Die FDP fordert den Landtag auf, in 2012 eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes zu verabschieden, die den Kommunen eine verfassungsgemäße Finanzierung ihrer Haushalte ermöglicht.
Die FDP fordert, dass die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird und die schleichende Aushöhlung durch Finanzausgleichsgesetz und kommunale Gebietsreform ein Ende hat.
Die FDP Sachsen-Anhalt lehnt die Änderung der Regelungen des Kommunalwirtschaftsgesetzes ab, wie sie der Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossen hat. Den Kommunen mehr Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung zu geben und damit privaten Unternehmen massiv Konkurrenz zu machen ist falsch. Die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Betätigungen der öffentlichen Hand müssen sich auf die Politikfelder beschränken, bei denen der Staat eine Pflicht zur Vorhaltung öffentlicher Infrastrukturen hat und bei denen es keinen Wettbewerb im Markt gibt. Dies gilt etwa im Bereich der Wasserver- und Entsorgung oder der Abfallentsorgung. Es darf nicht sein, dass Kommunen ihre Einnahmen etwa über Reinigungsfirmen, Handwerkerleistungen oder IT-Dienstleistungen aufbessern. Bei allem Verständnis für die engen finanziellen Spielräume der Kommunen, setzt sich die FDP dafür ein, dass sich die wirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand auf ein Mindestmaß beschränken.
Dr. Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt: Wie kritisch gingen doch die Grünen in der Vergangenheit mit dem Thema „Diäten-erhöhung“ um – solange sie nicht im Landtag waren. Jetzt werden sie der Diätener-höhung zustimmen, einer Erhöhung um 18 Prozent in einem Schritt zustimmen. Natürlich nicht freiwillig, sondern gezwungener Maßen, rein aus „Respekt vor der Verfassung“.
„Offensichtlich reichen Frau Dalbert aber etwa 12 000 Euro im Monat als Fraktions-vorsitzende nicht, die sie dann erhalten wird, sondern sie muss auch gleich noch für alle Fälle vorsorgen, wenn nämlich der Wähler 2016 davon ausgeht, es ginge auch ohne Grün“, so Lydia Hüskens, stellv. FDP-Landesvorsitzende.
Dann muss das Bett weich gepolstert sein, in das man als Professorin zurückfällt. Also wird ein Antrag in den Landtag eingebracht mit dem Ziel, mit dem Ziel die Professorengehälter zu erhöhen. Eingebracht von Frau Professor Dalbert – wahrscheinlich gezwungener Maßen … und nur aus Respekt vor dem Gericht. Dafür fehlen dann Gelder für die Hochschulen insgesamt. Das wiederum gefährdet die Qualität von Forschung und Lehre. Sachsen-Anhalt wäre gut beraten, sich auch bei den Professorengehältern im Rahmen dessen zu bewegen, was im Wettbewerb mit vergleichbaren Forschungsregionen erforderlich ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Zum am Donnerstag verabschiedeten Doppelhaushaltes 2012/13 des Landes Sachsen-Anhalt erklärt der Landesvorsitzende der FDP, Veit Wolpert:
Einmal mehr läßt sich Minister Bullerjahn von guten Steuereinnahmen und geringen Zinszahlungen dazu verführen, nur zu sparen, was gerade nötig ist. Statt die Ausgaben zu senken, werden Prestigeprojekte wie die Sanierung der Schulen, die Lutherdekade oder die Landesgartenschau, aber auch deutliche Personalkostensteigerungen mit Millionenbeträgen subventioniert, die das Land eigentlich nicht hat.
Auf der anderen Seite lauern erhebliche Risiken. Schon die kleinste Steigerung des Zinsniveaus, ein Stottern des Wirtschaftsmotors bringen das Kartenhaus ins Wanken. Gespart wird dann wieder, wie in den vergangenen Jahren, bei den Investitionen, die Sachsen-Anhalt eigentlich zukunftsfähig machen sollen.
Der Landeshaushalt besteht aus viel heißer Luft, weil Bullerjahn eben nicht der strategische Sparkommissar ist, der er so gerne wäre, sondern ein Politiker, der es gerne jedem recht macht.
Stolz ist Minister Bullerjahn auf seinen Nachtragshaushalt. Vor allem weil er die Neuverschuldung gegenüber dem Ursprungsentwurf reduzieren konnte. Aber: wie schon 2007 bis 2009 werden Einsparungen im Haushalt nicht erwirtschaftet, sondern sind alleine auf höhere Steuereinnahmen zurückzuführen.
Das zeigen einige Zahlen sehr deutlich: Die Steuereinnahmen etwa steigen um 473 Millionen Euro, die Neuverschuldung reduziert sich aber nur um 200 Millionen. 273 Millionen werden 2011 also zusätzlich ausgegeben werden und das obwohl sich abzeichnet, dass die Haushalte 2012 und 2013 nicht so entspannt umgesetzt werden können, wie bei der Aufstellung durch die Landesregierung erwartet. Wenn hier nicht gegengesteuert wird, dann kann zwar die Haushaltsaufstellung ohne Schuldenaufnahme erfolgen, die Realisierung des Haushaltes aber nicht.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es deutlich weniger Steuereinnahmen geben wird, als vom Finanzminister mit der Haushaltsaufstellung behauptet. Die Steuern werden in etwa in dem Rahmen liegen, den die Steuerschätzer im Mai für Sachsen-Anhalt prognostiziert hatten, was zeigt, dass das Risiko für den Landeshaushalt vermeidbar gewesen wäre. Dann hätte man allerdings den Mut haben müssen, im Haushalt wirklich Ausgabenschwerpunkte zu setzen.
Auch jetzt noch vermeidet dies die Landesregierung. Nach dem Prinzip Hoffnung wird auf niedrigere Zinsausgaben gesetzt. So wird aus dem Haushaltsloch in 2013 sogar ein Überschuss von 40 Millionen Euro. Das lässt befürchten, dass auch der Haushalt 2012 und 2013 von zahlreichen Bewirtschaftungsmaßnahmen begleitet wird, die etwa für Fördermittelempfänger die Verwaltungsverfahren extrem langwierig und schwierig machen. Die Landesregierung wäre gut beraten, wenn sie dagegen Vorsorge ergreift.
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