Der Rundfunkstaatsvertrag trägt seinen Namen zu unrecht. Es scheint absolut egal zu sein, ob ein Vertragspartner seine Zustimmung zu einer Vertragsänderung verweigert. Deshalb muss das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Hintergrund: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Land dies nicht gedurft hätte.
Offensichtlich hat die Kenia-Koalition sich dafür entschieden, sich bei der Beitragserhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach nicht zu entscheiden. Damit setzt sie ihren chaotischen Regierungsstil fort, der schon für viele Projekte der Tod waren. “Es ist höchste Zeit, dass diese Koalition ein Ende findet. Wenn das nicht über eine Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten oder eine Auflösung des Parlamentes geht dann zumindest dadurch, dass der Landtag seinen Gestaltungsspielraum zur Verkürzung der Legislatur nutzt und im April wählen lässt,” so Dr. Lydia Hüskens, die amtierende Landesvorsitzende der FDP-Sachsen-Anhalt.
Seit 2017 ist den Regierungspartner bekannt, dass es einen Dissens zwischen ihnen zur Struktur und Finanzierung des ÖRR gibt. Seit 2017 hat der Staatsminister für das Bundesland über die Rundfunkgebühr verhandelt, offensichtlich ohne die Interessen der Regierungskoalition zu berücksichtigen. Schon im März 2020 wurde eine Befassung der Vorlage vermieden und jetzt wird erneut ein Beschluss umgangen und damit die Entscheidung den Gerichten zugeschoben. „So kann man ein Bundesland nicht verantwortungsvoll regieren,” so Hüskens, „wie man leider auch bei vielen Entscheidungen zu Sachthemen der Landespolitik sieht.“ Sachsen-Anhalt benötige gerade jetzt eine moderne, handlungsfähige Regierung, die Entscheidungen schnell treffen und entschlossen umsetzen könne. Die Kenia-Koalition habe längst den Rückhalt selbst ihrer Fraktionen verloren.
Der FDP Landesverband Sachsen-Anhalt wird sich dafür einsetzen, dass der britischen Rundfunkanstalt BBC World Service und der französischen Rundfunkanstalt Radio France International (RFI), spätestens mit der Digitalisierung der Radioprogramme im Jahr 2006, Lizenzen für Hörfunkprogramme erteilt werden. BBC und RFI präsentieren ihre Programminhalte in einem Gemeinschaftsprogramm bilingual, d.h. sowohl in englischer bzw. französischer als auch in deutscher Sprache.
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