Für eine moderne und leistungsfähige öffentliche Verwaltung in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Die F.D.P. Sachsen-Anhalt hat bereits auf ihrem Landeshauptausschuss in Hecklingen im Jahre 1996 ein zukunftsweisendes Konzept für eine moderne und leistungsfähige öffentliche Verwaltung unseres Landes vorgelegt.

Mit diesem Papier wird das Konzept des Jahres 1996 noch einmal aufgenommen, fortgeschrieben und ergänzt.

Die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und die freie Verfügung über ihr Eigentum entscheiden über den Grad an Freiheit und Verantwortung in Gesellschaft und Staat. Freiheit und Eigentum werden von einem Staat bedroht, der immer mehr Aufgaben übernimmt und immer mehr Bürokratie und Verwaltung schafft. Durch die Anhebung von Steuern und Abgaben und durch das stetige Ansteigen der Verschuldung der öffentlichen Haushalte werden die Bürgerinnen und Bürger immer mehr belastet. Sachsen-Anhalt ist heute schon eines der am stärksten verschuldeten Bundesländer und in der Entwicklung, im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, auf dem letzten Platz.

Wir Liberalen wollen diese Entwicklung stoppen und umkehren, indem wir

  • eine Begrenzung der Landesaufgaben,
  • eine schlanke Staatsverwaltung und
  • ein neues Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung

fordern und dies mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes durchsetzen wollen.

Das Leitbild in seiner jetzigen Form ist auf Grund unzureichender Aussagen abzulehnen. Vor der Gebietsreform ist eine Verwaltungsreform umzusetzen

I. Begrenzung der Landesaufgaben

Der wirkungsvollste Beitrag zur Reduzierung der Bürokratie in Sachsen-Anhalt ist die Begrenzung und Zurückführung der Aufgaben der Landesverwaltung. Deshalb fordert die F.D.P.:

  1.  Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik, um die Aufgaben der Landesverwaltung zurückzuführen, insbesondere durch Abschaffung und Straffung von Vorschriften. Dabei sind die vorhandenen Gesetze wie die Landesbauordnung, das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr, die Umweltgesetze, das Kinderbetreuungsgesetz und die unüberschaubare Anzahl von Erlassen der Schulverwaltung, vor allem auch von Vorgaben für die Aufgabendurchführung, zu entfrachten, damit die Verantwortlichen vor Ort bei der bürgerfreundlichen Anwendung der Gesetze selbst mehr Freiräume für Eigenverantwortung zur Verfügung haben. Die Liberalen bedauern, dass die Landesregierung nicht die Kraft hat, sich einer umfassenden Aufgabenkritik zu stellen und die Effizienz und Bürgernähe der Verwaltung auch durch eine konsequente Abschaffung von Vorschriften anzugehen. Das Leitbild des Innenministeriums vom Dezember 1999 will nur die Strukturen der Behörden verändern, ohne dem Bürger deutlich zu machen, dass Aufgaben auch in die Hände der Bürger zurückgegeben werden müssen und können. Dem sozialdemokratischen “allumfassenden Staat” setzen die Liberalen das Recht des einzelnen entgegen, Aufgaben auch selbst wahrzunehmen.
  2. Neue Gesetze über Subventionen, Förderungen und Leistungen aus dem Landeshaushalt erhalten ein “Verfallsdatum” und werden somit regelmäßig auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Die Überprüfung der Vorschriften der Landesverwaltung muss mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der jeweiligen Aufgabe einhergehen und darf nicht pauschal erfolgen.
  3. Die Nettokreditaufnahme ist durch eine Änderung der Verfassung auf die Finanzierung von Investitionen zu begrenzen. Investitionen sind gerade in Sachsen-Anhalt Vorleistungen für die Zukunft. Deshalb ist es vertretbar, diese nötigenfalls über Kredite zu finanzieren. Alle durch die Landesverfassung bislang erlaubten Kreditfinanzierungen laufender Ausgaben, die zwangsläufig zu einer ausufernden Verwaltungstätigkeit führen, müssen demgegenüber durch eine Verfassungsänderung ausgeschlossen werden. Aktuelle Finanzprobleme dürfen nicht zu Lasten zukünftiger Generationen gelöst werden. Die einschlägigen Vorschriften des Landes sind so zu verändern, dass der Wirtschaftstätigkeit des Landes enge Grenzen gesetzt werden und die Privatisierung vorangetrieben wird. Es darf in Zukunft die Gründung von Landesgesellschaften zur Versorgung von Staatssekretären nicht mehr möglich sein.
  4. Öffentliche Einrichtungen sind zu privatisieren, soweit dargestellt öffentliche Zwecke nicht beeinträchtigt und der Zweck der Einrichtung mindestens ebenso wirtschaftlich wie bei der öffentlichen Wahrnehmung erreicht wird. Die öffentlichen Haushalte können auch dadurch entlastet werden, dass öffentliche Aufgaben, z. B. bei Investitionen im Bildungsbereich, etwa bei Schulen und Hochschulen, auch durch private, öffentlich anerkannte und geförderte Einrichtungen, wahrgenommen werden. Es ist mit dem Bund darauf hinzuwirken, dass notwendige, aber im nächsten Jahrzehnt nicht aus öffentlichen Mitteln finanzierbare Baumaßnahmen, z. B. die A 14 nördlich von Magdeburg, in privater Trägerschaft gebaut und betrieben werden. Wissenschaftliche und gutachterliche Tätigkeiten sind verstärkt zu privatisieren, insbesondere im technischen und medizinischen Bereich, aber auch bei den Vermessungs- und Umweltaufgaben. In die Realisierung nichthoheitlicher staatlicher Aufgaben sind verstärkt Freiberufler einzubeziehen.

