichen oder anderweitig nachträglich fit für den Ausbildungsmarkt zu machen, gab die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2007 über 500 Millionen Euro aus. Dieser Aufwand garantiert allerdings nicht unbedingt den Erfolg. Schulabbrecher, denen auch auf diesem Wege die Erlangung des Hauptschulabschlusses nicht gelingt, finden anschließend meist auch keinen Zugang zur beruflichen Ausbildung und zur Arbeitswelt.

Angesichts des demografischen Wandels kann es sich unsere Gesellschaft nicht erlauben, der Verschwendung von Potenzialen junger Menschen tatenlos zuzusehen. Potenziellen Schulabbrechern müssen deshalb schon in der Schule Hilfsangebote gemacht werden.

Bei der Erforschung der Ursachen für den Schulabbruch zeigen die wenigen vorhandenen Studien keine eindeutigen Ergebnisse. Teilweise widersprechen sie sich sogar. Dies macht deutlich, dass monokausale Erklärungen für die Entscheidung zum Schulabbruch, etwa soziale Determination, wenig hilfreich sind. Auch Hochbegabte bilden einen nicht zu unterschätzenden Teil der Schulabbrecherquote.

Für die Senkung der Abbrecherraten sind maßgeschneiderte Lösungen gefragt. Da die Schulen die Problemfälle unter ihren Schülern selbst am besten kennen, ist die selbstständige Schule der beste Lösungsansatz. Durch Evaluation und Qualitätskontrolle kann dabei sichergestellt werden, dass Schulen von erfolgreichen Beispielen lernen können.

So heterogen die Gruppe der Schulabbrecher auch ist und so vielfältig ihre Gründe auch sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Schulabbruch aber Ergebnis eines langjährigen Abkopplungsprozesses. Eine Gefährdung setzt dabei scheinbar häufig schon in den ersten Schuljahren ein. Wesentlich zur Senkung von Schulbummelei und –versagen ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. Den Schulen muss Personal für diese Aufgabe bereitgestellt werden. Eltern, die an der schulischen Karriere ihrer Kinder Anteil haben, werden viel wahrscheinlicher die Bemühungen der Lehrkräfte unterstützen.

Eine Absenkung von Standards, wie in einigen sozialdemokratisch regierten Ländern begonnen,  ist hingegen ein gefährlicher Irrweg. Vielmehr müssen die gefährdeten Schüler durch die Implementierung eines Frühwarnsystems rechtzeitig erkannt und stärker gefördert werden. Dies ist besser und preiswerter als das spätere Reparieren. Bildungspolitik ist auch hier die beste Sozialpolitik. Eine optimale Klassengröße, die individuelles Fördern aber auch Gruppenarbeit ermöglicht, ist durch Schulnetzplanung und  Personalpolitik zu garantieren.

Gefährdeten Schülerinnen und Schülern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen einer Ferienschule (sog. Summercamps) versäumte Unterrichtsinhalte aufzuholen und Wissenslücken zu beseitigen. Ein solches Angebot hat den Vorteil, dass Klassenwiederholungen oft vermieden werden können. Dies ist nicht allein aus finanzpolitischer Sicht von Vorteil – die Schülerinnen und Schüler lassen sich durch die Aussicht auf den Verbleib im Klassenverband zusätzlich motivieren.

Die Qualität der Schule wird im Kern durch die Qualität ihrer Lehrer bestimmt.  Ein negatives Schul- und Unterrichtsklima wird von den Abbrechern häufig als Grund für ihre Entscheidung angegeben. Wer keine Freude am Lehren hat, wird bei den Schülern selten Begeisterung für den Unterrichtsstoff erzeugen können. Gerade die schwächeren Schüler haben aber den bestmöglichen Unterricht verdient. Die Abneigung vor der Schule und dem herkömmlichen  Unterricht zerstört das letzte Fünkchen Ergeiz, die Schulkarriere zu Ende zu bringen. Deswegen ist in Hauptschulgängen eine handlungsorientierte

Kompetenzvermittlung, die Schülern über Praxis- und Anwendungsbezüge die Relevanz des Lehrstoffes für ihr zukünftiges Leben vermittelt äußerst sinnvoll. Voraussetzung dafür ist, dass die Vermittlung von Kenntnissen der Didaktik und Diagnostik in der Lehrerausbildung deutlich mehr Raum eingeräumt bekommt. Grundsätzlich sollten nur Bewerber für Lehramtsstudiengänge durch die Hochschulen zugelassen werden, die eine gewisse soziale und kommunikative Begabung vorweisen können.

Seriöse Studien haben nachgewiesen, dass die wesentliche Grundlage für eine gute Schule eine längere Periode der kontinuierlichen Entwicklung des Lehrerkollegiums und der Inhalte ist. Deshalb wird die FDP für eine verlässliche Schulpolitik ohne ideologische Spielereien sorgen.

Die beste Förderung wird allerdings ins Leere laufen, wenn der Schüler auch mit Schulabschluss keine Perspektive auf Lehrstellen- und Arbeitsmarkt sieht. Die FDP wird mit den Kammern und Verbänden verhandeln, um für alle Abschlüsse eine klare Berufsperspektive zu eröffnen. Dazu gehören auch berufliche Bildungsgänge für den Förderschulabschluss. So kann dem Eindruck seitens der Schüler begegnet werden, die mit einem Schulabschluss verbundenen Mühen seien sinnlos und die Vermeidung dieser Mühe sei sogar rational.

Der frühzeitige und regelmäßige Kontakt mit potenziellen Arbeitgebern gerade der regionalen Wirtschaft kann Perspektiven aufzeigen. Hier sollte den Schulen die Möglichkeit gegeben werden, mit Unternehmen aus der Umgebung engere Partnerschaften einzugehen. Auch aus Kreisen der Unternehmen wird ein Ausbau der Beziehungen und eine Vertiefung der bereits bestehenden Kooperationen häufig gewünscht. Verbindliche Praktika sollten ausgebaut werden. Notwendig ist es aber auch, in den Schulen ein wirtschaftsfreundlicheres Klima, vor allem für den Mittelstand, zu schaffen. Dazu müssen den Schülern marktwirtschaftliche Zusammenhänge besser erklärt werden.

Pädagogen sollen dazu angehalten werden, in Ausbildungsbetrieben im schulischen Umfeld zu hospitieren. Sie können im Rahmen von Betriebspraktika Eindrücke und Erfahrungen aus der Arbeitswelt sammeln, um die Anforderungen der Betriebe glaubhaft in ihren Schulen vermitteln zu können. Zudem sind Lehrerpraktika oft Türöffner für nachhaltige Kooperationen zwischen Unternehmen und Schule, wie z.B. Betriebsbesichtigungen und Bewerbertrainings. Deswegen sind Betriebspraktika für Lehrer unbürokratisch als Fortbildungsmaßnahme anzuerkennen und zu fördern.