Demografischer Wandel – die Abwanderung junger Menschen, insbesondere junger Frauen aus Sachsen-Anhalt stoppen

Beschluss des Landesparteitages

Wir fordern für die Schaffung und Erhaltung politischer Rahmenbedingungen, um dem Trend der Abwanderung entgegen zu wirken. Im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips und einer liberaler Landesentwicklungspolitik müssen soziale- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie die Frauen- und Familienpolitik, zukünftig effektiver und nachhaltiger gestaltet werden. Dazu müssen vermehrt finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um in lokalen Mikroprojekten (Programme auf kommunaler Ebene) und regionalen Großprojekten (z.B. für junge Existenzgründerinnen, Akademikerinnen oder Berufsrückkehrerinnen) Maßnahmen zu schaffen, mit denen junge Frauen nach kurzer Arbeitslosigkeit oder nach Geburt ihrer Kinder zeitnah in Beschäftigung integriert werden.

Medizinische Betreuung und die Betreuung des Nachwuchses sind weitere Schwerpunkte. Ziel der landesweiten Anstrengungen muss es sein, die Abwanderungszahlen zu senken und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.

Integrationsplan für das Land Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Der Landesverband Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, die Integration der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Gastarbeiter und Flüchtlinge zielstrebig voranzutreiben und dabei den folgenden beiliegenden Schwerpunkten besondere Beachtung zu schenken:
Verbesserung der Sprachkenntnisse und verstärkte schulische Förderung

Die Kenntnis der deutschen Sprache ist der zentrale Bildungs- und IntegrationsschlüsseI in unserer Gesellschaft. Das Zuwanderungsgesetz bietet mit den bundesunterstützten lntegrationskursen erwachsenen Zuwanderern ein wichtiges Startangebot. Diese Kurse gilt es im Zuge der laufenden Evaluierungsphase noch zielgruppengenauer und differenzierter auszugestalten.

Der Landesverband begrüßt die Bemühungen der Landesregierung, sich im Zuge der Evaluierung der Integrationskurse bei der Bundesregierung für eine Erhöhung der Stundenzahlen einzusetzen und fordert die Landesregierung auf, sich beim Bund für die nachhaltige Fortsetzung der nach §9 Abs.4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) möglichen Maßnahmen zur Ergänzung der lntegrationskurse einzusetzen. Der Landesverband fordert die Mittel für vorschulische Sprachförderung um über I00 Prozent zu erhöhen und den flächendeckenden Aufbau von Familienzentren ein zuleiten. Auf diese Weise werden erstmals in der Geschichte von Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen für eine frühstmöglich ansetzende und kontinuierlich durchgeführte Förderung in diesem Bereich gewährleistet. Hiervon werden nicht zuletzt auch verstärkt Kinder mit Zuwanderungsgeschichte und damit auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler profitieren. Durch die mit dem neuen Schulgesetz verbundenen verstärkten Anstrengungen zur individuellen Förderung in unseren Schulen werden auch die Bildungschancen der jungen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler grundlegend verbessert.
Verbesserung der Beratungsstrukturen und der beruflichen Qualifikation

Gerade junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler müssen besser dabei unterstützt werden, ihr Potential und ihre Kompetenzen für sich und die Gesellschaft einzubringen. Nur eine Verbesserung der beruflichen lntegration der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wird dauerhaft dazu führen, dass diese sich in unserer Gesellschaft angenommen und heimisch fühlen. Die Weiterentwicklung von Migrationsfachdiensten zu lntegrationsagenturen wird in diesem Zusammenhang einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Unterstützungsstrukturen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler leisten. Ziel muss es dabei sein, auf der Grundlage bestehender Strukturen unterschiedliche Kompetenzfelder wie z.B. Verwaltungsberatung, Berufsorientierung und soziale lntegration zu bündeln. Darüber hinaus sollten in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern auch verstärkt Berufspraktika für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler auf allen Qualifikationsebenen einschließlich der Akademiker eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang spielt die Anerkennungspraxis von beruflichen Abschlüssen eine entscheidende Rolle. Wichtig ist auch, die berufliche bzw. wirtschaftliche Selbständigkeit der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler durch eine bessere Information und Aufklärung über Möglichkeiten in diesem Bereich zu fördern. Der Landesverband begrüßt in diesem Zusammenhang das vielfältige bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und die Aktivitäten der verbandlichen und offenen Jugendarbeit auf diesem Feld als einen wichtigen und unverzichtbaren lntegrationsbeitrag für unsere Gesellschaft.
Bessere Vernetzung der sozialpädagogischen Angebote

