Nun hat es die geplante Hamsterzuchtstation sogar ins aktuelle Schwarzbuch der Steuerzahler geschafft. Der Bund der Steuerzahler weist auch 2020 auf Projekte hin, bei denen aus seiner Sicht das Geld der Steuerzahler verschwendet wird. „Mir ist absolut schleierhaft, wie man Baukosten von rund 833.000 Euro und laufende Kosten von mind. 1,5 Millionen Euro für die Zucht von Hamstern dem Bürger und Steuerzahler in wirtschaftlich so fragilen Zeiten noch verständlich machen will.“ äußert sich Tarricone, die den FDP-Landesfachausschuss Landwirtschaft und Umwelt leitet.
Dass Artenschutz wichtig ist, steht außer Frage. Im speziellen Fall in Sangerhausen ist aber das Augenmaß abhandengekommen. Für die Erweiterung eines Gewerbegebiets in Sangerhausen wurde aufgrund einer Besiedelungsabschätzung die Errichtung der Hamsterzuchtstation zur Auflage gemacht, um den artenschutzrechtlichen Eingriff auszugleichen. Das Absuchen der Fläche ergab aber einen deutlich geringeren Besatz. Die Forderung aber blieb. Das heißt konkret, dass mehr ausgeglichen wurde, als angemessen war. „Der Vorgang zeigt einmal mehr die Symbolpolitik der Keniakoalition. Die Freien Demokraten fordern deshalb, eine korrekte Bewertung und das Suchen nach sinnvolleren Konzepten zum Feldhamsterschutz“, so Tarricone.
Der Feldhamster ist eine sog. Zeigerart für eine strukturreiche Agrarlandschaft. Ihr stetiger Rückgang zeigt an, dass der Strukturreichtum zurückgegangen ist. „Dann investieren wir doch in die Aufwertung des Lebensraums der Art und nicht in Beton!“ fordert Tarricone. Zusammen mit Landwirten, die ihren Aufwand auch fair bezahlt bekommen, kann das gelingen und ergibt definitiv mehr Sinn für den Artenschutz.
Dem Schutz der Natur kommt aus Gründen der Generationengerechtigkeit ein hoher Stellenwert zu. Vielerorts wird der Naturschutz jedoch missbraucht, um die wirtschaftliche Entwicklung zu verhindern. Die FDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine ausgewogene Abwägung und Bewertung von Naturschutzbelangen und Investitionsvorhaben ein.
Die Bewertung von Naturschutzbelangen sollte gerade in strukturschwachen Regionen die geringe Vorbelastung der Flächen berücksichtigen und unter dem Aspekt der Etablierung regionaler Wertschöpfung sowie Vermeidung der Abwanderung abgewogen werden.
Um die Verhinderungspolitik der Umwelt- Naturschutzverbände zu begrenzen, soll das Verbandsklagerecht eingeschränkt und die finanzielle Unterstützung dieser Verbände ausschließlich als Projektförderung erfolgen.
Die Einschränkung des Verbandsklagerechts soll dabei auf mehreren Ebenen erfolgen. Die Frist des § 2 III 1 UmwRG (Umweltrechtsbehelfsgesetz) soll von einem Jahr auf einen Monat verkürzt werden. Die Frist des § 2 III 2 UmwRG von zwei Jahren auf sechs Monate.
Zu streichen ist § 4 I Nr. 3 a) UmwRG. Ebenso 3 Ia 2 UmwRG.
3 UmwRG ist um eine Regelung zu ergänzen, die eine Aberkennung der Vereinigungseigenschaft im Sinne des UmwRG unter entsprechenden Voraussetzungen regelt. Eine solche Voraussetzung stellt etwas das rechtsmissbräuchliche Verhalten der Vereinigung dar.
Begründung:
Investitionsplanungen in Schierke zum Bau einer Seilbahn, die Entwicklung des Industrieparks Mitteldeutschland in Sangerhausen oder die Nordverlängerung der A14 sind nur einige prominente Beispiele bei denen die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale des Landes durch überzogene Naturschutzbelange blockiert oder ganz verhindert werden. Mit langwierigen und kostspieligen Klageverfahren, bzw. mit deren Androhung verzögern oder verhindern Umwelt- und Naturschutzverbände die wirtschaftliche Entwicklung im Land. Mit Hilfe der institutionellen Förderung durch das Land (die für Personal- und Bürokosten verwendet werden können) sind Verbände in der Lage, derartige Klageverfahren durchführen. Damit Landesmittel nicht mehr gegen das Land eingesetzt werden können, soll die Förderung der Umwelt- und Naturschutzverbände in Zukunft ausschließlich nur noch als Projektförderung durchgeführt werden.
Dabei zeigen die Fälle Schierke mit einem Alternativverlauf der Trasse (VS-Meldung vom 18.12.17) und eines anzupassenden B-Plans in Sangerhausen für Ausgleichsflächen für die Hamsterpopulation (MZ-Meldung vom 11.12.17), dass die unterschiedlichen Interessenlagen durch Kompromiss- und konstruktiver Dialogbereitschaft durchaus adressiert werden können.
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