2. April 2005 | Beschlüsse, Landwirtschaft, Wirtschaft
Beschluss des Landesparteitages
Die FDP ist für eine marktwirtschaftliche Reform der Zuckermarktordnung mit Augenmaß
Die unternehmerischen Entwicklungen und die Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land erfordern den Vertrauensschutz in die gesetzlichen Regelungen und entsprechende Anpassungszeiten bei der Änderung der EU-Zuckermarktordnung.
Der Rübenanbau ist ein wichtiges Standbein der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt
Die notwendigen Änderungen bei der Zuckermarktordnung müssen behutsam vorgenommen werden, um die Chancen der drei Zuckerfabriken mit den Standorten Nordzucker AG in Kleinwanzleben, Pfeiffer & Langen in Könnern und Südzucker AG in Zeitz auch in Zukunft zu gewährleisten. Der wirtschaftliche Anbau von Zuckerrüben muss in Deutschland auf den dafür geeigneten Standorten auch weiterhin möglich sein.
Anpassung der Entscheidung der EU-Kommission
Die Mitteilung der EU-Kommission vom 14. Juli 2004 ist eine geeignete Diskussionsgrundlage auch für eine Reform der Zuckermarktordnung. Sie bedarf jedoch gewisser Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeiten der „Welthandelsrunde“ der WTO.
Wegen der Besonderheiten des Zuckermarktes ist eine Quotenregelung zu akzeptieren, sie muss jedoch auch einen ausreichenden Wettbewerb ermöglichen.
Rückführung der Exporte
Aus handels- und entwicklungspolitischen Gründen sind die zu Recht kritisierten gestützten Exporte zurückzuführen. Die vorgesehene Öffnung der europäischen Märkte für Zucker anderer Produktionsländer darf jedoch nicht zu Marktstörungen auf dem deutschen Markt führen und sollte das von der WTO vorgegebene Maß für den Abbau des Außenschutzes nicht überschreiten.
Wertschöpfung im ländlichen Raum
Die oben angesprochene marktwirtschaftliche Form der Zuckermarktordnung mit Augenmaß muss die davon abhängigen Arbeitsplätze im ländlichen Raum und die damit verbundene Wertschöpfung ebenso berücksichtigen wie die aktuellen handelspolitischen Notwendigkeiten.
Fazit
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert die FDP-Bundestagsfraktion auf, entsprechende Initiativen im Bundestag zu ergreifen. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat ihren Einfluss geltend zu machen.
17. April 2004 | Beschlüsse, Wahlen
Beschluss des Landesparteitages
Am 01. Mai 2004 werden 10 Staaten neue Mitglieder der Europäischen Union. Europa steht vor seiner zweiten historischen Herausforderung, der Überwindung der Teilung Europas und der Schaffung eines neuen, freien und vereinten Europas. Die Europäische Union wächst insbesondere nach Osten. Sachsen-Anhalt liegt damit zukünftig in der Mitte Europas und nicht mehr am Rand. Wir Liberalen haben uns immer zur Europäischen Einigung bekannt, oftmals waren es liberale Außenminister, die diese vorangetrieben haben.
Wir wollen nicht nur ein gemeinsames Europa, wir wollen vor allem ein besseres Europa.
Europa braucht Bürgernähe, Deregulierung und weniger Bürokratie sowie eine größt-mögliche Transparenz der Entscheidungsprozesse. Das Subsidiaritätsprinzip muss strikt eingehalten und durchgesetzt werden. Das Scheitern der Regierungskonferenz von Rom ist ein Rückschlag, aber nicht das Aus für eine gemeinsame Verfassung für Europa. Die FDP begrüßt, dass mittlerweile vereinbart wurde, die Europäische Verfassung bis Mitte Juni zu verabschieden.
Nach einem erfolgreichen Abschluss sollte der Vertrag über eine Verfassung für Europa im Wege eines Volksentscheides den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Eine Mehrheit der europäischen Länder wird diese Verfassung seinen Bürgern zur Abstimmung stellen. Was den Bürgern in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht wird, sollte auch den Bürgern in Deutschland ermöglicht werden, zumal mittlerweile viele wichtige Entscheidungen auf europäischer Ebene getroffen werden.
Die FDP Sachsen-Anhalt begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass die Europäische Union Wachstum und Beschäftigung in den rückständigsten Mitgliedstaaten und Regionen für den Zeitraum 2007 – 2013 weiterhin besonders fördern will. Die Strukturfondmittel sind notwendig, um den tatsächlich noch bestehenden Rückstand Sachsen-Anhalts im Vergleich zum Durchschnitt der Regionen in Europa weiter zu verringern.