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung des kommunalen Engagements, etwa im Bereich des Sports, wo sich hervorragende Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten ergeben. Hierzu gehört auch die Einrichtung von ehrenamtlichen Mentorennetzwerken zur Karriereförderung, die dazu beitragen können, dass beruflich erfolgreiche Spätaussiedler ihre Erfahrungen an andere Jugendliche im Sinne einer individuellen Berufs- und Karriereplanung weiter vermitteln.

Neue Wege in der Drogenpolitik

Beschluss des Landesparteitages

Die Liberalen halten die derzeitige Drogenpolitik für gescheitert. Die Zahl der Drogentoten und -abhängigen Menschen ist ebenso wie die Beschaffungskriminalität auf einem zu hohen Niveau. Die von illegalen Drogen abhängigen Menschen werden kriminalisiert statt therapiert. Der Missbrauch legaler Drogen wird verharmlost. Nicht körperliches bzw. psychisches Abhängigkeitspotenzial sind derzeit entscheidend für die Akzeptanz der Drogen, sondern lediglich ihr Rechtsstatus.

Kriminalistische Aufrüstung allein kann das Drogenproblem nicht bewältigen,

  • die Drogensüchtigen aus dem Kreislauf von Abhängigkeit und Beschaffungskriminalität zu lösen
  • die Zahl der Drogeneinsteiger zu verringern
  • möglichst allen Abhängigen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen
  • verantwortungsbewusster Umgang mit legalen oder zu legalisierenden Drogen als Bestandteil der individuellen Freiheitsrechte
  • die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels zu intensivieren
  • Eindämmung der Immunschwächekrankheit AIDS und anderer Begleitkrankheiten des unaufgeklärten Drogenkonsums.

Die FDP fordert eine Drogenaufklärung in Zusammenarbeit mit Fachleuten, die in der Schule beginnen muss. Die Aufklärung hat aufzuzeigen, dass Drogen keine Probleme lösen. Das gesellschaftliche Bewusstsein für die Gefährlichkeit von Drogen muss verstärkt werden,

  • der gezielte Ausbau von Drogenberatungsstellen und deren stärkere und bessere personelle Ausstattung ist voranzutreiben
  • die ständige Fortbildung von Lehrern und Mitarbeitern in der Drogenhilfe sowie die Einbeziehung von ehemaligen Konsumenten in die Beratung muss gewährleistet sein
  • die Vorbeugung in den Schulen muss bereits ab den 3. Klassen einsetzen
  • Eltern sind in die Aufklärung über Drogenkonsumverhalten einzubeziehen
  • es müssen endlich die Unterschiede zwischen Wirkungen von Cannabisprodukten und “harten” Drogen aufgezeigt werden; die Jungen Liberalen lehnen eine Gleichsetzung von “weichen” und “harten” Drogen ab.
  • Zulassung von professionellen Drogenberatern, die vor Ort an Schulen tätig sind.

Drogensüchtige sind nicht als Kriminelle sondern als Kranke zu betrachten. Daher ist der Gebrauch und der Besitz in den für den Eigenverbrauch üblichen Mengen generell straffrei. Wie bei anderen Drogen ist der Konsum etwa beim Führen eines Kraftfahrzeuges oder Fahrrades jedoch strafbar.

Der Grundsatz “Therapie statt Strafe” hat entsprechend Vorrang. Aufgrund des Defizits an Therapieplätzen erhält aber nur ein geringer Teil der Drogenabhängigen die Chance, von der Sucht freizukommen.

