Unverändert kritisch sieht die FDP Sachsen-Anhalt die Novelle des Gesetzes zur Kinderförderung, das heute auf der Tagesordnung im Landtag Sachsen-Anhalt stand.
„Für eine bessere frühkindliche Bildung und mehr Chancengerechtigkeit ist die Gesetzesnovellierung kein großer Wurf, sondern ein Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
„Gerade vor dem Hintergrund noch immer viel zu hoher Schulabbrecherquoten und der zusätzlichen Herausforderung durch die gestiegene Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund wäre es wichtig gewesen, den Fokus der Novelle klar auf die Verbesserung der frühkindlichen Bildung zu legen. Stattdessen geht es um Kostendämpfung.
Das dabei jetzt den Eltern, die über ihre Steuern ohnehin das gesamte System finanzieren, noch zusätzliche Nachweispflichten auferlegt werden, wenn sie ihre Kinder mehr als acht Stunden betreuen lassen wollen, ist besonders ärgerlich. Elternpaare, bei denen beide voll berufstätig sind, werden damit zur Ausnahme erklärt. Sie müssen ihren besonderen Bedarf so darlegen, dass er im Zweifel einer Überprüfung durch Stadt oder Landkreis zugänglich ist. Das Ziel des Gesetzes, nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wird hier klar verfehlt“, sagt Hüskens abschließend.
Als Gefährdung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kritisiert Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, die bekannt gewordenen Eckpunkte des neuen KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt.
„So schön es für die Betroffenen ist, wenn in den Personalschlüsseln auch Krankheitstage der Erzieher berücksichtigt werden und nur noch für ein Kind Kita-Gebühren anfallen, wenn jedoch der Rechtsanspruch auf acht Stunden begrenzt wird, wie es den Medien zu entnehmen ist, werden gerade arbeitende Eltern zukünftig mehr Probleme bei der Kinderbetreuung haben”, so Hüskens. Eine Studie des Landes hatte erst zum Ende des letzten Jahres gezeigt, dass die Eltern in der Regel neun Stunden Betreuung benötigen. Acht Stunden sind demnach zu wenig.
Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt Frank Sitta erklärt zum KiföG-Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion:
“Es ist zunächst einmal gut, dass die Union nun einen eigenen Vorschlag zur Finanzierung der Kinderbetreuung vorgelegt hat – so wie sie es auch angekündigt hat. Es bleibt allerdings befremdlich, wenn nun in einer Koalition im Vorfeld keinerlei Abstimmung mit den Partnern mehr gesucht wird. Die zuständige Ministerin hat sich mit ihrem Alleingang im Sommer auf ähnliche Weise schon selbst aus dem Spiel genommen. Man kann das alles als Ausdruck einer lebhaften parlamentarischen Demokratie beschönigen oder den Zustand der Koalition realistisch beschreiben: Das schwarz-rot-grüne Lagerfeuer gerät zunehmend außer Kontrolle!
Immerhin gibt es nun endlich eine Grundlage für die weitere Diskussion. Der Vorschlag der CDU sollte zunächst ganz sachlich durchgerechnet werden. Die Neuordnung der Finanzierungsanteile an sich muss auch nicht unbedingt zu einer Absenkung von Standards oder zu höheren Elternbeiträgen führen – jedenfalls dann nicht, wenn das Land sich allgemein um eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen kümmert. Und da sind leider tatsächlich Zweifel angebracht.”
„Es bedarf einer klaren Leitlinie in der frühkindlichen Bildung, die im Einklang mit Bildungs- und Chancengerechtigkeit steht. Frühzeitige Fördermaßnahmen durch geschultes Fachpersonal, eine flexiblere Gestaltung der Öffnungszeiten und eine transparente Kostenstruktur je Betreuungsplatz, müssen neben einer Entschlackung der bürokratischen Vorschriften bei der anstehenden Novellierung des KiFöG berücksichtigt werden“, erklärt Frank Sitta, Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt und Präsidiumsmitglied, den Beschluss des Landesvorstandes der Freien Demokraten.
Sitta weiter: „Um den Eltern und den Einrichtungen mehr Klarheit zu verschaffen, sollten die Kosten pro Stunde am Nachmittag, nach einer realen Bedarfsermittlung erfolgen. Dieses Verfahren bietet auch den Kindergärten Optimierungspotenziale.“ Bei allen Neuerungen gilt es, berufstätige Eltern nachhaltig vor weiteren Gebührenerhöhungen zu schützen. Eine Übernahme der Kosten der frühkindlichen Bildung am Vormittag durch das Land Sachsen-Anhalt und die Landkreise und die Finanzierung der Betreuungszeiten am Nachmittag durch die Gemeinden und Eltern seien zudem ein Ansatz, um pädagogisch Sinnvolles mit finanziell Machbarem zu kombinieren.
CDU, SPD und Grüne wollen mit dem Entwurf eines “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG)” die Eltern entlasten.
“Das, was da in den Landtag eingebracht wird, wird in der Praxis maximal wie ein Tropfen auf den heißen Stein wirken”, so Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende.
Zugleich sorge die angekündigte “grössere Novelle” Ende 2017 für weitere Unsicherheit bei den Trägern. Die Landesregierung wäre besser beraten, den Schnellschuss im Papierkorb zu versenken und u.a. mit Blick auf die Anforderungen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts die Kita-Finanzierung zügig völlig neu zu gestalten. Dann hätten Land und Kommunen auch die Möglichkeit, wünschenswertes und finanzierbares aufeinander abzustimmen.
“Nur wenn es gelingt, dass Familie und Beruf miteinander vereinbar sind, die frühkindliche Bildung in guter Qualität angeboten werden kann, die Kita für berufstätige Eltern bezahlbar ist, bleibt die Qualität der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt erhalten”, so Hüskens.
Die Landesregierung habe es “geschafft”, dass die Kosten der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt trotz enorm gestiegener Landeszuweisungen viele Eltern überfordern. Zugleich entpuppe sich die groß angekündigte Entlastung der Kommunen als Potemkinsches Dorf.
“Wer so mit den Kommunen umgeht, gefährdet langfristig die kommunale Selbstverwaltung ebenso wie den Sozialstaat”, sagte Hüskens. “Wer so mit den Eltern umgeht, riskiert die Glaubwürdigkeit der Politik.”
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