Zum Rückzug eines Schäfers aus dem Elbe-Havel-Land nach mehreren Wolfsangriffen auf seine Herde äußert sich der stellv. Landesvorsitzende der FDP Dr. Marcus Faber:
„Der Wolf ist nicht erst seit gestern Thema. Landwirte, Tierhalter und auch Waldbesitzer werden mit Ihren Themen von Umweltministerin Dalbert nach wie vor allein gelassen. Ihre Nicht-Positionierung löst keine Probleme und bringt keine so dringend notwendigen und vor allem unbürokratischen Hilfen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt.
Neben diesen Hilfen wäre eine Stärkung und Wertschätzung dieser Betriebe, gerade in wirtschaftlich schwachen Regionen wie dem Elbe-Havel-Land, dringend nötig. Hier sollte das Hauptaugenmerk der Umweltministerin liegen“, so der Bundestagsabgeordnete Faber abschließend.
Zum Statement von Umweltministerin Dalbert gegen einen erleichterten Wolf-Abschuss äußert sich der Bundestagsabgeordnete Frank Sitta:
“Von Frau Dalbert war in Sachen Wolfsmanagement ein nennenswerter Beitrag, der über das Wölfezählen und das Abspeisen von Viehhaltern mit knappen Entschädigungen hinausgeht, kaum zu erwarten. Dabei sind die geplanten Anpassungen im Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums eher ein schlechter Witz. Der Wolf gehört ins Jagdgesetz. Wir müssen bestimmte Regionen und Deichlandschaften gerade auch in Sachsen-Anhalt wolfsfrei halten und das mit einer Rechtssicherheit, die momentan und auch mit dem neuen Gesetzentwurf nicht gegeben ist.
Dass Frau Dalbert nun auch noch den Minimalkompromiss der Bundesumweltministerin blockieren will, ist kaum verwunderlich. Die sachsen-anhaltische Union wäre aber gut beraten, das keinesfalls einfach hinzunehmen. Schließlich ist die wirtschaftliche Existenz vieler Viehhalter hierzulande bedroht. Der erleichterte Wolfsabschuss kann ohnehin nur eine Maßnahme sein. Darüber hinaus gehört zu einem aktiven Wolfsmanagement auch der Rechtsanspruch auf Entschädigungen für Präventionsmaßnahmen und Schadenersatzleistungen bei Wolfsrissen. Um hier eine bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen, werden wir als FDP-Fraktion einen eigenen, konstruktiven Gesetzentwurf zum Wolfsmanagement vorlegen.”
Am Donnerstag, den 28. Juni 2018 wurde im Deutschen Bundestag nicht nur über das bundesweite Wolfsmanagement debattiert, sondern sogar namentlich abgestimmt. Der Antrag der FDP “Gefahr Wolf – unkontrollierte Population stoppen”, welchen auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber mit einbrachte, fand keine Mehrheit.
“Wir als Freie Demokraten haben in unserem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zum Wolfsmanagement zu ergreifen, die eine Bejagung einschließen. Der jüngste Fall, bei dem ein Wolf zwei Kinder verletzt hat, zeigt, dass der nun beschlossene Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD an dieser Stelle nicht weit genug greift”, kritisiert Faber. “Es ist unter diesen Umständen nicht nachvollziehbar, dass der stärkste Beutegreifer nicht mit ins Jagdgesetz aufgenommen wird”, betont der Altmärker.
Beschlossen wurde – ein halbes Jahr nachdem die FDP ihren Antrag in den Bundestag eingebracht hatte – “zu prüfen”, “Perspektiven zu ermitteln” und “Managementpläne zu erarbeiten”.
“So endet das Thema Wolfsmanagement im Aktenschrank. Zum Schutz der Menschen im ländlichen Raum, braucht es jedoch konsequente Schritte”, so Faber. “Wir fordern neben der Bejagung, einheitliche Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring, sowie zusätzliche finanzielle Mittel für die Schadenprävention und für Wolfsgeschädigte.”
Hintergrund: Die FDP-Bundestagsfraktion beantragte am 02.02.2018 u. a. die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und in die Anlage V der FFH-Richtlinie, Deutscher Bundestag Drucksache 19/584.
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