Nachdem der Datenschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern zum Ergebnis gekommen ist, dass das dortige AfD-Meldeportal grundsätzlich rechtswidrig ist, fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP auch in Sachsen-Anhalt zum Handeln auf.
“Wenn sich beim Gesetzgeber, beim Landesdatenschutzbeauftragten und den Gewerkschaften jeweils jeder auf den anderen verlässt, ist niemandem gedient”, so Dr. Lydia Hüskens zum Vorgang ‘AfD-Meldeportal’.
“Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt stiftet mit Steuermitteln Unfrieden, indem sie Lehrer und Schüler gegeneinander auszuspielen versucht.” Hüskens forderte zudem die AfD-Fraktion auf, das Portal schnellstmöglich zu schließen.
„Wenn es zutrifft, dass eine Klage erforderlich ist, wundert es mich allerdings auch, dass die GEW keines ihrer Mitglieder entsprechend begleitet.” Warten auf juristische Schritte, wie gegenüber der Volksstimme geäußert, reiche nicht. Das zeigt ebenso wie der schleppende Gesetzgebungsprozess, dass dem Datenschutz in Sachsen-Anhalt aktuell eine eher untergeordnete Rolle zugeschrieben wird,“ so Hüskens. Bei allem Respekt vor dem Engagement des amtierenden Datenschutzbeauftragten, zeige dies auch, dass die mehrfach gescheiterte Wahl eines neuen Datenschutzbeauftragten ein Bärendienst der Kenia-Koalition für das Land ist, so Hüskens abschließend.
Tage wie der 17. Mai sind gerade angesichts der extrem rechtskonservativen Kräfte, die aktuell versuchen, die Themen der politischen Diskussionen in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten zu bestimmen wichtig, um immer wieder Zeichen für Toleranz und Weltoffenheit zu setzen. „Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass der Lebensentwurf jedes Menschen zu respektieren ist und Toleranz erst dort enden darf, wo die Rechte anderer eingeschränkt werden“, so Dr. Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, auf dem diesjährigen IDAHOT in Magdeburg.
Eine Gesellschaft, die von Respekt und Toleranz untereinander geprägt ist, ist für alle Mitglieder ein Gewinn, egal ob sie zu großen Mehrheiten oder kleinen Minderheiten gehören. Gerade in Sachsen-Anhalt, wo auch 30 Jahre nachdem die WHO beschlossen hat, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel zu streichen, immer noch selbsternannte „Homoheiler“ unterwegs sind und Diskriminierungserfahrungen allzu oft zum Alltag gehören, sind solche Zeichen wichtig. Die Anziehungskraft unserer Gesellschaft besteht eben in ihrer Vielfalt. „Unser Staat und unsere Gesellschaft setzen Grundnormen, versucht aber nicht die Mehrheitsmeinungen zur Vorgabe für alle zu machen. Das müssen wir bewahren und ausbauen,“ so Hüskens.
Die Landesregierung hat sich auf die Absenkung der Quoren für Volksentscheide verständigt. Dazu meint der stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, Dr. Marcus Faber: “Sachsen-Anhalt ist ein Bundesland mit meist niedriger Wahlbeteiligung. Dennoch sind die Unterschriften- und Zustimmungsquoren bei den direktdemokratischen Instrumenten am oberen Ende des Ländervergleichs. Das passt nicht zusammen. Eine Kopplung der Unterschriftenhürden und Zustimmungsquoren an die Wahlbeteiligung würde das Kräfteverhältnis zwischen den Bürgern und den repräsentativen Organen angleichen.”
In der repräsentativen Demokratie geben die Bürger ihre Entscheidungsgewalt zeitweise an Volksvertreter ab. Jedoch muss es bei Einzelfragen auch möglich sein, diese Entscheidungen zu überprüfen. “Plebiszitäre Elemente sind eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Direkt demokratische Elemente können so zu mehr Akzeptanz für Entscheidungen der repräsentativen Demokratie führen.”
Die FDP Sachsen-Anhalt hat sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Faber hat hierüber auch seine Doktorarbeit verfasst. Faber weiter: “Wenn das Volk zur Einbringung eines Gesetzes eine höhere Hürde überwinden muss als seine Vertreter im Parlament, dann schadet das der demokratischen Legitimität. Die notwendige Anzahl an Unterschriften für ein Bürger- oder Volksbegehren muss daher an die Anzahl der Stimmen gekoppelt werden, die eine Partei bei der letzten Wahl auf der betroffenen Ebene benötigt hätte, um in das betroffene Parlament in Fraktionsstärke einzuziehen und dort antragsberechtigt zu sein.”