II. Schlanke Verwaltung

Der wirkungsvollste Beitrag zur Reduzierung der Bürokratie in Sachsen-Anhalt ist die Zurückführung der öffentlichen Verwaltung auf ein vertretbares Maß und ihre effiziente Gestaltung. Deshalb fordert die F.D.P.:

  1. Eine Verringerung der Zahl der Ministerien auf 7.
  2. Die Begrenzung der Zahl der Landesbediensteten auf höchstens 60.000. Eine Verminderung der Stellenzahl der Landesverwaltung ist dringend notwendig, um die Personalkosten zu bremsen. Zugleich löst die Notwendigkeit der Stellenbegrenzung einen heilsamen Zwang aus, die Verwaltungstätigkeit generell auf verzichtbare Tätigkeiten und damit auf überflüssige Aufgaben zu durchforsten. In den Bereichen von Polizei und Justiz bleibt die F.D.P. allerdings bei ihrer Auffassung, dass ein Stellenabbau im Interesse der öffentlichen Ordnung sowie einer zügigen Rechtswendung nicht in Betracht kommen kann.
  3. Weitgehende Abschaffung der Sonderbehörden des Landes zugunsten einer Aufgabengründung auf der Ebene der Stadt- und Landkreise und der Regierungspräsidien. Die Einführung eines Landesverwaltungsamtes mit zwei Außenstellen lehnen die Liberalen ab, denn dies ist gegenüber den heutigen Regierungspräsidien nur ein Etikettenschwindel.
  4. Weitere Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. In den Gemeinden haben die Bürgerinnen und Bürger die größte Nähe zum Problem und die Verwaltung die größte Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb können auf dieser Ebene in der Regel die besten Problemlösungen gefunden werden. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für öffentliche Belange lässt sich außerdem am wirkungsvollsten vor Ort realisieren. Die F.D.P. begrüßt freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden, lehnt aber kommunale Zwangsgemeinschaften ab. Die Vergrößerung der Verwaltungsgemeinschaften darf aber nicht dazu führen, dass die kommunale Bindung der Bürgerinnen und Bürger an ihre Verwaltungsgemeinschaft verloren geht und Strukturen geschaffen werden, die  gerade für die weniger mobilen Bürger problematisch sind. Gerade im ländlichen Raum  ist auf die Erreichbarkeit der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaften streng zu achten.
  5. Die Identität der Bürger mit ihrer Region ist bei der Bildung von Landkreisen mit zu berücksichtigen. Die Einführung von Mindestgrößen für Kreise mit 150.000 Einwohnern ist der falsche Weg, denn regionale und landschaftliche Besonderheiten werden hierdurch überhaupt nicht berücksichtigt. Bei diesen Überlegungen dürfen nicht noch fachliche Aspekte der Landesentwicklung, der Landesplanung und der Raumordnung betrachtet werden, sondern insbesondere die Historie, die Verkehrsanbindungen und die sozioökonomischen Verflechtungen.

