Die stv. FDP-Landesvorsitzende Dr. Lydia Hüskens nimmt zu den Eltern-protesten in Verbandsgemeinde Mansfelder Grund wie folgt Stellung.
Das selbstgesetzte Ziel der Landesregierung lautete: familienfreund-lichstes Bundesland in Deutschland. Die Realität des Jahres 2015:
• Eltern gehen auf die Straße, weil die Kinderbetreuung nicht mehr bezahlbar ist. Und das trotz der mehr als 60 Millionen Euro, die das Land in diesen Politikbereich hineingegeben hat.
• CDU und SPD haben mit ihrer KiFöG-Novelle allen Kindern eine Ganztagsbetreuung gesichert – auch denen, deren Eltern nicht beide erwerbstätig sind. Zugleich wird Kindern, deren Eltern beide arbeiten, durch die hohen Kosten die Betreuungszeit eingeschränkt oder sogar ganz verwehrt. Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, dass die ohnehin finanziell gebeutelten Kommunen die Folgen der Gesetzesnovelle finanziell nicht gestemmt bekommen und notgedrungen die Lasten auf die Eltern verteilen.
Das ist dreifach unfair gegenüber den Kommunen, die die Kompetenz für die Kinderbetreuung an die Kreise verloren haben, gleichzeitig höhere Lasten dafür schultern müssen und mit dem berechtigten Protest der Eltern konfrontiert sind, der doch allein dem Gesetzgeber gebührt. Und es ist unfair gegenüber den erwerbstätigen Eltern, die mit ihren Steuern die Sozialleistungen für nicht erwerbstätige Eltern erwirtschaften, in der Praxis der Kinderbetreuung jetzt oft schlechter gestellt sind als diese.
Für die FDP steht fest: Kinderbetreuung muss für junge Eltern bezahl-bar bleiben. Die Kommune muss Gebühren so gestalten, dass Eltern, die arbeiten, dies auch mit der Erziehung ihrer Kinder in Einklang brin-gen können. Die Praxis der Kinderbetreuung zeigt: Die Landesregierung ist mit ihrem selbstgesetzten Ziel gescheitert. Sie sollte die absehbare Schlappe vor dem Landesverfassungsgericht zu einer grundlegenden Reform des KiFöG nutzen.
Kontakt:
FDP Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle
W.-Rathenau-Str. 33b
39106 Magdeburg
Mehr Sorgfalt bei Auftragsvergaben fordert Dr. Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsit-zende der FDP und langjähriges Mitglied des Finanzausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt, von den Ministerien des Landes. “Die aktuellen Entwicklun-gen im IT-Bereich zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, Auftragsvergaben sorgfältiger vorzubereiten”, so Hüskens. Dabei sei es im Fall Dataport allerdings nur erforderlich gewesen, sich in den norddeutschen Ländern zu erkundigen, die bereits durch Dataport betreut werden.
“In allen Ländern wurden rasant steigende Kosten und nicht befriedigende Leistungen moniert. In Hamburg etwa war dieses Thema immer wieder auch öffentlich relevant. 2013 konnten in Schleswig-Holstein an jedem siebenten Arbeitstag in der Justiz-Verwaltung Anwendungen nicht ordnungsgemäß benutzt werden. In Bremen waren KFZ-Zulassungsstellen jüngst von stundenlangen Computerausfällen betroffen.“
In Sachsen-Anhalt komme hinzu, dass das Land seine Telekommunikationsanla-gen seit Jahren auf Verschleiß fahre, sodass erhebliche Investitionen anstünden, um die Anlagen auf den Stand der Technik zu bringen. Sachsen-Anhalt hat zwar seit dem 21.6.2011 einen “Beauftragten der Landesregierung für Informations-technik (CIO)“, der „die Zuständigkeiten für die IKT-Strategie, den operativen IKT-Betrieb und E-Government […] bündeln“ soll.