Dabei verkennt die FDP Sachsen-Anhalt nicht, dass auch im EU-Haushalt Umstrukturierungsbedarf besteht und eine konsequente Ausgabenkritik notwendig ist. Die Entscheidung über den Finanzrahmen der EU darf aber nicht zu Lasten der rückständigsten Mitgliedstaaten und Regionen gehen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, bei den weiteren Verhandlungen die Position der neuen Bundesländer zu der Zukunft der EU-Strukturpolitik zu berücksichtigen.
Vor den Mitgliedstaaten – alten wie neuen – liegen große Herausforderungen. Um so wichtiger ist es, dass Europa eine starke liberale Stimme hat. Das Jahr 2004 wird darüber entscheiden, ob die Europäische Integration eine Erfolgsgeschichte bleibt. Das gelingt nur mit der FDP als Teil der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament, denn „WIR KÖNNEN EUROPA BESSER“.
17. April 2004 | Beschlüsse, Bildung, Familie, Soziales
Beschluss des Landesparteitages
Die FDP Sachsen-Anhalt spricht sich für die im Kinderförderungsgesetz enthaltenen Elemente aus, die eine qualitativ hochwertige, flexible und langfristig finanzierbare Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt sichern.
Mit der erstmaligen Verankerung eines Bildungsauftrages in Kindertagesstätten Sachsen-Anhalts einerseits und dem Erhalt eines mindestens 5-stündigen Betreuungsanspruches für alle Kinder von 0 bis 14 Jahren wird dem wichtigen Anliegen der liberalen Bildungsoffensive Rechnung getragen. Die Implementierung von Bildungsinhalten mittels freiwilliger Vereinbarung zwischen Kindergartenträgern und Sozialministerium bereits ein Jahr nach Erteilung des gesetzlichen Auftrages unterstreicht den Spitzenplatz Sachsen-Anhalts.
Durch die gesetzliche Einführung der Tagespflege als flexible Absicherung hoher Betreuungsstandards und das Festschreiben eines bundesweit einmaligen Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung ab der Geburt des Kindes in Höhe von 10 Stunden täglich, wenn die Eltern berufstätig oder in Ausbildung befindlich sind, erfolgte eine richtungsweisende Ausrichtung der Kinderbetreuung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips wurde weitestgehend dereguliert und der kommunalen Ebene mehr Entscheidungsspielraum gegeben. Dadurch ist es ermöglicht worden, kurzfristige Bedarfsspitzen abzufangen und vor Ort flexibler im Sinne der jeweils benötigten Betreuung zu reagieren.
8. April 2000 | Beschlüsse, Verwaltung
Beschluss des Landesparteitages
Die F.D.P. Sachsen-Anhalt hat bereits auf ihrem Landeshauptausschuss in Hecklingen im Jahre 1996 ein zukunftsweisendes Konzept für eine moderne und leistungsfähige öffentliche Verwaltung unseres Landes vorgelegt.
Mit diesem Papier wird das Konzept des Jahres 1996 noch einmal aufgenommen, fortgeschrieben und ergänzt.
Die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und die freie Verfügung über ihr Eigentum entscheiden über den Grad an Freiheit und Verantwortung in Gesellschaft und Staat. Freiheit und Eigentum werden von einem Staat bedroht, der immer mehr Aufgaben übernimmt und immer mehr Bürokratie und Verwaltung schafft. Durch die Anhebung von Steuern und Abgaben und durch das stetige Ansteigen der Verschuldung der öffentlichen Haushalte werden die Bürgerinnen und Bürger immer mehr belastet. Sachsen-Anhalt ist heute schon eines der am stärksten verschuldeten Bundesländer und in der Entwicklung, im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, auf dem letzten Platz.
Wir Liberalen wollen diese Entwicklung stoppen und umkehren, indem wir
- eine Begrenzung der Landesaufgaben,
- eine schlanke Staatsverwaltung und
- ein neues Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung
fordern und dies mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes durchsetzen wollen.
