Die Anpassung der EU-Zuckermarktordnung ist ab 2006 erforderlich

Beschluss des Landesparteitages
Die FDP ist für eine marktwirtschaftliche Reform der Zuckermarktordnung mit Augenmaß

Die unternehmerischen Entwicklungen und die Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land erfordern den Vertrauensschutz in die gesetzlichen Regelungen und entsprechende Anpassungszeiten bei der Änderung der EU-Zuckermarktordnung.

Der Rübenanbau ist ein wichtiges Standbein der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt

Die notwendigen Änderungen bei der Zuckermarktordnung müssen behutsam vorgenommen werden, um die Chancen der drei Zuckerfabriken mit den Standorten Nordzucker AG in Kleinwanzleben, Pfeiffer & Langen in Könnern und Südzucker AG in Zeitz auch in Zukunft zu gewährleisten. Der wirtschaftliche Anbau von Zuckerrüben muss in Deutschland auf den dafür geeigneten Standorten auch weiterhin möglich sein.

Anpassung der Entscheidung der EU-Kommission

Die Mitteilung der EU-Kommission vom 14. Juli 2004 ist eine geeignete Diskussionsgrundlage auch für eine Reform der Zuckermarktordnung. Sie bedarf jedoch gewisser Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeiten der „Welthandelsrunde“ der WTO.

Wegen der Besonderheiten des Zuckermarktes ist eine Quotenregelung zu akzeptieren, sie muss jedoch auch einen ausreichenden Wettbewerb ermöglichen.
Rückführung der Exporte

Aus handels- und entwicklungspolitischen Gründen sind die zu Recht kritisierten gestützten Exporte zurückzuführen. Die vorgesehene Öffnung der europäischen Märkte für Zucker anderer Produktionsländer darf jedoch nicht zu Marktstörungen auf dem deutschen Markt führen und sollte das von der WTO vorgegebene Maß für den Abbau des Außenschutzes nicht überschreiten.

Wertschöpfung im ländlichen Raum

Die oben angesprochene marktwirtschaftliche Form der Zuckermarktordnung mit Augenmaß muss die davon abhängigen Arbeitsplätze im ländlichen Raum und die damit verbundene Wertschöpfung ebenso berücksichtigen wie die aktuellen handelspolitischen Notwendigkeiten.

Fazit

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert die FDP-Bundestagsfraktion auf, entsprechende Initiativen im Bundestag zu ergreifen. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat ihren Einfluss geltend zu machen.

Erteilung von Sendelizenzen für bilinguale Rundfunkangebote BBC und RFI

Beschluss des Landesparteitages

Der FDP Landesverband Sachsen-Anhalt wird sich dafür einsetzen, dass der britischen Rundfunkanstalt BBC World Service und der französischen Rundfunkanstalt Radio France International (RFI), spätestens mit der Digitalisierung der Radioprogramme im Jahr 2006, Lizenzen für Hörfunkprogramme erteilt werden. BBC und RFI präsentieren ihre Programminhalte in einem Gemeinschaftsprogramm bilingual, d.h. sowohl in englischer bzw. französischer als auch in deutscher Sprache.

Schuleintrittsqualifikationen

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP fordert die Landesregierung auf, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Schulanfänger ohne sonderpädagogischen Förderbedarf mit einheitlichen, klar definierten Schuleintrittsqualifikationen starten. Diese sind insbesondere:

  • sprachliche Kompetenz (Beherrschung der deutschen Sprache auf einem angemessenem Niveau)
  • motorische Fähigkeiten (Umgang mit Stift, Schere etc.)
  • Abstraktionsfähigkeit (im Rahmen der entwicklungspsychologischen Altersstufe)
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Kenntnis von Farben und Formen
  • Sozialkompetenz (Integrations-, Gruppenarbeitsfähigkeit etc.).

Diese Standards sind transparent zu machen und als notwendige Voraussetzungen für den Schulbeginn anzusehen. Um die Fähigkeiten zu entwickeln sollten für das letzte Kindergartenjahr Rahmenrichtlinien erarbeitet werden die die Vermittlung dieser Fähig-keiten strukturieren. Die Bildungsangebote zur Vermittlung der oben genannten Kompetenzen müssen kostenfrei sein.

Daraus resultiert keine Betreuungspflicht.

Zur Erreichung des geforderten Kompetenzniveaus schlagen wir folgenden Weg vor:

Eineinhalb Jahre vor der Einschulung findet für die Kinder und ihre jeweiligen Erzie-hungsberechtigten ein Informationsgespräch statt, in welchem über die geforderten Standards eingehend informiert wird und eventuell auftretende Entwicklungsdefizite festgestellt werden können. Damit ist eine gezielte Vorbereitung auf den Schuleingangstest gewährleistet.