“Wir haben es geschafft! Die Bibliotheken Stendals werden für Kinder und Jugendliche bis 16 künftig kostenfrei sein. Es hat lange gedauert, aber am Ende waren nur noch Grüne und einige CDU-ler dagegen.”, meint Dr. Marcus Faber, Stadtrat und Kreisvorsitzender der FDP.
Die zwei Liberale Stadträte, Dr. Michael Kühn und Dr. Marcus Faber hatten lange an der Umsetzung dieses Anliegens gearbeitet.
Faber weiter: “Das das kostenfreie Kurzzeitparken in der nördlichen Breiten Straße knapp an der CDU gescheitert ist finde ich sehr schade. Nach der Neuwahl des Stadtrats werden wir hier aber wieder angreifen, um den Händlern vor Ort zumindest etwas zu helfen. Für mich persönlich steht auch die Abschaffung der Hundesteuer noch auf dem Programm.”
Verantwortlich und bei Rückfragen:
Dr. Marcus Faber
0177 4739307
Brauhausstr. 73
39576 Stendal
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Eine ausnahmsweise schnelle Reaktion und eine der Verfassung entsprechende Korrektur des sachsen-anhaltischen Schulgesetzes fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP Sachsen-Anhalt. „Art. 28.2 GG ist deutlich“: So wie das Bundesverfassungsgericht aktuell geurteilt hat, „muss dieser Artikel der Landesregierung von Sachsen-Anhalt aber wohl täglich neu vorgele-sen werden“, so Hüskens.
Die Verfassung fordert: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. …“
Die Koalition aus SPD und CDU hat in Sachsen-Anhalt ohne Not und ohne Anlass die Zuständigkeit für die Kitabetreuung von den Kommunen auf die Kreise übertragen. Sie hat auch ohne Not und ohne Anlass die Schulentwicklungsplanung für den ländlichen Raum so gestaltet, dass zahlreiche Grundschulen schließen müssen bzw. bereits geschlossen sind. Dies erfolgte in einigen Fällen ohne Zustimmung der betroffenen Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einem Urteil zum sächsischen Landesschulgesetz entschieden, dass betroffene Gemeinden etwa bei der Schließung einer Grundschule ihre Zustimmung erteilen müssen. Bisher sah das Gesetz auch dort nur eine Beteiligung vor. Diese Regelung verstoße gegen die grundgesetzlich verbriefte kommunale Selbstverwaltung und sei verfassungswidrig.
Da dieses Urteil auf die rechtlichen Gegebenheiten in Sachsen-Anhalt übertragen werden kann, können betroffene Gemeinden in Sachsen-Anhalt davon ausgehen, dass sie mit entsprechenden Klagen erfolgreich wären. „Die Landesregierung ist in dieser Situation gefordert, schnell ver-fassungskonforme Verhältnisse zu schaffen und sich nicht erst verklagen zu lassen“, so Hüskens abschließend.
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39106 Magdeburg
Als ausgesprochen irritierend bezeichnete Dr. Lydia Hüskens den von Minister Dorgerloh angekündigten neuen Umgang mit der Bundeswehr an den Schulen Sachsen-Anhalts. “Es macht den Eindruck, als ob sich der Minister schon einmal vor den LINKEN verbeugt, denn ansonsten macht die neue Regelung, die Bundeswehr aus Schulen weitestgehend zu verbannen, keinen Sinn.
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, sie entscheidet nicht selber über ihre Einsätze. Einsätze der Bundeswehr werden demokratisch legitimiert und in die meisten Auslandseinsätze wurde die Bundeswehr von Regierungen mit SPD-Beteiligung gesendet.” so Hüskens.
Die Aussagen, die die Jugendoffiziere der Bundeswehr vor den Schülerklassen treffen, in einen gesellschaftlichen Kontext einzuordnen, ist Aufgabe der Lehrer, die dieser verantwortungsvoll nachkommen. Die Jugendoffiziere sind ein Akteur von vielen im Rahmen der Berufsorientierung. “Dass Dorgerloh seinen Lehrern einen verantwortungsvollen Umgang nicht zutraut, überrascht mich und zeigt einmal mehr, wie wenig Einblick der Minister in den Schulalltag hat“, so Hüskens.
