Zur heute geplanten Verabschiedung des neuen Finanzausgleichgesetzes im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens:
„Betrachtet man die Diskussionen um das neue Finanzausgleichsgesetz, so drängt sich unweigerlich das Bild einer sich ständig wiederholenden Geschichte auf. Seit mehr als fünf Jahren versucht die CDU/SPD-Koalition nun einen verfassungskonformen Ausgleich der Finanzen zwischen den Kommunen und zwischen Land und Kommunen zu gestalten. Dabei geht es darum, den Kommunen so viel Geld zur Verfügung zu stellen, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben finanzieren können und einen Spielraum für freiwillige Leistungen haben. Es sind die Gegebenheiten vor Ort, die unser Leben im Wesentlichen prägen. Wir setzen uns deshalb immer für eine Stärkung der Kommunen und ihrer Finanzkraft ein.
Wie schon in den vergangenen Jahren, so bleibt auch das neue Gesetz Flickwerk. Mit der erneuten Berücksichtigung der Steuereinnahmen rückt es sogar wieder ein Stück von der Aufgabenfinanzierung ab und damit auch von der Verlässlichkeit für die Kommunen. Problematisch ist auch die Berücksichtigung des demografischen Wandels, der nicht automatisch Auswirkungen auf die kommunalen Kosten hat. Hier ist sicher mit einem erneuten Gang der Kommunen zum Verfassungsgericht zu rechnen. Besonders ärgerlich ist vor allem die Verrechnung der Mehreinnahmen der Kommunen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung aus 2011 mit dem Haushaltsansatz 2013 um 7 Millionen Euro, die als einzige Verrechnung mit zurückliegenen Haushaltsjahren erfolgt und dadurch willkürlich wirkt.
Insgesamt erhalten die Kommunen etwas mehr als in den vergangenen Jahren, allerdings bleibt den Landkreisen ein Minus von 16 Millionen Euro. Die Kritik seitens der Kommunen hält sich in Grenzen, vor allem auch weil die Steuern insgesamt sprudeln. Seine Bewährungsprobe muss das Gesetz also erst bestehen, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung auch auf die Steuereinnahmen niederschlägt. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass dieses Gesetz dann erneut überarbeitet wird. Und täglich grüßt das Murmeltier.“
Man kann der regierenden Koalition sicher nicht unterstellen, Schlechtes gewollt zu haben. Eine zehnstündige Ganztagsbetreuung gilt eben vielen in SPD, CDU und Linken als Allheilmittel gegen allerlei sozialpolitische Defizite.
Da der liberale Ansatz, dort zu helfen, wo Hilfe nötig ist, von den drei in diesem Punkt sozialdemokratischen Parteien nicht geteilt wird, im Gegenteil, die Idee, den Einrichtungen in sozialen Brennpunkten mehr Geld für Bildung und Förderung zur Verfügung zu stellen als Diskriminierung abgelehnt wird, sollen es eben wieder zehn Stunden für alle sein. In Zeiten guter Steuereinnahmen mag das auch zu finanzieren sein. Wir werden sehen, ob sich Sachsen-Anhalt diese Kosten auf Dauer leisten kann. 550 Millionen Euro, wie die Volksstimme am 4. Dezember berichtete, das ist bei einem Gesamthaushalt von 10 Milliarden eine gewaltige Summe. Geld, das nur ausgegeben werden sollte, wenn damit wirklich eine deutliche Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung sichergestellt werden kann. Kommende Bildungstests werden es zeigen, denn bisher sind die Verfechter von frühkindlicher Bildung in öffentlichen Einrichtungen den Beweis dafür schuldig geblieben. Zudem mehren sich kritische Stimmen vor allem seitens der Praktiker, die weiter eine Überlastung der Erzieher, einen erheblichen Fachkräftemangel, eine Überalterung des Personals befürchten. Einzig die Träger der freien Wohlfahrtspflege scheinen zufrieden mit der Neuregelung.
Nun muss die Praxis beweisen, ob die neuen Regelungen wirklich halten, was die Regierung verspricht. Kritik kommt derzeit sowohl von den Erzieherinnen, die die Entlastung vermissen, die ihnen versprochen wurde und von den Gemeinden, die sich durch die neuen Regelungen um eine ihrer Kernaufgaben beraubt sehen. Nach der kommunalen Selbstständigkeit und den Schulen verlassen jetzt auch die Kindergärten die kleineren Orte, so die Befürchtung. In den größeren Gemeinden schmerzt der Verlust einer Kernaufgabe, die ursprünglich als einer der Gründe für die kommunale Neugliederung herangezogen wurde. Einmal mehr drohen die Kommunen dem Land mit dem Gang zum Verfassungsgericht nach Dessau.
Der liberale Gegenentwurf: Ein Rechtsanspruch für alle Kinder von fünf Stunden, ein Rechtsanspruch von zehn Stunden für Kinder deren Eltern erwerbstätig sind, eine echte Relation von 1:6 in der Krippe und 1:13 im Kindergarten sowie die Bereitstellung von Landesmittel für die Betreuung und Bildung der Kinder, bei denen eine Ganztagsbetreuung erforderlich ist und für Kinder mit einem Bedarf an Frühförderung. Verbleib der Aufgabe bei den Gemeinden, gemeinsame Finanzierung durch Gemeinden, Kreise, Land und Eltern und Verzicht auf den fünf-prozentigen Eigenanteil des Trägers der Einrichtung. Gezielte Förderung entsprechend des Bedarfes anstatt Gießkanne. Wahrscheinlich werden wir darüber schon vor 2016 wieder diskutieren.