Die Hilfen für Drogensüchtige dürfen mit der Beendigung der Therapie nicht aufhören. Für viele ehemalige Drogensüchtige ist die Wiedereingliederung ebenso schwer wie die Bekämpfung der Sucht selbst:

  • die Zahl der Therapieplätze muss umgehend aufgestockt werden, damit jeder Drogenabhängige die Möglichkeit hat, sofort einen Therapieplatz zu bekommen
  • alle Einrichtungen und Gruppen, die therapiewilligen Abhängigen Hilfen bis zum Beginn der Therapie ermöglichen, sind zu unterstützen. Auch geeigneten privaten Einrichtungen und Gruppen, die selber Therapien durchführen, sind staatliche Unterstützungen zu gewähren.
  • es müssen die Hilfen für ehemalige Drogensüchtige bei der Wiedereingliederung verstärkt werden (z.B. Suche nach Wohnung und Arbeitsplatz).
  • Einrichtung von Clearing-Stellen, die Bürokratische Hindernisse abbauen (z.B. Finanzierungsfragen, Verhandlungen mit der Verwaltung) und die Wartezeit auf einen Therapieplatz vermindern. Diese Clearing-Stellen sollen den Süchtigen nicht von Eigeninitiative entbinden, sondern ihm vielmehr in Problemlagen zur Seite stehen.

Um Drogensüchtige aus dem Teufelskreis von Drogenkonsum und Beschaffungskriminalität zu lösen, halten die Freien Demokraten eine kontrollierte Abgabe von Drogen bzw. Ersatzdrogen zu Behandlungs-, Überbrückungs- oder Entzugszwecken durch Ärzte für erforderlich. Gleichzeitig würde durch diese Maßnahme der Gewinn im illegalen Drogenhandel sinken.

Wir fordern weiter:

  • Durchführung eines Ausstiegsprogramms für die Hauptanbauländer.
  • Intensivierung der Transportkontrollen.
  • in Justizvollzugsanstalten ist der illegale Drogenhandel besonders scharf zu überwachen, weil er sich vielfach unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses vollzieht.
  • Verbesserung von Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten am illegalen Drogenhandel. Dazu gehört auch ein Zugriff auf das Vermögen der Dealer.
  • die bessere technische und personelle Ausstattung der Polizei zur Ermöglichung einer effektiven Bekämpfung von Drogenkriminalität.

„Fit für Familie“

Beschluss des Landesparteitages
Vorbemerkung

Die Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt zeigt einen starken Bevölkerungsrückgang. Bis zum Jahr 2020 werden etwa eine halbe Million weniger Menschen in Sachsen-Anhalt leben als heute. Neben der Abwanderung ist es die niedrige Geburtenrate von etwa 1,2 Kindern pro Frau, die den Bevölkerungsrückgang verursacht. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der Sachsen-Anhalter stetig. Inzwischen hat sich auch der Kinderwunsch der realen Rate angepasst, weshalb nicht länger nur der Abbau von Hindernissen verfolgt werden muss, sondern es bedarf direkter positiver Stimulierung, wenn der Wille zum Stopp dieser Tendenz besteht. Vor allem bei jungen Männern ist der Wunsch kinderlos zu bleiben mittlerweile von einem Drittel geäußert wurden. Junge Frauen tendieren eindeutig zu einem Kind. Im Osten Deutschlands nimmt diese Familienform den größten Anteil in den Zukunftsvorstellungen junger Menschen ein.

Parallel zur sinkenden Kinderzahl erhöht sich aufgrund besserer Lebensumstände der relative Anteil älterer Menschen im Rentenalter.

Das System der europäischen Wirtschaftsordnung, auf stetem Zuwachs basierend, erfährt Erschütterungen aufgrund der demografischen Entwicklung. Dies hat negative Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme, auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf Dynamik und Innovation. Drastisch und schnell sinkende Einwohnerzahlen führen zu massiver Entwertung von kommunaler Infrastruktur und privatem Immobilienvermögen. Damit einhergehend droht die Schrumpfung der Wirtschaftskraft Deutschlands.

Familienpolitik ist somit nicht länger nur eine Facette der Sozialpolitik sondern in den Fokus der Staatspolitik gerückt.

