FDP Vorstandsmitglied und Landtagskandidat Andreas Silbersack sieht bei der mangelnden Ausrüstung auch die Landesregierung in der Verantwortung und fordert zügiges Handeln.
„Die über 35.400 ehrenamtlichen Feuerwehrleute und die Berufsfeuerwehrleute in Sachsen-Anhalt leisten einen elementaren Dienst für unsere Gesellschaft. Daher ist es nicht nur eine Frage des Gesundheitsschutzes, sondern auch der Wertschätzung der Arbeit und des Ehrenamtes, unsere Feuerwehrleute mit geeigneter und genügend Schutzausrüstung auszustatten. Die Kommunen und letztlich auch die Landesregierung ist hier in Verantwortung“, so Silbersack.
„Konkret müssen wir den Investitionsstau von knapp 80 Millionen Euro beenden. Das funktioniert nur durch einen spürbaren Bürokratieabbau und effizientere und digitalisierte Verwaltungswege“, so Silbersack weiter. „Zuletzt müssen aber auch die Kommunen als Verantwortungsträger für die Wehren langfristig finanziell besser aufgestellt sein. Gerade die Corona-Pandemie verschärft die finanzielle Situation der meisten Kommunen. Als zukünftige Landtagsfraktion werden wir uns hier besonders einsetzen“, so Silbersack abschließend.
Hintergrund: Eine Studie der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat ergeben, dass Feuerwehrleute eine dreimal so hohe Belastung mit Giftstoffen haben. Damit tragen sie ein erhöhtes Risiko an Krebs zu erkranken. Allein bei Blasenkrebs lag lt. Studie das Erkrankungsrisiko im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung um 18 Prozent, das Sterblichkeitsrisiko um 72 Prozent höher.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt fordert die Fraktion der FDP im Bundestag auf, eine Initiative zur Änderung des SGB IV, §7 zu ergreifen. Ziel soll sein, dass künftig ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung nicht mehr der Sozialversicherungspflicht unterliegen
Begründung:
Seit etwa 2006 stellten Sozialgerichte regelmäßig fest, dass ehrenamtliche Tätige, denen neben der reinen Repräsentation auch –und wenn auch nur geringfügig- Verwaltungsaufgaben laut Satzung übertragen sind, der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Diese Urteile betrafen z. B. Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren, wie ehrenamtliche Kreisbrandräte. Zuletzt hatte das Bundessozialgericht auch die ehrenamtliche Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der Sozial-versicherungspflicht unterworfen. Nachdem bereits Übungsleiter*innen in Sportvereinen sozialversicherungspflichtig wurden, sind also nun von der aktuellen Diskussion neben den Feuerwehrleuten auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen betroffen.
Die jüngste Entscheidung vom 16. August 2017 des 12. Senats des BSG zur Sozialversicherungspflicht eines Kreishandwerksmeisters zeigt aber die Wider-sprüchlichkeiten auf und macht Hoffnung. In der Presseerklärung zum Urteil heißt es:
„Ehrenämter zeichnen sich durch die Verfolgung eines ideellen, gemeinnützigen Zweckes aus und unterschieden sich damit grundlegend von beitragspflichtigen, erwerbsorientierten Beschäftigungsverhältnissen. Die Gewährung von Aufwandsent-schädigungen ändere daran nichts, selbst wenn sie pauschal und nicht auf Heller und Pfennig genau entsprechend dem tatsächlichen Aufwand erfolge. Auch die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben sei unschädlich, soweit sie unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden seien, wie zum Beispiel die Einberufung und Leitung von Gremiensitzungen.“
Das Bundessozialgericht regt zur Stärkung des Ehrenamtes eine gesetzliche Klar-stellung an. Der KV der FDP Burgenlandkreis war mit ähnlichen Fällen konfrontiert und greift die Anregung auf.
Auch in Sachsen-Anhalt und konkret auch im Burgenlandkreis haben die Renten- versicherungsträger bei den Betriebsprüfungen in den Verwaltungsgemeinschaften (2006-2009) bzw. in den Verbandsgemeinden (2010 ff) eine Sozialversicherungspflicht der ehrenamtlichen Bürgermeister festgestellt. Diese Feststellung war mit teils empfindlichen finanziellen Nachforderungen für die Gemeinden und die ehrenamtlich Tätigen verbunden. Die dagegen geführten Rechtsstreite sind noch immer anhängig.
Die Abführung der Beiträge führt dazu, dass die Aufwandsentschädigung, die auf Grundlage eines Erlasses, bzw. einschlägiger Satzungen gewährt wird, nicht mehr ausschließlich zur Deckung der Auslagen und Aufwendungen eingesetzt werden kann. Darüber hinaus belastet der Arbeitgeberanteil die klammen Vereins-, bzw. kommunalen Kassen. In den Fällen, in denen das Amt ehrenamtlicher Bürgermeister*innen durch Rentner*innen wahrgenommen wird, fallen die RV-Beiträge nur für die Gemeinden an, während die KV-Beiträge beidseitig zu tragen sind. Bei einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 800 € entstehen bis zu 225 € Abgaben an die SV-Träger.
Unsere Gesellschaft lebt vom Ehrenamt – es ist in unser aller Interesse, wenn der Zugang zum Ehrenamt erleichtert wird.
Manage Cookie Consent
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
The technical storage or access is strictly necessary for the legitimate purpose of enabling the use of a specific service explicitly requested by the subscriber or user, or for the sole purpose of carrying out the transmission of a communication over an electronic communications network.
Vorlieben
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistiken
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Marketing
The technical storage or access is required to create user profiles to send advertising, or to track the user on a website or across several websites for similar marketing purposes.