III.  Neues Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung

Die bürokratisch organisierte, überwiegend zentral und hierarchisch gesteuerte öffentliche Verwaltung steht unter einem doppelten Veränderungsdruck. Sie muss auf die externe Kritik an Mängeln hinsichtlich Qualität, Flexibilität und Bürgerfreundlichkeit bei zu hohen Kosten ebenso reagieren wie auf die interne Kritik, sie schaffe zu wenig Anreize für motiviertes, leistungs- und bürgerorientiertes Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Deshalb fordert die F.D.P.:

  1. Die öffentliche Verwaltung bedarf eines neuen Leitbildes, das zur Effizienz und Bürgernähe beiträgt. Sie muss sich als Dienstleistungsunternehmen verstehen, das seine Leistungen am Bedarf der Leistungsempfänger orientiert und eben dafür seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die persönliche Verantwortung motiviert. Neben einem aufbauorientierten Leitbild muss der Dienstleistungscharakter in den Vordergrund gestellt werden. Die Optimierung und Konzentration der Verwaltung durch eine Veränderung des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus ist völlig unzureichend und wird  den künftigen Aufgaben einer modernen Verwaltung längst nicht gerecht.
  2. Die öffentliche Verwaltung bedarf einer neuen unternehmensähnlichen Führungs- und Organisationsstruktur. Der Kern muss die weitgehende Zusammenführung der bisher getrennten Fach- und Ressourcenverantwortung auf dezentraler Ebene sein. Nur durch eine solche Erweiterung ihrer Handlungs- und Entscheidungsspielräume werden die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in die Lage versetzt und motiviert, in flexibler Weise Dienstleistungen zu erbringen.
  3. Die öffentliche Verwaltung bedarf einer neuen inneren Kultur, um ihre Akzeptanz nach innen wie nach außen zu verstärken. Merkmale einer solchen Veränderung gegenüber der bürokratischen Tradition müssen sein:
    – ein neues Führungsverhalten, das auf die Kreativität und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzt und sie durch Leistungsabsprachen auf die Erfüllung der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger orientiert
    – eine neue persönliche Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für empfängerorientierte Dienstleistungen durch die Übertragung ganzheitlicher Aufgaben.
    – eine Öffnung zu Leistungsvergleich und Wettbewerb mit anderen öffentlichen sowie gemeinnützigen und privaten Leistungsanbietern als unverzichtbarer Ansatz für Innovation und nachfrageorientierte Selbstveränderung.
  4. Die öffentliche Verwaltung bedarf der Zusammenarbeit mit aktiven Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann weder alles mit eigenem Personal erledigen noch trifft sie immer den wirklichen Bedarf der Leistungsempfänger. Statt ausufernder öffentlicher Eigenleistungen müssen Leistungen in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Trägern, in öffentlich-privater Zusammenarbeit, durch Private oder durch die Bürgerinnen und Bürger selbst erbracht werden. Der moderne Staat ist auf seine Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Verkehrspolitik des Landes

Beschluss des Landesparteitages

Die F.D.P. Sachsen-Anhalt fordert eine neue Offensive des Landes in der Verkehrspolitik. Zentrales Ziel muss es sein, dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur eindeutig Vorrang zu geben vor konsumtiven Ausgaben mit nur kurzfristiger Wirkung. Sachsen-Anhalt muss seine geographisch zentrale Lage in Deutschland und Europa in einen ökonomisch entscheidenden Standortfaktor umsetzen.

  • der Streichung oder Kürzung von Verkehrsprojekten des Bundes, insbesondere hinsichtlich
    – der Schnellbahntrasse Nürnberg-Erfurt-Halle
    – der Autobahn A 143 (Westumfahrung von Halle)
    – des Ausbaus der Saale (Staustufe bei Klein Rosenburg)
    – der Realisierung einer Vielzahl von Ortsumgehungen
    entschieden entgegenzutreten,
  • wichtige Großprojekte (z.B. Verlängerung der A 14 nach Norden, Großflughafen bei Stendal) mit oberster politischer Priorität zu versehen,
  • die planungstechnischen und finanziellen Voraussetzungen für Ausbau und Verdichtung des Landes- und kommunalen Straßennetzes in Sachsen-Anhalt zu schaffen.

Eine zukunftsweisende Verkehrspolitik muss auch innovative Möglichkeiten der Finanzierung nutzen. Gerade bei Bundesfernstraßen sieht die F.D.P. gute Möglichkeiten, den Straßenbau privat zu finanzieren.