Deutlich wurde in den letzten Jahren, dass nur ein konsequentes Umsteuern der Politik die demografische Entwicklung ändern kann. Der sogenannte Generationenvertrag muss endlich sein zweites Standbein erhalten, d.h. so wie sich die gesamte Gesellschaft für die ältere Generation zuständig zeichnet – ein Umstand, der im Übrigen Kinderlosigkeit prämiert – so muss Die finanzielle Verantwortung für Kinder auch von allen getragen werden.

Ziel einer aktuellen Familienpolitik muss die Rückkehr des Wunsches nach Kindern und dessen Verwirklichung sein. Dabei ist grundsätzlich festzustellen, dass es keine richtigen oder falschen Kinder gibt. Allerdings kann auch nicht ignoriert werden, dass für die Kindesentwicklung die klassische Familie aus Vater, Mutter, Kinder die günstigsten Bedingungen bietet.

Ziel der FDP ist es daher, die nach wie vor vorhandenen Wünsche der Menschen nach Kindern zu respektieren und zu unterstützen und die Hindernisse zu beseitigen, die der Realisierung ihrer Kinderwünsche entgegenstehen.

Dabei geht die FDP von einem Familienbegriff aus, der für die Bedürfnisse und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern offen ist und den gesellschaftlichen Wandel, Pluralisierung, Individualisierung und neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern berücksichtigt. Familie sind also nicht nur Ehepaare, sondern auch alleinerziehende Mütter und Väter sowie alle Formen nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit ehelichen, nichtehelichen, adoptierten Kindern oder mit Pflegekindern. Familie ist da, wo Kinder sind.

Bezüglich Ursachenforschung der niedrigen Geburtenrate gibt es differenzierte Aussagen aus verschiedenen Studien. Die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie mangels Kinderbetreuung ist in Sachsen-Anhalt quasi so nicht gegeben, ohne dass dies positive Auswirkungen auf die Geburtenrate hätte. Interessant ist ein Ergebnis, dass häufig der fehlende Partner Grund des nichtrealisierten Kinderwunsches ist. Hier erschöpfen sich offensichtlich die Möglichkeiten der staatlichen Einflussnahme.

Unterstützend bei der Umsetzung des Kinderwunsches sind nachweislich örtlich vorhandene soziale Netzwerke, d.h. Verwandtschaft als Rückhalt ist auch jenseits aller staatlichen Substitutionsleistungen notwendig.

Hochproblematisch ist die zunehmende Stauchung des „Erfolgsbereichs“ im Leben der Menschen. In der Spanne zwischen dem 25 und 35 Lebensjahr konzentrieren sich der mögliche berufliche Aufstieg, die Phase des Aufbaus eines eigenen Vermögens und die Phase der Familiengründung.

Ziele

Ziel einer aktiven Familienpolitik ist es , die Wünsche von Frauen und Männern nach Kindern zu fördern, indem die Hindernisse abgebaut werden, die der Realisierung von Kinderwünschen entgegenstehen und Anreize schaffen, den Kinderwunsch zu verwirklichen. Geschickte Politik kann die Abwanderung drosseln.

Beruf

Familienarbeit wird leider bis zum heutigen Tage bei beruflichen Karrieren als Malus statt als Bonus behandelt. Schwangerschaft gilt als Einstellungshindernis und Kinderbetreuung als Flexibilitätsmangel. Es ist geboten, die Entscheidungsvarianten Beruf oder Familie als Varianten aufzulösen zu einem Pro Beruf und Familie.

Statt skeptischer Betrachtung der eventuellen Einschränkung einer “rund um die Uhr”, “rund um den Globus”- Verfügbarkeit von Eltern mit kleinen Kindern sollte die “Chaos-Kompetenz” durch Familie zur Besserstellung von Arbeitnehmern mit Kindern zu Einstellungs- und Beförderungspräferenz führen. Der öffentliche Dienst sollte hier voran gehen.

Bei der Sozialauswahl sind Kinder prinzipiell höher zu wichten, als Alter oder Betriebszugehörigkeit.

