Gestern hat das saarländische Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung geurteilt, dass aktuell keine belastbaren Gründe für das dortige Verbot des Verlassens der Wohnung vorliegen. Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, MdB, hält auch die sehr ähnliche Regelung in der 4. Eindämmungsverordnung der Landesregierung für derzeit nicht gerechtfertigt.
„Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat die Bürger mit einer fast gleichlautenden Regelung wie im Saarland quasi unter Hausarrest gestellt. Auch bei uns ist das Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen eines triftigen Grundes verboten, der bei Kontrollen gegenüber Sicherheitsbehörden und Polizei wortwörtlich ‚glaubhaft zu machen‘ ist. Dieses Verbot wurde im Saarland angesichts geringerer Fallzahlen für nicht mehr verfassungsgemäß erklärt. Man kann davon ausgehen, dass das Verbot in Sachsen-Anhalt, wo die Zahl der nachgewiesenen Infektionszahlen immer sehr niedrig war, ebenfalls unserer Landesverfassung widerspricht. Die Landesregierung muss den Hausarrest sofort aufheben. Andernfalls droht nicht zuletzt das Vertrauen der Bevölkerung in die angemessenen Bekämpfungsmaßnahmen Schaden zu nehmen. Hier geht es schließlich um elementarste Freiheitsrechte der Bürger, die Rechtfertigung eines jeglichen Eingriffs muss da ständig geprüft werden.“
Zum heute veröffentlichten Bericht der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) über Antisemitismus in Sachsen-Anhalt, erklärt der altmärkische
Bundestagsabgeordnete und Vizepräsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Dr.
Marcus Faber (FDP):
„Alle interviewten jüdischen Sachsen-Anhalter berichten davon, dass sie Antisemitismus erfahren mussten. Dabei sieht sich die jüdische Community in unserem Bundesland mit ihren Erfahrungen und Bedürfnissen weitgehend allein gelassen.
Gerade nach dem Anschlag in Halle ist die Landesregierung gefragt, nachhaltig, zuverlässig und dauerhaft für die Sicherheit zu sorgen. Zudem kann eine Beratungs- und Meldestelle für von Antisemitismus-Betroffene sinnvoll sein, da Antisemitismus eben nicht nur von der extremen Rechten kommt, sondern auch von der extremen Linken und aus Islamistischen
Kreisen.”
Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt schlagen baldige Schritte zur Lockerung der
strikten Beschränkungen der Freiheitsrechte für Bürger und Unternehmen, die mit
den Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Epidemie
einhergehen.
Der Landesvorsitzende Frank Sitta, MdB, erklärte dazu:
“An erster Stelle steht für uns als Liberale die Beendigung des Hausarrests, unter
den die Landesregierung noch immer alle Sachsen-Anhalterinnen und SachsenAnhalter stellt. Das Verbot, die eigenen vier Wände nur wegen einer sehr überschaubaren Anzahl bestimmter ‚triftiger Gründe’ verlassen zu dürfen, hat es in vielen anderen Ländern so ohnehin nie gegeben.
Da wir in Sachsen-Anhalt nur sehr wenige nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektionen haben, ist es etwa vertretbar, jetzt zum verlängerten Wochenende Ausflüge innerhalb des Landes zu erlauben. Wir fordern zudem, von der 800m²-Grenze bei den Ladengeschäften sofort wegzukommen – dafür gibt es keinen nachvollziehbaren Grund und da muss man auch nicht erst auf das Plazet der Bundeskanzlerin warten. Entscheidend für jegliche Öffnung muss sein, dass die nunmehr gängigen Abstandsregelungen und Hygieneregelungen eingehalten werden. Dann können auch Gastronomie und Sportstätten geöffnet sein.
Für die Schulen plädieren wir dafür, die räumlichen und personellen Ressourcen, die unter den gegebenen Umständen noch begrenzter sind als ohnehin schon, möglichst optimal zu nutzen. Das heißt dann unter anderem:
Hybrid-Unterricht mit Lerneinheiten am Computer oder Tablet zu Hause und
schichtweise vormittags bzw. nachmittags im Klassenzimmer. Der Schutz besonders
gefährdeter Bevölkerungsgruppen darf bei alledem aber natürlich nicht vergessen
werden. Wir werben dafür, dass die Landesregierung Zeitfenster festlegt, in denen
diejenigen, die sich selbst weiterhin weitgehende Kontaktbeschränkungen
auferlegen müssen oder wollen, bevorzugt ihre Besorgungen erledigen können. In
dieser Zeit sollte die übrige Bevölkerung Zurückhaltung üben und beispielsweise
nicht Behörden aufsuchen, Einkaufen oder Joggen gehen. Ganz klar ist außerdem,
dass bei einem örtlichen Ausbruch von Covid-19, der Infektionsherd auch schnell
wieder isoliert werden muss. Dann muss es nötigenfalls auch wieder rigide
Ausgangsbeschränkungen geben, aber eingegrenzt und möglichst nicht
landesweit.”
