Die FDP Wittenberg spricht sich gegen die Einführung einer Kulturförderabgabe in Höhe von 20% auf die Eintrittsgelder aus – so Detlef Herrig, Vorsitzender der FDP im Landkreis Wittenberg.
Seit 2002 gibt es bereits in Wittenberg eine Vergnügungssteuer auf Eintrittskarten von 20% – 30% auf das Nettoeintrittsgeld. Dies ist mit vielen Ausnahmen verbunden und geht in den normalen Haushalt der Stadt Wittenberg über. Die bisherige Vergnügungssteuer und auch die geplante Kulturförderabgabe verlangen einen hohen bürokratischen Aufwand, der trotzdem Schlupflöcher zulässt – so Herrig weiter.
Alternativ hierzu unterstützt die FDP den Vorschlag des DEHOGA – Kreisvorsitzenden Wittenberg Olaf Dähne, welcher einen pauschalen Zuschlag auf die Eintrittsgelder in Höhe von 0,50 € auf jede Eintrittskarte ohne Ausnahme beinhaltet. Auch würde dies eine Vereinfachung bzw. Erleichterung im bürokratischen Aufwand bedeuten.
Gleichzeitig sollte dieser Zuschlag als Kultursteuer betrachtet werden und ausnahmslos in die Förderung der Kulturlandschaft der Stadt Wittenberg fließen und nicht zur Sanierung des Stadthaushaltes verwendet werden!
Angesichts der aktuellen Haushaltsberatungen des Landtages stellt Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, gravierende Fehler der Landesregierung fest.
Um unbequeme Entscheidungen zu vermeiden, hat die Landesregierung im Sommer in die Trickkiste gegriffen und neben einer Globalen Minderausgabe von 160 Millionen Euro auch noch ein Steuerplus gegenüber der Maisteuerschätzung in etwa der gleichen Höhe angesetzt.
“Wider besseres Wissen hat die Landesregierung so getan, als ob sich Probleme dadurch auflösen, dass man sie ignoriert. Die Haushaltsaufstellung wirkt absolut dilettantisch,” so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP.
Gleichzeitig wurde der Beginn der Haushaltberatungen ohne Not von September auf November verschoben, so dass es wohl erst im April oder Mai einen normalen Haushaltsvollzug geben wird. Nun geht die Rechnung nicht auf. Zum einen klafft aufgrund der aktuellen Novembersteuerschätzung ein Loch von 115 Millionen Euro zur eigenen Planung.
Dies erfordert eigentlich, dass der Landtag dafür Einsparungen vornimmt, was Zeit in Anspruch nehmen würde. Zum anderen hat die Landesregierung diese Zeit nicht, denn die rigiden Vorgaben einer vorläufigen Haushaltsführung, die solange gelten, bis der Landtag den Haushalt beschlossen hat, gefährden einige der Prestigeprojekte dieser Landesregierung. Denn um neues Personal einstellen zu dürfen, seien es Lehrer oder Polizisten, benötigt die Landesregierung den Haushaltsbeschluss des Landtages. Und auch die vielen Vereine, Verbände und Organisationen, die vom Land Projektförderungen bekommen, sind spätestens Ende Januar genötigt, zu entscheiden, ob sie Personal entlassen und Projekte absagen müssen.
Das ist ein mehr als unglücklicher Start in die neue Legislatur.
Unser Parteifreund Olaf Dähne wurde in der vergangenen Woche zum Kreisvorsitzenden des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Wittenberg gewählt. Der Wittenberger Gastronom hatte zur Landtagswahl 2016 im Wahlkreis 24 für die FDP kandidiert. Zudem ist er in seiner Heimatstadt als ehrenamtlicher Schiedsmann tätig.
Der Landesvorstand gratuliert herzlich und wünscht Herrn Dähne viel Erfolg für sein neues Amt.
Als Luftnummer für die Eltern bezeichnet Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der Freien Demokraten, die Auszahlung der Bundesmittel aus der sogenannten „Herdprämie“ für die Kinderbetreuung.
“Zeitpunkt und Gesetzestext legen nahe, dass diese Finanzmittel keine dämpfende Wirkung auf die Gebühren der Eltern haben werden,” so Hüskens.
