Hüskens: Kabinett sollte auf 15-Km-Regel verzichten!

Hüskens: Kabinett sollte auf 15-Km-Regel verzichten!

„Wenn das Kabinett heute über die neue Corona-Regeln entscheidet, sollten die Mitglieder auf die Bewegungseinschränkungen in den Landkreisen verzichten, deren Inzidenzwerte über 200 liegen“, so Dr. Lydia Hüskens, amtierende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. „Wenn es der Regierung darum geht, größere Menschenansammlungen im Freien, etwa in Schierke zu verhindern, gibt es geeignetere Maßnahmen als diese, zumal eine ganze Branche, die sich mit Besucherlenkung auskennt, gerade nicht arbeiten darf.“

Zudem bekräftigen die Freien Demokraten nochmals ihre Forderungen nach dem Angebot von Tests für alle, die dies machen wollen, um so möglichst viele Infizierte auch feststellen zu können. Die Tests vor Weihnachten etwa in Magdeburg hätten gezeigt, dass Menschen dies annehmen und auch, dass so Infizierte gefunden werden können, bevor sie Symptome zeigen. „Testen und impfen sollten aktuell der Schwerpunkt sein, dafür muss auch aktiv geworben werden“, so Hüskens, weitere Verschärfungen der Corona-Regeln seien nicht erforderlich.

Hüskens: Kabinett sollte auf 15-Km-Regel verzichten!

Urteil gegen Halle-Attentäter spricht klare Sprache

Das Urteil gegen den Halle-Attentäter spricht eine deutliche Sprache, so Lydia Hüskens, amtierende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. “Gleichzeitig darf sich niemand vormachen, dass mit dem Urteil alles gut ist”, so Hüskens, “Im Gegenteil, das Urteil ist ein Appell, jedem gruppenbezogenen Hass eine Absage zu erteilen und damit solcher Gewalt den Nährboden zu entziehen. Denn das Weltbild, dass sich hier gezeigt hat, entsteht nicht aus dem Nichts.”

Faber: Hintergründe aufdecken – Sicherheit gewährleisten!

Faber: Hintergründe aufdecken – Sicherheit gewährleisten!

„Sachsen-Anhalt muss ein sicheres Zuhause für alle sein – und dazu gehören
selbstverständlich auch Jüdinnen und Juden.“ Das erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt, Dr. Marcus Faber, zum Beginn des Prozesses gegen den Attentäter vom 9. Oktober 2019, der in Halle nach einem gescheiterten Anschlag auf die Synagoge zwei Passanten ermordete.

Faber kritisiert dabei die Landesregierung: „Es darf nicht sein, dass die Jüdische Gemeinde am höchsten Feiertag nicht vom Staat geschützt wird, sondern sich selbst um ihre Sicherheit kümmern muss.“ Der Altmärkische Abgeordnete weiter: „Die Polizei in Sachsen-Anhalt braucht eine in enger Absprache mit den jüdischen Gemeinden getroffene Strategie, um jüdisches Leben in unserem Bundesland zu schützen und gegen Antisemitismus vorzugehen. Zudem müssen die Hintergründe der Tat konsequent aufgedeckt werden, um zu verhindern, dass sich so etwas wiederholen kann.“

Faber abschließend: „Ich denke heute auch an die Betroffenen
und Angehörigen.“

Hintergrund: Am 9. Oktober 2019 versuchte ein Attentäter in die Synagoge in Halle einzudringen und ermordete zwei Passanten. Die Hauptverhandlung dazu beginnt am 21. Juli 2020 im Landgericht Magdeburg.

Sitta: Nach Urteil im Saarland Hausarrest auch in Sachsen-Anhalt endlich aufheben

Sitta: Nach Urteil im Saarland Hausarrest auch in Sachsen-Anhalt endlich aufheben

Gestern hat das saarländische Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung geurteilt, dass aktuell keine belastbaren Gründe für das dortige Verbot des Verlassens der Wohnung vorliegen. Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, MdB, hält auch die sehr ähnliche Regelung in der 4. Eindämmungsverordnung der Landesregierung für derzeit nicht gerechtfertigt.

„Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat die Bürger mit einer fast gleichlautenden Regelung wie im Saarland quasi unter Hausarrest gestellt. Auch bei uns ist das Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen eines triftigen Grundes verboten, der bei Kontrollen gegenüber Sicherheitsbehörden und Polizei wortwörtlich ‚glaubhaft zu machen‘ ist. Dieses Verbot wurde im Saarland angesichts geringerer Fallzahlen für nicht mehr verfassungsgemäß erklärt. Man kann davon ausgehen, dass das Verbot in Sachsen-Anhalt, wo die Zahl der nachgewiesenen Infektionszahlen immer sehr niedrig war, ebenfalls unserer Landesverfassung widerspricht. Die Landesregierung muss den Hausarrest sofort aufheben. Andernfalls droht nicht zuletzt das Vertrauen der Bevölkerung in die angemessenen Bekämpfungsmaßnahmen Schaden zu nehmen. Hier geht es schließlich um elementarste Freiheitsrechte der Bürger, die Rechtfertigung eines jeglichen Eingriffs muss da ständig geprüft werden.“

Mögliche Schließung des ArbG Stendal – ein Armutszeugnis für die Landesregierung

Mögliche Schließung des ArbG Stendal – ein Armutszeugnis für die Landesregierung

Die aktuelle Situation am Arbeitsgericht Stendal ist für den FDP-Bundestagsabgeordneten Dr. Marcus Faber unhaltbar. Er spricht sich für arbeitsfähige Strukturen an Gerichten im ländlichen Raum aus.

„Die früher auch außerhalb der Großstädte gut vernetzten Regierungsparteien CDU und SPD haben den Draht ins Land anscheinend endgültig verloren. Die Schließung des Arbeitsgerichts soll still und leise über die Nicht-Nachbesetzung von Richterstellen vorbereitet werden. Eine politische Debatte über die Strukturen findet nicht statt. Das ist ein erneuter Schlag der Landesregierung gegen gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum.“

Die Zukunft der Altmark, des Jerichower Lands und aller anderen weniger dicht besiedelten Gebiete, hängt nicht nur an guten Verkehrs- und Internetverbindungen. Weitere Standortfaktoren, wie eine effizient und schnell arbeitende Gerichtsbarkeit sind notwendig, um Unternehmen anzusiedeln und den Menschen das Gefühl zu geben, dazuzugehören.

Hintergrund: In der Volksstimme vom 28.01.2020 wurde über die Situation des Stendaler Arbeitsgerichtes berichtet. Das Gericht ist für die drei Landkreise Stendal, Salzwedel und Jeriochwer Land zuständig. Aufgrund der Personalsituation bei den Richtern, seien Entscheidungszeiten von bis zu einem Jahr nicht ungewöhnlich.

Hüskens: Meldeportal der AfD muss auch in Sachsen-Anhalt geschlossen werden

Hüskens: Meldeportal der AfD muss auch in Sachsen-Anhalt geschlossen werden

Nachdem der Datenschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern zum Ergebnis gekommen ist, dass das dortige AfD-Meldeportal grundsätzlich rechtswidrig ist, fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP auch in Sachsen-Anhalt zum Handeln auf.

“Wenn sich beim Gesetzgeber, beim Landesdatenschutzbeauftragten und den Gewerkschaften jeweils jeder auf den anderen verlässt, ist niemandem gedient”, so Dr. Lydia Hüskens zum Vorgang ‘AfD-Meldeportal’.

“Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt stiftet mit Steuermitteln Unfrieden, indem sie Lehrer und Schüler gegeneinander auszuspielen versucht.” Hüskens forderte zudem die AfD-Fraktion auf, das Portal schnellstmöglich zu schließen.

„Wenn es zutrifft, dass eine Klage erforderlich ist, wundert es mich allerdings auch, dass die GEW keines ihrer Mitglieder entsprechend begleitet.” Warten auf juristische Schritte, wie gegenüber der Volksstimme geäußert, reiche nicht. Das zeigt ebenso wie der schleppende Gesetzgebungsprozess, dass dem Datenschutz in Sachsen-Anhalt aktuell eine eher untergeordnete Rolle zugeschrieben wird,“ so Hüskens. Bei allem Respekt vor dem Engagement des amtierenden Datenschutzbeauftragten, zeige dies auch, dass die mehrfach gescheiterte Wahl eines neuen Datenschutzbeauftragten ein Bärendienst der Kenia-Koalition für das Land ist, so Hüskens abschließend.