Warum kann in Sachsen-Anhalt nicht wie etwa in NRW oder in Rheinland-Pfalz zu einer konzertierten Aktion der Landesverwaltung aufgerufen werden, im Interesse der in Not geratenen Unternehmen und wenn notwendig auch über das Wochenende hinweg,“ fordert Lydia Hüskens, stellvertretende FDP-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt, im Kontext der für viele Unternehmen bedrohlichen Situation bei der Umsetzung der Corona-Soforthilfe.
Die Arbeitsbelastung in vielen Behörden ist aktuell geringer als üblich. Gleichzeitig reichen die Arbeitskräfte bei der IB nicht, um die Anträge schnell abzuschließen. 23 Tage nach Beginn der Antragsmöglichkeit für die Corona-Soforthilfen in Sachsen-Anhalt kommen die Bewilligungen nicht in dem Umfang voran, der erforderlich ist. Wenn die IB in dem aktuellen Tempo weiter bewilligt, werden zumindest 14 weitere Tage ins Land gehen, bis die eingereichten Anträge beschieden sind. Davor droht für viele Selbstständige der Monatswechsel mit fälligen Zahlungen und wird mit dem Mai der jetzt dritte Monat mit Corona-bedingten Einnahmeausfällen beginnen.
„Niemand im Land kann Interesse daran haben, dass Unternehmen aufgeben müssen, weil sie zahlungsunfähig sind. Deshalb ist es höchste Zeit für einen gemeinsamen Kraftakt der Verwaltung für die Firmen und ich erwarte, dass die Landesregierung dazu aufruft und Mitarbeiter, die dazu bereit sind, auch freistellt“, so Hüskens abschließend.
Der Stendaler FDP-Bundestagsabgeordnete Marcus Faber schlägt eine Abstandsregel in Geschäften vor: “Wie beispielsweise bei Kaufhallen, sollte die Anzahl, der sich gleichzeitig im Laden aufhaltenden Kunden, beschränkt werden. Der strikte Ausschluss von Läden mit mehr als 800 qm ist eine unbegründbare Diskriminierung größerer Geschäfte!”
Dass Sachsen-Anhalt Verkleinerungen der Verkaufsfläche durch Absperrung ausdrücklich ausschließt, ergibt für Faber keinen Sinn: “Warum ein auf 800 qm verkleinertes Geschäft ein größeres Risiko darstellt, als ein Laden mit 700 qm Verkaufsfläche, erschließt sich mir nicht. Wichtig sind die Einhaltungen der Abstandsregeln und der Schutz der Angestellten durch beispielsweise Schutzmasken und Desinfektionsmittel.”
Hintergrund: Die vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.04.2020 schließt die Verkleinerung von Ladenflächen explizit aus. In Thüringen oder Niedersachen können Geschäfte auf 800 qm verkleinert und dadurch geöffnet werden.
Der Vorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, MdB sieht die Landesregierung in der Pflicht, den Kommunen bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Krise beizustehen.
„Schon jetzt zeichnet sich die enorme finanzielle Belastung für die kommunalen Haushalte durch die Corona-Krise ab. Es droht ein Konjunktureinbruch und damit enorme Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Absehbar ist, dass auf die Kommunen krisenbedingt gleichzeitig steigende Kosten zukommen. Die erste Haushaltssperre in Halle und die errechneten 200 Mio. Euro Mindereinnahmen in Magdeburg dürften leider nur ein Vorgeschmack sein“, so Frank Sitta.
Unterstützung seitens des Landes könnte in dieser Lage in Form pauschaler Pro- Kopf-Zahlungen geleistet werden, um auch die Kommunen von unnötiger Bürokratie zu befreien und schnelle Hilfen auf den Weg zu bringen.
„Wir brauchen übergangsweise sicher auch mehr Flexibilität im Haushaltsrecht, aber einen Freifahrtschein für eine generelle Neuverschuldung der Kommunen darf es nicht geben. Eine Politik die rechnen kann, kann es nicht zulassen, dass anschließend die kommunalen Haushalte dauerhaft finanziell am Tropf hängen. Leider hat Schwarz-Rot-Grün die Reserven des Landeshaushalts bereits aufgebraucht, als die Einnahmen noch sprudelten. Deshalb wird wohl auch die Landesregierung nicht umhinkommen, die Unterstützung durch Bundesmittel einzufordern“, so Sitta abschließend.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Marcus Faber fordert, die Beschränkungen langsam und schrittweise wieder aufzuheben: “Beispielsweise könnte der Einzelhandel, unter ähnlichen Bedingungen wie die Lebensmittelgeschäfte, wieder öffnen. Also mit einer begrenzten Anzahl an Kunden im Laden und Abstand an den Kassen. Vergleichbares kann auch für Schulen gelten. Hier sollten zumindest die Abschlussjahrgänge ihre Abschlüsse machen können.”
