Für eine moderne Zuwanderungspolitik in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Die Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt zeigt einen starken Bevölkerungsrückgang. Bis zum Jahr 2020 werden etwa eine halbe Million weniger Menschen in Sachsen-Anhalt leben als heute. Neben der Abwanderung ist es die niedrige Geburtenrate von etwa 1,2 Kindern pro Frau, die den Bevölkerungsrückgang verursacht. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der Sachsen-Anhalter stetig. Dies hat negative Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme, auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf Dynamik und Innovation.

Ziel der FDP ist es daher eine klare Aussage zur Zuwanderung von Menschen in unser Land vorzulegen. Fachkräfte fehlen schon jetzt, trotz hoher Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt, allerorten, denn ein großer Anteil der Arbeitslosen in unserem Land fällt in die Kategorie „gering qualifiziert“.

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert daher nicht nur eine aktive Familienpolitik, sondern auch eine aktive Zuwanderungs- und Migrationspolitik für Sachsen-Anhalt. Die FDP sieht in der geordneten Steuerung der Zuwanderung eine herausragende Zukunftsaufgabe für unser Land, um der demographischen Entwicklung entgegenzutreten und für Sachsen-Anhalt neue Chancen zu eröffnen.

Die zentralen Grundgedanken für eine solche Zuwanderungs- und Migrationspolitik sind:

  • die stärkere Ausrichtung der Zuwanderung an den eigenen  ökonomischen Interessen unseres Landes,
  • die Wahrung der humanitären Verpflichtungen und
  • die Verbesserung der Integrationsbemühungen

Ziel einer aktiven Zuwanderungs- und Migrationspolitik ist es

  • Integrationskompetenz zu erwerben, um einen klaren Wettbewerbsvorteil zu erlangen, den Prozess des Schrumpfens und Alterns der Gesellschaft abzumildern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken,
  • Zuwanderung und Migration koordiniert zu gestalten, um die Integrations- und Aufnahmefähigkeit eines Landes nicht zu überfordern
  • bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Integrationskursangebote nicht nur für diejenigen, die nach dem Zuwanderungsgesetz einen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, sondern auch für diejenigen, die bereits länger in Deutschland leben, vorzuhalten,
  • rechtliche und bürokratische Hindernisse bei der Einbürgerung zu beseitigen,
  • das Arbeitserlaubnisrecht so zu ändern, dass Ausländer, die rechtmäßig in Deutschland leben, die Genehmigung erhalten, einer Beschäftigung nachzugehen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen
  • die Leistungen ausländischer Unternehmer, Wissenschaftler und Studierender in Wirtschaft, Forschung und Lehre mehr öffentlich anzuerkennen.

Auch Spätaussiedler, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, aber dennoch fremd in Deutschland, oft der deutschen Sprache nicht mächtig, sind entsprechend zu fördern. Ihnen ist vor allem die Kultur, die Geschichte und das politische System zu vermitteln.

Bei der Besetzung von Arbeitsstellen mit Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitnehmern, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, ist allerdings darauf zu achten, dass ein deutscher Arbeitnehmer nicht zur Verfügung steht (Vorrangprinzip).

Das Zuwanderungsgesetz sieht bereits aufenthaltsrechtliche Sanktionen für den Fall vor, dass Ausländer keinen Integrationskurs besuchen. Die FDP fordert darüber hinaus, dass künftig nicht nur die formale Teilnahmepflicht, sondern auch die realen Integrationsleistungen (z.B. die tatsächlichen Kenntnisse der deutschen Sprache und der politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland) bei der Entscheidung über die Verlängerung des Aufenthaltsrechts stärker Berücksichtigung finden sollten.

Die FDP appelliert mit diesem Antrag an alle politischen Lager. Wir Deutschen müssen nun den Mut haben neue Wege zu gehen, um der demographischen Entwicklung gerecht zu werden.

Antidiskriminierungsrichtlinien

Beschluss des Landesparteitages

Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG, der Richtlinie 2000/78/EG, der Richtlinie 2002/73/EG und der Richtlinie 2004/113/EG auf das europarechtlich Geforderte beschränkt wird und jede darüber hinausgehende Regelung unterlassen wird, die zu einer weitergehenden Einschränkung der Vertragsfreiheit und zusätzlichen Kosten führt.

  1. Die FDP bekennt sich zu dem Grundsatz, dass Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz haben dürfen und tritt dafür ein, bestehende Diskriminierungen zu beseitigen.
  2. Die FDP ist allerdings der Auffassung, dass der bei dem Deutschen Bundestag von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Arbeits- und Vertragsrecht weit über die Vorgaben des Europarechts hinausgeht, dadurch erhebliche zusätzliche bürokratische Belastungen mit sich bringt und nicht geeignet ist, die Freiheit des Einzelnen mit berechtigten Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Er schafft Hemmnisse für die Vertragsfreiheit, die Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bereichen provozieren werden, die den Vertragsparteien zur freien und selbstverantwortlichen Gestaltung überlassen bleiben können. Er bringt damit ein Misstrauen gegenüber den Vertragsparteien zum Ausdruck, das die Lebenserfahrung nicht rechtfertigt und das im ungünstigsten Falle geeignet ist, Ressentiments gegen eine als unangemessen empfundene staatliche Bevormundung zu schüren und eine Integration insbesondere von Menschen mit Behinderungen zu erschweren. Der Gesetzentwurf greift in Bereiche ein, die – mit Rücksicht auf die Freiheit des Einzelnen – bisher einer Korrektur über die allgemeine Moral nicht zugänglich waren. Das in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte Anliegen einer vorurteilsfreien und toleranten Gesellschaft ist uneingeschränkt billigenswert. Nicht aber ist es der Ansatz, die Entscheidung des Einzelnen für diese Werte nicht seiner freien Entschließung zu überlassen, sondern über das Zivilrecht zu erzwingen.

