2. April 2005 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Die FDP will lebhaften, aber fairen Wettbewerb zwischen den Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft. Wettbewerb kommt allen Schulen, auch den staatlichen Schulen, zugute.
Das Bildungswesen ist der einzige bedeutende Bereich, wo noch heute im Widerspruch zur Verfassungsrechtslage ein faktisches Monopol des Staates besteht. Die schlechten Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudien (PISA) sind deshalb auch nicht überraschend. Anders als in den meisten europäischen Ländern beträgt der Anteil freier Schulen in Sachsen-Anhalt nur knapp 3% (Deutschland 6%, Europa ca. 20%). Hauptgrund dafür sind die Benachteiligungen, die den freien Schulen in vielfacher Weise auferlegt werden, und die einen echten Wettbewerb zwischen den Schulformen bisher kaum möglich gemacht haben. Wesentlich dafür ist in Sachsen-Anhalt die unbefriedigende Finanzhilfesituation.
Die FDP strebt für die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft die Einhaltung folgender Grundsätze an:
- Die Schulen in freier Trägerschaft sollen gesetzlich geregelte Schülerkopfbeträge ohne Einschränkungen für jeden Schüler, der die Schule besucht, erhalten.
- Bei der Bemessung der Schülerkopfbeträge ist zur Wahrung der Chancengerechtigkeit im Wettbewerb staatlicher und freier Schulen von den durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Schüler im staatlichen Schulwesen auszugehen. Die Kostenermittlung muss alle Aufwendungen des Landes und der Kommunen bzw. der Landkreise, einschließlich Beihilfen, Pensionsverpflichtungen und Investitionen umfassen. Die Kostenuntersuchung soll von einem unabhängigen Gutachter einmal in der Legislaturperiode entsprechend § 18 g Schulgesetz vorgenommen werden (z.B. durch das Steinbeis Transferzentrum).
- Die FDP will die Kopfbeträge schrittweise an den Aufwand für vergleichbare Schüler in staatlichen Schulen heranführen.
- Diese Zuschüsse sollen – wie es die insoweit ausgezeichnete sachsen-anhaltinische Verfassung in Art. 29 fordert – alle Schulen in freier Trägerschaft erhalten und nicht nur – wie bisher – ein begrenzter Kreis privilegierter Schulen.
- Neu gegründete Schulen in freier Trägerschaft sollen Zuschüsse vom genehmigten Schulbeginn an erhalten, mindestens aber einen Ausgleichsanspruch nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist seit Beginn des Schulbetriebs, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat und schon in einigen Bundesländern verwirklicht ist.
2. April 2005 | Beschlüsse, Bürgerrechte, Innen und Recht
Beschluss des Landesparteitages
Die Liberalen bedauern, dass in Deutschland eine einvernehmliche und schleichende Aushöhlung und Überlagerung von Freiheitsrechten durch Sicherheitserwägungen stattfindet. In der öffentlichen Diskussion werden nur noch die Bedrohungen diskutiert. Die Freiheit, das Fundament einer liberalen Gesellschaft, spielt nur noch eine Nebenrolle.
Auffällig ist die Diskrepanz zwischen objektiver Bedrohungslage und dem Gefühl der Unsicherheit in der Bevölkerung. Obwohl die Kriminalität in Deutschland nach offiziellen Daten sinkt, nimmt das subjektive Unsicherheitsgefühl der Menschen zu. Eine Ursache dieser falschen Wahrnehmung der Realität liegt in der zunehmenden Medienberichterstattung über Kriminalität, Terrorismus und andere Bedrohungen. Es entsteht ein Handlungsdruck auf die Politiker, sich dieser Themen anzunehmen. Liberale Politik darf sich dieser Logik nicht unterwerfen.
Liberale Politik muss den Bürger und seine Ängste ernst nehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dem Bürger nach dem Munde zu reden, sondern gerade die Diskrepanz zwischen objektiver und empfundener Bedrohung zu thematisieren. Liberale Politik muss die Sicherheit der Bürger objektiv verbessern, indem sie Strategien entwickelt, die Ursachen realer Bedrohungen langfristig zu bekämpfen. Liberale Politik bedeutet auch, zu seinen Prinzipien zu stehen und sich nicht mit Verfahrensgarantien, Einzelfallprüfungen und Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit abspeisen zu lassen. Sie halten die Erosion der Freiheit nicht auf. Ist der Damm erst einmal gebrochen und sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, fallen auch diese Schranken schnell.
