Am vergangenen Freitag beschloss der Bundesrat eine Veränderung des
Naturschutzgesetzes, um auf die erhöhte Anzahl von durch Wölfe gerissene
Nutztiere zu reagieren.
Der altmärkische FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber kritisiert diesen Schritt der Länderkammer als nicht ausreichend: “Die Zahl der durch Wölfe gerissenen Nutztiere ist in den letzten Jahren extrem gestiegen. Und das obwohl schon massiv in besseren Schutz der Tiere investiert wurde.” Auch in Sachsen-Anhalt stellt der Wolf für viele Nutztierhalter ein großes Problem dar.
Faber fordert daher: “Was die Weidetierhalter jetzt brauchen ist keine Politik der Trippelschrittchen, sondern einen ganzheitlichen Ansatz. Dazu muss der Wolf überhaupt erst einmal in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden und ein bundesweites Konzept zum Wolfsmanagement – unter anderem mit wolfsfreien Gebieten und unkomplizierter Hilfe bei Wolfsschäden – vorgelegt werden.”
Hintergrund: Sachsen-Anhalt ist eines der Bundesländer mit der größten Anzahl an Wölfen in ganz Deutschland und musste im Jahr 2018 über 200 Nutztierschäden durch den Wolf verzeichnen. Schon am 30.01.2018 forderte die FDP Bundestagsfraktion in ihrem Antrag “Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen” (Drucksache 19/584) ein bundeseinheitliches und effektives Wolfsmanagement.
„Eine im Mai gebilligte Vorlage zum leichteren Abschuss der Raubtiere ist bis dato immer noch nicht im Bundestag eingebracht worden. Viele Landwirte sind in ihrer Existenz bedroht, wenn der Wolf ihre Herdentiere reißt. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf im SPD-geführten Umweltministerium“, so der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber.
Der Entwurf sieht vor, dass Wölfe künftig auch abgeschossen werden können, wenn sie ernste Schäden für Nutztierhalter verursachen. Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein, um eine Abschussgenehmigung zu erhalten.
„Wenn Schutzmaßnahmen gegen problematische Wölfe versagen, muss der Wolf zum Abschuss freigegeben werden. Die auf mittlerweile über 1.000 Tiere angestiegene Population wird zum Problem zwischen Mensch und Tier. Die Anzahl der Angriffe auf Nutztiere steigt gewaltig und ein Zögern lässt sich den Weidetierhaltern nicht mehr erklären. Der Entwurf muss daher schnellstmöglich ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden“, so Faber abschließend.
Anlässlich der Änderung des Tierschutzgesetzes kritisiert der Altmärker Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Bundesregierung im Umgang mit der Sauenhaltung in Deutschland: „Bei der Ferkelkastration wurde wertvolle Zeit verspielt und die Abwanderung der Erzeugung in die Nachbarländer billigend in Kauf genommen. Daran werden auch die zwei Jahre Übergangsfrist der Bundesregierung wenig ändern. Ich bin gespannt, ob die Bundesregierung zumindest bei Kastenstand und Abferkelbucht mehr Handlungsfähigkeit beweist“.
„Es muss eine verbindliche Mindestgröße für Buchten von Sauen geben. Deutsche Sauenhalter bewegen sich aufgrund des Versagens der Bundesregierung in einem rechtlichen Graubereich“, so Faber weiter.
„Wir Liberale fordern ein 4xD Prinzip! – Geburt, Aufzucht, Mast und Schlachtung der Tiere müssen in Deutschland erfolgen. Dazu haben wir bereits vor Monaten einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, der aufzeigt, wie eine Lösung gelingen kann“, so Faber weiter.
Hintergrund: Seit dem „Magdeburger Urteil“ von 2015 besteht rechtliche Ungewissheit für die Sauenhalter. Verbindliche Abstandsmaße der Buchten existieren nicht. Die Freien Demokraten fordern daher in Ihrem Antrag „Planungssicherheit für Sauenhalter herstellen – Abwanderung ins Ausland verhindern“ (BT-Drs.19/4532) Übergangsfristen für Bestandsstallungen einzuführen, die sich an dänischen und österreichischen Vorgaben orientieren, sowie Planungssicherheit für Tierhaltungsanlagen herzustellen, indem zum Zeitpunkt der Baugenehmigung festgelegte gesetzliche Standards im Bereich Tierschutz, Emission und Lagerräume verbindlich für die Ausschreibungsdauer der Ställe gelten.