Der Landesvorstand der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt hat zum Umgang mit
den Corona-Folgen ein Positionspapier beschlossen. Neben einer Reihe
von Forderungen für eine bessere Unterstützung der sachsen-anhaltischen
Wirtschaft, haben sie darin ihre Vorstellungen für eine Lockerungs-Strategie
dargelegt.
Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, MdB sieht die heute Nachmittag von der Landesregierung vorgestellten kurzfristigen Änderungen an der 4. Eindämmungsverordnung kritisch.
„Die Änderungen sind leider wenig geeignet, um das Vertrauen bei den Bürgern in die ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu stärken.
Die Verschärfung der 800m²-Grenze für den Einzelhandel durch die Landesregierung ist nicht nachvollziehbar. Dass die Klagen von Galeria Karstadt Kaufhof zur Begründung herangezogen werden, nachdem diese bereits von den Gerichten zurückgewiesen wurden, ist besonders fragwürdig. Eine Begrenzung der Kunden pro Quadratmeter wäre die deutlich bessere Regelung gewesen. Da die Landesregierung das offenbar ähnlich sieht, hätte ich mir mehr Rückgrat gewünscht. Dass die Leute von nah und fern herbeiströmen, um sich ein Einkaufserlebnis mit Gesichtsmaske zu gönnen, scheint doch recht weit hergeholt.
Auch die Rechtfertigung für die Kurzfristigkeit der Einführung der Maskenpflicht selbst kann überhaupt nicht überzeugen. Die Empfehlungen, solche zu tragen, waren wochenlang gelinde gesagt zurückhaltend. Dass die Bürger sich nun innerhalb weniger Tage keine Masken besorgen konnten, sollte wohl niemanden verwundern.
Das Öffnen der Tierparks macht das Verbot, ohne triftigen Grund das Haus zu verlassen, endgültig hinfällig. Wenn die Landesregierung die Eindämmungsverordnung innerhalb weniger Tage ändert, hätte der Hausarrest auch gestrichen werden müssen.“
Frank Sitta, Landesvorsitzender der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt und Fraktionsvize im Bundestag, fordert angesichts der derzeitigen Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für Teile der Gastronomie baldige Lockerungen.
„Auch in der Gastronomie können aktuelle Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden. Es ist unverständlich, weshalb eine ganze Branche wirtschaftlich benachteiligt wird. Deutschlandweit drohen bis zu 70.000 Hotel- und Gastronomiebetriebe in die Insolvenz zu rutschen“, sagt Frank Sitta. Nach Einschätzung der Freien Demokraten können auch die angekündigten Hilfsmaßnahmen nur einen kleinen Teil des Schadens ausgleichen.
„Kein Gastronom kann die unverschuldeten Einnahmeausfälle über so lange Zeit verkraften. Das Einzige was der Gastronomie hilft, sind jetzt die ersten verantwortungsvollen Öffnungen, um das Geschäft langsam anzukurbeln. Eine erste Idee wäre die Öffnung der Außenbereiche“, erklärte Sitta zu seinem Vorstoß.
Der Stendaler FDP Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber fordert die Aussetzung des Rundfunkbeitrages für Handwerksbetriebe in der Corona-Krise:
“Besonders kleine Handwerksbetriebe sind durch die Corona-Krise finanziell stark getroffen. Wir müssen sie jetzt effektiv entlasten, ein erster Schritt ist dafür die Aussetzung des Rundfunkbeitrages. Diese bildet für die Betriebe momentan eine zusätzliche Belastung, neben den ausbleibenden Einnahmen.”
Die Höhe des Rundfunkbeitrages richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl der im
vorangegangenen Kalenderjahr dort sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Durch die Corona- Krise stehen viele Handwerksbetriebe mit dem Rücken zur Wand. Das beinhaltet auch laufende Kosten wie zum Beispiel den Rundfunkbeitrag. Daher sollten den Handwerksbetrieben die Beiträge erlassen werden.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
The technical storage or access is strictly necessary for the legitimate purpose of enabling the use of a specific service explicitly requested by the subscriber or user, or for the sole purpose of carrying out the transmission of a communication over an electronic communications network.
Vorlieben
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistiken
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Marketing
The technical storage or access is required to create user profiles to send advertising, or to track the user on a website or across several websites for similar marketing purposes.