Der Rundfunkstaatsvertrag trägt seinen Namen zu unrecht. Es scheint absolut egal zu sein, ob ein Vertragspartner seine Zustimmung zu einer Vertragsänderung verweigert. Deshalb muss das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Hintergrund: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Land dies nicht gedurft hätte.
Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt lehnen den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, der unter anderem auch eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 ct auf 18,36 € beinhaltet, ab.
Wir fordern die Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt auf, diesen Staatsvertrag nicht zu ratifizieren.
Die Freien Demokraten fordern die Landtage und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, einen längst überfälligen Reformprozess zu beginnen. Dabei sollen unter anderem Vorschläge für Strukturanpassungen und Neufassung des Programmauftrags vorgelegt werden.
Begründung: Wir Freie Demokraten bekennen uns zum Erhalt und der Fortentwicklung einer pluralistischen, demokratischen und kulturstaatlichen Rundfunklandschaft. Dazu gehört auch ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk als ein der freiheitlichen Demokratie dienender Rundfunk, der der Meinungsvielfalt, der Unabhängigkeit, der Wahrheit und der Ausgewogenheit der Berichterstattung verpflichtet ist. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in den verschiedenen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Angeboten nebeneinander entstanden sind, die einer Anpassung bedarf. Ohne Anpassung ist eine Finanzierung durch die Beitragszahler kaum vermittelbar. Es ist für uns unstreitig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkt im Sinne der verfassungsrechtlichen Garantie und im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine angemessene Finanzierung erfordert. Die bedeutet aber nicht, dass die medienrechtlichen Gesetzgeber – also die Landtage – jeder vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen müssen. Deshalb fordern die Freien Demokraten, eine zeitgemäße Neubestimmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags vorzunehmen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Lichte seiner verfassungsrechtlich nicht nur gewährleisteten, sondern ausdrücklich geforderten Bestands- und Entwicklungsgarantie in die Lage zu versetzen, diesen Kernauftrag unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen von Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit auch zu erfüllen. Aus Sicht der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt sollte vor einer Beitragsanpassung auch eine umfangreiche Reform innerhalb öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt werden. Im Gegensatz zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) haben einige Landesrundfunkanstalten und das ZDF noch keine Anstrengungen unternommen, beispielsweise durch Struktur- und Programmanpassungen weitere finanzielle Freiräume zu erschließen, um sich zukunftsfest dem Wettbewerb und den in technischer, wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht bestehenden Herausforderungen der Medienlandschaft zu stellen. Das im Medienänderungsstaatsvertrag nicht nur der Erhalt der seit vielen Jahren defizitär arbeiteten Landesrundfunkanstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk fortgeschrieben, sondern auch noch der inneranstaltliche Finanzausgleich, d.h. zusätzliche Mittel anderer Landesrundfunkanstalten an RB und SR fließen, erhöht wird, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ohne Reformen kann es keine Rechtfertigung für Beitragserhöhungen geben
„Der Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt hält den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar für einen wichtigen Baustein der Medienlandschaft, aber wir halten es auch für zwingend, dass zunächst grundhafte Reformschritte beschlossen werden, bevor über Gebührenerhöhungen abgestimmt wird“, kommentiert Dr. Lydia Hüskens, amtierende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt die anstehende Diskussion des Medienänderungsstaatsvertrages im Medienausschuss des Landtages. Dabei stünden die Landtage genauso in der Pflicht wie die Sender selber.
Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in den verschiedenen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland habe dazu geführt, dass eine Vielzahl von Angeboten nebeneinander entstanden sind, die einer Anpassung bedürften. Ohne diese Anpassung sei eine umfassendere Finanzierung durch die Beitragszahler kaum vermittelbar.
„Es ist für uns unstreitig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkt im Sinne der verfassungsrechtlichen Garantie und im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine angemessene Finanzierung erfordert. Die bedeutet aber nicht, dass die medienrechtlichen Gesetzgeber – also die Landtage – jeder vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen müssen.“
Aus Sicht der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt sollte vor einer Beitragsanpassung auch eine umfangreiche Reform innerhalb öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt werden, so die Frage gestellt werden, ob eigenständige Landesrundfunkanstalten im Saarland oder in Bremen zwingend seien, wenn diese so defizitär arbeiten. Im Gegensatz zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) hätten einige Landesrundfunkanstalten und das ZDF noch keine erkennbaren Anstrengungen unternommen, beispielsweise durch Struktur- und Programmanpassungen weitere finanzielle Freiräume zu erschließen, um sich zukunftsfest dem Wettbewerb und den in technischer, wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht bestehenden Herausforderungen der Medienlandschaft zu stellen.
Angesichts der Einbringung des Rundfunkstaatsvertrages in den Landtag
von Sachsen-Anhalt, erinnert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende
Landesvorsitzende der FDP, die CDU an ihr Versprechen, eine Erhöhung des
Rundfunkbeitrages zu verhindern. „Jetzt kann die CDU einmal zeigen, ob
das Dampfplauderei war, oder ob es auch ein Konzept gibt, dass einen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk von hoher Qualität finanzieren kann, ohne
die Bürger zusätzlich zu belasten“, so Hüskens.
Die Freie Demokraten fordern eine Neudefinition des Auftrages des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verbunden mit einer Verschlankung.
Dabei sollen auch die sich abzeichnenden zukünftigen Nutzergewohnheiten
berücksichtigt werden, die stärker auf on-demand setzen. Dazu gehört
auch, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Möglichkeit gelassen
werden muss, eigen- und auftragsproduzierte Inhalte länger in den
Mediatheken vorzuhalten, sofern dafür die Rechte vorhanden sind und
angemessen vergütet werden.
Die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler sollen keine
Doppelstrukturen finanzieren, wie sie bei 60 eigenständigen
Hörfunkprogrammen sich ähnelnden Sendungen im Fernsehen
unvermeidbar ist. Deshalb soll eine grundlegende Modernisierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks forciert werden, die sich in Struktur und
Angebot an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert
Die Freien Demokraten fordern eine Rückbesinnung auf die Themen
Bildung, Kultur und Information. Über eine Präzisierung des
Grundversorgungsauftrages mit Fokus auf Public-Value und eine klare
Aufgabenbeschreibung möchte die FDP erreichen, dass der
Rundfunkbeitrag zumindest stabil bleibt.
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