Für eine moderne Zuwanderungspolitik in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Die Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt zeigt einen starken Bevölkerungsrückgang. Bis zum Jahr 2020 werden etwa eine halbe Million weniger Menschen in Sachsen-Anhalt leben als heute. Neben der Abwanderung ist es die niedrige Geburtenrate von etwa 1,2 Kindern pro Frau, die den Bevölkerungsrückgang verursacht. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der Sachsen-Anhalter stetig. Dies hat negative Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme, auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf Dynamik und Innovation.

Ziel der FDP ist es daher eine klare Aussage zur Zuwanderung von Menschen in unser Land vorzulegen. Fachkräfte fehlen schon jetzt, trotz hoher Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt, allerorten, denn ein großer Anteil der Arbeitslosen in unserem Land fällt in die Kategorie „gering qualifiziert“.

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert daher nicht nur eine aktive Familienpolitik, sondern auch eine aktive Zuwanderungs- und Migrationspolitik für Sachsen-Anhalt. Die FDP sieht in der geordneten Steuerung der Zuwanderung eine herausragende Zukunftsaufgabe für unser Land, um der demographischen Entwicklung entgegenzutreten und für Sachsen-Anhalt neue Chancen zu eröffnen.

Die zentralen Grundgedanken für eine solche Zuwanderungs- und Migrationspolitik sind:

  • die stärkere Ausrichtung der Zuwanderung an den eigenen  ökonomischen Interessen unseres Landes,
  • die Wahrung der humanitären Verpflichtungen und
  • die Verbesserung der Integrationsbemühungen

Ziel einer aktiven Zuwanderungs- und Migrationspolitik ist es

  • Integrationskompetenz zu erwerben, um einen klaren Wettbewerbsvorteil zu erlangen, den Prozess des Schrumpfens und Alterns der Gesellschaft abzumildern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken,
  • Zuwanderung und Migration koordiniert zu gestalten, um die Integrations- und Aufnahmefähigkeit eines Landes nicht zu überfordern
  • bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Integrationskursangebote nicht nur für diejenigen, die nach dem Zuwanderungsgesetz einen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, sondern auch für diejenigen, die bereits länger in Deutschland leben, vorzuhalten,
  • rechtliche und bürokratische Hindernisse bei der Einbürgerung zu beseitigen,
  • das Arbeitserlaubnisrecht so zu ändern, dass Ausländer, die rechtmäßig in Deutschland leben, die Genehmigung erhalten, einer Beschäftigung nachzugehen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen
  • die Leistungen ausländischer Unternehmer, Wissenschaftler und Studierender in Wirtschaft, Forschung und Lehre mehr öffentlich anzuerkennen.

Auch Spätaussiedler, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, aber dennoch fremd in Deutschland, oft der deutschen Sprache nicht mächtig, sind entsprechend zu fördern. Ihnen ist vor allem die Kultur, die Geschichte und das politische System zu vermitteln.

Bei der Besetzung von Arbeitsstellen mit Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitnehmern, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, ist allerdings darauf zu achten, dass ein deutscher Arbeitnehmer nicht zur Verfügung steht (Vorrangprinzip).

Das Zuwanderungsgesetz sieht bereits aufenthaltsrechtliche Sanktionen für den Fall vor, dass Ausländer keinen Integrationskurs besuchen. Die FDP fordert darüber hinaus, dass künftig nicht nur die formale Teilnahmepflicht, sondern auch die realen Integrationsleistungen (z.B. die tatsächlichen Kenntnisse der deutschen Sprache und der politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland) bei der Entscheidung über die Verlängerung des Aufenthaltsrechts stärker Berücksichtigung finden sollten.

Die FDP appelliert mit diesem Antrag an alle politischen Lager. Wir Deutschen müssen nun den Mut haben neue Wege zu gehen, um der demographischen Entwicklung gerecht zu werden.

