Der FDP–Kreisverband Mansfeld-Südharz hat seit dem 21.03.2015 einen neuen Vorstand. Harald Oster wurde mit einem überzeugenden Ergebnis von 91 % der abgegebenen Stimmen (bei 2 Enthaltungen) als Vorsitzender wiedergewählt. Er tritt damit seine 2. Amtsperiode mit allerbester Rückendeckung der Mitglieder des KV an.
Als Stellvertreter fungieren künftig Kathrin Tarricone und André Strobach. Heidrun Fröhlich lenkt ab sofort als neue Schatzmeisterin die finanziellen Geschicke des Kreisverbandes. Alle 3 erhielten 100 % der abgegeben Stimmen.
10 Beisitzer werden das FDP-Kreisvorstandsteam komplettieren: Uwe Görlich, Mario Milde, Heidi Mertens, Jana Peter-Kleemann, Michael Kienzl, Dr. Jutta Parnieske-Pasterkamp, Uwe Schmidt, Jens Deparade, Katrin Deparade und Ingo Bodtke. Damit arbeiten 4 neue und 10 bereits bewährte Vorstandsmitglieder künftig zusammen am Gelingen der liberalen Politik.
In einem sehr kurzweiligen Parteitag lies Harald Oster die Arbeit des vergangenen Jahres Revue passieren. Viele Aktionen brachten die Liberalen mit vielen Menschen in Kontakt und hinterließen gute Erinnerungen. Auch für das neue Arbeitsjahr gibt es schon frische Ansätze für die Basisarbeit. Der Parteitag war insgesamt geprägt von lebhafter Diskussionskultur und Optimismus.
In der daran anschließenden Kreismitgliederversammlung wurden die Kandidaten gekürt, welche in den Wahlkreisen 31 und 32 für die Landtagswahl 2016 antreten.
Harald Oster erhielt 100 % der abgegebenen Stimmen (bei einer Enthaltung) und vertritt damit den Wahlkreis Sangerhausen (WK 31). Er war als einziger Kandidat für diese Position aufgestellt worden. Anders sah es im Wahlkreis Eisleben (WK 32) aus. Dort bewarben sich Ralf König (psychologischer Berater aus Ahlsdorf) und Ingo Bodtke (Versicherungsfachmann und Inhaber eines Reisbüros aus Wimmelburg) um die Nominierung. Das Rennen machte mit 71 % der Stimmen klar Ingo Bodtke.
Kontakt:
Harald Oster, Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Mansfeld-Südharz,
FDP Kreisverband Mansfeld-Südharz, Alte Promenade 47, 06526 Sangerhausen,
www.fdp-msh.de, h.oster@fdp-msh.de, Mobilnummer 0163-5525533
Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende, kommentiert die Gedankenspiele einiger CDU-Politiker rund um das Thema Einwanderungsgesetz und die Kanada-Reise des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann
Ein gutes Zeichen ist, dass sich jetzt einige junge CDU-Abgeordnete im Bund und in den Ländern für ein Einwanderungsgesetz aussprechen und auch die SPD endlich konzeptionelle Vorarbeiten vorlegt und ihren SPD-Fraktionschef Oppermann im Bundestag nach Kanada schickt, um die dortige Einwanderungspraxis kennenzulernen. Die FDP fordert seit vielen Jahren ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild. Bisher war es stets die Union, die ein Einwanderungsgesetz verhindert und sogar aktiv dagegen polemisiert hat. Daran ändert sich auch absehbar nichts, wenn die CSU ihre Blockade aufrechterhält. Generalsekretär Steuer posaunte in der „tagesschau“ hinaus, ein Einwanderungsgesetz sei „so überflüssig wie zusätzlicher Sand in der Sahara“. Es wird in dieser Legislatur offenbar nur dann eine einvernehmliche Lösung für dieses zentrale Vorhaben geben, wenn der CSU-Vorsitzende Seehofer, seine Meinung wieder einmal ändert, weil Umfrageergebnisse ihm nahelegen, dies könnte jetzt die Mehrheitsmeinung sein.
Unter dem Hin und Her in der Koalition leiden die Menschen, aber auch die Unternehmer hier in Deutschland, deren Interessenvertreter gleichfalls ein neues Einwanderungsgesetz fordern. Es ist beispielsweise einfach absurd, dass jugendliche Asylbewerber, die häufig über eine hohe Motivation verfügen, nach dem Schulabschluss weder Sozialhilfe noch BAföG erhalten dürfen und somit von der Ausbildung ferngehalten werden. Die FDP fordert, die Einwanderung nach Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnis, Alter und Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt flexibel zu steuern. Durch ein transparentes Punktesystem sollen Akademiker und qualifizierte Einwanderer eingeladen werden, nach Deutschland zu kommen. Darüber hinaus fordern die Freien Demokraten, die Gehaltsschwellen für Hochqualifizierte aus Drittstaaten abzusenken.
