Die Bilanz des Landesrechnungshofes vom heutigen Tag zeigt unmissverständlich, wie schlecht die Keniakoalition in den letzten Jahren gewirtschaftet hat: Keine Rücklagen, hohe Schulden, eine Reihe von Haushaltsrisiken und enorme Aufgaben sind Erbe dieser Koalition. Diese Situation ist selbstverschuldet und darauf zurückzuführen, dass die drei ungleichen Partner nur durch viele Finanzmittel überhaupt die Legislatur gemeinsam überstanden haben.
„Das wird für das Land fatale Folgen haben, denn eigentlich ist jetzt die Situation, in der ein Landeshaushalt die Initiativen stützen muss, die für mehr Wirtschaftswachstum sorgen und sicher auch die eine oder andere Ausgabe, die aus der Coronapandemie erwächst“, so Lydia Hüskens, Spitzenkandidatin der FDP-Sachsen-Anhalt.
Ob ein Fonds außerhalb des Landeshaushaltes, über den dann Schulden aufgenommen werden, der Landeshaushaltsordnung und den Vereinbarungen mit dem Bund zum Stabilitätspakt entsprechen, ist zumindest in Frage zu stellen. Die neue Regierung werde deshalb zunächst einen Kassensturz machen müssen, um zu klären, was in den kommenden J
Als schlechten Witz bezeichnet Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende FDP-Landesvorsitzende, die Forderung des neuen Landesrechnungshofpräsidenten Barthel nach stärkeren Sparanstrengungen und nach Aufnahme einer Verschuldungsbremse in die Verfassung. „Kay Barthel hatte als zuständiger finanzpolitischer Sprecher der CDU in den letzten vier Jahren doch alle Möglichkeiten, den Haushalt zu gestalten. Raum dafür war genug – die Steuereinnahmen waren stets höher als geplant. Die Begehrlichkeiten jedoch ebenfalls. Echte Sparhaushalte kamen deshalb nicht zustande.“
Vor allem die Begründung, die Aufnahme der Schuldenbremse sei bisher an den Linken gescheitert, entbehre nicht einer gewissen Komik, sei doch Barthel selbst gerade ohne die Stimmen der Linken mit einer Zweidrittel-Mehrheit zum Präsidenten des Landesrechnungshofes gewählt worden. CDU, SPD und Grüne könnten mit einer verfassungsändernden Mehrheit politisch handeln, wenn sie eine Schuldenbremse wirklich in die Verfassung aufnehmen wollten. „Fakt ist, dass es selbst innerhalb der Regierungsfraktionen keine Mehrheit für diese Verfassungsänderung gibt. Wie bei so vielen Themen in dieser Legislaturperiode klaffen Forderungen und Ankündigungen einerseits und politisches Handeln andererseits weit auseinander. Es bleibt zu hoffen, dass sich dies bei Barthels Arbeit im Rechnungshof nicht fortsetzt und er für eine parteipolitisch unabhängige Amtsführung steht”, so Lydia Hüskens abschließend.
Kontakt
Dr. Lydia Hüskens
Stv. FDP-Landesvorsitzende
www.lydia-hueskens.de
FDP Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle
W.-Rathenau-Str. 33b
39106 Magdeburg
Offensichtlich noch größer als bisher angenommen ist der Überschuss, den das Land Sachsen-Anhalt 2013 gemacht hat. Die FAZ berichtet heute mit Berufung auf das Bundesfinanzministerium von 250 Millionen Euro statt wie bisher angenommenen 130 Millionen Euro.