Langfristig muss es Ziel liberaler Politik sein, dass in der öffentlichen Diskussion Freiheit und Sicherheit wieder als sich bedingende Variablen verstanden werden. Dies gilt für den Bereich der Inneren Sicherheit ebenso wie für die Wirtschafts- und Sozialpolitik. Freiheit bedeutet nicht die „freiwillige“ Unterwerfung unter einen Staat, der dem Bürger nicht mehr vertraut. Wer so argumentiert und Sicherheit gegen Freiheit ausspielt, hat kein liberales Staatsverständnis.
Liberale Politik muss daher immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass es in einem freiheitlichen Staat keine totale Sicherheit gibt, ohne Freiheit und Sicherheit gleichermaßen zu verlieren.
Polizei und Kriminalitätsbekämpfung
Auch in Sachsen-Anhalt wurden im Zuge der Novellierung des SOG Freiheitsrechte massiv eingeschränkt. Ziel einzelner Maßnahmen dieses Polizeigesetzes war es nicht mehr den Bürger vor konkreten Gefahren zu schützen, sondern das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen. Wieder wurden nur die Symptome bekämpft und nicht die Ursachen.
Unabhängig von einer ständigen Evaluierung aller hoheitlich polizeilichen Maßnahmen müssen Folgende abgeschafft werden da sie einen übermäßigen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen darstellen:
- Verdachts- und Ereignisunabhängige Kontrollen;
- Überwachung von Berufsgeheimnisträgern, die mit Verdächtigen in Kontakt kommen;
- Videoüberwachung öffentlicher Plätze;
- Einführung langfristiger Aufenthaltsverbote und die Einführung des Verbringungsgewahrsams;
- Screening von Kfz-Kennzeichen;
- Verlängerung des Polizeigewahrsams
- Absenkung der Eingriffsschwellen für präventive Überwachungsmaßnahmen von einer konkreten Gefahr zur allgemeinen Verhütung von Straftaten;
- Einschränkung des Versammlungsrechts an bestimmten Orten
- Präventive Telefonüberwachung.
Entscheidend ist für die Liberalen der Aufbau einer effizienten, bürgernahen und gut ausgerüsteten Polizei. Es müssen zunächst durch eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung bestehende Vollzugsdefizite beseitigt werden, bevor über neue technische Maßnahmen nachgedacht wird.
Die Polizei muss daher von allen Aufgaben durch Privatisierung entlastet werden, die nicht zu ihrem Kernbereich gehören. Zu diesen Aufgaben gehört etwa das Bereithalten eines Fuhrparks, die Verwaltung von Liegenschaften oder der Objektschutz für private Firmen. Entscheidend ist die Präsenz der Polizei vor Ort. Die Liberalen setzen sich daher für dezentrale Polizeiorganisation ein, damit die Polizei für den Bürger ein vertrauter Ansprechpartner bleibt. Die Liberalen lehnen die Einbeziehung Privater, etwa im Rahmen eines „Freiwilligen Polizeidienstes“ ab.
Der Königsweg der Kriminalitätsbekämpfung bleibt daher die Prävention. Die beste Prävention ist eine Politik, die den Menschen Lebenschancen eröffnet.
Terrorismus und Organisierte Kriminalität
Die zunehmende Einschränkung der Freiheitsrechte wird unzutreffender Weise häufig mit der Organisierten Kriminalität und dem internationalen Terrorismus begründet. In den meisten Fällen handelt es sich bei den eingeführten Maßnahmen jedoch um blinden Aktionismus, der lediglich einen Schein der Sicherheit vermittelt, ohne die eigentlichen Ursachen der Gefahren zu bekämpfen. An der Diskussion müssen sich auch die Länder aktiv beteiligen.
Die Liberalen fordern daher:
- Der ausufernden Telefonüberwachung muss Einhalt geboten, und diese einer effektiven Kontrolle unterworfen werden.
- Der „große Lauschangriff“ wird abgeschafft;
- Die Bundeswehr darf nicht zur Terrorismusbekämpfung oder zum Schutz ziviler Objekte im Inland eingesetzt werden; es darf keine Nationalgarde eingerichtet werden.
- Das Luftsicherheitsgesetz abzuschaffen.
- Die Rasterfahndung ist durch die G-10-Kommission des Landtages zu kontrollieren und auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Die Maßnahmen, die durch die Sicherheitspakete I und II eingeführt wurden, haben in der Praxis keine Erfolge gebracht. Die Liberalen fordern daher, sie wieder abzuschaffen bzw. nicht zu verlängern. Dies betrifft besonders die Regelanfrage für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Berufen und die Möglichkeit, biometrische Daten in den Ausweis aufzunehmen.
- Die Liberalen fordern eine grundsätzliche Befristung von Gesetzen und kontinuierliche Evaluation.
- Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, dürfen nur ausgewiesen werden, wenn sie wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt worden sind.
