Beinahe nonchalant kippt Katrin Budde im Volksstimme-Interview die Schulentwicklungsplanungsverordnung: “Mein Vorschlag ist, dass wir noch einmal über die ab 2017 geplante Schüler-Mindestzahl in Grundschulen reden.”
“Reden allein genügt nicht, Frau Budde. Sie hatten schon Gelegenheit genug dazu. Sie hätten auch zur Kenntnis nehmen können, was die FDP auf ihrem Parteitag in Peißen schon 2013 forderte. Sie hätten sich mit den beiden Petitionen des Aktionsbündnisses „Grundschulen vor Ort“ auseinandersetzen können. Oder mit dem CDU-Vorschlag, Schulverbünde einzuführen, den jetzt der Fraktionsvorsitzende der CDU im Volksstimme-Interview bekräftigte. Und mit noch weitergehenden kreativen Vorschlägen im Gutachten der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände von Sachsen-Anhalt. Denn jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Unnötige Schulschließungen in Sachsen-Anhalt gefährden die Bildungslandschaft vor Ort und damit die Zukunft im ländlichen Raum”, so Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende.
Andernorts reagiere man mit einem Schulschließungsmoratorium und der Einführung jahrgangsübergreifenden Unterrichts in den Klassen 1/2 und 3/4 (Sachsen), verringere, ja halbiere die Mindestschülerzahlen (Bayern, NRW), agiere seit Jahren mit Schulverbünden auf die demografische Herausforderung (u.a. Schleswig-Holstein). Nur Sachsen-Anhalt, in dieser Form einmalig in Europa, wolle – allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz – einen wesentlichen Teil der Basisbildungsstruktur in zwei Etappen abwickeln. Schulentwicklungspläne wurden gemacht und (in Form von Zuckerbrot und Peitsche) mit der STARK III-Planung begleitet. Hier beginne das Chaos in der Bildungsplanung erst richtig. Schon bisher passten STARK III-Planungen (Mindestschülerzahl: 100 plus X) und Schulentwicklungsplanungsverordnung (Mindestschülerzahl: 80 plus X in der 2. Etappe) nicht zusammen – “das ist sogar Herrn Schröder schon aufgefallen”, so Hüskens. Nur ohne politische Folgen. “Jetzt laufen die Anmeldungen, forciert durch das Finanzministerium, für die “2. Etappe” des STARK III-Programms. Gleichzeitig wird die Schulentwicklungsplanung in den Landkreisen durch die Regierungsparteien CDU (Vorschlag für Schulen im Verbund ab 2017) und SPD (Budde-Interview) selbst in Frage gestellt.
Wir als FDP stellen fest: Der Kultusminister des Landes hat für seine Schulentwicklungsplanungsverordnung keinen politischen Rückhalt mehr. Diese Verordnung muss außer Kraft gesetzt werden, Schulschließungsbescheide sind dort, wo dies möglich ist, zurückzunehmen. Das verhindert weitere Rechtsstreitigkeiten. Sachsen-Anhalt braucht dringend ein Schulschließungsmoratorium und eine zukunftsfeste Bildungsplanung, die von einer breiten politischen Mehrheit getragen wird. Die Landtagsfraktionen müssen sich in diesem Politikfeld auf ihre Aufgabe als Kontrolleur der Regierung neu besinnen. Das Parlament darf die Rahmenbedingungen für die Bildungspolitik nicht dem SPD-Finanz- und dem SPD-Bildungsministerium allein überlassen, die bisher auf dem Verordnungswege schalten und walten konnten, wie sie wollten. Zukunftsfähige Politik für Sachsen-Anhalt ist außerdem davon abhängig, dass alle für die Entwicklung des ländlichen Raumes zuständigen Ministerien konstruktiv eingebunden sind. In Sachsen haben Bildungs- und Raumordnungsminister gemeinsam ein Schulschließungsmoratorium verkündet. In Sachsen-Anhalt schweigt Thomas Webel, obwohl der zuständigen Stabsstellenleiter Demografischer Wandel schon 2011 im Volksstimme-Interview als Mittel gegen die demographische Krise u.a. die “Absenkung von Schülerzahl-Standards auf dem Land gegenüber der Stadt, mehr Ganztagsschulen und auch einen jahrgangsübergreifenden Unterricht” ins Spiel gebracht hat (28.10.2011 volksstimme.de).