Die Lehrer lassen im Umgang mit Experten im Unterricht in der Regel Kontroversität zu, ja fördern die kritische Auseinandersetzung und sind zudem dem Überwältigungsverbot verpflichtet. Auch jede Lehrkraft „von außen“ darf heute Schülerinnen und Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen, sondern soll sie in die Lage versetzen, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können. Diese Zielsetzung sorgt dafür, dass aus Schülerinnen und Schülern mündige Bürger werden. Aber das scheint in Sachsen-Anhalt nicht mehr gewollt zu sein.
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Zu den Anfragen von Abgeordneten, die mehr Aufmerksamkeit verdienen, gehört nach Meinung von Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP die Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Hoffmann (Die Linke) bzw. die Antwort der Landesregierung zu den Themen Schulschließungen und Schülerbeförderung.
Dieser ist zu entnehmen, dass sie über die Auswirkungen von insgesamt 31 Grund- und 12 Förderschulen (wenige bleiben vorläufig als Außenstellen bestehen) zum Schuljahr 2014/15 nichts weiß. Sie verweigert Angaben darüber, welche Auswirkungen dies auf die Anzahl der Schülerbeförderungen und deren Kosten hat, noch wie groß die Schuleinzugsgebiete sind oder welche Strecken Schüler zur Schule zurücklegen. Auch warum Schulen geschlossen werden, weiß man im Kultusministerium nicht so genau, nur auf die Verordnung des MK ist es nicht alleine zurückzuführen – da ist man sich sicher.
Nimmt man das Interview von Herr Dorgerloh aus der Volksstimme vom 3.12.2014 hinzu, in der er die Verwirrung über drei unterschiedliche Zahlen zu Lehrerstellen im Landeshaushalt mit einer vierten Zahl erklärt, dann verdichtet sich die Befürchtung: Auf einer soliden Datenbasis und einer fundierten Folgenabschätzung für die Schüler wie die betroffenen Kommunen und Kreise basieren die Pläne des Kultusministers nicht. Und auch der Fakt, dass es für den Steuerzahler am Ende völlig egal ist, ob er die Leistungen des Bundes, des Landes oder seiner Kommunen zahlt, scheint noch nicht präsent zu sein. Das ist schade für unser Land. Und es spricht dafür, dass der Minister den Anforderungen des Amtes nicht gewachsen ist.
Linktipp: Abgeordneter Frank Hoffmann (DIE LINKE):
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung –
Schülerbeförderung Kleine Anfrage – KA 6/8555
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In einigen Landkreisen explodieren die Kosten für die Schülerbeförderung. Damit konnte man rechnen, aber Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die diesen Namen verdienen, hat die Landesregierung nicht vorgelegt, als sie die Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPl-VO 2014) präsentierte. Das kommentiert Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende: „Das Land zwingt durch eine unsinnige Schulentwicklungsplanungsverordnung die Kommunen, Schulen zu schließen, vermeidet damit, Lehrer zu besolden, saniert sich damit auf Kosten der Landkreise und Kommunen.
Diese leiden doppelt: Denn sie müssen kurzfristig zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung tragen; sie verlieren langfristig an Attraktivität für die, die hier leben und die, die schon deshalb nicht kommen, weil die Basisbildungsstruktur fehlt.“ Da helfe es auch nicht, dass das Land nach den massiven Protesten auf die 2. “Eskalationsstufe” der Schulentwicklungsplanung verzichte. Hüskens: „Jetzt sind endlich auch in Sachsen-Anhalt neue Konzepte gefragt! – In Sachsen hat man erst 2013 ein Schulschließungsmoratorium vereinbart, dann den Weg für die kleinen Schulen durch niedrigere Mindestschülerzahlen und jahrgangsübergreifende Beschulung erleichtert.
Jetzt sichern die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbarten 6.100 Lehrereinstellungen diesen Weg. In Sachsen-Anhalt erhöht man Mindestschülerzahlen für die Einschulklassen und die Grundschulen insgesamt. Das ist der falsche Weg. Die Versetzung für die Landesregierung 2016 ist deshalb akut gefährdet.“
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