KiföG schneller novellieren / weitere Kostensteigerungen verhindern
(Magdeburg / Halle). Die Verhandlungspartner aus CDU, SPD und Grünen haben sich mit Blick auf die reformbedürftige Kinderbetreuung im Land darauf verständigt, das Kinderförderungsgesetz (KiföG) nicht zügig neu zu fassen. Die bestehenden Regelungen sollen vielmehr zunächst evaluiert und dann bis Ende 2017 novelliert werden. Damit würde der Gesetzgeber die Frist, die ihm das Landesverfassungsgericht gesetzt hatte, bis zum Ende ausschöpfen.
Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten, Frank Sitta, erklärt dazu:
„Noch bevor die Koalition aus CDU, SPD und Grünen überhaupt zustande gekommen ist, haben die Koalitionäre das erste Wahlversprechen gebrochen. Sachsen-Anhalt braucht eine schnelle Novelle des KiföG, um endlich die explodierenden Kosten bei der Kinderbetreuung in den Griff zu bekommen.
Vor allem berufstätigen Eltern ist eine erneute Kostensteigerung, die in vielen Kommunen ja bereits angekündigt ist, nicht zuzumuten. Zwar ist man sich offenbar einig, mittels der Gelder aus dem Betreuungsgeld des Bundes Kostensteigerungen in den Griff zu bekommen. Wie genau das allerdings geschehen soll – dazu schweigen die Koalitionäre. Ich appelliere an die Verhandlungspartner, ihre Wahlversprechen einzuhalten und das Gesetz zügig und verfassungskonform neu zu fassen.“
Kinderförderungsgesetz in Teilen verfassungswidrig / Land muss Finanzierung neu regeln
(Magdeburg / Halle / Dessau). Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat am heutigen Dienstag Teile des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) für verfassungswidrig erklärt. Mehr als 60 Städte und Gemeinden hatten zuvor in Dessau geklagt und neben der Verletzung der Kommunalen Selbstverwaltung vor allem die Regelungen zur Finanzierung der Kinderbetreuung gerügt.
Die Freien Demokraten sehen sich indes in ihrer Auffassung bestätigt:
„Dass das Land versucht hat, sich bei der Kinderbetreuung auf Kosten von Städten und Gemeinden finanziell gesund zu stoßen, war nicht nur ein politischer Fehler, den die Freien Demokraten bereits von Anfang an kritisiert haben, sondern verstößt auch gegen unsere Verfassung“, erklärt der Landesvorsitzende der Freien Demokraten, Frank Sitta.
Gleichzeitig forderte er die Landesregierung auf, bei der Nachbesserung des Gesetzes die Kommunen mit ins Boot zu holen:
„Die Regierung ist jetzt gefordert, gemeinsam mit Städten und Gemeinden eine rechtssichere und verfassungskonforme Regelung zu finden, die die Kommunale Selbstverwaltung achtet und die Kommunen finanziell nicht überfordert.“
Kommunale Selbstverwaltung achten / Bedenken der Städte und Gemeinden ernst nehmen
(Magdeburg / Halle). Sachsen-Anhalts Freie Demokraten sprechen sich für eine grundlegende Reform des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) aus. Nach der mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von 63 Städten und Gemeinden vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau zeigt sich, dass der Sozialminister mit seiner Politik auf dem falschen Weg ist und die politischen wie rechtlichen Bedenken gegen das KiföG ernstgenommen werden müssen.
Der Landesvorsitzende Frank Sitta erklärt dazu: „Wir müssen das Kinderförderungsgesetz vom Kopf auf die Füße stellen. Dass das Land hier versucht, sich auf Kosten der Städte und Gemeinden gesund zu stoßen, ist nicht nur politisch falsch, sondern höchstwahrscheinlich auch verfassungswidrig.“
Für die Freien Demokraten ist die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut, das es im Bereich der Kinderförderung wiederherzustellen gilt. Um das zu erreichen, müssen sich die Vertreter des Landes und der Kommunen gemeinsam um eine tragfähige, rechtssichere und interessengerechte Lösung bemühen, die nicht nur einseitig die kommunale Ebene belastet.