- Im Anschluss an die Paragraphen 110 ff STPO zur Regelung zum verdeckten Ermittler ist der Einsatz von V-Leuten zu regeln.
Die Liberalen unterstützen:
- Eine Verbesserung des Zeugenschutzes;
- Eine befristete Wiedereinführung der so genannten Kronzeugenregelung, um zu erproben, inwieweit durch Strafmilderungen und Strafverzicht Erfolge erzielt werden können;
- Eine verbesserte internationale Zusammenarbeit zwischen demokratischen Staaten in Strafsachen.
Eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus kann nur dann stattfinden, wenn nicht nur die Symptome sondern auch die Ursachen des Terrorismus bekämpft werden. Ziel muss es sein, dem Extremismus durch liberale Außen- und Entwicklungspolitik den Nährboden zu entziehen. Die Vermittlung von Werten wie Demokratie und Menschenrechte stehen für die Liberalen im Vordergrund.
Datenschutz
Ziel des Datenschutzes ist die Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dies bedeutet, selbst zu entscheiden, wie und inwieweit der Einzelne sich selbst und seine Angelegenheiten anderen gegenüber offenbart. In einer immer ausdifferenzierteren Gesellschaft gehört hierzu auch das Recht, verschiedene und voneinander unabhängige Rollen einzunehmen und persönliche Veränderungen und Brüche im Leben zu vollziehen. Hat er dieses Recht nicht, gerät er unter einen Konformitätsdruck, da er immer damit rechnen muss, dass andere alles registrieren, was er tut. Das Ergebnis ist schließlich eine Selbstbeschränkung der eigenen Freiheit.
Dies wird umso wichtiger als sich durch die technologischen Fortschritt andere – sowohl staatliche Stellen wie Private – ein immer umfassenderes Bild über das einzelne Individuum sowohl in zeitlicher, wie sachlicher Hinsicht machen können. Dieses Bild kann falsch oder richtig sein, aktuell oder überholt, Dritte werden es als objektiv wahr akzeptieren. Jeder Bürger muss daher Kontrolle über die Daten haben, die über ihn gespeichert werden, damit er gegebenenfalls, ihre Berichtigung fordern kann.
Der Einzelne darf weder in der Behandlung durch den Staat noch durch Private zu einem bloßen Objekt werden, das durch seine Daten beschrieben und kategorisiert werden kann, sondern muss als Individuum wahrgenommen werden.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat in der öffentlichen Diskussion nur einen geringen Stellenwert. Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung werden aus Bequemlichkeit häufig in Kauf genommen oder gar nicht als Problem wahrgenommen. Es wird daher leider nicht mehr nach der Rechtfertigung eines Eingriffes gefragt, sondern die Beweislast umgekehrt: “Haben sie denn etwas zu verbergen?“
Durch die Vernetzung verschiedener Datenbestände lässt sich häufig nicht mehr nachvollziehen, woher die Daten stammen und ob sie richtig sind. So kann es vorkommen, dass Unbeteiligte aufgrund einer falschen Eintragung in einem anderen Bundesland ins Blickfeld einer Behörde ihres Heimatbundeslandes gelangen.
Das bisherige Datenschutzrecht ist über viele Einzelgesetze zersplittert, unübersichtlich und für die Normadressaten unverständlich. Viele Normkonflikte werden nicht vom Gesetzgeber gelöst, sondern durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie „berechtigtes Interesse“ der Rechtsanwendung überlassen. All dies mindert die Akzeptanz und Effektivität des Datenschutzes.
Das bisherige Datenschutzkonzept stößt an seine Grenzen: Heute hinterlässt jedes Handeln eine Datenspur, dies führt dazu, dass nicht mehr jede Datenerhebung einem Einwilligungsvorbehalt unterstellt werden kann. Ferner kann der nationale Gesetzgeber Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug nicht mehr regeln.
Die Liberalen fordern daher:
- Sensibilisierung der Bevölkerung durch Anstoßen einer breiten öffentlichen Diskussion über den Datenschutz. Dies ist notwendig, da Kernpunkt jedes wirksamen Datenschutzes der Selbstdatenschutz des Einzelnen sein muss, z.B. durch kryptographische Programme oder einen bewussten Umgang mit den eigenen Daten im Internet;
- Einbeziehung des Datenschutzes bei der Modernisierung der Verwaltung. Die Effektivität der Verwaltung darf nicht zulasten des Datenschutzes gehen. Jeder Beamte darf nur im Rahmen des konkreten Zweckes Zugriff auf die dafür notwendigen Daten haben, nicht automatisch auf alle Daten, die im Rahmen seiner Zuständigkeit liegen. Die Amtshilfe zwischen Behörden im konkreten Fall muss Vorrang vor der Einrichtung vernetzter Datenbanken haben;
- Die Liberalen fordern die Beibehaltung eines umfassenden Auskunftsanspruches und die Stärkung der Betroffenenrechte, insbesondere durch eine erhöhte Transparenz der Datenverarbeitung.
