Hüskens: Bildungsmonitor zeigt, dass ein Bildungspakt Sachsen-Anhalt erforderlich ist

Hüskens: Bildungsmonitor zeigt, dass ein Bildungspakt Sachsen-Anhalt erforderlich ist

Während die Qualität des Unterrichtes und die Leistungen vieler Schüler in Sachsen-Anhalt sich bundesweit „sehen lassen“ können, gibt die Personalsituation und die Altersstruktur bei den Lehrkräften einmal mehr Anlass zur Sorge. Ebenso problematisch ist die geringe Fähigkeit unseres Schulsystems, bildungsfernere Familienhintergründe von Schülern auszugleichen.

„Sachsen-Anhalt braucht dringend eine noch intensivere Kooperation zwischen Kita und Schule, um die Übergänge besser zu gestalten. Frühe Sprachstandsfeststellungen, systematische Förderung bei Defiziten und ein höherer Personal- und Sachmitteleinsatz in Kitas, die in sozialen Brennpunkten liegen, müssen endlich umgesetzt werden“, so Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

Bildungskonferenzen auf Landkreisebene, bei denen Unternehmer, Verwaltung und Schulen an einem Tisch sitzen und vor allem das Thema des Übergangs von Schule in die Ausbildung besprechen, könnten ein weiterer Baustein zu mehr Qualität sein. Darüber hinaus seien eine Evaluation der Personalgewinnung sowie eine Bedarfsplanung erforderlich, um das Personalproblem im Land schrittweise zu mildern und zu lösen, merkt Hüskens an.

„Nach mehreren frustrierenden Jahren scheint es Zeit zu sein, den gesamten Ausschreibungsprozess zu überdenken von der Werbung für eine Arbeit in Sachsen-Anhalt bis hin zu den einzelnen Bewerbungsschritten. Die Ansprache der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer muss sich ändern. Die Informationen über Arbeits- und Lebensbedingungen in unserem Land, auch für die Lebenspartner, müssen einen höheren Stellenwert bei der Personalakquise einnehmen.

Wenn Verwaltung das nicht leisten kann, weil es nicht zu ihren Kernaufgaben gehört, dann muss hier externe Hilfe hinzugezogen werden. Sachsen-Anhalt darf nicht den Anschluss verpassen und muss die zentralen Herausforderungen wie Digitalisierung und optimale Betreuungsrelationen angehen. Hier werden die Weichen für die Zukunft unseres Landes gestellt,“ so Hüskens abschließend.

Wolpert: Kommunale Selbstverwaltung muss erhalten bleiben

Wolpert: Kommunale Selbstverwaltung muss erhalten bleiben

Zu den Plänen der Koalition im Kinderförderungsgesetz Leistungen auf die Landkreise zu übertragen, erklärt der Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Veit Wolpert:

„Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Ohne kommunale Selbstverwaltung sinkt die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement rapide. Dies muss bei dem berechtigten Wunsch Verwaltungskosten zu sparen, berücksichtigt werden. Zumal sich die erhofften Einsparungen erst über die Jahre einstellen werden. Deshalb ist es problematisch, wenn die Landesregierung nach der Zwangsfusion vieler Gemeinden die Aufgaben der Kommunen nicht ausfinanziert. Geradezu kontraproduktiv ist nun der Versuch, mit STARK IV direkt in die fachliche Zuständigkeit der Kommunen einzugreifen und die Schulstrukturen neu zu regeln. Schulpolitik wird im Finanzministerium betrieben, mit dem Ziel größere Strukturen zu schaffen. Nach der Kommunalverwaltung und zahlreichen Ehrenamtstrukturen ziehen sich jetzt die Schulen aus der Fläche zurück. STARK reglementierende Programme definieren das, was vor Ort geplant oder nicht geplant werden darf. Das Wahlplakat „Wir streichen alle Schulen“ hat unerwartete Folgen, wenn 150 oder mehr Schulen dran glauben müssen. Und wenn man schon mal im Bildungsbereich ist, dann nimmt man den Kommunen auch noch die Kompetenz für die Kinderbetreuung. Große Versprechen, große Strukturen – da entsteht vor Ort immer mehr Frust, denn die, die’s besser wissen, sollen möglichst wenig zu sagen haben. Die Folge: Es ziehen sich immer mehr kommunalpolitisch Aktive zurück, das ehrenamtliche Engagement leidet, Sachsen-Anhalt verliert.“

Ablehnung von Vergabegesetzen, die über europarechtliche und bundesrechtliche Vorgaben hinausgehen

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP Sachsen-Anhalt lehnt Vergabegesetze und untergesetzliche Regelungen zur Vergabe der öffentlichen Hand ab, die der Verwaltung vorschreibt, sachfremde Sachverhalte bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen und die dabei über europarechtliche und bundesrechtliche Vorgaben hinausgehen.

