2. April 2005 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Die FDP will lebhaften, aber fairen Wettbewerb zwischen den Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft. Wettbewerb kommt allen Schulen, auch den staatlichen Schulen, zugute.
Das Bildungswesen ist der einzige bedeutende Bereich, wo noch heute im Widerspruch zur Verfassungsrechtslage ein faktisches Monopol des Staates besteht. Die schlechten Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudien (PISA) sind deshalb auch nicht überraschend. Anders als in den meisten europäischen Ländern beträgt der Anteil freier Schulen in Sachsen-Anhalt nur knapp 3% (Deutschland 6%, Europa ca. 20%). Hauptgrund dafür sind die Benachteiligungen, die den freien Schulen in vielfacher Weise auferlegt werden, und die einen echten Wettbewerb zwischen den Schulformen bisher kaum möglich gemacht haben. Wesentlich dafür ist in Sachsen-Anhalt die unbefriedigende Finanzhilfesituation.
Die FDP strebt für die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft die Einhaltung folgender Grundsätze an:
- Die Schulen in freier Trägerschaft sollen gesetzlich geregelte Schülerkopfbeträge ohne Einschränkungen für jeden Schüler, der die Schule besucht, erhalten.
- Bei der Bemessung der Schülerkopfbeträge ist zur Wahrung der Chancengerechtigkeit im Wettbewerb staatlicher und freier Schulen von den durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Schüler im staatlichen Schulwesen auszugehen. Die Kostenermittlung muss alle Aufwendungen des Landes und der Kommunen bzw. der Landkreise, einschließlich Beihilfen, Pensionsverpflichtungen und Investitionen umfassen. Die Kostenuntersuchung soll von einem unabhängigen Gutachter einmal in der Legislaturperiode entsprechend § 18 g Schulgesetz vorgenommen werden (z.B. durch das Steinbeis Transferzentrum).
- Die FDP will die Kopfbeträge schrittweise an den Aufwand für vergleichbare Schüler in staatlichen Schulen heranführen.
- Diese Zuschüsse sollen – wie es die insoweit ausgezeichnete sachsen-anhaltinische Verfassung in Art. 29 fordert – alle Schulen in freier Trägerschaft erhalten und nicht nur – wie bisher – ein begrenzter Kreis privilegierter Schulen.
- Neu gegründete Schulen in freier Trägerschaft sollen Zuschüsse vom genehmigten Schulbeginn an erhalten, mindestens aber einen Ausgleichsanspruch nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist seit Beginn des Schulbetriebs, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat und schon in einigen Bundesländern verwirklicht ist.
17. April 2004 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Die FDP fordert die Landesregierung auf, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Schulanfänger ohne sonderpädagogischen Förderbedarf mit einheitlichen, klar definierten Schuleintrittsqualifikationen starten. Diese sind insbesondere:
- sprachliche Kompetenz (Beherrschung der deutschen Sprache auf einem angemessenem Niveau)
- motorische Fähigkeiten (Umgang mit Stift, Schere etc.)
- Abstraktionsfähigkeit (im Rahmen der entwicklungspsychologischen Altersstufe)
- Konzentrationsfähigkeit
- Kenntnis von Farben und Formen
- Sozialkompetenz (Integrations-, Gruppenarbeitsfähigkeit etc.).
Diese Standards sind transparent zu machen und als notwendige Voraussetzungen für den Schulbeginn anzusehen. Um die Fähigkeiten zu entwickeln sollten für das letzte Kindergartenjahr Rahmenrichtlinien erarbeitet werden die die Vermittlung dieser Fähig-keiten strukturieren. Die Bildungsangebote zur Vermittlung der oben genannten Kompetenzen müssen kostenfrei sein.
Daraus resultiert keine Betreuungspflicht.
Zur Erreichung des geforderten Kompetenzniveaus schlagen wir folgenden Weg vor:
Eineinhalb Jahre vor der Einschulung findet für die Kinder und ihre jeweiligen Erzie-hungsberechtigten ein Informationsgespräch statt, in welchem über die geforderten Standards eingehend informiert wird und eventuell auftretende Entwicklungsdefizite festgestellt werden können. Damit ist eine gezielte Vorbereitung auf den Schuleingangstest gewährleistet.
17. April 2004 | Beschlüsse, Bildung, Familie, Soziales
Beschluss des Landesparteitages
Die FDP Sachsen-Anhalt spricht sich für die im Kinderförderungsgesetz enthaltenen Elemente aus, die eine qualitativ hochwertige, flexible und langfristig finanzierbare Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt sichern.
Mit der erstmaligen Verankerung eines Bildungsauftrages in Kindertagesstätten Sachsen-Anhalts einerseits und dem Erhalt eines mindestens 5-stündigen Betreuungsanspruches für alle Kinder von 0 bis 14 Jahren wird dem wichtigen Anliegen der liberalen Bildungsoffensive Rechnung getragen. Die Implementierung von Bildungsinhalten mittels freiwilliger Vereinbarung zwischen Kindergartenträgern und Sozialministerium bereits ein Jahr nach Erteilung des gesetzlichen Auftrages unterstreicht den Spitzenplatz Sachsen-Anhalts.
