Gegen die Pläne des Landefinanzministeriums alle Schülerdaten bei Microsoft in Irland zu speichern und zu verarbeiten läuft Dr. Marcus Faber sturm. Der Landes-Vize der Freien Demokraten meint:
“Die personenbezogenen Daten unserer Schüler müssen nicht bei Microsoft in Irland verarbeitet werden. Wir reden hier von den Daten von knapp 10 % der Bevölkerung. Die Datenschutzstandards dort sind ein Witz. Wir haben in Deutschland die nötige Infrastruktur um diese Aufgabe in unserem Rechtsrahmen wahrnehmen zu lassen.”
Das Finanzministerium hatte kürzlich eine Absichtserklärung mit Mircosoft unterzeichnet. Die Freien Demokraten haben als die Bürgerrechtspartei traditionell hohe Ansprüch an die Wahrung der Bürgerrechte: “Schwarz-Rot darf die Rechte unserer Schüler nicht für für ein paar Euro über den Kanal verhökern. Für Schüler in Deutschland müssen deutsche Rechte gelten.”, so Faber abschießend.
“Die Landesregierung ist gefordert, nicht nur bei Schönwetterterminen Lippenbekenntnisse zu den Schülerlaboren des Landes abzugeben, sondern deren Finanzierung endlich auf sichere Füße zu stellen”, fordert Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Es sei erfreulich, dass Mitglieder der Landesregierung die Leistungen immer wieder würdigten, wie jetzt Schulminister Dorgerloh, „wichtiger ist aber eine nachhaltige Sicherung der zukünftigen Arbeit“, so Hüskens. Das zeige sich gerade beispielhaft am Grünen Labor Gatersleben.
Hintergrund: Das Grüne Labor in Gatersleben ist seit 2006 ein Leuchtturm in der Bildungslandschaft Sachsen-Anhalts. Mit einem Budget von etwa 180.000 Euro jährlich schafft es das Grüne Labor, Projekte mit Schülern aller Altersklassen sowie mit Kindergartenkindern durchzuführen. Die Arbeit wirkt, z.B. durch Ausstellungen und Projekte, weit über Sachsen-Anhalt hinaus. Das Budget des Grünen Labors, das von einem Verein getragen wird, setzt sich aus Spenden, Schülergebühren und eine begrenzte Landesförderung zusammen, die u.a. zwei Lehrerstellen finanziert. Allen, die sich hier materiell und immateriell engagieren, gilt unser Dank. Dass die Landesförderung jetzt nicht, wie zwischenzeitlich zu befürchten war, extrem zusammengekürzt wird, ist nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht. Auf den zweiten Blick zeigt sich, dass die Finanzierung noch nicht auf einem sicheren Fundament steht. Schülergebühren sind nicht beliebig zu steigern, auch die Spendeneingänge reichen nicht aus, um die stetig steigende Nachfrage nach Terminen an diesem vorzüglichen außerschulischen Lernort zu bedienen. Das ist jedoch dringend geboten.
Die “Jugend forscht”-Sieger 2014, Maximilian Seidel und Lisa Schuchhardt aus Sachsen-Anhalt, wurden bei ihren Forschungen im Grünen Labor Gatersleben betreut. Sie entwickelten ein spezielles Verfahren zur Sanierung belasteter Böden. Die Sieger im Bereich Geowissenschaften binden dabei Schwermetalle mittels Bakterien, wodurch sich die Wurzelbildung der Pflanzen auf diesen Böden stark verbessert. Ein Patent zur wirtschaftlichen Nutzung ist auch angemeldet. Das zeigt: Das Grüne Labor dient der gegenseitigen Vernetzung von Schule, Wissenschaft und Wirtschaft, leistet aber auch einen wichtigen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Pflanzenbiotechnologie. Es bedarf deshalb einer nachhaltigen Finanzierung des Grünen Labors, über die sich die Ministerien für Kultus bzw. Wissenschaft und Wirtschaft endlich verständigen müssen. Hier gilt es, eine noch engere Kooperationsbeziehung mit Hochschulen bzw. eine Stiftungslösung zu prüfen.
