„Ausgangsbeschränkungen sind während der derzeitigen Pandemie absolut unverhältnismäßig. Mediziner empfehlen sogar weiterhin Bewegung und frische Luft um den Folgeerscheinungen entgegenzuwirken. Man kann nicht alle Menschen ab 22 Uhr einsperren, um einzelne Rechtsverstöße zu verhindern.“ Mit diesen Worten begründet der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Verfassungsklage seiner Fraktion zum Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung.
„Die Landesregierung hat bei der Zustimmung im Bundesrat auf Kosten der Grundrechte der Bürger im Land das Gesetz einfach durchgewinkt. Die Worte des Ministerpräsidenten Haseloff, dass es sich um einen Tiefpunkt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik handelt, hätten ihn eigentlich zu einer Ablehnung führen müssen. Durch eine Trickserei hat man das Gesetz jedoch zum Einspruchsgesetz erklärt.“, empört sich Faber, der auch amtierender Landesvorsitzender seiner Partei ist.
„Das Gesetz sollte in der vorliegenden Form nicht in Kraft treten. Die Grundsätze unserer Verfassung müssen weiter gewahrt bleiben.“, so Faber abschließend.
Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz sollte aus Sicht der Kläger zustimmungspflichtig sein, da es die Länder auch zu finanziellen Leistungen verpflichte. Jedoch hat der Bundesrat das Gesetz behandelt wie ein Einspruchsgesetz.
Kritik an Ministerpräsident Haseloff hat die stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Lydia Hüskens geübt. Statt in der Krisenkommunikation immer wieder die drakonischen Strafandrohungen zu betonen, müsse die Landesregierung endlich ein praktikables Konzept für die spürbare Lockerung der massiven Eingriffe in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger und die bedrohliche Blockade weiter Teile der Volkswirtschaft nach dem 20. April vorlegen. Viele mittelständische Betriebe und zahllose Arbeitsplätze seien bei weiteren Verzögerungen in ihrer Existenz akut bedroht.
Die Landesregierung solle deshalb unverzüglich ein Expertengremium ins Leben rufen, damit die schrittweise Rückkehr in den verschiedenen Bereichen zu normalen Lebensverhältnissen nach dem 20. April – unterstützt von der Expertise ausgewiesener Fachleute – in angemessener Weise in Gang gesetzt werden könne. „Ganz unabhängig davon, was EU und Bund oder die Gemeinschaft der Länder nach Ostern beschließen, benötigt es für alle Bereiche eigene konkrete Umsetzungsschritte des Landes”, so Hüskens. Dies gelte etwa, wenn Geschäfte ab dem 20. April ggf. mit Maßgaben wieder öffnen sollen oder Schulen und Kitas etwa mit begrenzten Kinderzahlen wieder an den Start gehen dürfen. Einrichtungen zu schließen, sei im Vergleich zu dem was jetzt anstehe, leicht gewesen. Den Anspruch an perfektionistische Vorschriften müsse das Land dabei unbedingt vermeiden.
Die aktuelle ad hoc-Stellungnahme der Leopoldina definiere bereits gesundheitsrelevante Maßnahmen, die zu einer schrittweisen Normalisierung des öffentlichen Lebens beitragen können. Die Leopoldina erarbeite gerade eine weitere Stellungnahme mit Empfehlungen für ein nachhaltiges „Wiederhochfahren“ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft. Hüskens verwies auch auf die Maßnahmen in Ländern wie Österreich und Dänemark und zudem auf die Stellungnahme des Ethikrates. Dieser hatte kürzlich die Politik gemahnt, eine Debatte über ein Ende der Einschränkungen nicht zu verweigern und in diesem Zusammenhang vor “obrigkeitsstaatlichem Denken” gewarnt.
„Ministerpräsident Haseloff bleibt angesichts der Ankündigungen von SPD und Grünen, der Ernennung von Rainer Wendt zum Staatssekretär nicht zustimmen zu wollen, nur die Vertrauensfrage“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
Die öffentliche Ankündigung von SPD und Grünen, den für die Zieschang-Nachfolge erforderlichen beamtenrechtlichen Beschlüssen im Kabinett nicht zustimmen zu wollen, bringt die Kenia-Koalition an einen Scheideweg. Der ohnehin kleine Vorrat an Gemeinsamkeiten wird durch die strittige Personalie mehr als aufgebraucht.