- Im Falle der Unrichtigkeit der Daten oder Unrechtmäßigkeit ihrer Erhebung muss dem Bürger weiterhin ein umfassender Folgenbeseitigungsanspruch sowie in besonders schwerwiegenden Fällen einen Schadenersatzanspruch zustehen. Geheimhaltungsinteressen dürfen diesen Auskunftsanspruch nur solange wie für die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr notwendig hemmen;
- Die Liberalen setzen sich für eine Neuregelung des Datenschutzrechtes unter Einbeziehung neuer Ansätze ein:
- Förderung der datenschutzfreundlichen Technikgestaltung zur präventiven Steuerung und zur Vermeidung personenbezogener Datenverarbeitung schon auf der Entwurfs- und Gestaltungsebene. Dazu gehört die Förderung und Implementierung von Pseudonymisierungskonzepten. Dies ermöglicht sowohl besseren Schutz des Einzelnen durch Selbstdatenschutz als auch bessere Kontrolle der Datenverarbeitung selbst;
- Verbot des Handels mit Adressen ohne Einwilligung des Betroffenen;
- Konkretisierung der Voraussetzungen der Videoüberwachung durch Private;
- Aufbau von Vertrauen in die Datenverarbeitung durch Datenschutzaudit, Zertifizierung und Selbstverpflichtung der Wirtschaft;
- Konkretisierung der Anforderungen an interne und externe Datenschutzbeauftragte und eine damit verbundene Stärkung ihrer Befugnisse zur Entlastung der Aufsichtsbehörden;
- Regelungen über den Datenschutz im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer;
- Normenklarheit durch Vereinheitlichung des Datenschutzes in einem Gesetz;
- Stärkung der Selbstbestimmung von Bürgern durch Einwilligung in die Datenverarbeitung und die Reduzierung gesetzlicher Erlaubnistatbestände, insbesondere für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung.
- Die Liberalen setzen sich ferner dafür ein, dass die genetische Prädisposition als sensitives Datum behandelt wird und daher nicht erhoben und gespeichert werden darf, denn die Kategorisierung eines Menschen muss von Kriterien abhängen, auf die er Einfluss hat, soll er seines Glückes Schmied bleiben;
- Die Liberalen fordern als rechtspolitisches Signal die ausdrückliche Aufnahme des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung ins Grundgesetz.
Die Befugnisse des Staates zur Erhebung personenbezogener Daten sind immer weiter ausgeweitet worden, zuletzt unter dem Etikett der „Terrorismusbekämpfung
Diese bergen jedoch Gefahren:
- Unbeteiligte sind in großer Zahl betroffen;
- einmal eingeführt, können Datenbanken, Datenbestände und technische Vorrichtungen leicht und ohne große Kosten zu anderen Zwecken missbraucht werden;
- Gefahren liegen hier z.B. in der Verwendung biometrischer Daten in Ausweisen, des IMSI-Catchers, der Videoüberwachung, genetischer Datenbanken, dem Aufbau vernetzter Datenbanken der Polizei oder dem neuen LKW-Maut-System.
Ein System wie das von Toll Collect betriebene erlaubt es den Standort, jedes LKWs festzustellen, indem er mittels eines Satelliten geortet wird. Potentiell ist dieses System auf alle Kraftfahrzeuge erweiterbar. Dies würde die detaillierte Erstellung von Bewegungsprofilen erlauben. Aus Sicht der Liberalen ist das Konzept von Toll Collect daher nicht weiterzuverfolgen, sondern Varianten zu suchen, die weniger Gefahren für die Freiheit der Bürger in sich tragen.
Strafrecht
Im Zentrum des Strafrechts steht der Täter, denn Ziel des Strafrechts ist nicht die Vergeltung, sondern die Verhinderung neuer Straftaten durch den Täter. Den Opfern von Straftaten wird die Stellung als Zeuge im Strafprozess aber nicht gerecht. Neben der Verbesserung der psychologischen Beratung und sozialen Unterstützung fordern die Liberalen auch, die Stellung der Opfer im Strafprozess zu verbessern. Dazu gehören sowohl die Erweiterung der Nebenklagemöglichkeiten als auch Erleichterungen beim sogenannten Adhäsionsverfahren, also der Möglichkeit, Straftatopfern bereits im Strafprozess Schadensersatz und Schmerzensgeld zuzuerkennen.