Das Leitbild in seiner jetzigen Form ist auf Grund unzureichender Aussagen abzulehnen. Vor der Gebietsreform ist eine Verwaltungsreform umzusetzen
I. Begrenzung der Landesaufgaben
Der wirkungsvollste Beitrag zur Reduzierung der Bürokratie in Sachsen-Anhalt ist die Begrenzung und Zurückführung der Aufgaben der Landesverwaltung. Deshalb fordert die F.D.P.:
- Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik, um die Aufgaben der Landesverwaltung zurückzuführen, insbesondere durch Abschaffung und Straffung von Vorschriften. Dabei sind die vorhandenen Gesetze wie die Landesbauordnung, das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr, die Umweltgesetze, das Kinderbetreuungsgesetz und die unüberschaubare Anzahl von Erlassen der Schulverwaltung, vor allem auch von Vorgaben für die Aufgabendurchführung, zu entfrachten, damit die Verantwortlichen vor Ort bei der bürgerfreundlichen Anwendung der Gesetze selbst mehr Freiräume für Eigenverantwortung zur Verfügung haben. Die Liberalen bedauern, dass die Landesregierung nicht die Kraft hat, sich einer umfassenden Aufgabenkritik zu stellen und die Effizienz und Bürgernähe der Verwaltung auch durch eine konsequente Abschaffung von Vorschriften anzugehen. Das Leitbild des Innenministeriums vom Dezember 1999 will nur die Strukturen der Behörden verändern, ohne dem Bürger deutlich zu machen, dass Aufgaben auch in die Hände der Bürger zurückgegeben werden müssen und können. Dem sozialdemokratischen “allumfassenden Staat” setzen die Liberalen das Recht des einzelnen entgegen, Aufgaben auch selbst wahrzunehmen.
- Neue Gesetze über Subventionen, Förderungen und Leistungen aus dem Landeshaushalt erhalten ein “Verfallsdatum” und werden somit regelmäßig auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Die Überprüfung der Vorschriften der Landesverwaltung muss mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der jeweiligen Aufgabe einhergehen und darf nicht pauschal erfolgen.
- Die Nettokreditaufnahme ist durch eine Änderung der Verfassung auf die Finanzierung von Investitionen zu begrenzen. Investitionen sind gerade in Sachsen-Anhalt Vorleistungen für die Zukunft. Deshalb ist es vertretbar, diese nötigenfalls über Kredite zu finanzieren. Alle durch die Landesverfassung bislang erlaubten Kreditfinanzierungen laufender Ausgaben, die zwangsläufig zu einer ausufernden Verwaltungstätigkeit führen, müssen demgegenüber durch eine Verfassungsänderung ausgeschlossen werden. Aktuelle Finanzprobleme dürfen nicht zu Lasten zukünftiger Generationen gelöst werden. Die einschlägigen Vorschriften des Landes sind so zu verändern, dass der Wirtschaftstätigkeit des Landes enge Grenzen gesetzt werden und die Privatisierung vorangetrieben wird. Es darf in Zukunft die Gründung von Landesgesellschaften zur Versorgung von Staatssekretären nicht mehr möglich sein.
- Öffentliche Einrichtungen sind zu privatisieren, soweit dargestellt öffentliche Zwecke nicht beeinträchtigt und der Zweck der Einrichtung mindestens ebenso wirtschaftlich wie bei der öffentlichen Wahrnehmung erreicht wird. Die öffentlichen Haushalte können auch dadurch entlastet werden, dass öffentliche Aufgaben, z. B. bei Investitionen im Bildungsbereich, etwa bei Schulen und Hochschulen, auch durch private, öffentlich anerkannte und geförderte Einrichtungen, wahrgenommen werden. Es ist mit dem Bund darauf hinzuwirken, dass notwendige, aber im nächsten Jahrzehnt nicht aus öffentlichen Mitteln finanzierbare Baumaßnahmen, z. B. die A 14 nördlich von Magdeburg, in privater Trägerschaft gebaut und betrieben werden. Wissenschaftliche und gutachterliche Tätigkeiten sind verstärkt zu privatisieren, insbesondere im technischen und medizinischen Bereich, aber auch bei den Vermessungs- und Umweltaufgaben. In die Realisierung nichthoheitlicher staatlicher Aufgaben sind verstärkt Freiberufler einzubeziehen.
II. Schlanke Verwaltung
Der wirkungsvollste Beitrag zur Reduzierung der Bürokratie in Sachsen-Anhalt ist die Zurückführung der öffentlichen Verwaltung auf ein vertretbares Maß und ihre effiziente Gestaltung. Deshalb fordert die F.D.P.:
- Eine Verringerung der Zahl der Ministerien auf 7.