Die stv. FDP-Landesvorsitzende Dr. Lydia Hüskens nimmt zu den Eltern-protesten in Verbandsgemeinde Mansfelder Grund wie folgt Stellung.
Das selbstgesetzte Ziel der Landesregierung lautete: familienfreund-lichstes Bundesland in Deutschland. Die Realität des Jahres 2015:
• Eltern gehen auf die Straße, weil die Kinderbetreuung nicht mehr bezahlbar ist. Und das trotz der mehr als 60 Millionen Euro, die das Land in diesen Politikbereich hineingegeben hat.
• CDU und SPD haben mit ihrer KiFöG-Novelle allen Kindern eine Ganztagsbetreuung gesichert – auch denen, deren Eltern nicht beide erwerbstätig sind. Zugleich wird Kindern, deren Eltern beide arbeiten, durch die hohen Kosten die Betreuungszeit eingeschränkt oder sogar ganz verwehrt. Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, dass die ohnehin finanziell gebeutelten Kommunen die Folgen der Gesetzesnovelle finanziell nicht gestemmt bekommen und notgedrungen die Lasten auf die Eltern verteilen.
Das ist dreifach unfair gegenüber den Kommunen, die die Kompetenz für die Kinderbetreuung an die Kreise verloren haben, gleichzeitig höhere Lasten dafür schultern müssen und mit dem berechtigten Protest der Eltern konfrontiert sind, der doch allein dem Gesetzgeber gebührt. Und es ist unfair gegenüber den erwerbstätigen Eltern, die mit ihren Steuern die Sozialleistungen für nicht erwerbstätige Eltern erwirtschaften, in der Praxis der Kinderbetreuung jetzt oft schlechter gestellt sind als diese.
Für die FDP steht fest: Kinderbetreuung muss für junge Eltern bezahl-bar bleiben. Die Kommune muss Gebühren so gestalten, dass Eltern, die arbeiten, dies auch mit der Erziehung ihrer Kinder in Einklang brin-gen können. Die Praxis der Kinderbetreuung zeigt: Die Landesregierung ist mit ihrem selbstgesetzten Ziel gescheitert. Sie sollte die absehbare Schlappe vor dem Landesverfassungsgericht zu einer grundlegenden Reform des KiFöG nutzen.
Kontakt:
FDP Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle
W.-Rathenau-Str. 33b
39106 Magdeburg
Eine schnelle Novellierung fordert Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP, von der Landesregierung nach dem jüngsten Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts gegen das Kinderfördergesetz. Jetzt auf die Kommune zu zeigen und eine geänderte Satzung zu verlangen, wenn das Gericht urteilt, die landesrechtliche Regelung verstoße gegen Bundesrecht, ist abenteuerlich.
Anstatt zu warten, ob auch das Hauptverfahren mit demselben Urteil endet, wohl auch in der Hoffnung, dass dann die Urteile im Klageverfahren der 63 Gemeinden gegen das Land vorliegen, müsse das Land rasch rechtlich saubere Regelungen treffen. “Das Gericht hat deutlich zugunsten der Eltern entschieden und damit auch für die Wahlfreiheit beim Kita-Ort”, so Hüskens, “der Versuch, durch ggf. höhere Kosten die Eltern zu nötigen, die jeweils kostengünstigere Einrichtung zu wählen, sei gründlich schief gegangen.”
Ein Markenzeichen des Rechtsstaates ist, dass sich der Staat an Recht und Gesetz hält, nicht erst, wenn ihm ein Gericht sagt, dass sein Handeln rechtswidrig ist. Allein schon deshalb hat das Land Handlungsbedarf.
Kontakt:
Dr. Lydia Hüskens, Stv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt
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