Es wird Zeit, dass sich die Bundesregierung konstruktiv mit dem Thema auseinandersetzt und offen über Einwanderung diskutiert – ohne CSU-Denkverbote. Das ist auch im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt. Mit einem neuen Einwanderungsgesetz besteht die Chance, dass Deutschland wirklich eine Willkommenskultur entwickelt, von der in Sonntagsreden so gern gesprochen wird.
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Dr. Lydia Hüskens
Stv. FDP-Landesvorsitzende
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FDP Sachsen-Anhalt
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„Die Landesregierung, die mit so viel Verve in die Verhandlungen mit den Hochschulen gestartet war, hat keinen Grund, das Ergebnis zu feiern, die Opposition im Landtag hat es sträflich versäumt, dieses Thema heute auf die Tagesordnung zu setzen. Dabei hätte das Ergebnis des Zauderns, Zeterns und Zankens innerhalb der Landesregierung, das nebenbei der zweifachen Wissenschaftsministerin des Jahres, Frau Prof. Dr. Wolff, auf unwürdige Art und Weise den Job gekostet hat, gerade heute eine aktuelle Debatte verdient gehabt.“, so Veit Wolpert, Mitglied des Landesvorstandes der FDP Sachsen-Anhalt.
Die Bilanz des Tages: Die Opposition schläft den Schlaf der Gerechten. Die Landesregierung ist froh darüber. Die vom Finanzminister vorgegebenen, inhaltlich nicht untersetzten, dafür umso ambitionierteren Sparziele habe sie nicht erreicht und auch in der öffentlichen Debatte und in den Verhandlungen mit den Hochschulen habe sie wenig Gestaltungswillen erkennen lassen, so Wolpert.
Von seriöser Profilierung, Perspektive und Personalplanung für den Hochschulstandort Sachsen-Anhalt sei keine Spur. Hier ein Bekenntnis im Landtag zu den Studierendenzahlen, dort der durch Budgetkürzungen bis 2019 ausgeübte indirekte Zwang, durch den Verzicht auf Neuberufungen und Schließung von Instituten die Zahl der Studienplätze zusammenzustreichen.
„Das passt alles nicht zusammen. Mag sein, dass sich der ‘Bernburger Frieden‘ im Nachhinein als ‘Hornberger Schießen‘ erweist, wenn eine neue Landesregierung sagt: Alles neu macht der Mai (2016).“
Dabei seien die Voraussetzungen zu Beginn der Verhandlungen gut gewesen:
Der Wissenschaftsrat hatte Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems vorgelegt. Doch diese entfalteten wenig Wirksamkeit: Über allem schwebte von Beginn an das Damoklesschwert der Bullerjahnschen Kürzungsvorgaben.
Statt über Qualität sei zu oft über ein System von Aushilfen gesprochen worden, um irgendwie den Kürzungsplänen zu entsprechen. “Hier wachsen die besten Köpfe”, mit diesem Slogan hatte die FDP 2011 ein Wahlplakat gestaltet. Für dieses Wachstum seien die Voraussetzungen jetzt schlechter geworden.
Grundschulen würden geschlossen, weil man nicht genug Lehrer finanzieren könne. Hochschulen würden in ihrer Entwicklung teilweise ausgebremst werden, weil viel Landesgeld für die Kinderbetreuung kompensiert werden müsse – das alles übrigens ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung, wie sie die Landeshaushaltsordnung vorsehe.
„Die Landesregierung vertraut darauf, dass kaum einer genau hinsieht. Die FDP wird die Gefährdung der Bildungsinfrastruktur zu einem zentralen Wahlkampfthema machen. Andere Parteien sicher auch“, kündigte Wolpert an.
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Veit Wolpert, Mitglied des Landesvorstandes
Eine ausnahmsweise schnelle Reaktion und eine der Verfassung entsprechende Korrektur des sachsen-anhaltischen Schulgesetzes fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP Sachsen-Anhalt. „Art. 28.2 GG ist deutlich“: So wie das Bundesverfassungsgericht aktuell geurteilt hat, „muss dieser Artikel der Landesregierung von Sachsen-Anhalt aber wohl täglich neu vorgele-sen werden“, so Hüskens.