Schaffung von Modellregionen für Deregulierung und Bürokratieabbau

Beschluss des Landesparteitages

Vorrangiges wirtschaftspolitisches Ziel der FDP ist es, den Mittelstand zu stärken, Investitionen zu erleichtern, Existenzgründungen zu fördern und so die wirtschaftliche Entwicklung und Innovationskraft des Landes zu stärken.  Auf diese Weise lässt sich auch die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze deutlich erhöhen.

Bei der Umsetzung dieses Ziels stoßen die Bundesländer immer wieder an Grenzen, weil bundesrechtliche Vorschriften hemmend wirken. Dies gilt ganz besonders auch dann, wenn gemeinschaftsrechtliche Vorgaben der Europäischen Union durch den Bund übererfüllt und verschärft werden, wie dies beispielsweise beim Gentechnik- recht geschehen ist.

Für definierte Regionen der Europäischen Union, deren Bruttoinlandsprodukt mehr als 20% unter dem Bundesdurchschnitt oder deren Arbeitslosenquote mehr als 40% über dem Bundesdurchschnitt liegen, muss durch Bundesrecht die Möglichkeit eröffnet werden, durch Beschlüsse des Landesgesetzgebers für bis zu fünf Jahren Regelungen zu treffen, die gegenüber dem Bundesrecht eine Deregulierung und Entbürokratisierung zur Folge haben.

Dieser Sonderweg für definierte Regionen der Europäischen Union mit wirtschaftlichem Nachholbedarf soll in den nachfolgend aufgeführten Fällen, die insbesondere das Arbeitsrecht betreffen, ermöglicht werden.
1. Umstellung des Umsatzsteuerverfahrens von der Soll- zur Ist-Besteuerung

Damit die angespannte Liquiditätslage kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert wird, sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 3,0 Millionen EURO die Möglichkeit erhalten, die Umsatzsteuer nicht schon mit Rechnungslegung, sondern erst bei tatsächlichem Zahlungseingang an das Finanzamt abzuführen.

2. Einführung einer steuerfreien Rücklage für einbehaltene Gewinne

Um die Eigenkapitalbildung kleinerer und mittlerer Unternehmen stärker als bislang zu unterstützen, wird eine steuerfreie Rücklage bis zu einer Eigenkapitalquote von 25% für einbehaltene Gewinne eingeführt.

3. Zeitlich befristete Halbierung der Steuervorauszahlungen speziell für Existenzgründer

Erste Gewinne, die insbesondere bei Existenzgründern für Investitionen und Neueinstellungen benötigt werden, sollen im Unternehmen verbleiben. Deshalb sollen bei Existenzgründern die Steuervorauszahlungen in den ersten fünf Jahren halbiert werden.

4. Einschränkung des Grundsatzes der Sozialauswahl und Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse bei Kündigungen

Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zur Zulässigkeit einer Kündigung sind wenig transparent und tragen der notwendigen Abwägung zwischen dem Bedürfnis nach einer Flexibilisierung des Arbeitsrechts und dem sozialen Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers nur ungenügend Rechnung.  Deswegen soll durch eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes erreicht werden, dass die Grundsätze der Sozialauswahl auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten eingeschränkt und die Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange bei einer Kündigung stärker als bislang ermöglicht werden.

5. Befristete Arbeitsverträge sollen bis zur Dauer von vier Jahren abgeschlossen werden können

Die derzeitige Begrenzung der Befristungsdauer auf zwei Jahre wird den Bedürfnissen in der Praxis oft nicht gerecht. Aus diesem Grunde soll durch eine Änderung des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse die zulässige Dauer einer Befristung ohne Sachgrund auf vier Jahre erhöht werden.