Die Menschen unseres Landes sind vernünftig, sie halten sich nach Darstellungen der Behörden an die verordneten Maßnahmen. Und sofern auch das Gesundheitssystem nicht überlastet ist, sind Aufhebungen der Beschränkungen möglich.
Sollten die aktuellen Beschränkungen ohne klare Perspektive fortbestehen, befürchtet Marcus Faber langfristige soziale Folgen: “Durch einen Wirtschaftszusammenbruch ausgelöste Massenarbeitslosigkeit führt zu einem Anstieg von Privatinsolvenzen, von Depressionen und im schlimmsten Fall zu Selbstmordgedanken der Betroffenen. Das gilt es unbedingt zu verhindern.”
Hintergrund: Am morgigen Mittwoch gibt es Bund/Länder-Beratungen über die bestehenden Kontaktbeschränkungen und ob bzw. wie diese nach dem 19.04.2020 weitergehen sollen.
Kritik an Ministerpräsident Haseloff hat die stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Lydia Hüskens geübt. Statt in der Krisenkommunikation immer wieder die drakonischen Strafandrohungen zu betonen, müsse die Landesregierung endlich ein praktikables Konzept für die spürbare Lockerung der massiven Eingriffe in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger und die bedrohliche Blockade weiter Teile der Volkswirtschaft nach dem 20. April vorlegen. Viele mittelständische Betriebe und zahllose Arbeitsplätze seien bei weiteren Verzögerungen in ihrer Existenz akut bedroht.
Die Landesregierung solle deshalb unverzüglich ein Expertengremium ins Leben rufen, damit die schrittweise Rückkehr in den verschiedenen Bereichen zu normalen Lebensverhältnissen nach dem 20. April – unterstützt von der Expertise ausgewiesener Fachleute – in angemessener Weise in Gang gesetzt werden könne. „Ganz unabhängig davon, was EU und Bund oder die Gemeinschaft der Länder nach Ostern beschließen, benötigt es für alle Bereiche eigene konkrete Umsetzungsschritte des Landes”, so Hüskens. Dies gelte etwa, wenn Geschäfte ab dem 20. April ggf. mit Maßgaben wieder öffnen sollen oder Schulen und Kitas etwa mit begrenzten Kinderzahlen wieder an den Start gehen dürfen. Einrichtungen zu schließen, sei im Vergleich zu dem was jetzt anstehe, leicht gewesen. Den Anspruch an perfektionistische Vorschriften müsse das Land dabei unbedingt vermeiden.
Die aktuelle ad hoc-Stellungnahme der Leopoldina definiere bereits gesundheitsrelevante Maßnahmen, die zu einer schrittweisen Normalisierung des öffentlichen Lebens beitragen können. Die Leopoldina erarbeite gerade eine weitere Stellungnahme mit Empfehlungen für ein nachhaltiges „Wiederhochfahren“ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft. Hüskens verwies auch auf die Maßnahmen in Ländern wie Österreich und Dänemark und zudem auf die Stellungnahme des Ethikrates. Dieser hatte kürzlich die Politik gemahnt, eine Debatte über ein Ende der Einschränkungen nicht zu verweigern und in diesem Zusammenhang vor “obrigkeitsstaatlichem Denken” gewarnt.
Nur mit richtigen Messdaten können erforderliche Maßnahmen für den
Grundwasserschutz ergriffen werden. Hier gilt Sorgfalt vor Eile.
„Wenn es dem Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft LSA wirklich darum
geht, das Grundwasser besser zu schützen, ist jetzt das Gebot der Stunde, die
Ergebnisse der Messstellen auf ihren Aussagewert zu prüfen. Verpassen wir diese
Chance, wird die Landwirtschaft pauschal eingeschränkt und möglicherweise bringt
das trotzdem nicht den gewünschten Effekt.“ beurteilt Kathrin Tarricone (FDP),
Vorsitzende des Landesfachausschusses Landwirtschaft und Umwelt, die Lage.
Der Bundesrat hat am 27.03.2020 der Verschärfung der Düngeverordnung
zugestimmt. Anderenfalls hätten Deutschland hohe EU-Strafzahlungen gedroht. Für
wesentliche Teile der Düngeverordnung gilt aber der 01.01.2021 als Stichtag. Damit
haben die Bundesländer Zeit zu prüfen, ob die bestehenden Messstellen korrekte
Daten liefern.
Bei 10 % der Fläche der überprüften Grundwasserkörper treten geringe, bei 55 % moderate und bei 35 % gravierende fachliche Mängel hinsichtlich der chemischen Einstufung auf.
Die Freien Demokraten fordern deshalb eine umgehende Überprüfung des Grundwassermessnetzes.
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