- Die Begrenzung der Zahl der Landesbediensteten auf höchstens 60.000. Eine Verminderung der Stellenzahl der Landesverwaltung ist dringend notwendig, um die Personalkosten zu bremsen. Zugleich löst die Notwendigkeit der Stellenbegrenzung einen heilsamen Zwang aus, die Verwaltungstätigkeit generell auf verzichtbare Tätigkeiten und damit auf überflüssige Aufgaben zu durchforsten. In den Bereichen von Polizei und Justiz bleibt die F.D.P. allerdings bei ihrer Auffassung, dass ein Stellenabbau im Interesse der öffentlichen Ordnung sowie einer zügigen Rechtswendung nicht in Betracht kommen kann.
- Weitgehende Abschaffung der Sonderbehörden des Landes zugunsten einer Aufgabengründung auf der Ebene der Stadt- und Landkreise und der Regierungspräsidien. Die Einführung eines Landesverwaltungsamtes mit zwei Außenstellen lehnen die Liberalen ab, denn dies ist gegenüber den heutigen Regierungspräsidien nur ein Etikettenschwindel.
- Weitere Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. In den Gemeinden haben die Bürgerinnen und Bürger die größte Nähe zum Problem und die Verwaltung die größte Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb können auf dieser Ebene in der Regel die besten Problemlösungen gefunden werden. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für öffentliche Belange lässt sich außerdem am wirkungsvollsten vor Ort realisieren. Die F.D.P. begrüßt freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden, lehnt aber kommunale Zwangsgemeinschaften ab. Die Vergrößerung der Verwaltungsgemeinschaften darf aber nicht dazu führen, dass die kommunale Bindung der Bürgerinnen und Bürger an ihre Verwaltungsgemeinschaft verloren geht und Strukturen geschaffen werden, die gerade für die weniger mobilen Bürger problematisch sind. Gerade im ländlichen Raum ist auf die Erreichbarkeit der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaften streng zu achten.
- Die Identität der Bürger mit ihrer Region ist bei der Bildung von Landkreisen mit zu berücksichtigen. Die Einführung von Mindestgrößen für Kreise mit 150.000 Einwohnern ist der falsche Weg, denn regionale und landschaftliche Besonderheiten werden hierdurch überhaupt nicht berücksichtigt. Bei diesen Überlegungen dürfen nicht noch fachliche Aspekte der Landesentwicklung, der Landesplanung und der Raumordnung betrachtet werden, sondern insbesondere die Historie, die Verkehrsanbindungen und die sozioökonomischen Verflechtungen.
III. Neues Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung
Die bürokratisch organisierte, überwiegend zentral und hierarchisch gesteuerte öffentliche Verwaltung steht unter einem doppelten Veränderungsdruck. Sie muss auf die externe Kritik an Mängeln hinsichtlich Qualität, Flexibilität und Bürgerfreundlichkeit bei zu hohen Kosten ebenso reagieren wie auf die interne Kritik, sie schaffe zu wenig Anreize für motiviertes, leistungs- und bürgerorientiertes Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Deshalb fordert die F.D.P.:
- Die öffentliche Verwaltung bedarf eines neuen Leitbildes, das zur Effizienz und Bürgernähe beiträgt. Sie muss sich als Dienstleistungsunternehmen verstehen, das seine Leistungen am Bedarf der Leistungsempfänger orientiert und eben dafür seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die persönliche Verantwortung motiviert. Neben einem aufbauorientierten Leitbild muss der Dienstleistungscharakter in den Vordergrund gestellt werden. Die Optimierung und Konzentration der Verwaltung durch eine Veränderung des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus ist völlig unzureichend und wird den künftigen Aufgaben einer modernen Verwaltung längst nicht gerecht.
- Die öffentliche Verwaltung bedarf einer neuen unternehmensähnlichen Führungs- und Organisationsstruktur. Der Kern muss die weitgehende Zusammenführung der bisher getrennten Fach- und Ressourcenverantwortung auf dezentraler Ebene sein. Nur durch eine solche Erweiterung ihrer Handlungs- und Entscheidungsspielräume werden die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in die Lage versetzt und motiviert, in flexibler Weise Dienstleistungen zu erbringen.
- Die öffentliche Verwaltung bedarf einer neuen inneren Kultur, um ihre Akzeptanz nach innen wie nach außen zu verstärken. Merkmale einer solchen Veränderung gegenüber der bürokratischen Tradition müssen sein:
– ein neues Führungsverhalten, das auf die Kreativität und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzt und sie durch Leistungsabsprachen auf die Erfüllung der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger orientiert
– eine neue persönliche Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für empfängerorientierte Dienstleistungen durch die Übertragung ganzheitlicher Aufgaben.