Da eine rückwirkende Erstattung an die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen nach Landesrecht nicht möglich ist, werden diese Gelder wohl bei den Städten und Gemeinden verbleiben. So nötig die Kommunen in Sachsen-Anhalt auch jeden Euro haben, die Landesregierung hatte den Eltern versprochen, schnellstmöglich kostendämpfende Maßnahmen zu ergreifen. Die CDU bekam viel Medienresonanz für das Versprechen eines kostenlosen Kindergartenjahres, von dem jetzt nicht mehr die Rede ist.
Die Eltern werden wohl leer ausgehen und auf die Gesetzesnovelle 2017 hoffen müssen. Im geltenden Gesetz gibt es eine Begrenzung des kommunalen Anteils auf die Hälfte der Summe, die nach Landesanteil und Anteil des Kreises, bzw. der kreisfreien Stadt überbleibt. Nur wenn diese Begrenzung fällt, dürfen Kommunen eine bessere Finanzausstattung an die Eltern weitergeben. Die Gebührenerhöhungen 2016 und vielleicht auch 2017 müssen die Eltern auch weiter stemmen.
Obwohl Sachsen-Anhalts Wirtschaftsmotor weiter stottert und alle relevanten Wirtschaftsdaten sich schlechter als im Bundesdurchschnitt entwickeln, befasst sich der Landtag mit allem möglichen, aber nicht damit, wie er der Wirtschaft des Landes bessere Bedingungen bieten kann.
“Dabei geht es uns Freien Demokraten nicht in erster Linie um mehr Fördermittel”, so Frank Sitta, Landesvorsitzender der FDP in Sachsen-Anhalt.
Es geht uns vor allem darum, dass die Rahmenbedingungen stimmen und Jungunternehmer, wie alteingesessene Betriebe sich mit ihren Anliegen bei Politik und Verwaltung gut aufgehoben fühlen. Das ist derzeit nicht der Fall.
Gerade Startups, die für Sachsen-Anhalt eine Chance sind, da sie auf innovative Produkte setzen, fühlen sich eher behindert. Da passe es leider gut in das Bild, dass der vor einigen Tagen veröffentlichte Startupmonitor, der bundesweit auf ein reges Echo gestossen sei, in Sachsen-Anhalt im Landtag kein Thema ist. Und das obwohl die Startups in Sachsen-Anhalt als einem von ganz wenigen Bundesländern mit der Landespolitik unzufriedener sind als mit der Bundespolitik.
Deshalb wäre ein Antrag des Landtages mehr als naheliegend, um die Regierung in Schwung zu bringen.
Angesichts des aktuellen Jahresberichtes des Rechnungshofes fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP, ein komplettes Umdenken in der Landespolitik.
Auf Kostenerstattungen zu verzichten, IT-Projekte, die Personaleinsparungen ermöglichen, nicht voranzubringen oder selbst größere Beratungsverträge ohne Vergleichsangebote zu vergeben, seien Anzeichen für eine nicht funktionierende Verwaltung.
Anders als die Vergabe des Finanzministeriums an das ISW, die nur möglich war durch eine ungebremste Allmacht eines Ministers, zeigten diese Vorfälle, dass es bei elementaren Vorgängen in der Verwaltung strukturelle Defizite gebe.
“Hier hilft jetzt kein Bashing des öffentlichen Dienstes,” so Hüskens. “Statt dessen muss sich die Landesregierung mit den Strukturen der Verwaltung befassen, mit dem Ziel, deren Leistungsfähigkeit zu steigern.”
In vielen Bereichen sei zudem die Frustration der Verwaltungsmitarbeiter auch für Außenstehende geradezu mit Händen zu greifen. “Wenn wir in unserem Land vorankommen wollen, brauchen wir aber eine gute Verwaltung, die etwa Unternehmer unterstützt und nicht behindert, die ihren Aufgaben in der Bildung, in Polizei und Justiz engagiert und kompetent nachgehen kann. Davon sind wir aktuell weit entfernt.
Wir brauchen mehr Kompetenz, mehr Kooperation und mehr Zusammenarbeit zwischen den Ministerien,” so Hüskens abschließend.
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