6. Bei Einstellung von Beschäftigten ab Vollendung des 50. Lebensjahres sollen befristete Arbeitsverträge ohne Begründung abgeschlossen werden können

Ab dem 50. Lebensjahr sind Arbeitnehmer im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Um die Wiederbeschäftigung von älteren Arbeitnehmern zu erleichtern, soll durch eine Änderung des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden, dass bereits ab Vollendung des 50. Lebensjahres befristete Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden können.
7. Einschränkung des Kündigungsschutzgesetzes auf Unternehmen mit 20 Beschäftigten

Die Einstellung von Arbeitnehmern ist insbesondere für kleinere Betriebe mit unternehmerischen Risiken verbunden, da die derzeitigen Regelungen eine flexible Anpassung an die Produktions- und Auftragslage nicht zulassen. Im Ergebnis werden in diesem Bereich zu wenige Neueinstellungen vorgenommen. Deswegen soll die Schwelle, ab der Unternehmen vom Kündigungsschutz ausgenommen werden, von 5 auf 20 Beschäftigte angehoben werden.

8. Vereinfachung der Festlegung von Arbeitsentgelten und Arbeitsbedingungen in nicht tarifgebundenen Betrieben

Der überwiegende Teil der Betriebe in Ostdeutschland ist nicht mehr an Flächentarifverträge gebunden. Diesen Betrieben ist es durch die Sperrwirkung des § 77 Absatz 3 BetrVG verwehrt, die Arbeitsentgelte und -bedingungen ihrer Beschäftigten durch Kollektivvereinbarungen zu regeln. Um dies zu ermöglichen und auf diese Weise zu einer Flexibilisierung der Lohnfindung und Festlegung von Arbeitsbedingungen beizutragen, soll  § 77 Absatz 3 BetrVG aufgehoben bzw. geändert werden.

9. Erleichterung von Formerfordernissen bei Betriebsübergängen

Die derzeit geltende Rechtslage in § 613 a Abs. 5 und Abs. 6 BGB basiert in Ihren Grundzügen auf der europäischen Richtlinie 2001/23/EG und der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Soweit deren Regelungsinhalt nicht zu Gunsten der Arbeitgeber ausgeschöpft wurde, sollen strukturschwache Regionen die Möglichkeit zur Deregulierung bekommen. Dies betrifft u.a. den Wegfall der Unterrichtungspflicht in Kleinbetrieben mit weniger als fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern und die Verkürzung der Widerspruchsfrist von 1 Monat auf drei Wochen.

10. Aussetzung Entsendegesetz

Die Ausweitung des Anwendungsbereiches des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf immer mehr Branchen trifft insbesondere die mehrheitlich nicht tariflich gebundenen ostdeutsche Betriebe. Diese werden über den Umweg des AEntG tariflichen Bestimmungen, insb. beschäftigungsfeindlichen Mindestlöhnen, unterworfen. Deshalb soll die Möglichkeit eingeräumt werden, dass die Modellregion bis zu 5 Jahre lang nicht dem Anwendungsbereich des Entsendegesetzes unterliegt.

11. Flexibilisierung der Ausbildungsvergütung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Lehrlinge) können einvernehmlich Abweichungen von der gesetzlichen Ausbildungsvergütung festlegen.

12. Beschleunigung von Verkehrswegeplanungen

Für Modellregionen ist das „Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastruktur“ im Sinne einer weiteren Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung zu überarbeiten.  Dabei ist insbesondere das Raumordnungsverfahren zu vereinfachen, die Bürgerbeteiligung zu entbürokratisieren, die Umweltverträglichkeitsprüfung auf wesentliche Fallgruppen zu konzentrieren und das Klagerecht auf anerkannte Naturschutzverbände, soweit sie betroffen sind, zu begrenzen.

Begrenzung der Gemeindegebietsreform auf freiwillige Maßnahmen der betroffenen Gemeinden (Freiwilligkeit und Neutralität der Gemeindegebietsreform)

Beschluss des Landesparteitages

  • Der Landesparteitag der FDP identifiziert sich mit den Zielen der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 und befürwortet die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
  • Gleichzeitig ist anzuerkennen, wenn sich Gemeinden freiwillig zu neuen Strukturen zusammenfinden, und dass für derartige Maßnahmen, die nicht nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich sein sollen, der dafür erforderlich gesetzliche Rahmen bereitzustellen ist