Liberale wollen:

  • familienfreundliche Betriebe
  • als Einstellungs- und Beförderungskriterium „Kompetenz in der Kindererziehung“
  • die Sicherstellung von Betreuung und Bildung der Kinder ab dem 1.Lebensjahr
  • die Gewinnung von Unternehmen zur Durchführung des “Audit Beruf und Familie”
  • Betriebskindergärten zur Sicherstellung einer arbeitszeitadäquaten Betreuung
  • einer Streckung der Karrierephase in den Unternehmen, wozu auch eine Straffung der Ausbildung zum frühzeitigen Berufseintritt gehört
  • vor allem jüngere, gut qualifizierte Erwerbstätige fördern, um sie im Land zu halten,
  • den Einstieg junger Frauen mit Hochschulabschluss in den Beruf unterstützen

Sozialversicherung

Die gegenwärtigen Sicherungssysteme benachteiligen Familien mit Kindern, da die Erziehungskosten privatisiert, die zukünftigen Beitragseinnahmen jedoch hauptsächlich Kinderlosen zu gute kommen.

Zur Würdigung des besonderen Beitrags von Eltern bei der Sicherung der Renten im gegenwärtigen umlagefinanzierten System muss es zu Entlastungen für Eltern mit zwei und mehr Kindern kommen. (Drei-Generationen-Vertrags-Prinzip).

Liberale wollen:

  • einer steuerfinanzierte “Kinderrente”
  • die Sicherung der Beitragsfreiheit von Kindern in der GKV bzw. deren Nachfolgesystemen
  • Beitragsfreiheit für Schwangere und Mütter mit Kindern bis 3 Jahre in der Krankenversicherung durch Übernahme der Beiträge aus Steuermitteln

Vermögensaufbau

Im Steuerrecht muss das Ehegattensplitting, welches eine Familienform unterstützt, die es kaum noch gibt, ersetzt werden durch einheitliche hohe Freibeträge für Kinder und eine Realbesteuerung.

Im jenem Alter, in dem Familiengründung und Schaffung einer eigenen Existenz die meisten verfügbaren Mittel verlangen, belasten die Kosten der Kindererziehung und die Mindereinnahmen durch Freistellung und Teilzeit Familien mit Kindern doppelt. Boni für Kinder werden in den vorhandenen Sozialsystemen in einem Alter gewährt, in dem die Belastung durch Kindererziehung lange vorbei ist.

Liberale wollen:

  • langfristig Gebührenfreiheit im Kindergarten anstreben
  • die Entlastung von Beiträgen zur Sozialversicherung in jungen Jahren anstelle höherer Ansprüche im Alter
  • die Vergabe von Darlehen mit der Möglichkeit der “Abkinderung”
  • dafür sorgen, dass es jungen Familien finanziell möglich wird, Wohneigentum zu schaffen
  • die kostengünstige Abgabe von kommunalen Grundstücken oder Eigentumswohnungen an junge Familien
  • langfristige Kostenrisiken

Früher trugen Kinder ab 14 Jahre zum Familieneinkommen bei, während die heutige Kindergeneration vielfach weit über das Alter von 25 Jahren finanziell von ihren Eltern abhängig ist. Damit verdoppelt sich die Finanzlast der Eltern.

Liberale wollen:

  • eine Verkürzung der Ausbildungszeiten in Schule und Studium
  • bessere Berufsmöglichkeiten für junge Menschen

Das Scheidungsrecht sieht einen Unterhaltsanspruch der geschiedenen Mutter bei notwendiger Kinderbetreuung vorrangig dem des Kindes und relativ unbeachtet der Lage des Vaters. Dadurch gilt die Ehe als finanziell problematisch, wenn nicht dauerhaft bestehend.

Dies zu verändern bedarf es:

  • des erstrangigen Anspruches des Kindes unabhängig von der Herkunft (ehelich/unehelich) im Unterhaltsrecht
  • einer Beschränkung des Unterhaltsanspruchs Geschiedener untereinander

Probleme im Alltag

Bei vielen Verrichtungen des Alltags z.B. Bankgeschäften, Ortsveränderung, Wohnungssuche stellen mehrere Kinder einen Malus dar.