„Die IKT-Praxis ist jedoch oft ernüchternd: Heute hat doch fast jeder Landesbedienstete zuhause modernere Technik als an seinem Arbeitsplatz”, so Hüskens. Sachsen-Anhalt sei auch in der Vergangenheit immer schlecht damit gefahren, wenn es versucht habe, sich Probleme durch Auslagerung “vom Hals zu schaffen.“
… wird nur dann gut, wenn die CDU ihre neue Initiative zum Zuwanderungsrecht auch zu einer Bundesratsinitiative der Landesregierung führt.
„Es ist erfreulich, dass die CDU nach vielen Jahren des unbegründeten Widerstands gegen Initiativen der FDP und anderer Parteien jetzt die Zeichen der Zeit erkannt hat“, sagte Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende. „Ob die CDU ihren Vorstoß ernst meint, wird man daran sehen, ob sie entsprechende Initiativen ergreift.“ Die Opposition im Lande wäre gut beraten, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung zu setzen.
„Entscheidend ist aus Sicht der Freien Demokraten, dass auch die CDU endlich Willkommenskultur nicht als Thema von Sonntagsreden von Ministerpräsident Ha-seloff oder Innenminister Stahlknecht, sondern von praktischer Politik begreift“, so Hüskens. „Ja – Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Seit Jahrhun-derten haben Einwanderer unsere Gesellschaft bereichert und zum Wohlstand bei-getragen. Heute liegt die Gründungsquote bei Menschen mit ausländischer Her-kunft über dem Durchschnitt und neue Einwanderer sind in der Regel besser qualifiziert als Einheimische. In Zeiten der demographischen Krise braucht Deutschland noch viel mehr qualifizierte Einwanderung.“
Unsere alternde, schrumpfende Gesellschaft und der Wandel am Arbeitsmarkt füh-ren zu einem wachsenden Fachkräftebedarf, der sich mit dem inländischen Potenzial allein nicht decken lässt. „Ohne eine Nettoeinwanderung von über 200.000 Personen im Jahr wird die Zahl der Erwerbstätigen bereits in wenigen Jahren drastisch sinken. Wenn Fachkräfte fehlen, kostet das weitere Arbeitsplätze – weil Unternehmen auf dem Weltmarkt zurückfallen oder Standorte verlagern müssen.“ Auch die künftige Stabilität der Sozialsysteme hänge von der Einwanderung ab. Mehr qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland eröffneten zudem Chancen für zusätzliche Arbeitsplätze, weil sie die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt steigern.
„Wir Freien Demokraten stehen zu unserer humanitären Verpflichtung, Menschen, die vor Unrecht oder Gewalt fliehen, bei uns eine menschenwürdige Zuflucht zu garantieren.“ Dazu gehöre auch, für die Zeit eines legalen Aufenthaltes am Arbeits- und Sozialleben teilhaben zu können. Das Arbeitsverbot für Asylbewerber gehöre daher abgeschafft. Wenn Menschen Ihren Unterhalt selber erwirtschaften könnten, sollten sie nicht zum Bezug staatlicher Leistungen gezwungen werden. Wer am deutschen Arbeitsmarkt gebraucht werde, sollte hier bleiben können. Daher muss unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens die Möglichkeit bestehen, eine Auf-enthaltserlaubnis nach den Regeln der Fachkräfte-Einwanderung zu beantragen, sofern jemand legal eingereist ist.