– eine Öffnung zu Leistungsvergleich und Wettbewerb mit anderen öffentlichen sowie gemeinnützigen und privaten Leistungsanbietern als unverzichtbarer Ansatz für Innovation und nachfrageorientierte Selbstveränderung.
- Die öffentliche Verwaltung bedarf der Zusammenarbeit mit aktiven Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann weder alles mit eigenem Personal erledigen noch trifft sie immer den wirklichen Bedarf der Leistungsempfänger. Statt ausufernder öffentlicher Eigenleistungen müssen Leistungen in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Trägern, in öffentlich-privater Zusammenarbeit, durch Private oder durch die Bürgerinnen und Bürger selbst erbracht werden. Der moderne Staat ist auf seine Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
8. April 2000 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Für eine Bildungsoffensive!
Die Freie Demokratische Partei fordert die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf, eine Bildungsoffensive zu starten, die den Ansprüchen einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft gerecht wird.
Zu diesem Zweck ist eine Stiftung zur Förderung von Bildung, Wissenschaft und Innovation zu gründen. Der Stiftungsfonds soll aus Anteilen des Landes Sachsen-Anhalt an der Nord-LB finanziert werden. Im Landeshaushalt für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Prioritäten so zu setzen, dass der Innovationsstandort Sachsen-Anhalt und somit Arbeitsplätze der Zukunft gesichert werden.
Für die Unabhängigkeit der Universitäten!
Das liberale Leitbild der Hochschule heißt: unabhängig, profiliert und konsequent ausgerichtet am internationalen Standard von Forschung und Lehre. Die Hochschulen brauchen mehr Autonomie, als ihnen bisher zugestanden wird. Dazu gehören eine auf Leistung und Wettbewerb ausgerichtete interne Organisations- und Verantwortungsstruktur, die Abschaffung der zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) sowie Personalhoheit, Tarifautonomie und universitäre Globalhaushalte. Jegliche Beschneidung der Autonomie der Hochschulen ist abzulehnen.
Die F.D.P. Sachsen-Anhalt fordert den Wissenschaftsminister auf, die geplante Absenkung der angestrebten Zahl der Studienplätze im Land von 44.000 auf 33.000 zu unterlassen. Diese Planungen geben ein falsches Signal und bedrohen bereits Erreichtes, denn schon heute sind die Hochschulen des Landes Magneten für begabte Studenten aus anderen Bundesländern und dem Ausland – dank reformierter Studiengänge, international kompatibler Abschlüsse und zukunftsweisender Forschung. Für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt ist eine ausgewachsene universitäre Infrastruktur unerlässlich.
Die F.D.P. fordert ein Bund-Länder-Programm für die Dauer von 5 Jahren, damit die Hochschulen schnellstens zusätzliche wissenschaftliche Stellen für IT-Fachkräfte bereitstellen können und sich damit die akademische Ausbildung von Ingenieuren und Hochschullehrern verbessert. Zu diesem Zweck sind berufsbegleitende Studiengänge bzw. Anwenderstudiengänge und Stifterlehrstühle in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu ermöglichen.
Für Qualität in der Schulausbildung!
Die F.D.P. Sachsen-Anhalt fordert eine hohe Qualität der Bildung in den Schulen, insbesondere in der Unterrichtsversorgung und –ausstattung. Ein Sonderprogramm muss dafür sorgen, dass alle Schulen an das Internet angeschlossen werden und dass sich die Ausstattung mit Computern und Lernsoftware nachhaltig verbessert. Ein Aktionsplan “Neue Wege der Bildungsfinanzierung/Schulsponsoring” muss initiiert werden, um die Wirtschaft zu motivieren, sich an dem Angebot moderner Bildung zu beteiligen. Die Qualifizierung und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Umgang mit elektronischen Medien muss vorangetrieben werden.
Die F.D.P. fordert angemessene schulische Herausforderungen für alle Kinder und Jugendliche. Dazu zählen auch besonders begabte Schülerinnen und Schüler, deren Talente in staatlichen Schulen oft zu verkümmern drohen. Es ist deshalb nicht nur verfassungsmäßig geboten, sondern auch für die Sicherung von Qualität und Vielfalt des Schulwesens unerlässlich, dass Schulen in freier Trägerschaft die gleichen Förderbedingungen erhalten wie staatliche Schulen.
Die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung heute entscheidet über den Wirtschafts- und Innovationsstandort Sachsen-Anhalt von morgen.