Zu dem heute im Landtag zu beschließenden Sportfördergesetz erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP Sachsen-Anhalt Uwe Droese:
Der Ausschuss für Inneres und Sport im Land Sachsen-Anhalt hat in der überarbeiteten Fassung des Sportfördergesetzes richtig herausgearbeitet, dass die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport unabdinglich für die Talentfindung und -förderung ist. Dass das Innenministerium auch nach Vorschlag des zuständigen Ausschusses Herr des Verfahrens bleibt ist aufgrund der Rolle des Landessportbundes folgerichtig. Leider lässt auch die überarbeitete Fassung einen konsequenten Ansatz für eine basisorientierte Förderung, die auch eine Kontrolle des Landessportbundes durch seine Mitglieder zur Folge hat, vermissen. Dem Versuch der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen, dem Sportfördergesetz einen ideologischen Anstrich zu verpassen, kann nur eine Absage erteilt werden.
Am Samstag, den 8. Dezember, wählte die FDP Sachsen-Anhalt in der Zerbster Stadthalle die Landesliste für die Bundestagswahl 2013. Vor der imposanten Kulisse im Katharinensaal hatten die Delegierten keine einfache Aufgabe vor sich.
Um Listenplatz eins der Landesliste bewarben sich die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Pieper MdB (Kreisverband Halle) und der Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Veit Wolpert (Kreisverband Anhalt-Bitterfeld). Am Ende konnte Cornelia Pieper mit 103 von 194 abgegebenen Stimmen die Wahl für sich entscheiden.
Kurz nach der Wahl bedankte sich Cornelia Pieper bei den Delegierten für das Vertrauen und freut sich nun auf den gemeinsamen Wahlkampf für Sachsen-Anhalt zur Bundestagswahl.
Auf Listenplatz zwei gab es im ersten Wahlgang mit Jens Ackermann MdB (Börde), Marcus Faber (Stendal), Norbert Hentschke (Wittenberg) und Harald Oster (Mansfeld-Südharz) vier Kandidaten, von denen im ersten Wahlgang keiner die absolute Mehrheit erreichte. In der Stichwahl setzte sich dann der Bundestagsabgeordnete Ackermann gegen den stellv. Landesvorsitzenden der FDP und JuLi-Spitzenkandidaten Faber durch. Die Landesliste wird durch den Sven Fricke (Magdeburg) auf Platz drei sowie auf den Plätzen vier, fünf und sechs durch Harald Oster, Detlef Ebert (Harz) und Norbert Hentschke vervollständigt.
Pieper sagte mit Ausblick auf die Bundestagswahl im kommenden Jahr: „Nach dem Winter kommt immer ein Frühling, auch für die FDP.“ Nun heißt es die Kräfte zu bündeln, um einen erfolgreichen Wahlkampf zu bestreiten! Am Rande der Versammlung wurden Wolfgang Rauls als Minister in Sachsen-Anhalt und Bürgermeister sowie Helmut Behrendt als langjähriger Bürgermeister in der Stadt Zerbst für ihre Verdienste durch den Landesvorsitzenden Veit Wolpert ausgezeichnet.
Zu den Plänen der Koalition im Kinderförderungsgesetz Leistungen auf die Landkreise zu übertragen, erklärt der Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Veit Wolpert:
„Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Ohne kommunale Selbstverwaltung sinkt die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement rapide. Dies muss bei dem berechtigten Wunsch Verwaltungskosten zu sparen, berücksichtigt werden. Zumal sich die erhofften Einsparungen erst über die Jahre einstellen werden. Deshalb ist es problematisch, wenn die Landesregierung nach der Zwangsfusion vieler Gemeinden die Aufgaben der Kommunen nicht ausfinanziert. Geradezu kontraproduktiv ist nun der Versuch, mit STARK IV direkt in die fachliche Zuständigkeit der Kommunen einzugreifen und die Schulstrukturen neu zu regeln. Schulpolitik wird im Finanzministerium betrieben, mit dem Ziel größere Strukturen zu schaffen. Nach der Kommunalverwaltung und zahlreichen Ehrenamtstrukturen ziehen sich jetzt die Schulen aus der Fläche zurück. STARK reglementierende Programme definieren das, was vor Ort geplant oder nicht geplant werden darf. Das Wahlplakat „Wir streichen alle Schulen“ hat unerwartete Folgen, wenn 150 oder mehr Schulen dran glauben müssen. Und wenn man schon mal im Bildungsbereich ist, dann nimmt man den Kommunen auch noch die Kompetenz für die Kinderbetreuung. Große Versprechen, große Strukturen – da entsteht vor Ort immer mehr Frust, denn die, die’s besser wissen, sollen möglichst wenig zu sagen haben. Die Folge: Es ziehen sich immer mehr kommunalpolitisch Aktive zurück, das ehrenamtliche Engagement leidet, Sachsen-Anhalt verliert.“
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