Durch die gesetzliche Einführung der Tagespflege als flexible Absicherung hoher Betreuungsstandards und das Festschreiben eines bundesweit einmaligen Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung ab der Geburt des Kindes in Höhe von 10 Stunden täglich, wenn die Eltern berufstätig oder in Ausbildung befindlich sind, erfolgte eine richtungsweisende Ausrichtung der Kinderbetreuung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips wurde weitestgehend dereguliert und der kommunalen Ebene mehr Entscheidungsspielraum gegeben. Dadurch ist es ermöglicht worden, kurzfristige Bedarfsspitzen abzufangen und vor Ort flexibler im Sinne der jeweils benötigten Betreuung zu reagieren.
8. April 2000 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Für eine Bildungsoffensive!
Die Freie Demokratische Partei fordert die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf, eine Bildungsoffensive zu starten, die den Ansprüchen einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft gerecht wird.
Zu diesem Zweck ist eine Stiftung zur Förderung von Bildung, Wissenschaft und Innovation zu gründen. Der Stiftungsfonds soll aus Anteilen des Landes Sachsen-Anhalt an der Nord-LB finanziert werden. Im Landeshaushalt für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Prioritäten so zu setzen, dass der Innovationsstandort Sachsen-Anhalt und somit Arbeitsplätze der Zukunft gesichert werden.
Für die Unabhängigkeit der Universitäten!
Das liberale Leitbild der Hochschule heißt: unabhängig, profiliert und konsequent ausgerichtet am internationalen Standard von Forschung und Lehre. Die Hochschulen brauchen mehr Autonomie, als ihnen bisher zugestanden wird. Dazu gehören eine auf Leistung und Wettbewerb ausgerichtete interne Organisations- und Verantwortungsstruktur, die Abschaffung der zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) sowie Personalhoheit, Tarifautonomie und universitäre Globalhaushalte. Jegliche Beschneidung der Autonomie der Hochschulen ist abzulehnen.
Die F.D.P. Sachsen-Anhalt fordert den Wissenschaftsminister auf, die geplante Absenkung der angestrebten Zahl der Studienplätze im Land von 44.000 auf 33.000 zu unterlassen. Diese Planungen geben ein falsches Signal und bedrohen bereits Erreichtes, denn schon heute sind die Hochschulen des Landes Magneten für begabte Studenten aus anderen Bundesländern und dem Ausland – dank reformierter Studiengänge, international kompatibler Abschlüsse und zukunftsweisender Forschung. Für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt ist eine ausgewachsene universitäre Infrastruktur unerlässlich.
Die F.D.P. fordert ein Bund-Länder-Programm für die Dauer von 5 Jahren, damit die Hochschulen schnellstens zusätzliche wissenschaftliche Stellen für IT-Fachkräfte bereitstellen können und sich damit die akademische Ausbildung von Ingenieuren und Hochschullehrern verbessert. Zu diesem Zweck sind berufsbegleitende Studiengänge bzw. Anwenderstudiengänge und Stifterlehrstühle in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu ermöglichen.
Für Qualität in der Schulausbildung!
Die F.D.P. Sachsen-Anhalt fordert eine hohe Qualität der Bildung in den Schulen, insbesondere in der Unterrichtsversorgung und –ausstattung. Ein Sonderprogramm muss dafür sorgen, dass alle Schulen an das Internet angeschlossen werden und dass sich die Ausstattung mit Computern und Lernsoftware nachhaltig verbessert. Ein Aktionsplan “Neue Wege der Bildungsfinanzierung/Schulsponsoring” muss initiiert werden, um die Wirtschaft zu motivieren, sich an dem Angebot moderner Bildung zu beteiligen. Die Qualifizierung und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Umgang mit elektronischen Medien muss vorangetrieben werden.
Die F.D.P. fordert angemessene schulische Herausforderungen für alle Kinder und Jugendliche. Dazu zählen auch besonders begabte Schülerinnen und Schüler, deren Talente in staatlichen Schulen oft zu verkümmern drohen. Es ist deshalb nicht nur verfassungsmäßig geboten, sondern auch für die Sicherung von Qualität und Vielfalt des Schulwesens unerlässlich, dass Schulen in freier Trägerschaft die gleichen Förderbedingungen erhalten wie staatliche Schulen.
Die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung heute entscheidet über den Wirtschafts- und Innovationsstandort Sachsen-Anhalt von morgen.
8. April 2000 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Die Freie Demokratische Partei – Landesverband Sachsen-Anhalt – setzt sich für eine grundlegende Reform des dualen Systems der beruflichen Bildung ein und fordert insbesondere die Einführung eines modularen Baukastensystems.