Eine Senkung der Strafmündigkeit lehnen die Liberalen nicht grundsätzlich ab. Die geistige Entwicklung verläuft bei Jugendlichen sehr unterschiedlich. Daher ist eine starre Grenze für den Beginn der Strafmündigkeit nicht sachgerecht. Genauso wie bei Heranwachsenden im Alter von 18-21 Jahren je nach geistiger Entwicklung entweder Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, muss sich auch der Beginn der Strafmündigkeit an der Entwicklung von Jugendlichen orientieren. Deshalb fordern die Liberalen bei 12- und 13-jährigen Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn die nötige Verantwortungsreife vorliegt. Die Liberalen lehnen die Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht, sowie die generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden, ab.
Die DNA-Analyse hat sich mittlerweile als ein erfolgreiches Instrument zur Strafverfolgung erwiesen. Die Feststellung, Speicherung und künftige Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greift allerdings in das vom Grundrecht verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, ein Grundrecht, dass nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden darf.
Eine Anordnung der DNA-Analyse und Speicherung der Daten als allgemeines Instrument bei jeglichen Verdacht einer Straftat oder gar bei strafunmündigen Kindern darf es deshalb für Liberale nicht geben. Die DNA-Analyse muss beschränkt bleiben auf Straftaten von erheblicher Bedeutung. Sie kann im Vorfeld durch richterliche Entscheidung angeordnet werden, wenn Prognosen Straftaten erheblicher Bedeutung für die Zukunft nicht ausschließen oder am konkreten Tatort Spuren aufgenommen werden müssen.
Die „vorbehaltene“ Sicherungsverwahrung ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Strenge Maßstäbe an die Begutachtung der Betroffenen sind zu stellen: Es müssen zwei unabhängige Gutachten von Psychologen vorliegen, die den Häftling bereits über einen Zeitraum zwei Jahre vor der Haftentlassung begutachtet haben.
Für jeden Sicherheitsverwahrten muss – entgegen der bisherigen Praxis – ein Therapieplatz zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ist auf Fälle zu beschränken, in denen Gewalt gegen eine Person verübt wurde oder eine Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder sexuelle Selbstbestimmung vorliegt. Die Erwartung eines schweren wirtschaftlichen Schadens (§ 66 I Nr. 3 StGB) halten die Liberalen für nicht ausreichend, um eine so schwerwiegenden Freiheitseingriff zu rechtfertigen.
2. April 2005 | Beschlüsse, Finanzen, Haushalt, Kommunen, Verwaltung
Beschluss des Landesparteitages
Vorbemerkung:
Dem Bund und den Ländern müssen auch ohne Änderung der gegenwärtigen Kompetenzordnung des Grundgesetzes weitergehende Handlungs- und Gestaltungsoptionen im Personalbereich eröffnet werden. Ziel ist es, die Beschäftigungsbedingungen im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts möglichst einheitlich in der Bundesrepublik weiter zu entwickeln, da sonst Versetzungen zwischen den Ländern bzw. dem Bund schwierig sein werden.
Das öffentliche Dienstrecht des Bundes und Länder war als Teil der konkurrierenden Gesetzgebung bzw. der Rahmengesetzgebung (Art. 74 a und Art 75 GG) auch Gegenstand der Verhandlungen der Föderalismuskommission des Bundes und der Länder.
In der gescheiterten Föderalismuskommission haben sich der Bund und die Länder auf eine Neuverteilung der Kompetenzen beim Beamtenrecht geeinigt. Hiernach würden die Ländern eine weitgehende Autonomie erhalten, um das Recht ihrer Beamten selbst zu gestalten, was von der FDP begrüßt wird.
Besoldung und Versorgung können von Land zu Land verschieden sein, dies dient der Anpassung an die jeweilige ökonomische Situation in den Ländern. Statusfragen sollten allerdings vom Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates geregelt werden.
Kernpunkte der Reformvorschläge „Neue Wege im öffentlichen Dienst“
Die angestrebte Reform des Dienstrechts setzt auf die Einführung eines neuen leistungsbezogenen Laufbahn- und Bezahlungssystems.
Laufbahnreform
Ausgangspunkt für ein leistungsorientiertes Bezahlungssystem ist eine stärker an der wahrgenommenen Funktion ausgerichtete Bezahlung. Ziel ist der Wegfall bzw. die Reduzierung der bisherigen, engen laufbahnrechtlichen Vorgaben (z.B. Laufbahngruppen, Vorbereitungsdienste, Fachrichtungslaufbahnen) und die Einführung eines flexibles, klares Laufbahnrechtes. Lediglich die sog. „Einstiegsebenen“ nach Vor- und Ausbildung oder anderen Arten der beruflichen Qualifikation sollen weiterhin bundeseinheitlich geregelt werden.