Der Gesetzentwurf lässt damit Zweifel an der Überzeugungskraft aufgeklärten Gedankenguts erkennen, die nicht gerechtfertigt sind.

Kinderbetreuung im Land Sachsen- Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP Sachsen-Anhalt spricht sich für die im Kinderförderungsgesetz enthaltenen Elemente aus, die eine qualitativ hochwertige, flexible und langfristig finanzierbare Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt sichern.

Mit der erstmaligen Verankerung eines Bildungsauftrages in Kindertagesstätten Sachsen-Anhalts einerseits und dem Erhalt eines mindestens 5-stündigen Betreuungsanspruches für alle Kinder von 0 bis 14 Jahren wird dem wichtigen Anliegen der liberalen Bildungsoffensive Rechnung getragen. Die Implementierung von Bildungsinhalten mittels freiwilliger Vereinbarung zwischen Kindergartenträgern und Sozialministerium bereits ein Jahr nach Erteilung des gesetzlichen Auftrages unterstreicht den Spitzenplatz Sachsen-Anhalts.

Durch die gesetzliche Einführung der Tagespflege als flexible Absicherung hoher Betreuungsstandards und das Festschreiben eines bundesweit einmaligen Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung ab der Geburt des Kindes in Höhe von 10 Stunden täglich, wenn die Eltern berufstätig oder in Ausbildung befindlich sind, erfolgte eine richtungsweisende Ausrichtung der Kinderbetreuung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips wurde weitestgehend dereguliert und der kommunalen Ebene mehr Entscheidungsspielraum gegeben. Dadurch ist es ermöglicht worden, kurzfristige Bedarfsspitzen abzufangen und vor Ort flexibler im Sinne der jeweils benötigten Betreuung zu reagieren.

Keine Macht den Drogen

Beschluss des Landesparteitages

Eine drogenfreie Gesellschaft wird es nicht geben. Aus diesem Grund muss das Ziel einer liberalen Drogenpolitik sein, den Gebrauch von Drogen überflüssig zu machen.

Die Prävention nimmt daher für die F.D.P. den höchsten Stellenwert in der Drogenpolitik ein.

In allen Schulen müssen von den Schülern freigewählte und entsprechend weitergebildete Drogenberatungslehrer vorhanden sein. Das Thema “Suchtprävention” muss in den Lehrplänen verankert sein.

Drogenberatungsstellen haben sich als wirkungsvolle Anlaufstellen für Drogenabhängige erwiesen. Die F.D.P. setzt sich für die Aufrechterhaltung des bestehenden Angebotes ein. Den Ausbau dieser Beratungsstellen zu sogenannten “Fixerstuben” lehnt die F.D.P. ab, ebenso wie die geforderte Abgabe von Drogen über Apotheken.

Die Freigabe weicher Drogen wie z.B. Haschisch und Marihuana lehnt die F.D.P. ab und fordert die strafrechtliche Verfolgung bei jeder Menge von mitgeführten Drogen. Dealer, die mit Drogen handeln, sind ohne Berücksichtigung der Menge strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Asylbewerber, die während ihres Antragsverfahrens auf Asyl wegen Drogenhandels straffällig werden, haben ihr Prüfungsverfahren verwirkt und sind umgehend abzuschieben.

Der Einsatz von Straßensozialarbeitern in Problemgebieten ist  als wirkungsvolle Vor-Ort-Maßnahme auszubauen.

Bei drogenbedingten Straftaten soll die Verhängung einer Strafe für eine bestimmte Bewährungszeit ausgesetzt werden, in der sich der Drogenabhängige einer erfolgreichen Therapie unterzieht, sofern dies nicht zu unzumutbaren Härten gegenüber dem  Opfer führt. In den letztgenannten Fällen soll ein Täter-Opfer-Ausgleich nach Vorbild des Jugendgerichtsgesetzes angestrebt werden.

Die Drogensucht Schwerstabhängiger ist eine Krankheit im medizinischen Sinne. In durch den behandelnden Arzt zu bestimmenden Einzelfällen sollte innerhalb der auf Entzug ausgerichteten Therapie die Möglichkeit einer kontrollierten Drogenabgabe an den Patienten erlaubt sein. Diese Abgabe harter Drogen darf nur auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Ihre zeitliche Befristung muss Teil eines auf Entzug ausgerichteten Therapieprogramms sein. Unabhängig davon sollte die kontrollierte Abgabe von Einwegspritzen zur Verhinderung anderer Krankheiten ermöglicht werden.