Kosmehl: Prüfungsergebnis ist auch Auftrag, wachsam zu sein

Kosmehl: Prüfungsergebnis ist auch Auftrag, wachsam zu sein

Zu dem heute vorgestellten Bericht zur den Vorwürfen gegen Beamte in der Bereitschaftspolizei erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP Sachsen-Anhalt, Guido KOSMEHL:

„Das Ergebnis der Kommission, dass es keine verfestigten fremdenfeindlichen Strukturen gibt, ist beruhigend aber auch Auftrag, wachsam zu bleiben.
An Polizeibeamte müssen und werden hohe ethische und moralische Ansprüche gestellt. Dies gilt auch für Polizeianwärter, also Polizisten in der Ausbildung. Wenn Äußerungen oder Handlungen die Grenze des strafrechtlich relevanten überschreiten, dann müssen wir als Gesellschaft erwarten können, dass jeder einzelne Polizeibeamte seiner Strafverfolgungspflicht nachkommt. Ist die strafrechtliche Grenze nicht überschritten, dann muss innerhalb der Polizei ein klarer Wertekanon verankert sein, der den Bediensteten auch die Möglichkeit gibt niederschwellig einzugreifen, also auf die Verursacher positiv Einfluss zu nehmen.
Für die Freien Demokraten steht fest: die Polizei braucht eine ehrliche Fehlerkultur mit der es möglich ist zu kritisieren, ohne dass einzelne Bedienstete sich persönlich angegriffen fühlen. Was die Polizei aber nicht braucht, ist eine Polizei der Polizei. Eine Beschwerdestelle ist richtig und wichtig, aber objektiv bereits vorhanden. Denn disziplinarrechtlich müssen Vorgesetzte handeln, strafrechtlich die Staatsanwaltschaft.
Die weitergehende Forderung nach einer institutionell unabhängigen Beschwerdestelle lehnen die Freien Demokraten ab.“

Kosmehl: Prüfungsergebnis ist auch Auftrag, wachsam zu sein

Zu den heute vom Innenministerium vorgestellten Zahlen der politisch motivierten Straftaten erklärt der Innenpolitische Sprecher der FDP Sachsen-Anhalt, Guido KOSMEHL:

„Die Steigerung von 42 auf 79 Fälle gegen Amts- und Mandatsträger ist besorgniserregend. Insbesondere in den sozialen Medien sind Hass und Hetze, Beleidigungen und Gewaltandrohungen ernstzunehmende und stetig zunehmende Phänomene. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden. Ein Übergriff auf Amts- und Mandatsträger ist immer auch ein Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.“

Kosmehl weiter: „Neben den Amts- und Mandatsträgern sind immer häufiger auch zivilgesellschaftlich engagierte Personen und Angehörige des öffentlichen Dienstes, Polizeibeamte, Rettungskräfte und Feuerwehrleute, aber auch Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern und selbst Lehrkräfte verbalen und körperlichen Übergriffen ausgesetzt. Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt fordern, durch eine Zwei-Säulen-Strategie diese Fälle konsequent aufzuklären und die Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Dafür werden wir in der kommenden Wahlperiode zum einen in den Polizeidirektionen und zum anderen in den Staatsanwaltschaften zusätzliche Stellen schaffen, die intensiv zusammenarbeiten sollen. Dadurch können diese Straftaten schneller und konsequenter verfolgt und aufgeklärt werden. Zugleich können die Polizeidienststellen den Opfern dieser Übergriffe beratend und betreuend zur Seite stehen.“

Andreas Silbersack: Gemeinsam gegen Terror und Extremismus

Andreas Silbersack: Gemeinsam gegen Terror und Extremismus

Nachdem in Dänemark und Deutschland gleich mehrere Terrorverdächtige verhaftet wurden, darunter auch in Dessau-Roßlau, sagt FDP-Landtagskandidat und Rechtsanwalt Andreas Silbersack deutlich:

“Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden zeigt, dass die europäische Zusammenarbeit in der Terrorabwehr funktioniert. Politischer und religiöser Fanatismus dürfen sich in unserer liberalen Demokratie weder ausbreiten noch festsetzen. Wichtig ist deshalb, dass diese länderübergreifende Zusammenarbeit weiter ausgebaut und intensiviert werden muss. Terror und Extremismus macht nicht vor Grenzen halt, deshalb müssen Polizei und Justiz personell und technisch allen Kriminellen und Gefährdern einen Schritt voraus sein. Hier herrscht gerade in Sachsen-Anhalt seit Jahren extremer Nachholbedarf. Deshalb ist es unverständlich, dass der Innen- und Finanzminister Michael Richter (CDU) weit über 100 Mio. Euro Budget für die Polizei quasi verfallen lässt. Wer beim Thema Sicherheit spart der gefährdet das Leben von Menschen.”

KOSMEHL/MEIßNER zur Personalstärke der Polizei in Sachsen-Anhalt

“Der 2020 erstmals seit Jahren wieder gestiegene Personalbestand der sachsen-anhaltischen Polizei ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, doch längst kein Grund sich auszuruhen. Viel zu lange haben CDU, SPD und Grüne dem schleichenden Personalabbau tatenlos zu geschaut”, kritisieren Guido Kosmehl und Alexander Meißner die aktuelle Situation bei der Partei Sachsen-Anhalts. Aus Ihrer Sicht wird der Personalbestand am Ende der Kenia-Koalition noch deutlich zu gering sein!

Die von der Landesregierung angestrebte Zahl von 6400 Polizeibeamtinnen und -beamten wird unterschritten und würde aus Sicht der FDP auch bei weitem nicht ausreichen, um die Präsenz in der Fläche zu gewährleisten. Die Freien Demokraten fordern mehr Anstrengungen, um eine personell gut aufgestellte Polizei im Land zu erreichen und darüber hinaus einen umsichtigen Umgang mit dem vorhandenen Personalbestand. Dies gilt für den Polizeivollzugsdienst wie auch für die Polizeiverwaltung. Da auch in den kommenden Jahren mit einer hohen Zahl von Altersabgängen zu rechnen ist, müssen in der nächsten Wahlperiode dringend weitere Schritte unternommen werden, um die Personalsituation spürbar zu verbessern und abzusichern, dass das vorhandene Personal einsatzbereit und einsatzwillig bleibt.

 

Polizeikennzeichnung wahrt alle Interessen und stärkt den Rechtsstaat

Polizeikennzeichnung wahrt alle Interessen und stärkt den Rechtsstaat

Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Polizeikennzeichnung äußert sich der stellv. Landesvorsitzende der FDP Dr. Marcus Faber:

„Die Polizeikennzeichnung ist verfassungsgemäß. Diese Entscheidung und damit auch die Bestätigung der Rechtmäßigkeit, begrüße ich sehr. Eine Kennzeichnung der Polizistinnen und Polizisten mit Nummern und nicht mit Namen, schafft eine hohe Transparenz für die polizeiliche Arbeit.

Gleichzeitig wird die Privatsphäre der Einsatzkräfte geschützt und so die persönliche Sicherheit und Anonymität der Polizistinnen und Polizisten gewährleistet.

Mit dieser nun bestätigten rechtsstaatlichen Praxis werden alle Interessen gewahrt und unsere Demokratie gestärkt,“ so Faber abschließend.