Kontakt
Dr. Lydia Hüskens
Stv. FDP-Landesvorsitzende
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FDP Sachsen-Anhalt
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“Wir haben es geschafft! Die Bibliotheken Stendals werden für Kinder und Jugendliche bis 16 künftig kostenfrei sein. Es hat lange gedauert, aber am Ende waren nur noch Grüne und einige CDU-ler dagegen.”, meint Dr. Marcus Faber, Stadtrat und Kreisvorsitzender der FDP.
Die zwei Liberale Stadträte, Dr. Michael Kühn und Dr. Marcus Faber hatten lange an der Umsetzung dieses Anliegens gearbeitet.
Faber weiter: “Das das kostenfreie Kurzzeitparken in der nördlichen Breiten Straße knapp an der CDU gescheitert ist finde ich sehr schade. Nach der Neuwahl des Stadtrats werden wir hier aber wieder angreifen, um den Händlern vor Ort zumindest etwas zu helfen. Für mich persönlich steht auch die Abschaffung der Hundesteuer noch auf dem Programm.”
Verantwortlich und bei Rückfragen:
Dr. Marcus Faber
0177 4739307
Brauhausstr. 73
39576 Stendal
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Die stv. FDP-Landesvorsitzende Dr. Lydia Hüskens nimmt zu den Eltern-protesten in Verbandsgemeinde Mansfelder Grund wie folgt Stellung.
Das selbstgesetzte Ziel der Landesregierung lautete: familienfreund-lichstes Bundesland in Deutschland. Die Realität des Jahres 2015:
• Eltern gehen auf die Straße, weil die Kinderbetreuung nicht mehr bezahlbar ist. Und das trotz der mehr als 60 Millionen Euro, die das Land in diesen Politikbereich hineingegeben hat.
• CDU und SPD haben mit ihrer KiFöG-Novelle allen Kindern eine Ganztagsbetreuung gesichert – auch denen, deren Eltern nicht beide erwerbstätig sind. Zugleich wird Kindern, deren Eltern beide arbeiten, durch die hohen Kosten die Betreuungszeit eingeschränkt oder sogar ganz verwehrt. Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, dass die ohnehin finanziell gebeutelten Kommunen die Folgen der Gesetzesnovelle finanziell nicht gestemmt bekommen und notgedrungen die Lasten auf die Eltern verteilen.
Das ist dreifach unfair gegenüber den Kommunen, die die Kompetenz für die Kinderbetreuung an die Kreise verloren haben, gleichzeitig höhere Lasten dafür schultern müssen und mit dem berechtigten Protest der Eltern konfrontiert sind, der doch allein dem Gesetzgeber gebührt. Und es ist unfair gegenüber den erwerbstätigen Eltern, die mit ihren Steuern die Sozialleistungen für nicht erwerbstätige Eltern erwirtschaften, in der Praxis der Kinderbetreuung jetzt oft schlechter gestellt sind als diese.
Für die FDP steht fest: Kinderbetreuung muss für junge Eltern bezahl-bar bleiben. Die Kommune muss Gebühren so gestalten, dass Eltern, die arbeiten, dies auch mit der Erziehung ihrer Kinder in Einklang brin-gen können. Die Praxis der Kinderbetreuung zeigt: Die Landesregierung ist mit ihrem selbstgesetzten Ziel gescheitert. Sie sollte die absehbare Schlappe vor dem Landesverfassungsgericht zu einer grundlegenden Reform des KiFöG nutzen.
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„Die Landesregierung, die mit so viel Verve in die Verhandlungen mit den Hochschulen gestartet war, hat keinen Grund, das Ergebnis zu feiern, die Opposition im Landtag hat es sträflich versäumt, dieses Thema heute auf die Tagesordnung zu setzen. Dabei hätte das Ergebnis des Zauderns, Zeterns und Zankens innerhalb der Landesregierung, das nebenbei der zweifachen Wissenschaftsministerin des Jahres, Frau Prof. Dr. Wolff, auf unwürdige Art und Weise den Job gekostet hat, gerade heute eine aktuelle Debatte verdient gehabt.“, so Veit Wolpert, Mitglied des Landesvorstandes der FDP Sachsen-Anhalt.
