Angesichts der aktuellen Situation im Jugendarrest fordern die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt die Landesregierung zum schnellen Handeln auf. Am Beispiel Jugendarrest zeige sich erneut, dass die Landesregierung mit ihrem sogenannten Personalentwicklungskonzept gescheitert sei, sagte der FDP Landesvorsitzende Frank Sitta. „Die Landesregierung von CDU und SPD betreibt nur Personalabbau aber keine Personalentwicklung. Aus Sicht der FDP muss ein Personalentwicklungskonzept von den zu erledigenden Aufgaben abgeleitet werden, statt nur pauschal hier und da Stellen einzusparen“, ergänzte Sitta.
Der Innenpolitische Sprecher der FDP Guido Kosmehl ergänzt: „Die Freien Demokraten halten den Jugendarrest, auch in Form des Warnschussarrestes weiterhin für sinnvoll und notwendig. Nur wenn die Strafe auf dem Fuße folgt und zeitnah vollstreckt werden kann, kann ein auch Umdenken beim den jugendlichen Straftätern erreicht werden. Hierfür muss die Landesregierung aber eine ausreichende Anzahl an Jugendarrestplätzen bereitstellen. Zugleich benötigt der Strafvollzug in Sachsen-Anhalt eine angemessene Anzahl von Bediensteten, um die dauerhafte Überlastung der eingesetzten Bediensteten zu vermeiden und den Vollzug der verhängten Strafen bzw. des Arrestes zu gewährleisten, so Kosmehl weiter.
Der mit dem Segen der Justizministerin seit Jahren fortschreitende Personalabbau bei den Strafvollzugsbediensteten wird mehr und mehr eine Gefährdung für unseren Rechtsstaat, hierfür trägt die Landesregierung und die zuständige Justizministerin Prof. Angela Kolb die politische Verantwortung. Auch die angekündigte zeitweise Abordnung von Personal ist nur eine kurzfristige Entlastung. Es braucht aber eine dauerhafte Lösung, dazu ist ein Kurswechsel in der Personalpolitik notwendig, so Sitta abschließend.
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Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts, dass verschiedene Normen des sachsen-anhaltischen Polizeirechts für verfassungswidrig erklärte hat, erklärt der Innenpolitische Sprecher der FDP Sachsen-Anhalt, Guido Kosmehl: „Innenminister Holger Stahlknecht hat eine weitere Niederlage erlitten.
Der Innenminister, aber auch die Abgeordneten von CDU und SPD sind mit ihrem Gesetz klar über das Ziel hinaus geschossen. Einmal mehr muss ein Gericht die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützen und dem Staat die Grenzen seiner Eingriffe in die Bürgerrechte aufzeigen. Der Innenminister hat die Pflicht die Rechte der Bürger zu schützen und nicht nur die Befugnisse der Polizei zu erweitern.
Mit dem heutigen Urteil sollte der CDU/SPD Koalition endlich klar sein, dass sie sich auf einem Irrweg befindet, weil Sicherheit nicht durch immer neue Befugnisse und Einschränkungen der Bürgerrechte entsteht. Aus Sicht der FDP kann Sicherheit nur gewährleistet werden, wenn die Polizei, neben verfassungsrechtlich zulässigen Befugnissen, eine angemessene Personalstärke hat, um auch durch Präsenz in der Fläche die Kriminalität wirksam bekämpfen zu können. Leider hat Innenminister Stahlknecht auch in dieser Frage bisher versagt“, so Kosmehl abschließend.
Kontakt
Guido Kosmehl, Beisitzer im Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt
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