Mobilität erleichtern – Bildungssystem reformieren

Beschluss des Landesparteitages

Der FDP-Landesverband Sachsen-Anhalt setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die Verwirklichung folgender Ziele ein:

  • Vereinheitlichung der Stundentafeln in den Bundesländern
  • Formulierung von Lern- und Bildungszielen für jedes Fach und jede Schulform mit den Bildungsgängen in 2-Jahresschritten
  • Zentrale und vergleichbare Abschlussprüfungen in allen Bundesländern für alle Bildungsgänge
  • Ausarbeitung vergleichbarer Übergangsvorschriften zwischen den Bildungsgängen und Schulformen
  • Gegenseitige Anerkennung der Lehrkräfte
  • Entwicklung einer nationalen Bildungsstrategie in Zusammenwirken von Bund und Ländern

JA zu nachgelagerten Studiengebühren

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP Sachsen-Anhalt setzt sich für die Einführung von Studiengebühren ein.

  • Bei der Einführung ist den Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, Studiengebühren zu erheben und über die Höhe des Betrags selbst zu entscheiden. Die Beiträge können sich von Studiengang zu Studiengang unterscheiden.
  • Ziel der Gebühr ist nicht die Sanierung der Landeshaushalte, sondern die Verbesserung der Finanzausstattung der Hochschulen. Die staatlichen Mittelzuweisungen an die Hochschulen sind im Haushalt des Landes festzuschreiben. Die Studiengebühren werden als zusätzliche Einnahmequelle zur Verbesserung der Lehre, nicht als Ersatz für die staatlichen Mittel verstanden.
  • Den Hochschulen bleibt es frei Leistungsstipendien in Form von Gebührenfreiheit zu vergeben.

Die Bezahlung der Gebühr erfolgt folgendermaßen:

  • Studienbeiträge können durch Studiendarlehen finanziert werden. Die Darlehensvergabe ist an keine Bedingungen geknüpft und damit auch völlig unabhängig vom Familieneinkommen des Haushalts, dem der Studierende angehört.
  • Darlehen bzw. die Mittel für Darlehen können am privaten Kapitalmarkt aufgenommen werden, ohne dabei zu steigender Staatsverschuldung zu führen.
  • Die Rückzahlung sollte sozialverträgliche Komponenten enthalten, z.B. Stundung bei Arbeitslosigkeit.

Besteht nach 25 Jahren eine Restschuld, liegen die Risiken in staatlicher Hand.

Sekundarschulen

Beschluss des Landesparteitages

  1. Der Hauptschulbildungsgang muss so umgestaltet werden, dass eine praxisorientiertere Wissensvermittlung stattfindet. Die Stundentafel ist so zu verändern, dass manuelle Tätigkeiten wie Werken, Technik, Hauswirtschaft, Tätigkeiten in der Holz- und Metallbearbeitung sowie im Bau weitaus mehr in den schulischen Betrieb integriert werden. Praktika sollen erhalten bleiben.
  2. Im Realschulbildungsgang sollten die Schulen Freiräume erhalten, durch viel mehr Anschaulichkeit und Praxisbezug die Voraussetzungen für qualifizierte Ausbildungsberufe sowie eventuelle Übergänge zu weiterführenden Bildungseinrichtungen zu schaffen.
  3. Zur Verlässlichkeit von Schule gehört, dass Fehltage und Fehlstunden sowie Zensuren für das Lern- und Sozialverhalten auf allen Zeugnissen so schnell wie möglich erscheinen. Nur so ist es möglich, sich ein Bild vom Leistungsvermögen und von der Leistungsbereitschaft eines Kindes oder Jugendlichen zu machen.

Englisch an der Grundschule ab Klasse 1

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, den Anfangsunterricht in der ersten Fremdsprache an der Grundschule bereits in der ersten Klasse beginnen zu lassen und fest in der Stundetafel zu verankern. Die entsprechenden Lehrpläne sind unter Beachtung des Entwicklungsstands der Schüler entsprechend zu gestalten.