Hüskens: „Folgende politische Maßnahmen sind für die FDP Eckpfeiler eines zeit-gemäßen Einwanderungskonzeptes und aus Sicht der Freien Demokraten vordringlich, um die Chancen der Einwanderung auch zukünftig nutzen zu können: Wir wollen
• das Jobseeker-Visum auf ein Jahr verlängern und zu einem vollständigen und klaren Punktesystem nach kanadischem Vorbild weiterentwickeln. Die Einwanderung soll nach Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnis, Alter und Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt flexibel gesteuert werden. Dies gilt für den akademischen Bereich wie für die berufliche Ausbildung
• die Blue-Card-Gehaltsgrenzen in allen Berufen unter Berücksichtigung je-weiliger Tarifverträge auf ein realistisches Maß senken
• das deutsche Aufenthaltsrecht dadurch übersichtlich und anwenderfreund-lich gestalten, dass alle einschlägigen Gesetze in einem Einwanderungsgesetzbuch zusammengefasst werden
• die Einwanderungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte nach Deutsch-land im Rahmen der Initiative „Make it in Germany“ intensivieren
• die offiziellen Beratungsmöglichkeiten zu allen Aspekten der Lebensent-scheidung „Migration“ für Einwanderungsinteressenten kundenorientiert ausbauen und im Sinne einer Lotsenfunktion möglichst aus einer Hand gestalten; Ausländerbehörden und Visa-Stellen der Botschaften müssen zu Aushängeschildern für die Gewinnung kluger Köpfe werden
• ausländische Abschlüsse schnell anerkennen und mit einem Rechtsan-spruch auf Beratung im Anerkennungsprozess begleiten
• die Deutschförderung für Fachkräfte und ihre Familien ausbauen und die Mittel für Integrationskurse weiter erhöhen – dabei muss Englisch zur ergänzenden Verkehrs- und Arbeitssprache der öffentlichen Verwaltung werden – zumindest in den für Einwanderung relevanten Bereichen (siehe Anlage)
• mit frühen Integrations- und Partizipationsmöglichkeiten die Verankerung in der Gesellschaft stärken, insbesondere durch das Angebot einer beschleu-nigten Einbürgerung nach nur vier Jahren bei entsprechenden Vorausset-zungen und die grundsätzliche Zulassung der doppelten Staatsbürger-schaft
• gezielt fachlich geeignetes Personal mit ausländischen Wurzeln für eh-renamtliche Organisationen, Vereine und den öffentlichen Dienst ge-winnen – sie werden mit ihrer interkulturellen Kompetenz zu Aushängeschil-dern für Deutschland und zeigen mit ihrer Tätigkeit bei Polizei, in Kitas oder Schulen, dass sie sich mit unserem Staat und den Werten unserer Gesell-schaft identifizieren.
• Sprachstandtests für jedes Kind und – nach Feststellung entsprechenden Bedarfs – mehr verpflichtende Sprachförderung rechtzeitig vor der Einschulung überall sicherstellen, dass Kinder sich von Anfang an entwickeln können. Die kombinierte Sprachförderung von Eltern und Kindern ist ein wichtiges ergänzendes Angebot der begleitenden und nachholenden Integration.“
Wir brauchen in Deutschland keinen “Televisor” wie in Orwells “1984”, fordert Lydia Hüskens, “ganz gleich, ob er wie in “1984er”-Version des totalen Überwachungsstaates in Form einer Art Überwachungskamera daherkommt oder heute in einer eigentlich antiquierten Form, wie der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die eine totale Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten regelt. Wenn die Bundesregierung den Unternehmen schon mit dem Mindestlohn eine erhebliche Bürde zumutet, so sollte sie zumindest nicht noch mit bürokratischen Vorschriften die Umsetzung erschweren und zudem auch noch zahlreichen anderen Unternehmen, die gar nicht zum klassischen Billiglohnbereich gehören, das Leben schwer machen.”
Selten, so Hüskens, sei gesetzgeberisches Tun so unvermittelt hinterfragt worden: Bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der Mindestlohn-Gesetzgebung “kommt selbst aus Regierungskreisen berechtigte Kritik, denn gerade Mittelständler und Start-Ups leiden unter dem Regelungswahn der Arbeitsministerin, der in ihrer Biografie jeder Praxisbezug zur Wirtschaft fehlt.” Auch der Verband der Familienunternehmer in Sachsen-Anhalt habe sich dieser Kritik jetzt angeschlossen.
