FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

„Ausgangsbeschränkungen sind während der derzeitigen Pandemie absolut unverhältnismäßig. Mediziner empfehlen sogar weiterhin Bewegung und frische Luft um den Folgeerscheinungen entgegenzuwirken. Man kann nicht alle Menschen ab 22 Uhr einsperren, um einzelne Rechtsverstöße zu verhindern.“ Mit diesen Worten begründet der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Verfassungsklage seiner Fraktion zum Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung.

„Die Landesregierung hat bei der Zustimmung im Bundesrat auf Kosten der Grundrechte der Bürger im Land das Gesetz einfach durchgewinkt. Die Worte des Ministerpräsidenten Haseloff, dass es sich um einen Tiefpunkt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik handelt, hätten ihn eigentlich zu einer Ablehnung führen müssen. Durch eine Trickserei hat man das Gesetz jedoch zum Einspruchsgesetz erklärt.“, empört sich Faber, der auch amtierender Landesvorsitzender seiner Partei ist.

„Das Gesetz sollte in der vorliegenden Form nicht in Kraft treten. Die Grundsätze unserer Verfassung müssen weiter gewahrt bleiben.“, so Faber abschließend.

Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz sollte aus Sicht der Kläger zustimmungspflichtig sein, da es die Länder auch zu finanziellen Leistungen verpflichte. Jedoch hat der Bundesrat das Gesetz behandelt wie ein Einspruchsgesetz.

Ministerpräsident und Land müssen gegen Infektionsschutzgesetz vorgehen

Ministerpräsident und Land müssen gegen Infektionsschutzgesetz vorgehen

MdB Faber: „Klagen statt beklagen!“

Magdeburg (FDP). Das Infektionsschutzgesetz hat gestern den Bundestag passiert. Auch mit Stimmen von Unions- und SPD-Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt. In den Medien äußert der Ministerpräsident zwar Zweifel an dem Gesetz, lässt aber verkünden, dass das Land das Vorhaben im Bundesrat durchwinkt. Mehr Widersprüchlichkeit geht nicht. Die FDP lädt den Ministerpräsidenten ein, sich an dem Gang der FDP vor das Bundesverfassungsgericht zu beteiligen.

„Wir teilen die in den Landesmedien geäußerte Sorge des Ministerpräsidenten an dem Gesetz. Pandemiebekämpfung sollte vor Ort angepasst erfolgen und nicht durch Bundeszwang,“ so die FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens. Man müsse sich aber wundern. Man beklage sich im Land, stimme in Berlin aber zu. Verantwortungsvolle Politik sehe anders aus.

Über 50 Bundestagsabgeordnete der FDP haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Impfschutzgesetz eingelegt, darunter auch der FDP-Landesvorsitzende Marcus Faber: „Ich lade den Ministerpräsidenten ein, sich daran zu beteiligen,“ so der FDP-Politiker aus Stendal. Wer etwas für falsch halte, müsse auch rechtliche Mittel ausschöpfen. „Klagen ist besser, als sich nur zu beklagen,“ so Faber. Auch könne die bisherige Landesregierung per Normenkontrollantrag in Karlsruhe dagegen vorgehen.

FDP Sachsen-Anhalt zur Corona-Bilanz der bisherigen Landesregierung

Heute wir im Landtag die „Bewältigung der Corona-Pandemie“ behandelt. Dabei sei der Begriff „Bewältigung“ falsch, so die FDP. Es müsse vielmehr heißen: „Schockstarre in der Pandemie“. „Die bisherige Landesregierung hat zu spät, zu einseitig, zu wenig konzeptionell reagiert,“ so Hüskens. Sie kenne nur eine Richtung: Lockdown. Gepaart mit zu späten Testkonzepten und einer zögerlichen Impfkampagne. Eine echte Strategie sei nicht erkennbar.

Nach Ansicht der FDP-Spitzenkandidatin müsse es flexiblere Konzepte geben, die sich an dem Risiko auf der einen Seite und den Bedürfnissen der Gesellschaft auf der anderen orientiere. Als Beispiel nennt sie die Öffnung der Außengastronomie und kultureller Einrichtungen bei negativen Tests oder für Geimpfte.

Wolpert: Erneute Klatsche für die Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht

Wolpert: Erneute Klatsche für die Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht

Nach der erfolgreichen Klage der Stadt Dessau-Roßlau und weiteren Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt zeigt sich der Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Veit Wolpert erfreut und fühlt sich in seiner bereits 2009 geäußerten Kritik bestätigt.

Wolpert: “Das Urteil zeigt, dass die Regelungen im Finanzausgleichgesetz nicht auf einen gerechten Ausgleich innerhalb der Kommunen bedacht sind. Dessau wurde gegenüber Magdeburg und Halle benachteiligt, wobei auch deren Finanzausstattung nicht so ist, wie sie sein sollte.”

Die FDP hat den Gesetzesentwurf der Landesregierung von Anfang stark kritisiert und im Landtag auch einen alternativen Gesetzesentwurf vorgelegt, der jedoch von den regierenden Parteien aus CDU und SPD damals abgelehnt wurde. Auch der neue Entwurf des Finanzausgleichgesetzes wird von den Liberalen sehr kritisch gesehen.

Wolpert abschließend: “Vielleicht konzentriert sich Finanzminister Bullerjahn in Zukunft doch lieber auf die Kernaufgaben seines Ressort und legt in entsprechender Qualität Gesetzesentwürfe vor, statt Parteifreunde mit hoch dotierten Beraterverträgen zu versorgen. Leider ist von konstruktiver Opposition im Landtag zurzeit nichts zu sehen – der Finanzminister kann schalten und walten, wie er will. Gut, dass dem Handeln der Landesregierung wurde nun durch das Landesverfassungsgericht ein Riegel vorgesetzt wurde!”