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Dr. Lydia Hüskens, Stv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt www.lydia-hueskens.de
Beschluss des FDP-Parteitages in Peißen 2013
Der FDP-Landesparteitag hat sich am 14.04.2013 in Peißen für den Erhalt von kleinen Grundschulen stark gemacht. Standorte können gehalten werden, wenn folgende Möglichkeiten genutzt werden:
1. Konzentration der Verwaltung und Schulleitung mehrerer Schulen an einem Standort, etwa durch die Schaffung von Grundschulverbünden mit mehreren Standorten wie in NRW unter schwarz-gelb eingeführt und in Bayern unter CSU und FDP bereits in größerem Maßstab praktiziert.
2. Flexibler und zumutbarer mobiler Einsatz der Lehrer in Abhängigkeit von den territorialen Verhältnissen.
3. In den Grenzbereichen Abschluss von Vereinbarungen mit den Nachbarländern über durchlässige Schullaufbahnen und die Beschulung von Kindern im jeweiligen Nachbarland.
4. Kreisübergreifende Kooperation zwischen den Schulen
5. Klassenübergreifender Unterricht und klassenspezifische Kooperation zwischen den Schulen.
6. Aufhebung der Schuleinzugsgebiete.
7. Vermehrte Kooperationen der Schulen mit den Vereinen, Verbänden und öffentlichen Institutionen des Ortes und der Region.
Die FDP lehnt es ab, die Kommunen über Programme wie Stark III zu bevormunden und über die Finanzierung von Schulsanierungen Schulstrukturen im Land zu schaffen, die in ihrer Konsequenz eine Verödung zahlreicher kleiner Orte zur Folge haben werden.
Gerade in den Sommermonaten wird der Sanierungsstau auf deutschen Straßen ganz handfest spürbar. Der Betonkrebs wütet – auch auf den Autobahnen in Sachsen-Anhalt. Dem Sanierungsstau will die Koalition aus SPD und CDU nun mit der Einführung einer allgemeinen Maut abhelfen. “So wichtig die Sanierung der Straßeninfrastruktur unseres Landes ist, seien es Autobahnen, Brücken oder viele Landesstraßen, so unwahr ist es, dass dafür höhere Abgaben auf die Mobilität erforderlich sind”, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
Dies zeigt sich schon dadurch, dass die Ausgaben des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur trotz LKW-Maut nach dem Regierungswechsel wieder auf den Stand vor der Einführung der Maut gefallen sind, d.h. CDU und SPD senken den Ansatz ?Maut plus Haushaltsmittel 2014 ff.’ auf einen Ansatz ab, der vor Einführung durch den Haushalt alleine getragen wurde. Die Abgabe-Milliarden werden für andere Baustellen im Bundeshaushalt benötigt und dort eingesetzt, um z.B. soziale Wohltaten zu finanzieren, die sich langfristig als schwere Hypothek für die kommenden Generationen erweisen werden.
Dies zeigt zusammen mit dem eklatanten Missverhältnis zwischen den Einnahmen aus dem Verkehr von über 50 Mrd. und den Ausgaben von unter 5 Mrd. ab 2014, dass es bei der Debatte um die PKW-Maut nicht um eine angemessene Beteiligung der Verkehrsteilnehmer an den Sanierungskosten geht. Es geht der Bundesregierung nur um eine Verbesserung auf der Einnahmeseite des Haushalts. Das ist, wenn man sich das “Nein” der Bundeskanzlerin im Wahlkampf zu etwaigen Mautplänen erinnert, nur mit dem Wort “Abzocke” zu beschreiben.
Es steht zu befürchten, dass durch die Entkopplung von der Kfz-Steuer einerseits, die für Inländer gesenkt werden soll, und der Maut andererseits durch zwei Gesetze zukünftige Anhebungen bei der Maut nicht mehr durch Absenkungen bei der Kfz-Steuer abgefedert werden sollen. Für die deutschen Steuerzahler besonders brisant ist die Frage, was denn passiert, wenn die Absenkung bei der KFZ-Steuer vom Europäischen Gerichtshof kassiert wird, weil sie diskriminierend ist, so wie schon der erste Versuch zur LKW-Maut. “Dann bleibt eine PKW-Maut für alle, die faktisch eine Steuererhöhung ist”, so Hüskens. “Alle zusätzlichen Belastungen der Mobilität schaden aber Bundesländern, deren Bürger hohe Mobilität aufbringen (müssen), etwa um zur Arbeit zu kommen.” Also besonders auch Sachsen-Anhalt. Deshalb müssen die Landesregierung und die im Landtag vertretenen Parteien bei diesem Thema endlich aufwachen. Die Ablehnung der aktuellen Mautpläne der Bundesregierung gehört auf die Tagesordnung des Landtages!