Wir brauchen einen nationalen Solidarfonds

Beschluss des Landesparteitages

Die F.D.P. Sachsen-Anhalt unterstützt gleichermaßen die Neuordnung der Finanzbeziehungen in Deutschland und die Vollendung des Aufbau Ost. Sie fordert deshalb – zeitgleich mit der anstehenden Reform des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2004 – die Schaffung eines “Nationalen Solidarfonds” für Bundesländer, die einen deutlichen wirtschaftlichen Entwicklungsrückstand aufweisen.

Der Fonds

  • zielt darauf ab, den rückständigen Bundesländern trotz schwacher Steuerbasis die Finanzierung von wichtigen öffentlichen Investitionen zu erlauben, die ihre Konkurrenzfähigkeit im Standortwettbewerb um Investitionen und Arbeitsplätze der privaten Wirtschaft sichern;
  • dient zunächst vor allem den ostdeutschen Flächenländern, steht aber grundsätzlich allen Regionen offen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklungsrückstand aufweisen, der historische Gründe hat und sich auf absehbare Zeit nicht von selbst korrigiert;
  • ist allein vom Bund zu finanzieren, und zwar als fiskalischer Ersatz für die Fülle an Ergänzungszuweisungen, die derzeit noch im Rahmen des Länderfinanzausgleichs vom Bund in unsystematischer Weise gewährt und deshalb zu Recht vom Bundesverfassungsgericht kritisiert werden.

Keine weitere Energieverteuerung durch Ökosteuer!

Beschluss des Landesparteitages

Die F.D.P. Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, einer weiteren Verteuerung der Energie durch die Bundesregierung im nächsten Schritt der sog. Ökosteuerreform entschieden entgegenzutreten. Die Ökosteuer ist ein Irrweg: Sie ist eine Gefahr für den Aufbau Ost, sie ist sozial ungerecht, und sie ist als ökologisches Instrument fehlkonstruiert.

Keine Macht den Drogen

Beschluss des Landesparteitages

Eine drogenfreie Gesellschaft wird es nicht geben. Aus diesem Grund muss das Ziel einer liberalen Drogenpolitik sein, den Gebrauch von Drogen überflüssig zu machen.

Die Prävention nimmt daher für die F.D.P. den höchsten Stellenwert in der Drogenpolitik ein.

In allen Schulen müssen von den Schülern freigewählte und entsprechend weitergebildete Drogenberatungslehrer vorhanden sein. Das Thema “Suchtprävention” muss in den Lehrplänen verankert sein.

Drogenberatungsstellen haben sich als wirkungsvolle Anlaufstellen für Drogenabhängige erwiesen. Die F.D.P. setzt sich für die Aufrechterhaltung des bestehenden Angebotes ein. Den Ausbau dieser Beratungsstellen zu sogenannten “Fixerstuben” lehnt die F.D.P. ab, ebenso wie die geforderte Abgabe von Drogen über Apotheken.

Die Freigabe weicher Drogen wie z.B. Haschisch und Marihuana lehnt die F.D.P. ab und fordert die strafrechtliche Verfolgung bei jeder Menge von mitgeführten Drogen. Dealer, die mit Drogen handeln, sind ohne Berücksichtigung der Menge strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Asylbewerber, die während ihres Antragsverfahrens auf Asyl wegen Drogenhandels straffällig werden, haben ihr Prüfungsverfahren verwirkt und sind umgehend abzuschieben.

Der Einsatz von Straßensozialarbeitern in Problemgebieten ist  als wirkungsvolle Vor-Ort-Maßnahme auszubauen.

Bei drogenbedingten Straftaten soll die Verhängung einer Strafe für eine bestimmte Bewährungszeit ausgesetzt werden, in der sich der Drogenabhängige einer erfolgreichen Therapie unterzieht, sofern dies nicht zu unzumutbaren Härten gegenüber dem  Opfer führt. In den letztgenannten Fällen soll ein Täter-Opfer-Ausgleich nach Vorbild des Jugendgerichtsgesetzes angestrebt werden.

Die Drogensucht Schwerstabhängiger ist eine Krankheit im medizinischen Sinne. In durch den behandelnden Arzt zu bestimmenden Einzelfällen sollte innerhalb der auf Entzug ausgerichteten Therapie die Möglichkeit einer kontrollierten Drogenabgabe an den Patienten erlaubt sein. Diese Abgabe harter Drogen darf nur auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Ihre zeitliche Befristung muss Teil eines auf Entzug ausgerichteten Therapieprogramms sein. Unabhängig davon sollte die kontrollierte Abgabe von Einwegspritzen zur Verhinderung anderer Krankheiten ermöglicht werden.