In der 8. Sitzung des Umweltausschusses fand am Mittwoch eine öffentliche Anhörung, unter anderen zum FDP-Antrag “Gefahr Wolf – unkontrollierte Population stoppen”, den auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber mit eingebracht hat, statt.
Die Population der Wölfe steigt exponentiell und nimmt jährlich um circa ein Drittel zu. “Wir als FDP verlangen von der Bundesregierung unter anderem, die Wolfspopulation aus Herdenschutzgründen und zum Schutz der Menschen im ländlichen Raum, intelligent und bundeseinheitlich zu regulieren. Der inzwischen günstige Erhaltungszustand der Population fordert außerdem die Aufnahme in das Bundesjagdgesetz als konsequenten nächsten Schritt.”, so Faber. Wölfe haben sich unter anderem in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und SachsenAnhalt fest etabliert. Viele Landwirte sind in ihrer Existenz bedroht, wenn der Wolf ihre Herdentiere reißt. 2017 wurden mehr als 1.000 Tiere gerissen, eine Verdopplung gegenüber 2016. “Die Wölfe machen an den Landesgrenzen nicht halt”, begründet der Bundestagsabgeordnete aus Stendal die Forderung der FDP zur Schaffung einheitlicher Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring.
“Die Debatte zum Wolf darf aber nicht die Diskussion zur Zukunftsfähigkeit der Schaf- und Weidetierhaltung in Deutschland überlagern. Im Zweifel gilt es, zu unseren Land- und Viehwirten zu stehen”, so der stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, Dr. Faber.
Hintergrund: Die FDP-Bundestagsfraktion beantragte am 02.02.2018 die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und in die Anlage V der FFH-Richtlinie, sowie zur Schaffung einheitlicher Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und -monitoring. Außerdem beantragte sie die Bereitstellung finanzieller Mittel für Schadenprävention und Wolfsgeschädigte. Deutscher Bundestag Drucksache 19/584.
„Der Wolf muss in das Jagdgesetz. Nur so können wir auf den Sachverstand der Jäger als Fachkräfte bei der zunehmenden Wolfsproblematik zurückgreifen.“
Der Wolf ist wieder auf dem Vormarsch. Die Populationen steigen ständig an. Allein in Sachsen-Anhalt haben sich im letzten Jahr drei neue Wolfsrudel angesiedelt, die Zahl der Wölfe ist auf 81 – verteilt auf nunmehr 11 Rudel – angestiegen. Zwei weitere Rudel an den Grenzen zu Brandenburg und Niedersachsen werden diesen Bundesländern zugerechnet.
„Die Wölfe machen doch an den Landesgrenzen nicht halt, nur weil wir einen Strich auf der Karte ziehen“, begründet der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Forderung der FDP zur Schaffung einheitlicher Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring.
Dabei kann auf das Engagement der mehr als 380.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland zur Hege und Pflege von Wald, Wild und Natur zurückgegriffen werden. „Die Jäger haben sich als ausgebildete Fachkräfte mit hervorragenden Ortskennnissen im jeweiligen Jagdbezirken bewährt und sind in Notsituationen sehr schnell hilfreich“, erklärt Faber, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt ist. „Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht erkennt die besondere Bedeutung der Jäger an. Sie tragen die Verantwortung für eine ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur.“
Die Zahl der Angriffe ist ebenfalls enorm gestiegen. Wurden 2015 bundesweit noch 700 Angriffe gezählt, waren es im Jahr danach bereits mehr als 1000 Nutztiere. „Es ist Zeit, die Entschädigungen für Weidetierhalter realistisch auszugestalten und die Beweislast bei den Landwirten und Schäfern zu reduzieren. „Angesichts der grausigen Bilder auf unseren Feldern, kann niemand ernsthaft von anderen heimischen Raubtieren ausgehen. Im Zweifel gilt es, zu unseren Land- und Viehwirten zu stehen.“
Hintergrund: Die FDP-Bundestagsfraktion beantragte am 02.02.2018 die Aufnahme des Wolfes ins das Bundesjagtgesetz und in die Anlage V der FFH-Richtlinie, sowie zur Schaffung einheitlicher Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und –monitoring. Außerdem beantrage Sie die Bereitstellung finanzieller Mittel für Schadenprävention und Wolfsgeschädigte. – Deutscher Bundestag Drucksache 19/584
Am vergangenen Dienstag wurde bei Stendal ein Wildschweinrudel vom ICE erfasst. Darin sieht der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber auch eine Folge des Wolfsbestands in der Region:
“Die Wildtiere bilden größere Rudel, um sich gegen Wölfe besser schützen zu können. Das erhöht auch die Gefahren von dramatischen Verkehrsunfällen. Bei einem Populationszuwachs der Wölfe von 30 % im Jahr müssen wir endlich über die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht nachdenken.”