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Eine sorgfältige Auswertung des neuen Gutachtens zu den Auswirkungen des Betreuungsgeldes für Sachsen-Anhalt fordert Dr. Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP und ehemalige finanz- und sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion. “Die FDP-Fraktion und der FDP-Landesverband hatten sich durchgängig gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen.
Wir wollen stattdessen, dass die Gelder des Bundes gezielt in die Förderung benachteiligter Kinder gehen.” Pauschale Ansätze zur Familienförderung, wie das Betreuungsgeld, aber auch das neue Gesetz zur Kinderbetreuung von CDU und SPD in Sachsen-Anhalt sind hier kontraproduktiv.
An die Stelle der gezielten Förderung sind Fehlanreize getreten, die Kinder von Eltern mit einer gewissen Bildungsferne ganz vom Besuch der Einrichtungen abhalten (Betreuungsgeld) und ein quantitativer Ansatz mit kaum beherrschbaren Auswirkungen auf den gesamten Etat des Landes (KiFöG). Ein Jahr nach Einführung ist es deshalb höchste Zeit, dass die Auswirkungen überprüft werden.
Die FDP-Fraktion war mit ihrer Initiative, die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes den Ländern zu überlassen, im Landtag gescheitert. Mit den Stimmen von SPD und CDU hat sich Sachsen-Anhalt für das Modell des Bundes entschieden.
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Das neue Gaststättengesetz für das Land Sachsen-Anhalt ist vom Landtag beschlossen worden. Das war keine Glanzleistung der Fraktionen von CDU und SPD. Denn am Beginn des Gesetzgebungsverfahrens stand ein Entwurf mit absurden Auflagen für Vereine, die – hätten sie Rechtskraft erhalten – ehrenamtliche Arbeit und das Vereinsleben insgesamt erheblich erschwert hätten. “Die vielfach ehrenamtlich betriebene Vereinsgastronomie wurde unter den Generalverdacht der Schwarzgastronomie gestellt.
Der vormundschaftliche Staat hätte in Gestalt von ‘Ausschank mit Mitgliedsnummer’ unfröhliche Einkehr gehalten”, so Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende. Wie bei manch anderer handwerklicher Fehlleistung der Landesregierung habe erst ein breiter gesellschaftlicher Protest und diesmal auch der Widerstand der SPD (als Opposition in der Regierung) die Landesregierung auf den Pfad der Tugend zurückgeführt. “Gaststätten sind Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Feste und Feiern vieler Menschen. Die darf der Staat nicht trennen. Auch nicht durch eine Erweiterung der Sperrzeit für Gaststätten von 1 bis 6 Uhr, wie dies in der Landtagssitzung diskutiert wurde”, so Lydia Hüskens.
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„Wenn sich jetzt gleich mehrere Landtagsfraktionen mit STARK III in “Antragsform” befassen, dann kann man nur sagen: endlich aufgewacht!“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Der Zusammenhang zwischen Schulentwicklungsplanungsverordnung und europäischer Förderkulisse für die energetische Sanierung ist den Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt erst viel zu spät aufgefallen.
Jetzt erst realisieren einige, aber nicht alle MdL: Die zukünftige Bildungslandschaft des Landes Sachsen-Anhalt wird viel stärker von fachfremden Vorgaben beeinflusst als gerade die SPD ihre Wähler glauben machen will. Dies hat fatale Folgen für die kleinen Schulen. Das Kultusministerium exekutiert über den Hebel EU-Förderung Spar-Vorgaben des Finanzministeriums und versucht das eklatante Versagen bei der Lehrereinstellung durch Schulschließungen zu kaschieren. Dabei kommt die EU als Deckmantel gerade recht, denn anders als von der Landesregierung behauptet, hat die EU keine Vorgaben zu Mindestschulgrößen gemacht.
Im Gegenteil, aus einer Antwort auf eine Abfrage der EU-Abgeordneten Hirsch (FDP) und Schnellhardt (CDU)* gehe hervor, dass die Untergrenzen für die Förderfähigkeit eine Vorgabe des Landes und nicht der EU war, so Hüskens.
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*siehe:
Aus einer Anfrage der MdEP Nadja Hirsch (FDP) und Horst Schnellhardt (CDU):
Der Demographiecheck ist eine Bedingung des Stark III-Programms. Inwiefern war die Kommission an der Festlegung einer Mindestschülerzahl von 100 Schülerinnen und Schüler als Untergrenze für bestandsfähige Schulen beteiligt?
Die Kommission war nicht an der Festlegung der Untergrenze für förderfähige Schulen beteiligt. www.europarl.europa.eu
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