FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

„Ausgangsbeschränkungen sind während der derzeitigen Pandemie absolut unverhältnismäßig. Mediziner empfehlen sogar weiterhin Bewegung und frische Luft um den Folgeerscheinungen entgegenzuwirken. Man kann nicht alle Menschen ab 22 Uhr einsperren, um einzelne Rechtsverstöße zu verhindern.“ Mit diesen Worten begründet der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Verfassungsklage seiner Fraktion zum Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung.

„Die Landesregierung hat bei der Zustimmung im Bundesrat auf Kosten der Grundrechte der Bürger im Land das Gesetz einfach durchgewinkt. Die Worte des Ministerpräsidenten Haseloff, dass es sich um einen Tiefpunkt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik handelt, hätten ihn eigentlich zu einer Ablehnung führen müssen. Durch eine Trickserei hat man das Gesetz jedoch zum Einspruchsgesetz erklärt.“, empört sich Faber, der auch amtierender Landesvorsitzender seiner Partei ist.

„Das Gesetz sollte in der vorliegenden Form nicht in Kraft treten. Die Grundsätze unserer Verfassung müssen weiter gewahrt bleiben.“, so Faber abschließend.

Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz sollte aus Sicht der Kläger zustimmungspflichtig sein, da es die Länder auch zu finanziellen Leistungen verpflichte. Jedoch hat der Bundesrat das Gesetz behandelt wie ein Einspruchsgesetz.

Kosmehl: AfD missbraucht wichtiges Instrument der parlamentarischen Demokratie

Kosmehl: AfD missbraucht wichtiges Instrument der parlamentarischen Demokratie

Im Nachtrag zur heutigen Debatte zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Linksextremismus erklärt der Jurist und FDP-Landespolitiker Guido Kosmehl:

„Das Recht, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist ein unverzichtbares Recht einer Minderheit, das es zu bewahren gilt.

Sowohl die Verfassung als auch das Untersuchungsausschussgesetz machen Vorgaben für den Untersuchungsgegenstand und die Reichweite, die ein Landtag untersuchen kann. Diesen Vorgaben genügt der AfD-Antrag nicht. Und das weiß die AfD-Fraktion auch. Sie missbraucht bewusst ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Demokratie. Die Freien Demokraten begrüßen, dass der Antrag mehrheitlich im Landtag abgelehnt wurde.“

Polizeikennzeichnung wahrt alle Interessen und stärkt den Rechtsstaat

Polizeikennzeichnung wahrt alle Interessen und stärkt den Rechtsstaat

Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Polizeikennzeichnung äußert sich der stellv. Landesvorsitzende der FDP Dr. Marcus Faber:

„Die Polizeikennzeichnung ist verfassungsgemäß. Diese Entscheidung und damit auch die Bestätigung der Rechtmäßigkeit, begrüße ich sehr. Eine Kennzeichnung der Polizistinnen und Polizisten mit Nummern und nicht mit Namen, schafft eine hohe Transparenz für die polizeiliche Arbeit.

Gleichzeitig wird die Privatsphäre der Einsatzkräfte geschützt und so die persönliche Sicherheit und Anonymität der Polizistinnen und Polizisten gewährleistet.

Mit dieser nun bestätigten rechtsstaatlichen Praxis werden alle Interessen gewahrt und unsere Demokratie gestärkt,“ so Faber abschließend.

Faber: Die anlasslose Bespitzelung der Bürger muss aufhören!

Faber: Die anlasslose Bespitzelung der Bürger muss aufhören!

„Der Staat bespitzelt seine Bürger ohne jeglichen Anfangsverdacht Das verstößt gegen die Verfassung und den Grundsatz der Unschuldsvermutung.“, erklärt Faber.

„Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen wieder respektiert werden“, so FDP-Bundesvorstandsmitglied Faber. „Dazu wollen wir die anlasslose Erhebung von Daten und deren Speicherung „auf Vorrat“ abschaffen, da diese sehr weitgehende Rückschlüsse auf das Leben des Einzelnen zulässt.“

„Durch die Analyse dieser Daten sind Informationen über Ihre Kontakte, Beziehungen, Lebensgewohnheiten und Neigungen möglich“, führt der Stendaler als konkrete Beispiele an. „Auch ein lückenloses Bewegungsprofil über mehrere Wochen hinweg, kann so erstellt werden.“

„Mit dem FDP-Gesetzesentwurf sollen daher die Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten gem. §§ 113a ff. TKG aufgehoben werden“, erklärt Faber den Inhalt der Gesetzesinitiative. „Der europäische Gerichtshof hat bereits in einem vergleichbaren Verfahren die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht für vereinbar erklärt. Das Problem ist, dass die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines Zeitraumes, eines geografischen Gebiets oder einem Personenkreis, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Bekämpfung von Straftaten beitragen könnten, beschränkt.

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits die ursprüngliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, welche die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie /34/EG wegen eines Verstoßes gegen Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, für nichtig erklärt.

Keine Videoüberwachung in Wohngebieten!

Keine Videoüberwachung in Wohngebieten!

(Magdeburg / Halle). Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt kritisieren den Vorstoß von Innenminister Holger Stahlknecht, zum Schutz vor Einbrüchen in Wohngebieten Videoüberwachung einzusetzen, scharf.  Der Landesvorsitzende Frank Sitta erklärt:

„Das ist nicht nur eine abenteuerliche, sondern nach unserer Auffassung auch verfassungswidrige Idee, die darüber hinaus noch völlig am Ziel vorbeigeht. Der bisherige Einsatz solcher Kameras an öffentlichen Plätzen oder im ÖPNV hat doch gezeigt, dass sie nicht geeignet sind, um Straftaten vorzubeugen. Kriminalität wird dadurch lediglich verlagert – und das bedeutet wiederum, dass man ganz Sachsen-Anhalt videoüberwachen müsste. Der Staat greift damit – gerade wenn es um Wohngebiete geht – in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ein. Das verbietet ihm die Verfassung.“

Sinnvoller als der Ausbau der Videoüberwachung seien sowohl die Verstärkung der sichtbaren Polizeipräsenz als auch die Eigenverantwortung jedes Hausbesitzers, der Sicherungsmaßnahmen, etwa an Türen und Fenstern, vornehmen kann.