Das Laufbahnrecht soll in Zukunft einen flexibleren Personaleinsatz ermöglichen. Der Personalaustausch soll gefördert und die Personalsteuerung verbessert werden.
Leistungsbezogenes Bezahlungssystem
Das neue Bezahlungssystem orientiert sich maßgeblich an der individuellen Leistung und der wahrgenommenen Funktion. Das bisherige System von Einkommensverbesserungen durch die Dienstaltersstufen und Familienstand ist durch ein leistungs- und funktionsbezogenes System ersetzt worden. Der berufliche Werdegang vollzieht sich in Funktionen und ihnen zugeordneter Bezahlung. Die Funktionen sind nach Anforderungen, Aufgabenzuschnitt, Verantwortung und Qualifikation durch den Dienstherrn deutlich voneinander abzugrenzen und zu bewerten. Eine Beförderung setzt in der Regel die Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder eine gesteigerte berufliche Verantwortung voraus.
Das allgemeine Bezahlungssystem kann für jede Bezahlungsebene innerhalb einer Bandbreite von 5 v.H. nach oben und 5 v.H. nach unten durch Bund, Länder und Gemeinden jeweils für ihren Bereich festgelegt werden kann. Hierdurch soll den unterschiedlichen arbeitsmarktbezogenen und regionalen Differenzierungen Rechnung getragen werden. Damit kann das Besoldungsniveau in den einzelnen Besoldungsebenen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bis zu 10 v.H. variieren.
Das Einkommen wird künftig aus einem Basisgehalt und einem variablen leistungsbezogenen Anteil (Leistungsstufen) bestehen.
Basisgehalt
Das bisherige Grundgehalt mit Altersaufstieg (sog. Dienstaltersstufen) wird nunmehr ersetzt durch ein Basisgehalt (Eingangsstufe und drei Erfahrungsstufen). Langfristig soll das Basisgehalt 90 v.H. des Endgrundgehaltes der jeweiligen Funktion entsprechen. Die sog. Erfahrungsstufen werden nur bei Normalleistung in bundeseinheitlich festzulegenden Zeiträumen nach 5, 10 bzw. 20 Dienstjahren gewährt.
Die Eingangsstufen der Basisgehaltstabelle umfassen 15 (Funktions-)Ebenen ohne Leitungsbereich. Die Endstufe der neuen Basisgehaltstabelle entspricht 96 v.H. des heutigen Endgrundgehaltes.
Leistungsstufen
Insgesamt fünf Leistungsstufen ergänzen als variabler Bestandteil das Basisgehalt der Gesamtbesoldung. Die Vergabe der Leistungsstufen erfolgt zeitlich befristet auf der Grundlage von Leistungsbewertungen. Bei Schlechtleistung entfällt die Gewährung einer Leistungsstufe bzw. eine gewährte Leistungsstufe wird abgeschmolzen.
Der Anteil der Leistungsstufen an der Gesamtbesoldung soll schrittweise eingeführt werden. Langfristig soll der variable leistungsbezogene Anteil maximal 20 v.H. der Gesamtbesoldung betragen (90 v.H. bis 110 v.H.).
Die Einführung beginnt mit einem Bezahlungsrahmen von 96 v.H. bis 104 v.H. und umfasst damit im ersten Schritt 8 v.H. der maximalen Gesamtbesoldung:
4 v.H. des künftigen Gehaltes werden variabilisiert (Verminderung des bisherigen Endgrundgehaltes), das bei durchschnittlicher Leistung gezahlt wird.
4 v.H. des künftigen Gehaltes können bei überdurchschnittlicher Leistung dazu verdient werden.
Das aktuelle Bezügeniveau 2006 ist auf Dauer zu sichern, so dass die Bediensteten die aktuellen Bezüge behalten, was auch zu einer höheren Akzeptanz bei den Beschäftigten beiträgt.
Der Umfang der variablen Leistungsbezahlung wird bei der Versorgung der Bediensteten berücksichtigt.
Leistungsprämien
Neben den Leistungsstufen soll an dem Instrument der Leistungsprämien festgehalten werden, die bereits jetzt Bestandteil des Besoldungsrechtes sind. In einzelnen Ländern wurde bisher kein Leistungsprämiensystem eingeführt, was nachgeholt werden muss.
Leistungsbewertung
Leistungsfeststellung und –bewertung sind die Grundlage der Gewährung der Leistungsstufen.
Das bisherige Beurteilungssystem ist entsprechend durch eine zeitnahe, transparente und nachvollziehbare Leistungsfeststellung/-bewertung spätestens alle zwei Jahre abzulösen.