Die Bilanz des Tages: Die Opposition schläft den Schlaf der Gerechten. Die Landesregierung ist froh darüber. Die vom Finanzminister vorgegebenen, inhaltlich nicht untersetzten, dafür umso ambitionierteren Sparziele habe sie nicht erreicht und auch in der öffentlichen Debatte und in den Verhandlungen mit den Hochschulen habe sie wenig Gestaltungswillen erkennen lassen, so Wolpert.
Von seriöser Profilierung, Perspektive und Personalplanung für den Hochschulstandort Sachsen-Anhalt sei keine Spur. Hier ein Bekenntnis im Landtag zu den Studierendenzahlen, dort der durch Budgetkürzungen bis 2019 ausgeübte indirekte Zwang, durch den Verzicht auf Neuberufungen und Schließung von Instituten die Zahl der Studienplätze zusammenzustreichen.
„Das passt alles nicht zusammen. Mag sein, dass sich der ‘Bernburger Frieden‘ im Nachhinein als ‘Hornberger Schießen‘ erweist, wenn eine neue Landesregierung sagt: Alles neu macht der Mai (2016).“
Dabei seien die Voraussetzungen zu Beginn der Verhandlungen gut gewesen:
Der Wissenschaftsrat hatte Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems vorgelegt. Doch diese entfalteten wenig Wirksamkeit: Über allem schwebte von Beginn an das Damoklesschwert der Bullerjahnschen Kürzungsvorgaben.
Statt über Qualität sei zu oft über ein System von Aushilfen gesprochen worden, um irgendwie den Kürzungsplänen zu entsprechen. “Hier wachsen die besten Köpfe”, mit diesem Slogan hatte die FDP 2011 ein Wahlplakat gestaltet. Für dieses Wachstum seien die Voraussetzungen jetzt schlechter geworden.
Grundschulen würden geschlossen, weil man nicht genug Lehrer finanzieren könne. Hochschulen würden in ihrer Entwicklung teilweise ausgebremst werden, weil viel Landesgeld für die Kinderbetreuung kompensiert werden müsse – das alles übrigens ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung, wie sie die Landeshaushaltsordnung vorsehe.
„Die Landesregierung vertraut darauf, dass kaum einer genau hinsieht. Die FDP wird die Gefährdung der Bildungsinfrastruktur zu einem zentralen Wahlkampfthema machen. Andere Parteien sicher auch“, kündigte Wolpert an.
FDP Landesverband Sachsen-Anhalt
Veit Wolpert, Mitglied des Landesvorstandes
Eine ausnahmsweise schnelle Reaktion und eine der Verfassung entsprechende Korrektur des sachsen-anhaltischen Schulgesetzes fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP Sachsen-Anhalt. „Art. 28.2 GG ist deutlich“: So wie das Bundesverfassungsgericht aktuell geurteilt hat, „muss dieser Artikel der Landesregierung von Sachsen-Anhalt aber wohl täglich neu vorgele-sen werden“, so Hüskens.
Die Verfassung fordert: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. …“
Die Koalition aus SPD und CDU hat in Sachsen-Anhalt ohne Not und ohne Anlass die Zuständigkeit für die Kitabetreuung von den Kommunen auf die Kreise übertragen. Sie hat auch ohne Not und ohne Anlass die Schulentwicklungsplanung für den ländlichen Raum so gestaltet, dass zahlreiche Grundschulen schließen müssen bzw. bereits geschlossen sind. Dies erfolgte in einigen Fällen ohne Zustimmung der betroffenen Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einem Urteil zum sächsischen Landesschulgesetz entschieden, dass betroffene Gemeinden etwa bei der Schließung einer Grundschule ihre Zustimmung erteilen müssen. Bisher sah das Gesetz auch dort nur eine Beteiligung vor. Diese Regelung verstoße gegen die grundgesetzlich verbriefte kommunale Selbstverwaltung und sei verfassungswidrig.
Da dieses Urteil auf die rechtlichen Gegebenheiten in Sachsen-Anhalt übertragen werden kann, können betroffene Gemeinden in Sachsen-Anhalt davon ausgehen, dass sie mit entsprechenden Klagen erfolgreich wären. „Die Landesregierung ist in dieser Situation gefordert, schnell ver-fassungskonforme Verhältnisse zu schaffen und sich nicht erst verklagen zu lassen“, so Hüskens abschließend.
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