Zur aktuellen Debatte über den Abfluss der EU-Fördermittel erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende und Sprecherin der PAG Finanzen, Dr. Lydia Hüskens:
So ganz wissen die Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt auch nicht was sie wollen. Zunächst fordern sie den Einsatz von Landesgeldern vor allem für die Finanzierung konsumtiver Ausgaben im Landeshaushalt, so bei der Aufstellung des Haushaltes 2010/11 und dann entrüstet sich Gallert als Vorsitzender, dass die Europäischen Mittel erst zu 56 Prozent abgeflossen sind.
Die Linken waren in den vergangenen Jahren kein Befürworter von möglichst viel investiven Mitteln im Haushalt. Es ist natürlich nicht erfreulich, dass Sachsen-Anhalt nicht mehr europäische Gelder umsetzen konnte, aber ohne Kofinanzierung durch Land und Kommunen können sie nicht fließen. Zudem ist nicht jeder Einsatz von Fördermitteln per se gut. So zeigt ein Vergleich der Situation in Sachsen-Anhalt etwa zu Sachsen, aber auch zu Mecklenburg-Vorpommern, dass es für die Entwicklung eines Landes zuträglich sein kann, sich nicht zu verschulden. Deshalb muss für die Zukunft des Landes gelten, die Fördermittel die zur Verfügung gestellt werden, sollten abgerufen werden aber nur ohne Verschuldung der öffentlichen Hand.
Auch für Kommunen und Unternehmen sind zwanzig Jahre nach der Deutschen Einheit nicht mehr alle Programme gleich attraktiv. Das Land ist gefordert, die Programme, die nicht umgesetzt werden, möglichst schnell passgenau abzurufen und im Rahmen des finanziell möglichen die Mittel auszuschöpfen.
In Hinblick auf die plötzliche Kehrtwende der schwarz-roten Landesregierung und die Kürzung des Finanzausgleichsgesetzes an die Gemeinden von über 100 Millionen € erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, Marcus Faber:
“Mit dieser Harakiri-Landesregierung hat keine Gemeinde in unserem Land Planungssicherheit. Erst wird die Neuregelung des lückenhaften Finanzausgleichsgesetzes auf die ferne Zukunft verschoben und nun erfolgt die Mittelkürzung nach Gutsherrenart. Da muss sich jede Kommune verarscht vorkommen.”
Auf das heftigste kritisiert Faber, der auch Kreisvorsitzender der FDP Stendal ist, die von der Landesregierung geplante Kürzung im Finanzausgleichsgesetz von knapp 10 Prozent: “Viele Kommunen im Landkreis Stendal, wie etwa Osterburg oder Tangermünde, stehen bereits dieses Jahr, genauso wie der Landkreis selbst seit langem, mit dem Rücken zur Wand. Dass die Landesregierung hier vor Ort die Mittel streicht ist unverantwortlich. Unsere Gemeinden werden in die Insolvenz getrieben.”
Der Liberale hat als Stendaler Stadtrat auch vor Ort die Sanierung des Haushaltes im Blick und sieht die “ständigen Nackenschläge aus Magdeburg” daher als “unverantwortbar”.
Trotz der europäischen Schuldenkrise entlasten derzeit hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsausgaben den Haushalt des Landes. So konnten während der Haushaltsaufstellung durch die Landesregierung und die Beratung im Finanzausschuss die Finanzierung der Landesaufgaben ohne große Sparanstrenungen sichergestellt werden.
Die geringe Kritik von Seiten der diversen Interessensvertreter spricht Bände. Drastische Einbußen muss dagegen die kommunale Seite hinnehmen.
Entgegen ursprünglicher Ankündigungen haben etwa die kreisfreien Städte aber auch die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden zu einem erheblichen Teil auch in 2012 und 2013 mit ungedeckten Haushalten zu kämpfen. Einmal mehr läuft die sogenannten Konsolidierungspartnerschaft zu Lasten der Kommunen. Landtag und Landesregierung haben sich vor ihrer Verantwortung gedrückt, den Finanzausgleich für die Kommunen auf solide Füße zu stellen. Gleichzeitig entwickelt die Landesregierung mit Programmen wie etwa Stark II und III zwar Hilfsinstrumente für die überschuldeten Kommunen, greift dabei aber erheblich in die Kommunale Selbstverwaltung ein.
Die FDP fordert deshalb schon in 2012 eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes, die den Kommunen eine verfassungsgemäße Finanzierung ermöglicht. Die FDP fordert, dass die kommunale Selbstverwaltung endlich wieder gestärkt wird und die schleichende Aushölung durch FAG und kommunale Gebietsreform ein Ende hat.
Die Landesregierung hat im Finanzausgleichsgesetz den § 19a eingeführt, mit der Verpflichtung für alle „finanziell besser“ ausgestatteten Gemeinden, eine Finanzausgleichsumlage abzuführen.
Die Gemeinden im Umland der Oberzentren Magdeburg und Halle (Saale) haben Vorteile aus der dort vorgehaltenen Infrastruktur.
Der Landesparteitag der FDP identifiziert sich mit den Zielen der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 und befürwortet die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
Gleichzeitig ist anzuerkennen, wenn sich Gemeinden freiwillig zu neuen Strukturen zusammenfinden, und dass für derartige Maßnahmen, die nicht nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich sein sollen, der dafür erforderlich gesetzliche Rahmen bereitzustellen ist
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