Das zukünftige Verfahren der Leistungsfeststellung ist mit geringem Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden. Bei Meinungsverschiedenheiten ist ein internes Schlichtungsverfahren unter Beteiligung der Beschäftigten vorgesehen werden. Eine intensive Schulung der Führungskräfte sowie der Beschäftigten ist deshalb zwingend erforderlich.
Kostenneutrale Einführung der Leistungsbezahlung und Systemumstellung
Die Einführung der Leistungsbezahlung darf nicht zu zusätzlichen Belastungen der öffentlichen Haushalte führen. Die Einführung soll daher schrittweise und in finanziellen Teilschritten kostenneutral erfolgen.
Die Finanzierung des für die Leistungsbezahlung erforderlichen Finanzvolumens ist zunächst durch Umschichtung innerhalb des bisherigen Systems aufgebracht werden, d.h. bisherige Bezügebestandteile wie z.B. der sog. Verheiratetenzuschlag werden schrittweise zugunsten der Leistungsbezahlung umgewidmet. Teile der künftigen linearen Einkommenssteigerungen sollen ebenfalls zum Aufbau der Leistungsbezahlung genutzt werden.
Der Systemwechsel soll grundsätzlich für alle Beamtinnen und Beamten vollzogen werden. Das zum Zeitpunkt des Wechsels erreichte Gehaltsniveau bleibt erhalten. Für Beamtinnen und Beamte, die weniger als sieben Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze stehen, ist ein Wahlrecht vorgesehen (Wechsel in das neue bzw. Verbleib im alten System).
Darüber hinaus ist durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass das Budget für die variablen Besoldungsbestandteile auf Dauer zur Verfügung steht und nicht nur Deckung bestehender Haushaltslücken herangezogen werden kann.
Beamtenversorgung
Um den Personaltausch zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft zu fördern, ist es notwendig, die bisher bestehenden Nachteile bei einem Wechsel in ein anderes Altersversorgungssystem zu beseitigen.
Die im Beamtenverhältnis erworbenen Versorgungsansprüche sollen bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ungeschmälert mitgenommen werden können. Statt der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die bis dahin erworbenen Versorgungsansprüche mit Erreichen der für Beamtinnen und Beamte geltenden gesetzlichen Altersgrenze gewährt.
Die Alterssicherungssysteme sollen harmonisiert werden. Entsprechend wird anerkannt, dass Reformen bei der Alterssicherung wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der Beamten zu übertragen ist. Dabei ist eine systemkonforme Übertragung sicherzustellen, um bundeseinheitlich Benachteiligungen jetziger und künftiger Versorgungsempfänger zu vermeiden. Dies setzt den Fortbestand der Bundeskompetenz für Besoldung und Versorgung voraus.
Zur Sicherung der zukünftigen Versorgungskosten ist ab dem Jahr 2005 für jeden neuberufenen Beamten, Richter und Berufssoldaten des Bundes Versorgungsrückstellungen durch ein einzurichtenden Versorgungsfonds gebildet werden. In diesem Zusammenhang steht auch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte auf 40 Stunden. Ein Versorgungsfonds wurde bereits 1996 im Land Rheinland-Pfalz zur nachhaltigen Finanzierung der Beamtenversorgung eingeführt.
Weitere Reformüberlegungen
Die demographische Entwicklung (zunehmende Alterung und starker Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials) und die wachsenden Finanzierungsprobleme der Beamtenversorgung lassen sich auf Dauer nur durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit auffangen. Es sind zeitnah alle Maßnahmen zu prüfen, die eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Beamtinnen und Beamten herbeiführen.
Fort- und Weiterbildung sind Kernpunkte der Erhaltung und Sicherung von Qualifikation und Leistungsfähigkeit. Fort- und Weiterbildung kommt daher eine Schlüsselfunktion zu.
Die bestehenden Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung sind auszubauen.
2. April 2005 | Beschlüsse, Bürgerrechte, Soziales
Beschluss des Landesparteitages
Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG, der Richtlinie 2000/78/EG, der Richtlinie 2002/73/EG und der Richtlinie 2004/113/EG auf das europarechtlich Geforderte beschränkt wird und jede darüber hinausgehende Regelung unterlassen wird, die zu einer weitergehenden Einschränkung der Vertragsfreiheit und zusätzlichen Kosten führt.
- Die FDP bekennt sich zu dem Grundsatz, dass Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz haben dürfen und tritt dafür ein, bestehende Diskriminierungen zu beseitigen.