Nach der Schließung des Rinder-Schlachthofes im Landkreis Stendal äußert sich der Altmärker Bundestagsabgeordnete der FDP, Dr. Marcus Faber: „Dass landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung ausreichend durch staatliche Behörden kontrolliert werden, konnte durch die kleine Anfrage der FDP im Bundestag deutlich widerlegt werden.“
Im bundesweiten Durchschnitt, werden nur alle 17 Jahre Kontrollen in Betrieben mit Tierhaltung durchgeführt.
„Wenn laut dieser Anfrage Tierbetriebe in Sachsen-Anhalt nur alle 24,4 Jahre überprüft werden, ist das ein Kontrollintervall, der mehr als inakzeptabel ist“, äußert sich der stellv. Vorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
„Wir brauchen hier dringend mehr Kontrollen. Beim Vollzug und der Durchsetzung des Tierschutzrechtes sind unsere staatlichen Behörden gefordert, denn Gesetze sind nur dann gut, wenn sie angewendet werden. Die Länder und zuständigen Veterinärbehörden müssen dafür sorgen, dass solche Fälle von Tierquälerei, aufgedeckt werden. Das ist mit einer Kontrolle alle 24,4 Jahre wohl kaum zu realisieren“, so Faber abschließend.
Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt Frank Sitta, teilt die Kritik der Angler und Fischer an den aktuellen Plänen der Landesregierung.
“Wenn sich Umweltministerin Dalbert bei Natura 2000 mit ihren falschen Vorstellungen von Natur- und Artenschutz durchsetzt, bedroht die schwarz-rot-grüne Landesregierung das Angeln in Sachsen-Anhalt. Ich erwarte vom Ministerpräsidenten, dass er jetzt schnell einschreitet und die Verordnung zurückziehen lässt.
Der von Ideologie geprägte Entwurf Frau Dalberts ist ein Schlag ins Gesicht aller Angler und konterkariert deren bisherigen Einsatz für das Gemeinwohl. Dabei sind es gerade die Angler, die einen enormen Beitrag zu Natur- und Artenschutz leisten. Sie sammeln Müll an den Ufern, kämpfen in vielen Gewässern gegen das Fischsterben und setzen jedes Jahr für tausende Euro Fische in die Gewässer. Sie kümmern sich täglich aktiv um den Umwelt- und Artenschutz und haben ihre Sachkenntnis staatlich nachgewiesen.
Der Umstand, dass die Umweltministerin die Angler wie Aussätzige behandelt und Ihnen den Zugang zu den Gewässern verwehren will, ist nicht hinnehmbar. Statt gegen die Angler und Fischer zu arbeiten, muss die Landesregierung auf deren Sachkenntnis und Kooperation bauen und Natura 2000 gemeinsam mit ihnen umsetzen.”
Das EuGH hat entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) sind und grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen. Die innovative Technologie CRISPR wird damit als Gentechnik eingeordnet.
Nun spricht grundsätzlich nichts dagegen Risiken zu kontrollieren. Wissenschaftseinrichtungen, wie etwa die Leopoldina empfehlen aber schon seit längerem, dabei das Ergebnis und nicht das Verfahren in den Focus zu nehmen. Dem ist der EuGH nicht gefolgt.
Dadurch wird nicht nur die Bewältigung landwirtschaftlicher Herausforderungen etwa durch den Klimawandel deutlich schwieriger. Zugleich sorgt das zukünftig bürokratische und teure Verfahren dafür, dass nur noch wenige Unternehmen und Einrichtungen es sich leisten können, dazu zu forschen. Die beste Chance, um einer Monopolisierung des Saatguts entgegenzuwirken, ist vertan.
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