“Die Mindestdokumentationspflichten-Verordnung gilt auch für Betriebe, die ihre Mitarbeiter deutlich über Mindestlohnniveau bezahlen. Beginn und Ende der Arbeitszeit müssen dokumentiert und für zwei Jahre archiviert werden. Die Verordnung kostet die Unternehmen Geld und Zeit, schafft mehr Bürokratie bei „Vater Staat“, was einem linken Staatsverständnis entspricht. Denn sie wirkt sich als Einstellungspro-
gramm für die modernen Mindestlohn-Überwacher beim Zoll aus und organisiert Misstrauen zwischen Verwaltung und Unternehmen. Deutschland braucht exakt das Gegenteil: Gründergeist, Freiraum für neue Ideen, Kooperation zwischen Verwaltungen und den Unternehmen vor Ort. Vertrauen wächst nicht durch Misstrauen, wie es aus Pressemitteilungen des SPD-MdL Steppuhn zum Mindestlohn herausquillt. Vertrauen wächst durch Verhandlung, Vereinbarung und Zutrauen – das gilt auch für die seit Jahrzehnte bewährte Lohnfindung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.”
P.S. „Winston richtete es sich so ein, dass er dem Televisor den Rücken zuwandte“ (George Orwell, 1984) – Wenn die absurden Dokumentationspflichten nicht geändert werden, werden die Unternehmen der Regierung den Rücken zuwenden.
Kontakt:
Dr. Lydia Hüskens
Stv. FDP-Landesvorsitzende
www.lydia-hueskens.de
FDP Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle
W.-Rathenau-Str. 33b
39106 Magdeburg
Eine ausnahmsweise schnelle Reaktion und eine der Verfassung entsprechende Korrektur des sachsen-anhaltischen Schulgesetzes fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP Sachsen-Anhalt. „Art. 28.2 GG ist deutlich“: So wie das Bundesverfassungsgericht aktuell geurteilt hat, „muss dieser Artikel der Landesregierung von Sachsen-Anhalt aber wohl täglich neu vorgele-sen werden“, so Hüskens.
Die Verfassung fordert: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. …“
Die Koalition aus SPD und CDU hat in Sachsen-Anhalt ohne Not und ohne Anlass die Zuständigkeit für die Kitabetreuung von den Kommunen auf die Kreise übertragen. Sie hat auch ohne Not und ohne Anlass die Schulentwicklungsplanung für den ländlichen Raum so gestaltet, dass zahlreiche Grundschulen schließen müssen bzw. bereits geschlossen sind. Dies erfolgte in einigen Fällen ohne Zustimmung der betroffenen Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einem Urteil zum sächsischen Landesschulgesetz entschieden, dass betroffene Gemeinden etwa bei der Schließung einer Grundschule ihre Zustimmung erteilen müssen. Bisher sah das Gesetz auch dort nur eine Beteiligung vor. Diese Regelung verstoße gegen die grundgesetzlich verbriefte kommunale Selbstverwaltung und sei verfassungswidrig.
Da dieses Urteil auf die rechtlichen Gegebenheiten in Sachsen-Anhalt übertragen werden kann, können betroffene Gemeinden in Sachsen-Anhalt davon ausgehen, dass sie mit entsprechenden Klagen erfolgreich wären. „Die Landesregierung ist in dieser Situation gefordert, schnell ver-fassungskonforme Verhältnisse zu schaffen und sich nicht erst verklagen zu lassen“, so Hüskens abschließend.
Kontakt:
FDP Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle
W.-Rathenau-Str. 33b
39106 Magdeburg
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
The technical storage or access is strictly necessary for the legitimate purpose of enabling the use of a specific service explicitly requested by the subscriber or user, or for the sole purpose of carrying out the transmission of a communication over an electronic communications network.
Vorlieben
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistiken
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Marketing
The technical storage or access is required to create user profiles to send advertising, or to track the user on a website or across several websites for similar marketing purposes.