Hierzu erklärt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt und langjähriges Mitglied des Finanzausschusses des Landtages Dr. Lydia Hüskens:
“Wenn dem so ist, muss das Land diese Gelder vollständig in die Schuldentilgung stecken. Jeder Schuldenabbau mindert die jährlichen Zinszahlungen und schafft neue Freiräume im Haushalt. Auch wenn die Zinsen derzeit so niedrig wie nie sind, droht dem Landeshaushalt auch in Zukunft die größte Gefahr aus der Schuldenlast. 120 Millionen Euro zusätzlicher Tilgung mögen angesichts von 20 Milliarden Euro Schulden wie ein kleiner Tropfen wirken, aber jeder Euro, den wir heute zurückzahlen können, entlastet kommende Haushalte. Dies gilt umso mehr, als dass angesichts des Umstandes, dass die neuen Länder Überschüsse machen, während Länder, die in den Solidar-Fond einzahlen, Kredite aufnehmen müssen. Dies wird Diskussionen um den Länderfinanzausgleich ebenso befeuern, wie die Frage der Lastenteilung zwischen Bund und Ländern.“
Magdeburg, 04.02.2014
Dr. Lydia Hüskens
stellv. Landesvorsitzende
der FDP Sachsen-Anhalt
Anlässlich des jüngsten Vorstoßes des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion André Schröder zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung zeigt sich der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Marcus Faber erfreut.
„Wir freuen uns, dass die CDU die langjährige liberale Forderung nach einer Schulden-bremse in der Landesverfassung umsetzen möchte. Wir hoffen, dass die Schuldenkoalition in Magdeburg sich nun endlich Grenzen setzt und den mittlerweile auf 20 Milliarden EURO angewachsenen Schuldenberg des Landes nicht noch höher werden lässt.“
Am vergangenen Freitag hatten sich die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen in Sachsen auf eine Verankerung eines grundsätzlichen Neuverschuldungsverbots in der Landesverfassung geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Ein Modell, das die FDP auch in Sachsen-Anhalt begrüßen würde.
Abschließend meint Faber: „Ich hoffe, dass Herr Schröder sich mit der Forderung bei den Schuldenkönigen seines Koalitionspartners SPD durchsetzen kann. Von der FDP bekommt er für die Rückgewinnung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landes jede Unterstützung die ihm hilft.“
Die Freien Demokraten blicken mit tiefer Sorge auf die außer Kontrolle zu geratenden drohende Landesverschuldung. Bereits heute betragen die Schulden des Landes über 22 Milliarden Euro, davon entfallen ca.19 Milliarden Euro auf das Land und ca.3 Milliarden Euro auf die Kommunen. Die hieraus resultierende jährliche Zinszahlungen belasten die Haushalte und somit die Bürger von Sachsen-Anhalt mit einer Milliarde Euro last erden weiterhin Kredite in Milliardenhöhe aufgenommen. Ende 2006 beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung in Sachsen-Anhalt ca. 8000 Euro.
Die bisherige Finanzpolitik im Land hat immer wieder tagespolitische Probleme zu Lasten kommender Generationen mittels Schulden gelöst. Verantwortliches, generationengerechtes und nachhaltiges Handeln des Staates ist jedoch unvereinbar mit weiterer Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte. Die Freien Demokraten fordern daher ein Verschuldungsverbot in der Landesverfassung und für die Kommunen. Kurzfristig muss die Neuverschuldung nachhaltig in den durch die Maastricht-Kriterien vorgegebenen Drei- Prozent-Rahmen zurückgeführt werden. Im Anschluss müssen ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Ist dies erreicht, dürfen die Aufwendungen die Einnahmen nicht mehr übersteigen und grundsätzlich keine Kredite mehr aufgenommen werden. Abweichungen, also die Neuaufnahme von Krediten, sind nur in Ausnahmefällen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des zuständigen legislativen Gremiums und ausgearbeitetem, vorliegendem und verbindlichem Tilgungsplan möglich. Ein weiteres ‚Verfrühstücken’ des Handlungsspielraums der jungen Generation ist nach Auffassung der FDP unverantwortlich und nicht länger hinnehmbar.
Die FDP Sachsen-Anhalt wirkt daraufhin das die Bundes-FDP diese Gedanken aufgreift und sie auf den Bundeshaushalt zu übertragen suchen.
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