Hintergrund: Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat am 27.02.2018 in Magdeburg die Pläne der Landesregierung für die Absenkung der Quoren zur Bürgerbeteiligung in Sachsen-Anhalt vorgestellt. Dr. Marcus Faber absolvierte von 2009 bis 2013 ein Promotionsstudium an der Universität Potsdam zum Thema “Direkte Demokratie auf Länderebene – Eine fallbezogene Vergleichsstudie zwischen Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt”.
„Der Staat bespitzelt seine Bürger ohne jeglichen Anfangsverdacht Das verstößt gegen die Verfassung und den Grundsatz der Unschuldsvermutung.“, erklärt Faber.
„Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen wieder respektiert werden“, so FDP-Bundesvorstandsmitglied Faber. „Dazu wollen wir die anlasslose Erhebung von Daten und deren Speicherung „auf Vorrat“ abschaffen, da diese sehr weitgehende Rückschlüsse auf das Leben des Einzelnen zulässt.“
„Durch die Analyse dieser Daten sind Informationen über Ihre Kontakte, Beziehungen, Lebensgewohnheiten und Neigungen möglich“, führt der Stendaler als konkrete Beispiele an. „Auch ein lückenloses Bewegungsprofil über mehrere Wochen hinweg, kann so erstellt werden.“
„Mit dem FDP-Gesetzesentwurf sollen daher die Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten gem. §§ 113a ff. TKG aufgehoben werden“, erklärt Faber den Inhalt der Gesetzesinitiative. „Der europäische Gerichtshof hat bereits in einem vergleichbaren Verfahren die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht für vereinbar erklärt. Das Problem ist, dass die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines Zeitraumes, eines geografischen Gebiets oder einem Personenkreis, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Bekämpfung von Straftaten beitragen könnten, beschränkt.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits die ursprüngliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, welche die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie /34/EG wegen eines Verstoßes gegen Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, für nichtig erklärt.
Die Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien haben sich in deiner Enquete-Kommission mit direkter Demokratie beschäftigt. Dazu meint der stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, Dr. Marcus Faber: „Sachsen-Anhalt ist ein Bundesland mit meist niedriger Wahlbeteiligung. Dennoch sind die Unterschriften- und Zustimmungsquoren bei den direktdemokratischen Instrumenten am oberen Ende des Ländervergleichs. Das passt nicht zusammen.“
In der repräsentativen Demokratie geben die Bürger ihre Entscheidungsgewalt zeitweise an Volksvertreter ab. Jedoch muss es bei Einzelfragen auch möglich sein, diese Entscheidungen zu überprüfen. „Plebiszitäre Elemente sind eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Direkt demokratische Elemente können so zu mehr Akzeptanz für Entscheidungen der repräsentativen Demokratie führen.“
Die FDP Sachsen-Anhalt hat sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Faber hat hierüber auch seine Dissertation verfasst. Faber weiter: „Wenn das Volk zur Einbringung eines Gesetzes eine höhere Hürde überwinden muss als seine Vertreter im Parlament, dann schadet das der demokratischen Legitimität. Die notwendige Anzahl an Unterschriften für ein Bürger- oder Volksbegehren muss daher an die Anzahl der Stimmen gekoppelt werden, die eine Partei bei der letzten Wahl auf der betroffenen Ebene benötigt hätte, um in das betroffene Parlament in Fraktionsstärke einzuziehen und dort antragsberechtigt zu sein.“
Hintergrund: Eine Enquete-Kommission im Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Dienstag den 14.11.2017 Vorschläge zur Stärkung direkter Demokratie an die Landtagspräsidentin übergeben. Dr. Marcus Faber absolvierte von 2009 bis 2013 ein Promotionsstudium an der Universität Potsdam zum Thema „Direkte Demokratie auf Länderebene – Eine fallbezogene Vergleichsstudie zwischen Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt“.
(Magdeburg / Halle). Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt kritisieren den Vorstoß von Innenminister Holger Stahlknecht, zum Schutz vor Einbrüchen in Wohngebieten Videoüberwachung einzusetzen, scharf. Der Landesvorsitzende Frank Sitta erklärt:
„Das ist nicht nur eine abenteuerliche, sondern nach unserer Auffassung auch verfassungswidrige Idee, die darüber hinaus noch völlig am Ziel vorbeigeht. Der bisherige Einsatz solcher Kameras an öffentlichen Plätzen oder im ÖPNV hat doch gezeigt, dass sie nicht geeignet sind, um Straftaten vorzubeugen. Kriminalität wird dadurch lediglich verlagert – und das bedeutet wiederum, dass man ganz Sachsen-Anhalt videoüberwachen müsste. Der Staat greift damit – gerade wenn es um Wohngebiete geht – in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ein. Das verbietet ihm die Verfassung.“
Sinnvoller als der Ausbau der Videoüberwachung seien sowohl die Verstärkung der sichtbaren Polizeipräsenz als auch die Eigenverantwortung jedes Hausbesitzers, der Sicherungsmaßnahmen, etwa an Türen und Fenstern, vornehmen kann.
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