- Die FDP ist allerdings der Auffassung, dass der bei dem Deutschen Bundestag von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Arbeits- und Vertragsrecht weit über die Vorgaben des Europarechts hinausgeht, dadurch erhebliche zusätzliche bürokratische Belastungen mit sich bringt und nicht geeignet ist, die Freiheit des Einzelnen mit berechtigten Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Er schafft Hemmnisse für die Vertragsfreiheit, die Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bereichen provozieren werden, die den Vertragsparteien zur freien und selbstverantwortlichen Gestaltung überlassen bleiben können. Er bringt damit ein Misstrauen gegenüber den Vertragsparteien zum Ausdruck, das die Lebenserfahrung nicht rechtfertigt und das im ungünstigsten Falle geeignet ist, Ressentiments gegen eine als unangemessen empfundene staatliche Bevormundung zu schüren und eine Integration insbesondere von Menschen mit Behinderungen zu erschweren. Der Gesetzentwurf greift in Bereiche ein, die – mit Rücksicht auf die Freiheit des Einzelnen – bisher einer Korrektur über die allgemeine Moral nicht zugänglich waren. Das in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte Anliegen einer vorurteilsfreien und toleranten Gesellschaft ist uneingeschränkt billigenswert. Nicht aber ist es der Ansatz, die Entscheidung des Einzelnen für diese Werte nicht seiner freien Entschließung zu überlassen, sondern über das Zivilrecht zu erzwingen.
Der Gesetzentwurf lässt damit Zweifel an der Überzeugungskraft aufgeklärten Gedankenguts erkennen, die nicht gerechtfertigt sind.
2. April 2005 | Beschlüsse, Infrastraktur, Wirtschaft
Beschluss des Landesparteitages
Die Fortentwicklung des ländlichen Raums ist eine der größten politischen Herausforderungen der nächsten Jahre, auch angesichts der demographischen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt.
Die FDP Sachsen-Anhalt wird sich dafür einsetzen, dass das ländliche Kulturland durch eine Steigerung der Wertschöpfung erhalten bleibt sowie langfristig gesichert wird, insbesondere durch die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen und durch die Steigerung der Veredelungsketten.
Zur Vorbereitung der Förderperiode 2007 bis 2013 ist in Sachsen-Anhalt, unter aktiver Beteiligung der regionalen Akteure, ein integrativer Ansatz zu verfolgen, um die europäischen Fördermittel noch konkreter als bisher auf die Bedürfnisse der Gesellschaft nicht nur im ländlichen Raum auszurichten. Die FDP Sachsen-Anhalt spricht sich deshalb dafür aus, mit allen gesellschaftlichen Gruppen (z. B. den Industrie- und Handelskammern, den Gewerkschaften, den Bauernverbänden) den europäischen Dialog aufzunehmen, um die nächste Förderperiode möglichst effizient vorzubereiten. Mit dem Ziel, noch mehr Arbeitsplätze in der unserem Bundesland zu schaffen.
Die drei geplanten Europäischen Strukturfonds ( EFRE, ESF und ELDER ) sind im ländlichen Raum zu verzahnen, um dadurch die größtmöglichen Effekte für Sachsen-Anhalt zu erreichen. Die FDP fordert die Landesregierung auf, möglichst umgehend die Diskussion mit den gesellschaftlichen Akteuren zu beginnen, damit die Regionen die Möglichkeit haben, auf Grund ihrer speziellen Bedingungen ihre Vorstellungen in diesem Prozess frühzeitig einzubeziehen. Die FDP erwartet, dass die europäischen Programme auch im ländlichen Raum eng verzahnt werden, nicht zuletzt aus der Verantwortung gegenüber dem europäischen Steuerzahler.
Zur Fortentwicklung des ländlichen Raums gehört auch die Entwicklung eines „sanften“ Tourismus in Sachsen-Anhalt.
Die Mittel der europäischen Gemeinschaft, aber auch des Bundes und des Landes, sind in Zukunft auch für Tourismus und Erholung im endlichen Raum einzusetzen, um ein weiteres Standbein in den ländlichen Regionen unseres Landes zu entwickeln.
Zu einer Fortentwicklung des ländlichen Raums gehört auch das Kulturgut “Wald”
Neben den Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten des Waldes ist auch die Wertschöpfung der Säge-, Papier und Zellstoffindustrie durch den seit kurzem in Betrieb genommenen Standort Arneburg von herausragender Bedeutung. Die FDP fordert die Landesregierung auf, ein forstwirtschaftliches Gesamtkonzept sowohl für den staatlichen als auch für den privaten Wald zu entwickeln. Dies ist auch ein Beitrag, neue Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt zu schaffen und den vielen kleinen Waldbesitzern eine Perspektive zu geben. Dieses Konzept ist mit der Entwicklung der nächsten europäischen Förderperiode zeitlich zu verzahnen, um den europäischen Institutionen auch deutlich zu machen, welche wirtschaftlichen Potenziale in der Waldwirtschaft Sachsen-Anhalts liegen.