Die Verfassung fordert: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. …“
Die Koalition aus SPD und CDU hat in Sachsen-Anhalt ohne Not und ohne Anlass die Zuständigkeit für die Kitabetreuung von den Kommunen auf die Kreise übertragen. Sie hat auch ohne Not und ohne Anlass die Schulentwicklungsplanung für den ländlichen Raum so gestaltet, dass zahlreiche Grundschulen schließen müssen bzw. bereits geschlossen sind. Dies erfolgte in einigen Fällen ohne Zustimmung der betroffenen Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einem Urteil zum sächsischen Landesschulgesetz entschieden, dass betroffene Gemeinden etwa bei der Schließung einer Grundschule ihre Zustimmung erteilen müssen. Bisher sah das Gesetz auch dort nur eine Beteiligung vor. Diese Regelung verstoße gegen die grundgesetzlich verbriefte kommunale Selbstverwaltung und sei verfassungswidrig.
Da dieses Urteil auf die rechtlichen Gegebenheiten in Sachsen-Anhalt übertragen werden kann, können betroffene Gemeinden in Sachsen-Anhalt davon ausgehen, dass sie mit entsprechenden Klagen erfolgreich wären. „Die Landesregierung ist in dieser Situation gefordert, schnell ver-fassungskonforme Verhältnisse zu schaffen und sich nicht erst verklagen zu lassen“, so Hüskens abschließend.
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Zu den Anfragen von Abgeordneten, die mehr Aufmerksamkeit verdienen, gehört nach Meinung von Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP die Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Hoffmann (Die Linke) bzw. die Antwort der Landesregierung zu den Themen Schulschließungen und Schülerbeförderung.
Dieser ist zu entnehmen, dass sie über die Auswirkungen von insgesamt 31 Grund- und 12 Förderschulen (wenige bleiben vorläufig als Außenstellen bestehen) zum Schuljahr 2014/15 nichts weiß. Sie verweigert Angaben darüber, welche Auswirkungen dies auf die Anzahl der Schülerbeförderungen und deren Kosten hat, noch wie groß die Schuleinzugsgebiete sind oder welche Strecken Schüler zur Schule zurücklegen. Auch warum Schulen geschlossen werden, weiß man im Kultusministerium nicht so genau, nur auf die Verordnung des MK ist es nicht alleine zurückzuführen – da ist man sich sicher.
Nimmt man das Interview von Herr Dorgerloh aus der Volksstimme vom 3.12.2014 hinzu, in der er die Verwirrung über drei unterschiedliche Zahlen zu Lehrerstellen im Landeshaushalt mit einer vierten Zahl erklärt, dann verdichtet sich die Befürchtung: Auf einer soliden Datenbasis und einer fundierten Folgenabschätzung für die Schüler wie die betroffenen Kommunen und Kreise basieren die Pläne des Kultusministers nicht. Und auch der Fakt, dass es für den Steuerzahler am Ende völlig egal ist, ob er die Leistungen des Bundes, des Landes oder seiner Kommunen zahlt, scheint noch nicht präsent zu sein. Das ist schade für unser Land. Und es spricht dafür, dass der Minister den Anforderungen des Amtes nicht gewachsen ist.
Linktipp: Abgeordneter Frank Hoffmann (DIE LINKE):
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung –
Schülerbeförderung Kleine Anfrage – KA 6/8555
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In einigen Landkreisen explodieren die Kosten für die Schülerbeförderung. Damit konnte man rechnen, aber Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die diesen Namen verdienen, hat die Landesregierung nicht vorgelegt, als sie die Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPl-VO 2014) präsentierte. Das kommentiert Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende: „Das Land zwingt durch eine unsinnige Schulentwicklungsplanungsverordnung die Kommunen, Schulen zu schließen, vermeidet damit, Lehrer zu besolden, saniert sich damit auf Kosten der Landkreise und Kommunen.
Diese leiden doppelt: Denn sie müssen kurzfristig zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung tragen; sie verlieren langfristig an Attraktivität für die, die hier leben und die, die schon deshalb nicht kommen, weil die Basisbildungsstruktur fehlt.“ Da helfe es auch nicht, dass das Land nach den massiven Protesten auf die 2. “Eskalationsstufe” der Schulentwicklungsplanung verzichte. Hüskens: „Jetzt sind endlich auch in Sachsen-Anhalt neue Konzepte gefragt! – In Sachsen hat man erst 2013 ein Schulschließungsmoratorium vereinbart, dann den Weg für die kleinen Schulen durch niedrigere Mindestschülerzahlen und jahrgangsübergreifende Beschulung erleichtert.
Jetzt sichern die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbarten 6.100 Lehrereinstellungen diesen Weg. In Sachsen-Anhalt erhöht man Mindestschülerzahlen für die Einschulklassen und die Grundschulen insgesamt. Das ist der falsche Weg. Die Versetzung für die Landesregierung 2016 ist deshalb akut gefährdet.“
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