Lässt sich Ministerpräsident Haseloff den Weg von SPD und Grünen diktieren, gerät er in Konflikt mit seiner eigenen Fraktion. Macht er es nicht, ist Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine Minderheitsregierung (ohne beschlossenen Haushalt). Sein Führungsanspruch ist in Frage gestellt. Er ist gefordert, eine Entscheidung zu treffen und in der nächsten Landtagssitzung die Vertrauensfrage zu stellen.
„Weiter-So“ markiert Realitätsverlust / Landesregierung muss umdenken
(Magdeburg / Halle). Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der Freien Demokraten zur Landtagswahl 2016, Frank Sitta, wirft der Landesregierung Realitätsverlust vor. Ministerpräsident Haseloff bezichtigt er, mit seiner Art der Politik die Ränder des politischen Spektrums zu stärken und Politikverdrossenheit zu zementieren:
„Wenn Ministerpräsident Haseloff meint, es gebe angesichts zweistelliger Umfragewerte an den politischen Rändern und einer wachsenden Zahl an Bürgern, die überhaupt nicht mehr wählen gehen wollen, keine Wechselstimmung im Land, dann ist das eine gefährliche Fehleinschätzung, die an Realitätsverlust grenzt. Damit treibt Haseloff noch mehr Bürger in die Arme derer, die mit Angstmache und Ressentiments auf Stimmenfang gehen.
Es verwundert nicht, dass angesichts der Lethargie und Ideenlosigkeit der Landesregierung bei zentralen Fragen zur Zukunft unseres Landes Politikverdrossenheit um sich greift. Ein ‚Weiter-So‘ kann deshalb keine Option sein. Es wird Zeit, dass die Landesregierung einsieht, dass massenhafte Schulschließungen, das Kaputtsparen der Polizei und eine gescheiterte Wirtschaftspolitik Konsequenzen haben.“
Hintergrund sind eine eine aktuelle Sonntagsfrage des INSA-Instituts sowie Äußerungen des Ministerpräsidenten, die Große Koalition nach der Landtagswahl fortsetzen zu wollen.
Zur Forderung von Ministerpräsident Reiner Haseloff nach einer jährlichen Obergrenze für Flüchtlinge erklärt der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Frank Sitta:
„Die Forderung des Ministerpräsidenten ist nichts weiter als Wahlkampfgetöse. Auch Herr Haseloff weiß, dass Asyl ein in der Verfassung verankertes Grundrecht ist und nicht begrenzt werden kann. Es ist schockierend, dass der Ministerpräsident mit den populistischen Botschaften auf Stimmenfang geht. Er sollte sich vielmehr dafür einsetzen, dass seitens der EU die Voraussetzungen für den vorübergehenden humanitären Schutz geschaffen werden. Dafür ist es notwendig, dass der Europäische Rat „das Bestehen eines Massenzustroms“ feststellt. Damit könnte kurzfristig der Antragsstau aufgelöst und Integration erleichtert werden.
Unsere ethische Pflicht ist es, Menschen in Not mit Solidarität zu begegnen. Daraus lässt sich allerdings keine dauerhafte Bleibeperspektive ableiten. Für viele der Menschen, die aktuell zu uns kommen, ist das Asylrecht im Grundgesetz zudem das falsche Instrument, denn es bezieht sich auf individuell politisch Verfolgte.
Mit dem vorübergehenden humanitären Schutz wird nicht Asyl, sondern eine befristete Aufenthaltserlaubnis gewährt, die an die Dauer der Bedrohung gebunden ist. In der Folge erhalten Kriegsflüchtlinge unbürokratisch einen befristeten Aufenthaltstitel. Zudem können erste Integrationsmaßnahmen greifen.
Ministerpräsident Haseloff sollte seine Kräfte zudem dafür einsetzen, dass das geplante Zuwanderungsgesetz nicht auf die lange Bank geschoben wird. Wir brauchen ein Einwanderungsgesetz, das orientiert an unseren Interessen Kriterien benennt, wen wir einladen wollen, seine Zukunft dauerhaft mit uns zu gestalten. Außerdem kann es als Anreiz dienen, aus dem reinen Schutzgedanken eine individuelle Zukunftschance erwachsen zu lassen.“
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
The technical storage or access is strictly necessary for the legitimate purpose of enabling the use of a specific service explicitly requested by the subscriber or user, or for the sole purpose of carrying out the transmission of a communication over an electronic communications network.
Vorlieben
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistiken
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Marketing
The technical storage or access is required to create user profiles to send advertising, or to track the user on a website or across several websites for similar marketing purposes.