Faber, der auch stellv. Landesvorsitzender der FDP ist, weiter: “Die Landesregierung versteckt sich beim Thema Wolf untätig hinter dem Bund. Es gibt knapp 100 Wölfe in Sachsen-Anhalt, vor allem im Norden und Osten des Landes. Es ist Zeit, die Entschädigungen für Weidetierhalter realistisch auszugestalten und die Beweislast bei den Landwirten und Schäfern zu reduzieren. Angesichts der grausigen Bilder auf unseren Feldern kann niemand ernsthaft von anderen heimischen Raubtieren ausgehen. Im Zweifel gilt es, zu unseren Land- und Viehwirten zu stehen.”
Hintergrund: Am Dienstag war ein ICE der Deutschen Bahn in Rathenow mit Wildschweinen zusammengestoßen. Etwa 400 Reisende mussten laut Presseberichten auf freier Strecke in einen anderen Zug wechseln, der an der Unfallstelle vorbeifuhr.
„Die Population des Wolfes entwickelt sich rasant. Um die Art einerseits zu erhalten, andererseits bei Problemen mit Wölfen auch handeln zu können, schlagen wir ein bundesweit einheitliches Monitoringprogramm vor“, erklärt Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Zudem solle der Wolf bei ganzjährigem Schutz in das Jagdrecht.
In dem am 27. Ordentlichen Parteitag beschlossenen Antrag „Umgang mit Wölfen“, fordern wir Freien Demokraten die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Dieses Jagdrecht soll besonders sicherstellen, dass verletzten Wölfen der Fangschuss gegeben werden darf, etwa nach Unfällen mit Kraftfahrzeugen. Zugleich ermöglicht dies auch zügiges Handeln, wenn etwa einzelne Wölfe zu Problemen werden.
Zudem muss der derzeitige Schadensausgleich neu geregelt werden. Inhaltlich sollte diese Neuregelung einen Rechtsanspruch für vom Wolf verursachte Schäden für alle Halter von Weidetierarten beinhalten. Über Richtlinien, die mit den Nutztierhalterverbänden abgestimmt werden, sollen entstandene Schäden schnell ausgeglichen werden. Beide Maßnahmen sind erforderlich, um die Akzeptanz für frei lebende Wölfe zu erhöhen. Aktuell habe die Landesregierung die Sorgen der Menschen zu wenig im Blick.
Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt sprechen sich angesichts der vermehrten Vorfälle dafür aus, den Wolf künftig unter das Jagdrecht zu stellen. Dazu erklärt der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Frank Sitta:
„Die Zurückhaltung der letzten Jahre seitens der Landespolitik rächt sich zunehmend. Es muss die Möglichkeit bestehen, verhaltensauffällige Wölfe zu erlegen. Wir brauchen ein Management der Wolfspopulation. Wir wollen deshalb, dass der Wolf genau wie in Sachsen in das Jagdgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen wird.
Aus rechtlicher Sicht ist es einem Jäger momentan nicht erlaubt, einem verunfallten und leidenden Wolf den Fangschuss zu geben. Daran muss sich durch die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz etwas ändern. Andernfalls trägt die Landesregierung auch die Verantwortung, wenn es zu weiteren Nutztierrissen von verhaltensauffälligen Wölfen kommt.“
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