Liberale wollen:

  • eine Motivationskampagne für einen Wertewandel: „Kinder sind mehr“
  • dass weitere Lokale Bündnisse für Familien entstehen
  • Familienfreundlichkeit als Kriterium der Haushalts-, Förderpolitik des Landes wird (familienpolitisch transparenter Haushalt – family budget)
  • das familienfreundliche Bauen ebenso wie familienfreundliche Städte
  • eine kinderfreundliche kommunale Infrastruktur
  • Netzwerke gefördert werden,
  • weitere Schulen mit Ganztagsbetreuung geschaffen werden
  • eine Vielzahl von Wettbewerben zu Kinderfreundlichkeit
  • dass Familien mit Kindern als Zielgruppe von Tourismus und Wirtschaft entdeckt und beworben werden
  • die Klarstellung, dass Kinder kein „Kreditrisiko“ sind
  • Beachtung der “Kinderwagengängigkeit” bei öffentlichen Verkehrsmitteln
  • den Ausbau von zielgruppenspezifischen Beratungsnetzen und Hilfsangeboten
  • Familienforen auf lokaler Ebene im Internet
  • ein stärkeres Angebot von niedrigschwelligen Bildungsmöglichkeiten für Familien

Die öffentlichen Gebietskörperschaften müssen mit sogenannten Familiencards verstärkt besondere Angebote zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen für Familien machen.

Des Weiteren sollte der Staat klar eine pronatalistische Politik verfolgen, d.h. über das Maß des Nachteilsausgleichs hinaus die Erziehung von Kindern zu begünstigen.

Eine klare Darstellung der Wertschätzung von Elternschaft auf allen politischen Ebenen ist geboten. Ebenso sollte in den Bildungseinrichtungen ein grundsätzlich positives Bild vom Zusammenleben mit Kindern vermittelt werden.

Nachwort

Die Entscheidung für die Gründung einer Familie ist immer zuerst eine emotionale. Staatliche Maßnahmen können nur flankieren.

Vielleicht fällt die Entscheidung für ein Kind wieder leichter, wenn die Politik nicht ständig von den Nachteilen spricht, die es abzubauen gilt, doch wenn diese Nachteile bestehen, dürfen sie nicht ignoriert werden.

Für eine moderne Zuwanderungspolitik in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Die Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt zeigt einen starken Bevölkerungsrückgang. Bis zum Jahr 2020 werden etwa eine halbe Million weniger Menschen in Sachsen-Anhalt leben als heute. Neben der Abwanderung ist es die niedrige Geburtenrate von etwa 1,2 Kindern pro Frau, die den Bevölkerungsrückgang verursacht. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der Sachsen-Anhalter stetig. Dies hat negative Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme, auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf Dynamik und Innovation.

Ziel der FDP ist es daher eine klare Aussage zur Zuwanderung von Menschen in unser Land vorzulegen. Fachkräfte fehlen schon jetzt, trotz hoher Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt, allerorten, denn ein großer Anteil der Arbeitslosen in unserem Land fällt in die Kategorie „gering qualifiziert“.

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert daher nicht nur eine aktive Familienpolitik, sondern auch eine aktive Zuwanderungs- und Migrationspolitik für Sachsen-Anhalt. Die FDP sieht in der geordneten Steuerung der Zuwanderung eine herausragende Zukunftsaufgabe für unser Land, um der demographischen Entwicklung entgegenzutreten und für Sachsen-Anhalt neue Chancen zu eröffnen.

Die zentralen Grundgedanken für eine solche Zuwanderungs- und Migrationspolitik sind:

  • die stärkere Ausrichtung der Zuwanderung an den eigenen  ökonomischen Interessen unseres Landes,
  • die Wahrung der humanitären Verpflichtungen und
  • die Verbesserung der Integrationsbemühungen

Ziel einer aktiven Zuwanderungs- und Migrationspolitik ist es

  • Integrationskompetenz zu erwerben, um einen klaren Wettbewerbsvorteil zu erlangen, den Prozess des Schrumpfens und Alterns der Gesellschaft abzumildern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken,
  • Zuwanderung und Migration koordiniert zu gestalten, um die Integrations- und Aufnahmefähigkeit eines Landes nicht zu überfordern
  • bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Integrationskursangebote nicht nur für diejenigen, die nach dem Zuwanderungsgesetz einen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, sondern auch für diejenigen, die bereits länger in Deutschland leben, vorzuhalten,
  • rechtliche und bürokratische Hindernisse bei der Einbürgerung zu beseitigen,
  • das Arbeitserlaubnisrecht so zu ändern, dass Ausländer, die rechtmäßig in Deutschland leben, die Genehmigung erhalten, einer Beschäftigung nachzugehen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen
  • die Leistungen ausländischer Unternehmer, Wissenschaftler und Studierender in Wirtschaft, Forschung und Lehre mehr öffentlich anzuerkennen.

Auch Spätaussiedler, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, aber dennoch fremd in Deutschland, oft der deutschen Sprache nicht mächtig, sind entsprechend zu fördern. Ihnen ist vor allem die Kultur, die Geschichte und das politische System zu vermitteln.

Bei der Besetzung von Arbeitsstellen mit Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitnehmern, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, ist allerdings darauf zu achten, dass ein deutscher Arbeitnehmer nicht zur Verfügung steht (Vorrangprinzip).

Das Zuwanderungsgesetz sieht bereits aufenthaltsrechtliche Sanktionen für den Fall vor, dass Ausländer keinen Integrationskurs besuchen. Die FDP fordert darüber hinaus, dass künftig nicht nur die formale Teilnahmepflicht, sondern auch die realen Integrationsleistungen (z.B. die tatsächlichen Kenntnisse der deutschen Sprache und der politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland) bei der Entscheidung über die Verlängerung des Aufenthaltsrechts stärker Berücksichtigung finden sollten.

Die FDP appelliert mit diesem Antrag an alle politischen Lager. Wir Deutschen müssen nun den Mut haben neue Wege zu gehen, um der demographischen Entwicklung gerecht zu werden.

Antidiskriminierungsrichtlinien

Beschluss des Landesparteitages

Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG, der Richtlinie 2000/78/EG, der Richtlinie 2002/73/EG und der Richtlinie 2004/113/EG auf das europarechtlich Geforderte beschränkt wird und jede darüber hinausgehende Regelung unterlassen wird, die zu einer weitergehenden Einschränkung der Vertragsfreiheit und zusätzlichen Kosten führt.

  1. Die FDP bekennt sich zu dem Grundsatz, dass Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz haben dürfen und tritt dafür ein, bestehende Diskriminierungen zu beseitigen.
  2. Die FDP ist allerdings der Auffassung, dass der bei dem Deutschen Bundestag von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Arbeits- und Vertragsrecht weit über die Vorgaben des Europarechts hinausgeht, dadurch erhebliche zusätzliche bürokratische Belastungen mit sich bringt und nicht geeignet ist, die Freiheit des Einzelnen mit berechtigten Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Er schafft Hemmnisse für die Vertragsfreiheit, die Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bereichen provozieren werden, die den Vertragsparteien zur freien und selbstverantwortlichen Gestaltung überlassen bleiben können. Er bringt damit ein Misstrauen gegenüber den Vertragsparteien zum Ausdruck, das die Lebenserfahrung nicht rechtfertigt und das im ungünstigsten Falle geeignet ist, Ressentiments gegen eine als unangemessen empfundene staatliche Bevormundung zu schüren und eine Integration insbesondere von Menschen mit Behinderungen zu erschweren. Der Gesetzentwurf greift in Bereiche ein, die – mit Rücksicht auf die Freiheit des Einzelnen – bisher einer Korrektur über die allgemeine Moral nicht zugänglich waren. Das in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte Anliegen einer vorurteilsfreien und toleranten Gesellschaft ist uneingeschränkt billigenswert. Nicht aber ist es der Ansatz, die Entscheidung des Einzelnen für diese Werte nicht seiner freien Entschließung zu überlassen, sondern über das Zivilrecht zu erzwingen.

Der Gesetzentwurf lässt damit Zweifel an der Überzeugungskraft aufgeklärten Gedankenguts erkennen, die nicht gerechtfertigt sind.